Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.5 Beamte auf Probe und auf Widerruf

Entsprechend der Regelung des § 84 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG ist die Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf, ohne deren eigenen Antrag, der Mitwirkung nach § 68 Abs. 1 Nr. 5 LPVG-BB unterworfen.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.5 Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf

Der Status der geschützten Beschäftigten ist klar definiert. Auch für diese gilt das Antragserfordernis. Die Entlassung kann nur die mit einer Frist verbundene, auf freier Entscheidung der Dienststelle beruhende Entlassung sein. Es scheiden sowohl vom Betroffenen selbst verlangte Entlassungen[1], als auch die fristlose Entlassung, der eine Beteiligung nach § 86 BPersVG zugewie...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.14.3 Entlassungen von Beamten

§ 66 Abs. 1 Nrn. 9 und 10 PersVG LSA hat die Beteiligung des Personalrates bei der Entlassung von Beamten auf Probe und auf Widerruf als Mitbestimmung geregelt. Voraussetzung ist, dass die Entlassung nicht auf Antrag des Beamten oder wegen des Endes des Vorbereitungsdienstes erfolgt. Wegen der Ausnahmen siehe unten.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.1.5 Entlassung von Beamten

Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BayPVG unterstellt die Entlassung der Beamten auf Probe und auf Widerruf wie der Bund in § 84 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG der Mitwirkung, wenn die Entlassung nicht vom Beschäftigten beantragt ist. Für Bayern wird die Mitwirkung allerdings auch auf die Entlassung der Beamten im Ausbildungsverhältnis erweitert. Die Mitwirkung ist zum Schutze des Persönlichk...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.7.2.1 Nebentätigkeit

Versagung und Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung sind nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 HPVG der Mitwirkung unterworfen. Die Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung erfolgt ohne Beteiligung des Personalrates, wobei durch die Regelung der Nebentätigkeit in § 3 Abs. 3 TVöD und § 3 Abs. 4 TV-L eine solche förmliche Erteilung nicht mehr existiert. Der Beschäftige zeigt seine entgel...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.6 Vorzeitige Versetzung von Beamten in den Ruhestand

Auch hier gilt das Antragserfordernis des § 84 Abs. 2 Satz 2 BPersVG. Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand kann aus mehreren Gründen erfolgen. So ist neben dem Antrag des Beamten (§ 42 Abs. 4 BBG, § 43 BBG) eine solche Maßnahme denkbar aus Gründen der Dienstunfähigkeit (§ 42 Abs. 1 BBG) oder als Zwangspensionierung (§ 44 BBG). Ilbertz/Widmaier[1] weisen darauf hin, dass ...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Gegendarstellung

Rz. 379 In diesem Zusammenhang ist auch die Regelung über das Recht auf Gegendarstellung [360] gem. § 23 Abs. 1 MStV (früher: § 56 RStV/§ 14 MDStV) zu sehen. In der amtlichen Begründung (zur alten wortgleichen Fassung) heißt es dazu: Zitat "Die Vorschrift, die nur für Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständige oder teilweise Inhalte pe...mehr

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§ 4 Medienrecht / a) Rundfunkaufsicht und Gebot der Meinungsvielfalt

Rz. 179 Träger der Rundfunkaufsicht in den Ländern sind die Landesmedienanstalten (LMA, § 104 Abs. 1 MStV). Zur Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 und nach den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages bestehen:mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Übertragung von Großereignissen

Rz. 209 Durch die Ereignisse um Kirch Media (insbesondere deren Insolvenzverfahren im Jahre 2002) ist die Regelung betreffend die Übertragung von Großereignissen (§ 13 MStV, § 4 RStV) in den Blickpunkt gerückt.[210] Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und g...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Zulassungsverfahren

Rz. 185 Private Veranstalter bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung (§ 52 MStV, § 20 Abs. 1 S. 1 RStV). Im Gegensatz zu § 20 Abs. 1 S. 3 RStV muss nunmehr für die Zulassung keine Programmkategorie (Voll- oder Spartenprogramm, etwa der Kinderkanal) festgelegt werden. Vielmehr ist dies als Pflichtbestandteil des Zulassungsantrags bei den Grundsätzen des Zulass...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / III. Übersicht zu Literaturstimmen zum Widerruf einer Umsatzsteueroption

