Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt

Rn 10 Nur auf Grund einer unzulässigen Rechtswegbestimmung und Bindung des BGH an diesen Rechtswegbeschluss gem. § 17 a Abs. 5 GVG konnte der BGH über einen Erstattungsanspruch des Finanzamts im Insolvenzverfahren entscheiden. Auch für Steuerforderungen aus Aufrechnung ist der Finanzrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Er hat damit der Finanzrechtsprechung Gelege...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Schaffung eines Vermögenswerts ohne alternativen Nutzen

Tz. 72 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Der Übergang der Kontrolle findet ebenfalls kontinuierlich statt, sofern ein Unternehmen einen Vermögenswert ohne alternativen Nutzen erstellt und einen rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen innehat, wobei beide Bedingungen kumulativ erfüllt sein müssen (IFRS 15.35(c); IFRS 15.BC141). Dieses letzte Kri...mehr

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zerb 3/2017, § 2057a BGB – ... / 1. Die gesetzliche Regelung und der Rechtsprechungsbefund

Nach § 2057a Abs. 1 S. 1 und 2 BGB kann ein Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt und dadurch in besonderem Maße dazu beigetragen hat, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren, bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangt sind. Die Vorschrift ordnet di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO: etwas zur Masse schuldig werden

Rn 6 Steuerforderungen werden der Masse nicht erst dann geschuldet, wenn sie entstanden oder gar fällig sind, sondern wenn sie begründet sind. Die Begründetheit einer Steuerforderung gem. § 38 InsO ist gleichbedeutend mit dem "schuldig werden" gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.[4] Für die insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs genügte, dass die Forderung ihrem Kern nach berei...mehr

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zerb 3/2017, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Im Grundbuch war seit dem 17.12.1991 die Witwe B. B. als Eigentümerin eingetragen. Grundlage bildete ein Erbvertrag mit ihrem vorverstorbenen Ehemann J. B. vom 26.2.1982 und die Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vom 19.9.1989. B. B. verstarb am 21.1.2016. Am 17.5.2016 wurde ihr Neffe J. K. aufgrund notariellen Testaments vom 10.2.2004 und Eröffnungsniederschrift vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Beschränkung der Einrechnung variabler Vergütungen

Tz. 109 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Die Einrechnung variabler Vergütungsbestandteile in den Transaktionspreis wird durch IFRS 15 beschränkt (IFRS 15.56; IFRS 15.BC203). Demnach sind nur derartige Beträge einzubeziehen, für die ein wesentlicher Erlösanteil höchstwahrscheinlich ("highly probable") nicht korrigiert werden muss, sobald die der Gegenleistung zugrunde liegenden Unsic...mehr

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Häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen

Leitsatz 1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "an­derer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung. 2. Die Feststellung, ob ein selbständig Tätiger einen Arbeitsplatz in seiner Praxis in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlic...mehr

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Mittelfristplanung: Ein mis... / 2.5 Bewertung des strategischen Risikos

Annäherung an das strategische Risiko Absolute Aussagen sind in diesem Stadium sehr schwierig. Relative Urteile fallen leichter. Die "Quo-vadis-Matrix" (Ansoff-Matrix, s. Abb. 5) zeigt transparent, wie weit die verschiedenen Businessideen vom aktuellen Portfolio entfernt sind. Das lässt einen Rückschluss auf das Ausmaß des Risikos zu. Die Vorsichtslinie zeigt passend dazu den...mehr

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VP-Dokumentation / 1.1 Dokumentationsvorschriften, Sanktionen

Ob und inwieweit ist die Erstellung einer VP-Dokumentation für ein deutsches Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben? Seit dem 1. Januar 2003 verpflichtet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Geregelt ist dies in § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Die generelle Aufzeichnungspflicht fordert bei Geschäftsbeziehungen mit auslän...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / c) Widerspruch gegen die Offenlegung (Abs. 3)

Tz. 112 Abs. 3 enthält eine Schutzklausel zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Der Insolvenzverwalter oder ein gesetzlicher Vertreter des Schuldners kann der Offenlegung nach Abs. 1 widersprechen, wenn die Offenlegung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen (Abs. 3 Satz 1, vgl. § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AktG, der weitergehend auch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / bb) Komplexität und Widerspruch bei Bewertung und Ausweis

