Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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§ 15 Checkliste zur Vorgehe... / A. Materiell-rechtliche Aspekte

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Verhältnis des § 8c Abs 1a S 2 KStG zu anderen (teilweise früheren) Sanierungsregelungen

Tz. 323 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der sog "Sanierungs-Erl" (Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; dazu s Tz 377ff), welcher letztmals auf Fälle anzuwenden ist, in denen der Schuldenerl vor dem 09.02.2017 stattgefunden hat, und die Sanierungsklausel in § 8c Abs1a KStG, sind uE nebeneinander anzuwenden, da die beiden Regelungen unterschiedliche Rechtsfolgen haben (glA...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Regelinsolvenz

Rz. 52 Auch ein in Insolvenz befindlicher "Erbanwärter" kann die Entscheidung über die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft oder des Vermächtnisses ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters treffen (§ 83 Abs. 1 S. 1 InsO); das Ausschlagungsrecht wird nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Dies gilt unabhängig davon, ob der Sterbefall vor oder nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Tätigkeitsverbot nach § 45 BRAO

Rz. 73 Aus § 45 BRAO ergibt sich, in welchen Fällen der Rechtsanwalt nicht bzgl. der Bearbeitung des Mandats tätig sein darf. Besondere Erwähnung verdienen hier die Fälle, in denen der Rechtsanwalt vorher als Schiedsrichter, Notar,[62] Insolvenz- oder Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Betreuer oder in ähnlicher Funktion bereits befasst war, § 45 Abs. 1 BRAO. Im umge...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Regelinsolvenz

Rz. 48 Auch wenn der Verzichtende sich in Insolvenz befindet, kann er ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters auf künftige Pflichtteilsansprüche verzichten, da sich das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Verwalters gem. § 80 Abs. 1 InsO nur auf gegenwärtiges, nicht auf mögliches künftiges Vermögen bezieht.[53]mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Betriebsveräußerung

Rz. 544 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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ZErb 12/2023, Handbuch Nachlassvermögensverwaltung Band I+II

Roth/Wozniak 2023 Ca. 600 Seiten, 74,99 EUR Springer Gabler, ISBN 978-3-658-41698-0 Der Arbeitstitel "Handbuch Nachlassvermögens Verwaltung" verspricht ein umfassendes und vollständiges Kompendium für jeden Praktiker. Die beiden Herausgeber, Professor Dr. Jan Roth, ein erfahrener Nachlass-Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, sowie Dr. Daniel Wozn...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / b) Das Eigenvermögen als Haftungsobjekt? – der Erbe haftet unbeschränkt

Rz. 7 Damit aber nicht genug: Der in Lehrbüchern formelhaft daherkommende Satz, "der Erbe haftet unbeschränkt" für die Nachlassverbindlichkeiten, heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass das deutsche Erbrecht von dem Grundsatz ausgeht, dass die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten nicht per se oder gar ispo iure auf den Nachlass beschränkt ist, sondern der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor allem...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Inhalt des Eröffnungsbeschlusses, § 27 InsO

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 1. Klageerhebung nach Anordnung von Nachlassverwaltung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 12 Klagen, die nach Eröffnung der Nachlassinsolvenz oder Anordnung der Nachlassverwaltung gegen die Erben erhoben werden, sind als unzulässig abzuweisen, soweit der Erbe nicht auch mit seinem Eigenvermögen haftet. Vielmehr sind die Klagen gegen den Insolvenz- oder Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu richten. Hinweis Nur wenn der Erbe nach § 2013 BGB die Möglichkei...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 1. Haftungsbeschränkung während formeller Vermögenssonderung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz

Rz. 27 Führt der Erbe eine der regulären endgültigen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen wie Nachlassinsolvenz oder Nachlassverwaltung so herbei, dass diese bereits eröffnet bzw. angeordnet sind, und wird er von einem Nachlassgläubiger in Anspruch genommen, während diese noch fortdauern, so kann der Erbe jegliche Haftung für reine Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1975 BGB verwei...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / D. Zugriff auf erbrechtliche Ansprüche und "Präventivmaßnahmen"