In der Literatur wird die jüngste Entscheidung des BFH vor allem wegen des neu eröffneten Gestaltungsspielraums befürwortet. [31] Da die Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nach Auffassung des BFH nicht auch den Widerruf einer Umsatzsteueroption betreffe,[32] wird in der Literatur teilweise abgeleitet, dass die Rückgängigmachung der Umsatzsteueroption keiner notariellen Beurk...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 1. Einvernehmlicher oder einseitiger Widerruf der Umsatzsteueroption?

Des Weiteren lässt der BFH die Frage offen, ob der Widerruf der Umsatzsteueroption einvernehmlich – von beiden Parteien gemeinsam – oder auch einseitig erfolgen kann. Betrachtet man die Systematik des Widerrufs einer Umsatzsteueroption im Übrigen, also bei nicht mit Grundstücken zusammenhängenden Umsätzen, kann der leistende Unternehmer die Umsatzsteueroption grundsätzlich ei...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / C. Unionsrechtliche Grundlagen und aktueller Meinungsstand zum Widerruf der Umsatzsteueroption

Nachfolgend sollen ausgehend von den unionsrechtlichen Grundlagen der Umsatzsteueroption die Ansichten der Finanzverwaltung und des BFH in Bezug auf den Widerruf einer Umsatzsteueroption bei Grundstückskaufverträgen kurz dargestellt werden. Anschließend wird auf das Meinungsbild in der Literatur eingegangen. I. Unionsrechtliche Grundlagen Keine Zeit- und Formvorgaben durch Uni...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 2. Möglichkeit des teilweisen Widerrufs der Umsatzsteueroption

Gedeckt von der Rechtsprechung des BFH ist es nunmehr möglich, eine in dem notariellen Grundstückskaufvertrag ausgübte Umsatzsteueroption betreffend sämtlicher Flächen des Grundstücks (sog. Volloption) im Nachhinein bis zu einem gewissen Zeitpunkt vollständig zu widerrufen. Denklogisch kommt nach Ansicht der Verfasser deshalb auch der nur teilweise Widerruf der Umsatzsteuero...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / b) BFH-Urt. v. 2.7.2021 – XI R 22/19

Auch in diesem Fall entschied der BFH zu einem Sachverhalt, der sich ebenfalls auf die Rechtslage nach Einführung der §§ 9 Abs. 3,13b Abs. 2 Nr. 3 UStG bezieht. In einem notariellen Grundstückskaufvertrag hat der Verkäufer vollständig zur Umsatzsteuer optiert. Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Käufer einen Grundstücksteil an eine dritte Partei veräußert, jedoch ohne auf di...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / II. Vereinfachte Kaufpreisanpassung

Kompensation des Vorsteuerschadens des Verkäufers über Vertragsklauseln: Über geeignete Klauseln im notariellen Grundstückskaufvertrag kann der Kaufpreis ggf. angepasst und der Vorsteuerschaden des Verkäufers kompensiert werden. Der folgende vereinfachte und auf die umsatzsteuerlichen Effekte beschränkte Beispielsfall für die Situation einer Immobilien-Projektentwicklung sol...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 1. Ansicht der Finanzverwaltung

Ausübung und Widerruf der Option nur in notariell zu beurkundenden Grundstückskaufvertrag: In der aktuell geltenden Fassung des UStAE wird dem Widerruf einer Umsatzsteueroption nur sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Sehr knapp wird dort Folgendes geregelt: "Gleiches gilt für die Rücknahme des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung", womit Bezug genommen wird auf die Unwir...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / D. Mögliche Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung

Unseres Erachtens ist es nun an der Finanzverwaltung, Abschnitt 9.2 Abs. 9 UStAE an die jüngste Rechtsprechung des BFH anzupassen. Auch wenn eine Reaktion seitens der Finanzverwaltung noch aussteht, ist ein Berufen auf die Entscheidung vom 2.7.2021 empfehlenswert, soweit dies im konkreten Einzelfall einen Mehrwert bietet.[43] Wurde in bereits notariell beurkundeten Grundstüc...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / E. Fazit und Ausblick

Die jüngste Entscheidung des BFH ist für die Immobilienbranche eine enorme Erleichterung. Dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG ist es geschuldet, dass die Parteien einer Grundstückslieferung nicht zu einem nach der notariellen Beurkundung liegenden Zeitpunkt auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten können. Die dadurch verursachte Inflexibilität wird durch die nun ...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Umsatzsteuerklausel in Grundstückskaufverträgen

Die aktuelle Rechtsprechung des BFH hat auch Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen in Grundstückskaufverträgen. Vertragliche Regelungen orientieren sich zwar grundsätzlich an dem jeweiligen Einzelfall. Allerdings empfiehlt es sich u.a. folgende Aspekte bei bestimmten Grundstückslieferungen, bspw. von einem Immobilien-Projektentwickler, zu beachten. Vollständige O...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / B. Problemaufriss

Zeitpunkt der Ausübung: Voraussetzung für die Ausübung der Umsatzsteueroption ist, dass der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht wird (§ 9 Abs. 1 UStG). Aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG folgt für diesen Verzicht, dass er "nur in dem gemäß § 311b Abs. 1 BGB notariell zu beurkundenden Vertrag" erfolgen kann.[15] Nach übe...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 2. Jüngere Rechtsprechung des BFH

Der XI. Senat des BFH beschäftigte sich im Jahr 2015 und nun noch einmal im Jahr 2021 mit der Umsatzsteueroption bei Grundstückslieferungen. Während sich die Entscheidung im Jahr 2015 im Wesentlichen mit der Frage beschäftigte, wann die Umsatzsteueroption ausgeübt werden muss, hatte die Entscheidung im Jahr 2021 maßgeblich die Frage zum Gegenstand, ob eine erklärte Umsatzste...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / c) Zwischenergebnis

Es kann festgehalten werden, dass der XI. Senat des BFH in der letzten Zeit zwei sehr beachtete Entscheidungen betreffend die Umsatzsteueroption bei Grundstückslieferungen getroffen hat. Dabei ist die Entscheidung aus dem Jahr 2015 auf breite Kritik aus dem Schrifttum gestoßen,[29] während die Entscheidung aus dem Jahr 2021 dort nach der Wahrnehmung der Verfasser berechtigte...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / II. Ansichten der Finanzverwaltung und des BFH

1. Ansicht der Finanzverwaltung Ausübung und Widerruf der Option nur in notariell zu beurkundenden Grundstückskaufvertrag: In der aktuell geltenden Fassung des UStAE wird dem Widerruf einer Umsatzsteueroption nur sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Sehr knapp wird dort Folgendes geregelt: "Gleiches gilt für die Rücknahme des Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung", womit Be...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / IV. Weitere Bewertung der Rechtsansichten von Literatur und BFH

1. Einvernehmlicher oder einseitiger Widerruf der Umsatzsteueroption? Des Weiteren lässt der BFH die Frage offen, ob der Widerruf der Umsatzsteueroption einvernehmlich – von beiden Parteien gemeinsam – oder auch einseitig erfolgen kann. Betrachtet man die Systematik des Widerrufs einer Umsatzsteueroption im Übrigen, also bei nicht mit Grundstücken zusammenhängenden Umsätzen, k...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Unionsrechtliche Grundlagen

Keine Zeit- und Formvorgaben durch Unionsrecht: Betrachtet man die unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 137 MwStSystRL,[20] geben diese weder in Bezug auf die Ausübung der Umsatzsteueroption noch zu einer Widerrufsmöglichkeit Zeit- und Formvorgaben. Nach Art. 137 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL können die Mitgliedstaaten ihren Steuerpflichtigen das Recht einräumen, sich u.a. bei ...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / [Ohne Titel]