Tz. 16 Wird der wohl herrschenden Auffassung gefolgt, sind (ausgewählte) passive Latenzen über die Passivierung einer Rückstellung im Anwendungsbereich des § 249 HGB abzubilden. Korrespondierend zu den Ansatzvorschriften des § 249 HGB finden sich besondere Bewertungsvorgaben in § 253 HGB . Für die Bewertung der als Rückstellung erfassten passiven Latenzen wäre dann konsequent...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / I. Prospekte

Tz. 61 Ein Wirtschaftsprüfer kann als Prospektprüfer haften oder der Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn ihm fehlerhafte Prospektangaben zugerechnet werden können. Hingegen scheidet eine Haftung des Abschlussprüfers für den geprüften JA aus. Er ist kein Prospektverantwortlicher i. S. v. §§ 21, 22 WpPG, §§ 20, 21 VermAnlG. Auch wenn in den Wertpapierprospekt ein Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa1) Allgemeines

Tz. 140 An erster Stelle der Aufgaben des DRSC steht – nicht nur im Katalog nach § § 342 Abs. 1 HGB – die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB. Das Verfahren der Standardsetzung ist in seinen Grundzügen im Standardisierungsvertrag geregelt. Dort heißt es: Bei der Erarbeitung von Standards und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa5) Bekanntmachung und vorgeschaltete Prüfung durch das BMJ

Tz. 145 Relevanz[142] i. S. d. Vermutungswirkung nach § 342 Abs. 2 Satz 2 HGB erlangen Empfehlungen des DRSC erst, wenn sie vom BMJ bekannt gemacht werden. Nähere Vorgaben zu dieser Bekanntmachung enthält das Gesetz nicht. Bislang wurden die Empfehlungen vom BMJ im Bundesanzeiger bekanntgemacht.[143] Diese Praxis hat sich bewährt. In der Literatur wird unter Verweis auf das ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 484 Durch das BilRiLiG wurde bestimmt, dass ein Verzicht auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen gem. § 304 HGB gestattet ist, wenn Lieferungen und Leistungen zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden und ein unverhältnismäßig hoher Ermittlungsaufwand erforderlich war. Nach Auffassung des Gesetzgebers stand die Möglichkeit zum Verzicht auf die Zwischenergebnis...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / cc) Differierender Kapitalbegriff nach IAS 32 und IFRS 2

Tz. 161 IAS 32.16(b)(i) enthält eine Differenzierung für Vergütungen, die von einem Unternehmen für bereits empfangene Leistungen in eigenen Anteilen und nicht in Geld bzw. anderen Vermögenswerten gewährt werden:[377] Hat das Unternehmen eine Verpflichtung zur Gewährung einer festen Anzahl von Anteilen (fixed-for-fixed) für die feste Gegenleistung, so ist eine Buchung des Ges...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / dd) Verhältnis des Rahmenkonzepts zu den Rechnungslegungsstandards

Tz. 135 IAS 1 hat Teile der Bilanzierungsgrundsätze aus dem Rahmenkonzept übernommen. Sein Regelungsbereich wird aber weiter auch durch das Rahmenkonzept adressiert.[380] Daraus ergibt sich nach dem Zweck und der Rechtsnatur des Rahmenkonzepts aber keine Regelungs­kollision. Nach der Vorstellung des IASB sind im Rahmenkonzept nur Leitlinien für die Ent­wicklung neuer Standar...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Konzernabschlus... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 7 Das Wahlrecht zur Anwendung der quotalen Konsolidierung wird im Schrifttum überwiegend kritisch betrachtet, da diese im Widerspruch zur Einheitstheorie steht. Bemängelt wird insbesondere, dass voll- und quotal konsolidierte Daten ohne Erkennbarkeit des Gewichts der jeweiligen Daten zusammengefasst werden, auf diese Weise eine Vermengung unterschiedlicher Konsolidierung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / jj) Versicherungsverträge (IFRS 4)