Rz. 46 Praxisrelevant sind die Möglichkeiten des Gläubigerzugriffs auf eigene Maßnahmen zur Beseitigung erbrechtlicher Positionen, bspw. der Verzicht auf künftige eigene Pflichtteilsansprüche (§ 2346 BGB, siehe Rdn 47 ff.), die Ausschlagung eines sonst anfallenden Erbes oder Erbteils (siehe Rdn 51 ff.) und schließlich die Nicht-Geltendmachung bzw. der Erlassvertrag (§ 397 BG...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Wohlverhaltensphase

Rz. 49 Auch im Rahmen einer Restschuldbefreiung (RSB) nach der Insolvenz natürlicher Personen (§§ 286 ff. InsO) dürfte der Pflichtteilsverzicht nicht zu einem Obliegenheitsverstoß i.S.d. § 295 S. 1 Nr. 2 InsO (wonach die Hälfte des Wertes eines während der Wohlverhaltensphase eingetretenen Erwerbs von Todes wegen herauszugeben ist)[54] führen, da noch kein tatsächlich erworb...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 1. "Normaler Gläubiger"

Rz. 47 Da der Verzicht auf den möglichen künftigen Pflichtteil nicht zum Ausscheiden eines Gegenstands aus dem präsenten Vermögen des Schuldners führt, sondern lediglich eine potenzielle Nichtvermehrung des künftigen Vermögens zur Folge hat, liegt darin keine Schenkung i.S.d. § 516 BGB (vgl. auch die Wertung des § 517 BGB: Verzicht auf ein nicht endgültig erworbenes Recht), ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 6. Schutz vor Gläubigern des Vorerben

Rz. 65 Während sich der Nachlass im Eigentum des Vorerben befindet, muss Gewähr dafür geboten werden, dass Eigengläubiger des Vorerben – im Gegensatz zu Nachlassgläubigern, die stets in den Nachlass vollstrecken können – nicht zu Lasten des Nacherben in die ihm zustehende Vermögenssubstanz vollstrecken. Prozessual sichert über die Drittwiderspruchsklage § 773 ZPO den Nacherb...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / V. Ansprüche des Erben gegen den Nachlass

Rz. 99 Hat der Erbe Nachlassverbindlichkeiten aus seinem Eigenvermögen erfüllt und sind die Voraussetzungen des § 1979 BGB gegeben, so hat er gegen den Nachlass einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §§ 1978 Abs. 3, 670 BGB.[212] Der Aufwendungsersatzanspruch fällt in der Insolvenz unter § 324 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Rz. 100 Lagen die Voraussetzungen des § 1979 BGB bei Befriedi...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / Literaturtipps

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 7. Kosten

Rz. 78 Für das Aufgebotsverfahren nach §§ 1970 ff. BGB entsteht nach Nr. 15212 Ziff. 3 KV-GNotKG eine 0,5 Gerichtsgebühr zzgl. Auslagen, Nr. 31000 ff. KV-GNotKG. Für den Rechtsanwalt fällt eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3324 VV RVG) zzgl. Auslagen nach Nr. 7000 ff. VV RVG an. Kommt es ausnahmsweise zu einem Termin, so entsteht außerdem eine 0,5 Terminsgebühr (Nr. 3332 VV RVG)...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / k) Dürftiger Nachlass

Rz. 119 Lohnt sich die Verwaltung mangels Masse nicht, ist also der Antrag auf Eröffnung der Nachlassinsolvenz untunlich, so darf der Nachlasspfleger gem. § 1990 BGB vorgehen. Generell muss intensiv geprüft werden, ob bei einer Masse von weniger als 5.000 EUR überhaupt ein Antrag auf Eröffnung der Nachlassinsolvenz gestellt werden sollte. Gerade bei komplexeren Nachlässen si...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Dingliche Absicherung

Rz. 99 Da sowohl der Schenkungswiderruf als auch der Rücktritt lediglich schuldrechtliche Wirkung haben, müsste sich der Schenker im Fall der Insolvenz des Beschenkten, wenn er von einem vertraglichen Rückabwicklungsrecht Gebrauch macht, mit einer Quote zufriedengeben. Auch in sonstigen Fällen wäre er zudem für die Rückabwicklung von der Mitwirkung des Beschenkten abhängig. ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VII. Testamentsvollstreckung und Kollisionsrecht