RA Sebastian Gerhards / RAin Esther Seibt-Pfitzner[*] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung kann die einmal erklärte Umsatzsteueroption in einem notariellen Grundstückskaufvertrag bislang nicht zurückgenommen werden. Sämtliche umsatzsteuerlichen Risiken hat insoweit meistens der Käufer zu tragen. Dem ist der BFH nunmehr mit seiner Entscheidung (BFH v. 2.7.2021 – XI R 22/19...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 3. Möglichkeit der nachträglichen Anpassung der Option "nach oben"

Der BFH hat in seiner aktuellen Entscheidung erneut bekräftigt, dass die Umsatzsteueroption bei Grundstücksumsätzen nur in dem notariellen Grundstückskaufvertrag ausgeübt werden kann, also in dem Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben (vgl. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB), welcher also der Auflassung und ...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / III. Kooperationspflichten der Parteien

Kooperationspflichten der Parteien weiterhin wichtiger Bestandteil in Vertragsklausel: In den meisten Grundstückskaufverträgen wurden bereits vor dem aktuellen Beschluss des BFH Regelungen zur Mitwirkung der Parteien bei der Kommunikation und Durchsetzung der Rechtsansicht in Bezug auf Steuerfragen gegenüber der Finanzverwaltung aufgenommen. Solange es von der Finanzverwaltu...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / a) BFH-Urt. v. 21.10.2015 – XI R 40/13, BStBl. II 2017, 852

Der BFH entschied zu einem Sachverhalt, der sich auf die Rechtslage nach Einführung der §§ 9 Abs. 3,13b Abs. 2 Nr. 3 UStG bezieht. In dem streitgegenständlichen Sachverhalt wurde eine Grundstückslieferung ohne Umsatzsteueroption beurkundet. Circa vier Jahre später holten die Vertragsparteien die Umsatzsteueroption in einer notariell beurkundeten "Neufassung" des Vertrages na...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / 4. Erstmalige Umsatzsteueroption nach Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages

Entgegen der sehr stark am Wortlaut orientierten Auffassung des BFH und dem folgend der Finanzverwaltung, sprechen nach der hier vertretenen Auffassung auch gute Argumente dafür, dass die Umsatzsteueroption erstmalig auch in einem notariellen Nachtrag ausgeübt werden kann,[40] jedenfalls wenn dies noch vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten erfolgt.[41] Wie oben besc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.2 Antrag

Rz. 36 Das Wahlrecht ist durch Antrag auszuüben. Richtiger Antragsadressat ist grds. das für die ESt- bzw. KSt-Besteuerung des jeweiligen Anteilseigners zuständige FA.[1] Gehören untergehende Anteile zum Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft, muss der Anteilseigner den Antrag beim für die Mitunternehmerschaft zuständigen FA stellen.[2] Dort ist der Antrag auc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Beendigung der Fiskalvertretung

Rz. 19 Endet die Fiskalvertretung für einen ausländischen Unternehmer – z. B. durch Widerruf der Vollmacht oder weil der vertretene ausländische Unternehmer nicht mehr die Voraussetzungen nach § 22a Abs. 1 UStG erfüllt, berührt dies nicht die Erteilung der zusätzlichen Steuernummer und der zusätzlich erteilten USt-IdNr. Lediglich in den Fällen, in denen in Zukunft keine Vert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Mitwirkungstatbestände des § 84 BPersVG

Die hier angeführten Maßnahmen haben ihre Grundlage im öffentlichen Recht. Bei diesen Maßnahmen würde die Einräumung eines Mitbestimmungsrechts die Organisations- und Personalhoheit des öffentlich-rechtlichen Dienstherren zu stark einschränken. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Tatbestände: Nr. 1: Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die inner...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.9 Niedersachsen

§ 75 Abs. 1, 2 NPersVG – Herstellung des Benehmens; § 76 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 NPersVG – Verfahren zur Herstellung des Benehmens Das Landespersonalvertretungsrecht Niedersachsens kennt die Beteiligungsform des Mitwirkungsverfahrens nicht. An deren Stelle besteht jedoch die Beteiligungsform "Herstellung des Benehmens", die in den §§ 75, 76 NPersVG geregelt ist. Die Schriftformerfo...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats

Die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats in Mitwirkungsangelegenheiten ist nur im Fall der Kündigung ausdrücklich geregelt (§ 85 Abs. 3 BPersVG). Die Kündigung ist unwirksam. Hinsichtlich der übrigen Mitwirkungstatbestände fehlt es an einer derart ausdrücklichen Regelung. Sie unterscheiden sich vom Fall der ordentlichen Kündigung auch fundamen...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 2. Auswirkungen der Mandatskündigung auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 43 Letztlich entscheidende Frage ist allerdings, ob die Kündigung des Mandates bzw. der Widerruf der Vollmacht verfahrensrechtlich relevante Auswirkungen auf das laufende gerichtliche Verfahren haben. Ist dies nicht der Fall, ist weiterhin an den – bisherigen – Anwalt wirksam zuzustellen. Rz. 44 Dabei ist einmal relevant, dass der Widerruf der Vollmacht im Außenverhältnis...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / W. Erbrechtliche Auswirkungen der Trennung

Rz. 248 Die Trennung der Ehegatten hat noch keine unmittelbaren automatischen Konsequenzen für das Ehegattenerbrecht bzw. die gewillkürte Erbfolge! Praxistipp:mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / g) Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidung zur VKH in einstweiligen Anordnungsverfahren zum Umgangsrecht

Rz. 126 Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Diese Sperre gilt jedoch allein für Entscheidungen zur Verfahrenskostenhilfe, die die Erfolgsaussicht in der Sache verneinen. Dagegen ist die sofortige Beschwerde in entsp...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 6. Rechtsmittel im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 206 Entscheidungen zum Unterhalt im Verfahren der einstweiligen Anordnung, die aufgrund mdl. Verhandlung ergangen sind, nicht beschwerdefähig (§ 57 FamFG). Ist die Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht beschwerdefähig, ist auch die ablehnende VKH-Entscheidung nicht beschwerdefähig, soweit diese Ablehnung auf sachliche Gründe gestützt worden ist. Rz. 207 Dagegen ist ...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 1. Aufhebung der Beiordnung

Rz. 36 Die Beiordnung des Anwalts gem. § 121 ZPO löst dessen Pflicht aus, im gerichtlichen Verfahren die Vertretung einer Partei zu übernehmen (§ 48 Abs. 1 BRAO). Ihn treffen ab dem Zeitpunkt der Beiordnung sämtliche Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten.[36] Er muss die bedürftige Partei, soweit mangels deren eigener Rechtskenntnis erforderlich, über die nun zu erg...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / I. BGH-Rechtsprechung zur fortgeltenden Anwaltsvollmacht

Rz. 30 Hier hat die jüngere Rechtsprechung des BGH[26] weitere Auswirkungen, nach der die Vollmacht des im ursprünglichen Verfahren bestellen Verfahrensbevollmächtigten auch im Überprüfungsverfahren fortwirkt.[27] Von der Bestellung für das Bewilligungsverfahren ist auszugehen, wenn der (ursprüngliche) Antrag auf Verfahrenskostenhilfe nicht vom Antragsteller selbst, sondern ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice und Mobiles Arbe... / 5 Widerruf der Homeoffice-Berechtigung

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigungmehr

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zfs 04/2022, Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit; Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit; Mitglieder der sog. Reichsbürgerbewegung besitzen nicht die erforderliche luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit

Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) § 7; BVerfSchG § 3 § 4; VwVfG BW § 49 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Leitsatz 1. Die Luftsicherheitsbehörde hat auch bei Vorliegen eines Regeltatbestands nach § 7 Abs. 1a Satz 2 LuftSiG aufgrund einer Gesamtwürdigung nach § 7 Abs. 1a Satz 1 LuftSiG zu bewerten, ob es an der erforderlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Person fehlt. 2. Der Regeltatbestand na...mehr