Tz. 247 Der Standardsetzer hat die Entwicklung von Vorschriften zu Ansatz und Bewertung von Versicherungsverträgen in zwei Phasen aufgeteilt. In seiner derzeit gültigen Fassung ist IFRS 4 als Übergangsstandard mit vergleichsweise unpräzisen Regelungen zu begreifen (Phase 1). Vor diesem Hintergrund können die Bilanzierenden ihre bisherigen – aus nationalem Recht abgeleiteten ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Nicht in die ausschüttungsgesperrte Rücklage einzustellende Teile des ­Jahresergebnisses

Tz. 113 Als Dividende oder Gewinnanteil bereits eingegangene Beträge aus der Beteiligung sind von der ausschüttungsgesperrten Rücklage nicht erfasst. In diesem Fall ist der Zufluss gesichert. Zufluss bedeutet Eingang in den Machtbereich der Gesellschaft, z. B. durch Bankgutschrift.[320] Für die Dividende oder den Gewinnanteil wird nicht danach differenziert, ob das Geschäfts...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa3) Rechtsnatur und Fragen der Bindungswirkung

Tz. 142 Über die Rechtsnatur und damit verknüpft die Frage der Bindungswirkung bzw. Verbindlichkeit der Standards des DRSC herrscht Unklarheit. Während manche darin GoB der Konzernrechnungslegung sehen,[132] betonen andere die mangelnde rechtliche Verbindlichkeit, sehen aber eine – wie auch immer geartete – "weitergehende Wirkung" bei Bekanntmachung des Standards durch das B...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / bb1) Kapitalanteile von OHG-Gesellschaftern und Komplementären

Tz. 143 Als Kapitalanteil ist die bedungene Einlage auszuweisen. Das ist bei Komplementären und OHG-Gesellschaftern der Betrag, den sie laut Gesellschaftsvertrag zu leisten haben.[225] § 120 Abs. 2 HGB statuiert für OHG-Gesellschafter, dass Gewinne dem Kapitalkonto zugeschrieben werden. Die Vorschrift gilt gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für Komplementäre. Konsequenz ist, dass be...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa) Beteiligungsbuchwert

Tz. 49 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 HGB ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanz mit dem Buchwert anzusetzen. Zudem sind der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligem Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag im Konzernanhang anz...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / e) Normhierarchie innerhalb der Verlautbarungen

Tz. 131 In der praktischen Anwendung der Verlautbarungen kann sich die Frage nach dem Rangverhältnis der einzelnen Normen ergeben. Da es sich bei den IFRS um ein internationales Regelwerk ohne Anbindung an einen tradierten Regelkanon zur Bestimmung von Normhierarchien handelt, lässt sich diese Frage im konkreten Anwendungsfall nicht ohne Weiteres klären. Dieses Problem hat d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ee) Vorsichts-, Realisations-, und Imparitätsprinzip

Tz. 69 Die IFRS enthalten ein dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip vergleichbares, wenngleich an­ders akzen­tuiertes[181] Prinzip der ob­jektiven Wertermittlung in den Bewertungsgrundsätzen der Ver­lässlichkeit und Neutralität (CF.QC12 und IAS 1.29 ff.), der Vergleichbarkeit (CF.QC20) und der Nachprüfbarkeit (CF.QC26). Diesen Grundsätzen steht im Bewertungssystem der IFRS...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / d) Gerichtliche Ersetzung des Abschlussprüfers (Abs. 3)

Tz. 70 Das Gericht hat einen anderen Abschlussprüfer auf Antrag zu bestellen, sofern dies aus einem Grund, der in der Person des gewählten Abschlussprüfers liegt, geboten erscheint. Dies ist insbesondere bei Vorliegen einer der in § 319 Abs. 2–5, 319a und 319b HGB kodifizierten Ausschlussgründe[76] der Fall. Sofern der Jahresabschluss aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / I. Vorstand der AG

Tz. 2 Verletzt der Vorstand seine Pflichten, haftet er gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG auf Schadensersatz. Die Rechnungslegungspflicht trifft den Vorstand als Organ, jedoch kann intern über die Zuständigkeit disponiert werden. Nicht mit der Rechnungslegung befasste Vorstandsmitglieder haben jedoch für ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung ihrer mit der Rechnungslegung befasst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / a) Subjektiver Fehlerbegriff

Tz. 77 Den IFRS liegt mit der Definition in IAS 8.5 ein subjektiver Fehlerbegriff zu Grunde.[173] Ein Ab­schluss ist nach IAS 8.5 fehlerhaft, wenn er im Widerspruch zu den IFRS einen im Ge­schäfts­jahr ver­wirklichten Sach­verhalt nicht berücksichtigt oder falsch darstellt, obwohl dieser Sachverhalt dem Ab­schluss­ersteller bis zum Auf­stel­lungszeitpunkt (vgl. Kapitel 4) be...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / dd2) Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Tz. 239 In einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hat der Abschlussprüfer nach Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 zu erklären, dass die von ihm vorgenommene Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, der Abschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, der Abschluss unter Beachtung ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Gegenstand und Umfang der Prüfung

Tz. 30 Der Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ergibt sich aus den Komponenten der Konzernrechnungslegung. Bei einem HGB-Konzernabschluss[18] umfasst dies unter Bezugnahme auf § 297 Abs. 1 HGB somit den Konzernabschluss (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel), die im Konzernabschluss zusammengefasst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 318 HGB

Tz. 48 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 kann d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 13: Lage- und Manag... / f) Fixe Geschlechterquote im Aufsichtsrat (Abs. 4)

Tz. 174 Nach § 96 Abs. 2 und 3 AktG ist der Aufsichtsrat der betroffenen Unternehmen zu jeweils mindestens 30 % mit Frauen und Männer zu besetzen.[147] Die Quote muss grundsätzlich vom Aufsichtsrat insgesamt erfüllt werden. Allerdings haben Eigner- und Arbeitnehmervertreter jeweils die Möglichkeit, der Erfüllung der Quote für den Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit zu widersp...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 9: Umsatzerlöse und... / d) Rechtspolitische Diskussion

Tz. 44 Mit der Veröffentlichung von IFRS 15 und Topic 606 war das von IASB und FASB gemeinsam durchgeführte Projekt zur Erarbeitung von Erlöserfassungsregeln vorläufig abgeschlossen. Das Projekt begann bereits 2002, seit diesem Zeitpunkt wurden diverse Papiere veröffentlicht und der endgültige Standard mehrfach angekündigt. Während die Vorschriften zur Erlöserfassung nach IF...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff2) Einzelfälle

Tz. 35 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn die gelieferte Ware das La...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / aa) Geheimnis der Kapitalgesellschaft

Tz. 125 Als Gesellschaftsgeheimnis geschützt sind Informationen über äußere und innere Tatsachen, die einen wirtschaftlichen Bezug zur Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen haben. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind die praktisch wichtigsten Anwendungsfälle, wobei Betriebsgeheimnisse (Herstellungs- und Fertigungsverfahren, Erfindungen, Rezepte, Konstruktionspl...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc) Wertaufhellung und Stichtagsprinzip

Tz. 61 Vermögenswerte und Schulden sind nach den am Bilanzstichtag bestehenden Ver­häl­t­nissen zu bewerten. Wert­be­einflussende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht zu be­rücksichtigen. Das folgt aus IAS 10, der zwischen wertaufhellenden (adjusting events) und wert­begründenden Ereignissen (non-adjusting events) differenziert (im Einzelnen vgl. Kapitel 4 und vgl. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Fehlerhafte Bil... / 4. Absicherung bei unklarer Rechtslage

Tz. 42 Eine bisher ebenfalls nicht geklärte Frage ist, welche Anforderungen an die Erkennbarkeit von Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften zu stellen sind, wenn der subjektive Fehlerbegriff auch auf Rechtsfragen angewendet wird. Es geht dann nicht um Fehler bei der Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes, sondern um die Frage, wie eine bestimmte Rechtsvorschrift auszu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) Voraussetzungen

Tz. 64 Als Täter kommen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. Tz. 30) der geprüften Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens in Betracht, nicht jedoch die Mitglieder des Aufsichtsrats. Zum Problem des faktischen Organs vgl. Tz. 13 f., zur Möglichkeit der Teilnahme durch Angestellte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte vgl. Tz. 16. Das Tochterunterne...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Sondervorschriften für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Tz. 314 IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgegeben Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest. Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen l...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentums – als Hotelanlage

Leitsatz Für die wirksame Begründung durch Grundbucheintragung ist es unerheblich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Appartements einer Hotelanlage als zu Wohnzwecken dienend bezeichnet, obwohl sie keine eigene Kochgelegenheit haben und kein Wohnungseigentum bilden, sondern nur teileigentumsfähig sind. In einer Hotelanlage, deren Appartements als Teileigentum veräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Doppelbesteuerung / 5 Innerstaatliche Maßnahmen

Ist ausnahmsweise mit einem ausländischen Staat kein DBA abgeschlossen worden oder wird die Doppelbesteuerung in Sonderfällen durch das DBA nicht vermieden, kann eine mehrfache Belastung derselben Einkünfte durch innerstaatliche Maßnahmen beseitigt oder gemildert werden. Infrage kommen eine Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Einkommensteuer. Dabei ist die Obergrenz...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / Leitsatz

1. Die Rspr. zum Regressverzicht des Gebäude-VR gegen den Mieter des VN gilt nicht bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung. 2. Mit der Begründung, die unter Zeugenbeweis des Mieters gestellten Behauptungen zum Ablauf eines Schadensereignisses stünden in eklatantem Widerspruch zu den Ergebnissen eines Ermittlungsverfahrens, darf die Vernehmung des Mieters nicht abgelehnt w...mehr

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zfs 2/2017, Beantragung ein... / Sachverhalt

Der Kl., ein nach seinen Angaben aus Afghanistan stammender Asylbewerber, begehrt in der Bundesrepublik Deutschland den Erwerb einer Fahrerlaubnis. Seinen Antrag vom Januar 2013, als Identitätsnachweis für den Fahrerlaubniserwerb die ihm in Deutschland ausgestellte und mit einem Lichtbild versehene Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung genügen zu lassen, lehnte die Fa...mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 2/2017, Die Vollstreck... / III. Die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung

Wegfall des Arbeitsplatzes Voraussetzung der Zwangsvollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs ist in jedem Fall, dass der Arbeitgeber objektiv in der Lage ist, den Arbeitnehmer auch tatsächlich weiter zu beschäftigen und damit den Anspruch zu erfüllen. Ist der Arbeitsplatz etwa durch die Stilllegung des gesamten Betriebes oder einer Betriebsstätte oder einer Produktionss...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… III. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führt zur Zulassung der Revision unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das BG nach § 544 Abs. 7 ZPO. Dieses hat den Anspruch der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es deren Antrag auf Vernehmung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2 Verweisungen

Rz. 4 Nach § 326 Abs. 3 AO gelten für die Anordnung, Vollziehung und Aufhebung des Arrests verschiedene Vorschriften der ZPO sinngemäß. Diese analoge Anwendung erfasst: § 128 Abs. 4 ZPO, wonach das Amtsgericht über den Antrag[1] durch Beschluss ( § 922 Abs. 1 S. 1 ZPO) ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann. Nach § 922 Abs. 1 S. 1 ZPO entscheidet das Gericht durch Urteil[...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG ist die Anordnung des persönlichen Arrests dem Richter vorbehalten. Zuständig ist nach § 326 Abs. 1 S. 2 AO das Amtsgericht, in dessen Bezirk die zuständige Finanzbehörde[1] ihren Sitz hat oder in dessen Bezirk sich der Arrestschuldner befindet. Die Arrestanordnung setzt einen entsprechenden Antrag der Finanzbehörde [2] voraus.[3] ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.1 Bindung der Finanzverwaltung

Rz. 1 Die Finanzverwaltung entscheidet über den Steueranspruch grundsätzlich bei der Veranlagung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Dieser Entscheidung werden nur die Verhältnisse dieses Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt, sie entfaltet Bindungswirkung auch nur für den zeitlichen Regelungsbereich[1], d. h. den entschiedenen Steuerfall und den jeweiligen Veranlagungs...mehr