Rz. 33 Die Testamentsvollstreckung unterliegt dem Erbstatut.[52] Somit hat das Erbstatut Bedeutung für die rechtliche Einordnung und die Beurteilung der Zulässigkeit der Testamentsvollstreckerernennung, die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung selbst, die Einzelbefugnisse des Testamentsvollstreckers, seine Rechtsstellung nebst seiner Entlassung.[53] Bis zur Einführung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.3 Behandlung der Zinsen

Tz. 1131 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ein Forderungsverzicht gegen Besserungsschein führt dazu, dass die Darlehensverbindlichkeit bei der GmbH (erfolgswirksam: Ertrag) auszubuchen ist. Die Fremdverbindlichkeit wird sowohl zivilrechtlich als auch stlich zu EK. Es liegt zwar eine verdeckte Einlage vor, diese ist jedoch mit dem Tw zu bewerten, der in einer Krisensituation häufig ...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (2) Herausgabe der Nachlassgegenstände an die Gläubiger in beliebiger Reihenfolge

Rz. 49 Beruft sich der Erbe zu Recht auf die Dürftigkeitseinrede, steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht in oben (siehe Rdn 43 ff.) beschriebene Umfang zu.[56] Gleichwohl können die Nachlassgläubiger noch verlangen, dass der Erbe ihm die (verbliebenen) Nachlassgegenstände zum Zwecke der Zwangsvollstreckung zur Verfügung stellt, § 1990 Abs. 1 S. 2 BGB.[57] Hinweis Hierzu ha...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / IV. Die Nachlassverwaltung als besondere Form der Nachlasspflegschaft

Rz. 26 Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung wird dem oder den Erben (auch dem unbeschränkt haftenden und auch dem Testamentsvollstrecker)[47] die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über den Nachlass ex nunc genommen, § 1984 Abs. 1 S. 1 BGB,[48] und die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen wieder voneinander getrennt, indem der Nachlassverwalter den Nachlass – mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 3. Die Verschweigungseinrede der §§ 1974 Abs. 1, 1973 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 78 Hat kein Aufgebot stattgefunden, kann jeder (Mit-)Erbe und sonstiger Berechtigter (siehe oben Rdn 69) die Einrede des § 1973 BGB dennoch gegenüber Nachlassgläubigern erheben, die ihre Forderung erst später als fünf Jahre nach dem Erbfall[108] gegenüber dem jeweiligen Erben geltend gemacht haben,[109] sog. Verschweigungseinrede, § 1974 BGB. Dies soll dem Erben Rechtssi...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / a) Die Erschöpfungseinrede nach regulärer Beendigung des Nachlassinsolvenzverfahrens, §§ 1989, 1973 BGB

Rz. 28 aa) Nach Beendung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch Verteilung der Masse oder durch einen Insolvenzplan endet die dadurch begründete Gütersonderung: Ein ggf. verbliebener Nachlass und das Eigenvermögen des Erben verschmelzen wieder miteinander. Dennoch besteht die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass über die Erschöpfungseinrede der §§ 1989, 1973 BGB fort, wenn s...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Abstimmen der Eigenkapital(unter)konten

Einzelunternehmen haben im Gegensatz zu Personen- oder Kapitalgesellschaften keine feste Stammeinlage oder kein festes Stammkapital. Das Eigenkapital beim bilanzierenden Einzelunternehmen wird als Gesamtposten in der Bilanz ausgewiesen. Unterjährige Veränderungen durch Entnahmen und Einlagen werden nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto verbucht, sondern auf Privatkonten, di...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Auswirkungen der Einreden

Rz. 15 Die vorübergehenden Einreden wollen verhindern, dass insoweit vollendete Tatsachen geschaffen werden, als einzelne Gläubiger den anderen zuvorkommen und vollständig befriedigt werden, obwohl der Nachlass überschuldet ist und damit die Gläubiger nach der Insolvenzordnung quotenmäßige Befriedigung erlangen sollen. Rz. 16 a) Die Fälligkeit der Forderung wird durch die §§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.1 Steuerliche Behandlung des Verzichts

Tz. 1129 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vereinbarung, dass die Forderung bei Eintritt der im Besserungsschein genannten Bedingungen wieder auflebt, berührt deren Ausbuchung im Verzichtszeitpunkt nicht; s Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) und s Schr des BMF v 02.12.2003 (BStBl I 2003, 648). Auf der Ebene der Gesellschaft gelten die Grundsätze des Beschl des GrS un...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / j) Nachlassinsolvenzverfahren gem. §§ 315–331 InsO

Rz. 112 Bei Überschuldung sollte der Nachlasspfleger gem. § 1980 BGB die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens beantragen. Dazu ist ihm jedenfalls grundsätzlich zur Vermeidung von Regressansprüchen zu raten. Ob der Nachlasspfleger zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet ist, ist umstritten. Eine Verpflichtung gegenüber den Nachlassgläubigern ist dabei zu vernein...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Aufrechnung: §§ 1977 Abs. 2, 2040 Abs. 2 BGB

Rz. 76 a) Eine Aufrechnung setzt Gegenseitigkeit der Forderungen voraus, § 387 BGB. Diese Gegenseitigkeit wird über §§ 1922, 1967 BGB beim Alleinerben derart herbeigeführt, dass Eigengläubiger gegen eine Nachlassforderung und Nachlassgläubiger gegen eine Eigenforderung des Erben aufrechnen können. Hinweis Bei Miterben ist dies aufgrund der gesamthänderischen Verbundenheit des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 3. Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 15 Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten i.S.d. § 1979 BGB haben die Gläubiger als den Nachlasswert mindernd gegen sich gelten zu lassen. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreicht.[15] Hinweis Das bedeutet, dass der Erbe nicht ohne Weiteres die sich ihm o...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 124 Ein inkongruentes Geschäft liegt vor, wenn der Nachlassgläubiger durch Rechtshandlung eine Befriedigung oder Sicherheit erhält, die er zu beanspruchen hatte.[49] Rz. 125 Die inkongruente Deckung wird in § 131 Abs. 1 InsO definiert als eine Rechtshandlung, die dem Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gew...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / II. "Der Erbe haftet unbeschränkt, aber jederzeit beschränkbar."

Rz. 21 Mit der Annahme der Erbschaft – spätestens mit Ablauf der Ausschlagungsfrist oder wirksamer Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft – rückt der Erbe, so er die Annahme nicht wirksam anficht, unwiderruflich in die Rechtsstellung des Erblassers und damit als Rechtssubjekt in dessen Schuldnerstellung in Bezug auf die Nachlassverbindlichkeiten ein. Diese Position kann n...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / d) Bargeschäfte i.S.v. § 142 InsO

Rz. 149 Die Vorschrift des § 142 InsO regelt, dass Rechtsgeschäfte dann nicht anfechtbar sind, durch welche lediglich ein Aktivtausch (Ware gegen Geld) erfolgt.[63] Zweck der Regelung ist, dass auch einem Schuldner, der sich in einer Krise befindet, seine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nicht genommen werden darf.[64] Die Möglichkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr, mit der...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / III. Berliner Testament mit Supervermächtnis

Rz. 190 Muster 7.20: Ehegattentestament mit Supervermächtnis Muster 7.20: Ehegattentestament mit Supervermächtnis Gemeinschaftliches Testament Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________, in _________________________ und _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in ___________________...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 18. Das Supervermächtnis

Rz. 75 Beim Berliner Ehegattentestament setzen sich im Regelfall die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen unbeschränkten Vollerben für den ersten Erbfall ein. Beim Tod des Schlusserben werden die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Miterben bestimmt. Hierdurch entstehen erbschaftsteuerrechtliche Nachteile, da die enterbten Kinder ihren persönlichen Freibetrag gem. § 16 ...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / B. Unterscheidung der Verbindlichkeiten

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.2 Länge der erforderlichen Probezeit

Tz. 618 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Die Fin-Verw (s Schr des BMF v 14.12.2012, BStBl I 2013, 58) nimmt die BFH-Rspr auf und verlangt folgende Probezeiten (auch s H 8.7 "Warte-/Probezeit" KStH): Bei einer neu gegründeten Kap-Ges ist eine Probezeit von fünf Jahren einzuhalten. In diesem Fall sind nämlich weder die Leistungsfähigkeit des neuen Ges-GF noch die künftige Ertragslage ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr