Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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§ 19 Zeugen / F. Präsente Zeugen

Rz. 46 Geladene und präsente Zeugen müssen gem. § 245 Abs. 2 StPO im Strafverfahren - im Gegensatz zum OWi-Verfahren, § 77 Abs. 2 OWiG (zu Einzelheiten siehe § 33 Rdn 5) - vernommen werden, wenn auf ihre Vernehmung nicht verzichtet wird. Ein Verstoß hiergegen begründet i.d.R. die Revision. Allerdings gibt es keinen allgemeinen Grundsatz, wonach das Urteil grundsätzlich auf e...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / 1. Zeugen

Rz. 9 Auch im Bußgeldverfahren gilt unbeschadet der Tatsache, dass hier der Umfang der Beweisaufnahme im Ermessen des Gerichts steht, der Vorrang des Personalbeweises (OLG Köln StV 2001, 342; OLG Naumburg DAR 2004, 109; Thüringer OLG NZV 2006, 493). Zeugenaussagen können deshalb – wenn nicht einer der Ausnahmegründe des § 251 StPO oder die Voraussetzungen des § 77a OWiG vorl...mehr

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§ 19 Zeugen / 1. Schweigepflicht

Rz. 32 Das Gericht braucht einen von seiner Schweigepflicht nicht entbundenen Zeugen über seine Pflicht zu schweigen nicht zu belehren (BGH NJW 1991, 2846). Sagt der Zeuge aus, ohne von der Schweigepflicht entbunden worden zu sein, macht er sich zwar gem. § 203 StGB strafbar, seine Aussage ist jedoch verwertbar (BGH NJW 1963, 723).mehr

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§ 19 Zeugen / 1. Nichtrichterliche Vernehmung

Rz. 41 Selbst wenn der aussageverweigerungsberechtigte Angehörige ordnungsgemäß über sein Verweigerungsrecht belehrt worden war, dürfen seine in einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Angaben bei anschließender Aussageverweigerung gem. § 252 StPO nicht verwertet werden (BGH NJW 1980, 1533; NStZ 2007, 652), auch nicht über den Umweg der Vernehmung einer nichtrichterlic...mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Änderung der Aussage

Rz. 59 Hat ein Zeuge in einer früheren Aussage in einem wesentlichen Punkt anders ausgesagt, gebietet es die Aufklärungspflicht, dem Zeugen seine frühere Aussage vorzuhalten oder die Verhörsperson zu vernehmen. Rz. 60 Achtung Der Verstoß gegen die Aufklärungspflicht ist in einem solchen Fall bereits dann erwiesen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich lediglich mit der Au...mehr

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§ 19 Zeugen / I. Staatsanwaltschaft und Bußgeldbehörde

Rz. 2 Der Zeuge muss nicht nur einer Ladung des Gerichts, sondern auch der der Staatsanwaltschaft oder der ermittelnden Verwaltungsbehörde Folge leisten (§ 161a StPO, § 46 OWiG), aussagen sowie eine eventuelle Gegenüberstellung (§ 58 StPO) dulden. Der Bußgeldstelle selbst stehen aber Zwangsmittel gegen den Zeugen nicht zu (§ 46 Abs. 5 OWiG). Auch der Zeuge hat Anspruch auf Be...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / 1. Zeugen

Rz. 29 Die Kontaktaufnahme des Anwaltes zu einem Anzeigewilligen mit dem Ziel, diesen von dem Vorhaben abzubringen, den Mandanten anzuzeigen, ist unbestritten zulässig.[6] Rz. 30 Der Anwalt darf einem aussageverweigerungsberechtigten Zeugen zur Aussageverweigerung raten oder gar durch Zureden auf ihn einwirken (BGH NJW 1957, 1808; BGHSt 10, 393), einen zur Falschaussage Berei...mehr

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§ 19 Zeugen / I. Gefahr der Strafverfolgung

Rz. 24 Droht dem Zeugen oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, kann er gem. § 55 StPO die Auskunft auf bestimmte Fragen verweigern. Rz. 25 Das Recht, die Aussage zu verweigern, besteht selbstverständlich auch dann, wenn weder der Zeuge noch sein Angehöriger die Tat tatsächlich begangen hat. Voraussetzung ist led...mehr

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§ 19 Zeugen / 4. Revision

Rz. 39 Anders als im Falle der Aussage seines nicht belehrten Angehörigen kann der Angeklagte eine Revision nicht auf die Tatsache stützen, dass ein Zeuge nicht gem. § 55 Abs. 2 StPO belehrt worden war, denn diese Vorschrift bezweckt nicht den Schutz des mit dem Zeugen nicht verwandten Angeklagten ("Rechtskreistheorie", BGHSt 11, 218). Rz. 40 Aus dem gleichen Grund besteht au...mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Auseinandersetzung mit der Aussage

Rz. 67 Allein der Hinweis, es handele sich um einen besonders zuverlässigen Zeugen, stellt auch dann, wenn es sich um einen Polizeibeamten handelt, keine ausreichende Auseinandersetzung mit dessen Aussage dar (OLG Stuttgart VRS 119, 235).mehr

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§ 19 Zeugen / II. Umfang der Aufklärungspflicht

Rz. 70 Die Rechtsprechung stellt an den Richter vor allem dann keine besonders hohen Anforderungen, wenn zu dem entscheidenden Punkt Beweise erhoben sind, die zu einem eindeutigen Ergebnis führten und die Verteidigung dann einen nur mit Schwierigkeiten erreichbaren Zeugen benennt. So hat das AG Bad Hersfeld (NZV 2000, 137) z.B. im Fall eines Geschwindigkeitsverstoßes, in dem...mehr

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§ 19 Zeugen / I. Aufklärungspflicht und Beweisantizipation

Rz. 68 Für den BGH (NJW 1994, 1484; NZV 2014, 532) ist die Frage, ob ein im Ausland zu ladender Zeuge vernommen werden muss, alleine daran zu messen, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist, denn nach seiner Auffassung gilt im Rahmen des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO hier das Verbot der Beweisantizipation nicht. Das BVerfG (BVerfG NJW 1997, 999...mehr

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§ 19 Zeugen / H. Glaubwürdigkeit

I. Angeklagter/Zeuge Rz. 50 Es gibt keine Beweisregel des Inhalts, dass - bei im Übrigen gleichem Beweiswert - die Angaben eines Zeugen grundsätzlich glaubhafter sind als die des Betroffenen. Rz. 51 Aus diesem Grund stellt es einen Verstoß gegen die freie Beweiswürdigung dar, wenn dem Zeugen alleine deshalb gefolgt wird, weil er der Wahrheitspflicht unterliegt (OLG Bremen NZV ...mehr

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§ 19 Zeugen / 3. Spontanäußerungen

Rz. 37 Ein Verwertungsverbot besteht allerdings nur für die in einer Vernehmung gemachten Angaben, hier lösen bereits informatorische Befragungen den Schutz des § 252 StPO aus (LG Zweibrücken MittlBl 2006, 173). Dies gilt auch dann, wenn die Initiative zum Kontakt mit der Behörde vom Zeugen ausgegangen ist (BGH NStZ 2007, 652) oder wenn der Zeuge von sich aus mit dem Wunsch,...mehr

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§ 19 Zeugen / III. Tipp: Beistand eines Anwaltes

Rz. 5 Der Zeuge hat in jedem Stadium des Verfahrens ein Recht auf anwaltschaftlichen Beistand (BVerfGE 38, 105).[1] Der anwaltschaftliche Zeugenbeistand erhält dann übrigens die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, also in der Regel auch die Grund- und die Verfahrensgebühr (OLG Koblenz AGS 2006, 598).mehr

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§ 19 Zeugen / Literaturtipps

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§ 19 Zeugen / E. Taktik

Rz. 44 Der Verteidiger darf und muss im Falle einer belastenden Aussage dem Zeugen zur Aussageverweigerung raten. Bereits im ersten Beratungsgespräch sollte er den Mandanten auf das seinen Angehörigen zustehende Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen. Selbstverständlich darf er auch selbst mit den Zeugen sprechen, sie belehren und ihnen zur Aussageverweigerung raten (siehe § 1 ...mehr

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§ 19 Zeugen / I. Fehlende Erinnerung

Rz. 61 Grundsätzlich sind frühere Angaben eines Zeugen nur insoweit verwertbar, als er sie - gegebenenfalls auf Vorhalt - in der Hauptverhandlung wiederholt. Schriftliche Angaben eines Polizeizeugen sollen dagegen selbst dann verwertbar sein, wenn er sich nicht mehr an Einzelheiten erinnert, sondern lediglich die volle Verantwortung für die von ihm gemachte Anzeige übernimmt ...mehr

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§ 19 Zeugen / 2. Angehörige

Rz. 33 Die Aussage eines über sein Zeugnisverweigerungsrecht nicht belehrten Angehörigen ist grundsätzlich nicht verwertbar (BayObLG bei Rüdt, DAR 1980, 269; BGH NStZ 1990, 25). Das gilt selbstverständlich auch für die vom Zeugen in einer lediglich informatorischen Befragung gemachten Angaben (BayObLG NZV 2005, 492; OLG Zweibrücken MittBl 2006, 173; OLG Bamberg DAR 2012, 32)....mehr

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§ 19 Zeugen / 1. Angehörige

Rz. 9 Die in § 52 StPO genannten Angehörigen des Angeklagten (Betroffenen) haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern. Soweit Angehörige die Aussage verweigern wollen, gibt es im Allgemeinen keine Probleme. Schwierigkeiten können dann entstehen, wenn der Richter Zeugen mit einer unkorrekten Belehrung in Bedrängnis bringt, sie z.B. mit folgendem Wortlaut belehrt: "Wenn Sie od...mehr

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§ 19 Zeugen / III. Ablehnung von Beweisanträgen

Rz. 66 Nach der Vernehmung eines Polizeibeamten kann u.U. ein Beweisantrag auf Vernehmung weiterer Polizeizeugen, die mit ihm gemeinsam den Verkehrsvorgang beobachtet haben, abgelehnt werden (OLG Hamm NJW 1984, 462).mehr

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§ 19 Zeugen / II. Unfallgegner sowie Verwandte

Rz. 54 Zivilrechtliche, dem Grundgedanken nach auch für das Strafverfahren nutzbare Entscheidungen zum Beweiswert des Unfallgegners als Zeuge: OLG München zfs 1982, 261. Rz. 55 Aussagen von Verwandten und Beifahrern sind nicht von vornherein unbeachtlich (BGH DAR 1988, 54). Rz. 56 Achtung Soll der Betroffene allein aufgrund der Angaben unfallbeteiligter Zeugen überführt werden...mehr

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§ 19 Zeugen / A. Zeugnispflicht

Rz. 1 Tipp: Selbstladungsrecht der Verteidigung (§§ 220, 38 StPO, § 46 OWiG) Auch der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen oder Sachverständige zum Termin zu laden. Daran wird der Verteidiger vor allem dann denken müssen, wenn mit einer Ablehnung des im Termin gestellten Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 StPO zu rechnen ist. Der Verteidiger bewirkt dann die Ladung über de...mehr

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§ 19 Zeugen / III. Unerreichbarkeit

Rz. 71 Lehnt allerdings das Gericht die Vernehmung eines Auslandszeugen mit der Begründung ab, der Zeuge sei unerreichbar, muss es (ohne dass es eines ausdrücklichen Antrages des Verteidigers bedürfte) von Amts wegen prüfen, ob nicht eine audiovisuelle Zeugenvernehmung gem. § 247a StPO möglich ist. Die Entscheidung selbst steht zwar im Ermessen des Gerichtes und ist als solc...mehr

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§ 19 Zeugen / III. Zur Verweigerung berechtigt

1. Angehörige Rz. 9 Die in § 52 StPO genannten Angehörigen des Angeklagten (Betroffenen) haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern. Soweit Angehörige die Aussage verweigern wollen, gibt es im Allgemeinen keine Probleme. Schwierigkeiten können dann entstehen, wenn der Richter Zeugen mit einer unkorrekten Belehrung in Bedrängnis bringt, sie z.B. mit folgendem Wortlaut belehrt:...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Aussage mit anschließender Verweigerung

1. Nichtrichterliche Vernehmung Rz. 41 Selbst wenn der aussageverweigerungsberechtigte Angehörige ordnungsgemäß über sein Verweigerungsrecht belehrt worden war, dürfen seine in einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Angaben bei anschließender Aussageverweigerung gem. § 252 StPO nicht verwertet werden (BGH NJW 1980, 1533; NStZ 2007, 652), auch nicht über den Umweg der V...mehr

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§ 19 Zeugen / D. Verwertungsverbote

I. Nicht belehrter Zeuge 1. Schweigepflicht Rz. 32 Das Gericht braucht einen von seiner Schweigepflicht nicht entbundenen Zeugen über seine Pflicht zu schweigen nicht zu belehren (BGH NJW 1991, 2846). Sagt der Zeuge aus, ohne von der Schweigepflicht entbunden worden zu sein, macht er sich zwar gem. § 203 StGB strafbar, seine Aussage ist jedoch verwertbar (BGH NJW 1963, 723). 2....mehr

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§ 19 Zeugen / 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 14 Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haben - gegen eine im Vordringen befindliche Meinung - (derzeit noch) kein Zeugnisverweigerungsrecht.mehr

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§ 19 Zeugen / B. Zeugnisverweigerungsrecht

I. Keine nachteiligen Schlüsse Rz. 6 Achtung Es ist grundsätzlich unzulässig, aus der Geltendmachung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGH, Urt. v. 12.1.2009 - 4 StR 275/09). II. Bedeutung für Verkehrssachen Rz. 7 Im Verkehrsprozess spielt das Recht, das Zeugnis verweigern zu können, eine wichtige und oft vorentscheidende Rolle: Viel...mehr

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§ 19 Zeugen / C. Auskunftsverweigerungsrecht

I. Gefahr der Strafverfolgung Rz. 24 Droht dem Zeugen oder einem der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, kann er gem. § 55 StPO die Auskunft auf bestimmte Fragen verweigern. Rz. 25 Das Recht, die Aussage zu verweigern, besteht selbstverständlich auch dann, wenn weder der Zeuge noch sein Angehöriger die Tat tatsächlich begang...mehr

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§ 19 Zeugen / G. Fragerecht

I. Zusammenhängender Bericht des Zeugen Rz. 47 Der Zeuge (wie im Übrigen auch der Angeklagte) hat das Recht, im Zusammenhang zu berichten, ohne durch Zwischenfragen gestört zu werden (§ 69 StPO). Deshalb muss der Verteidiger einschreiten, wenn der Vorsitzende den ohne abzuschweifen berichtenden Zeugen unterbricht. Das ist nämlich eine häufig zu beobachtende Unsitte gerade von...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Ungestörtes Fragerecht des Verteidigers

Rz. 48 Die Reihenfolge, in der die Zeugen zu vernehmen sind, bestimmt aufgrund seiner Sachleitungsbefugnis zwar der Vorsitzende. Sobald er aber dem Verteidiger das Fragerecht eingeräumt hat, hat dieser nach Auffassung des OLG Hamm (StV 1993, 462) das Recht auf nicht durch Zwischenfragen gestörte Befragung des Zeugen, während nach Auffassung des BGH (StV 1995, 172) die Sachle...mehr

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§ 19 Zeugen / 2. Richterliche Vernehmung

Rz. 43 Die in einer richterlichen Vernehmung und nach ordnungsgemäßer Belehrung gemachten Angaben können dagegen nach bisher einhelliger Meinung auch im Falle anschließender Aussageverweigerung durch Vernehmung des Richters (BGHSt 22, 219; 45, 342; 57, 254 [256]), nicht aber durch Vernehmung anderer bei der Zeugenvernehmung anwesender Personen (BGHSt 13, 394) verwertet werde...mehr

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§ 19 Zeugen / V. Berufsgeheimnis

Rz. 17 Die in § 53 StPO genannten Angehörigen bestimmter Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Pfarrer) haben, solange sie nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden sind, ein Aussageverweigerungsrecht. Sind sie allerdings von der Schweigepflicht entbunden, müssen sie (mit Ausnahme der Pfarrer § 53 Abs. 2 StPO) aussagen. Rz. 18 Achtung: Vorlage eines ärztlichen Attestes Die Recht...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Schätzung

Rz. 63 Schätzungen von Polizeibeamten zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtzeiten oder Abständen sind in der Regel auch dann nicht verwertbar, wenn der Beamte in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (BayObLG DAR 2001, 38; KG NZV 2002, 50; OLG Köln NZV 2004, 651). Rz. 64 Anderes mag gelten, wenn es sich um sehr viel längere Rotlichtzeiten gehandelt hat oder der Beamte ...mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Bedeutung der Sache

Rz. 72 Die frühere Rechtsprechung (OLG Frankfurt StraFo 1998, 271), nach der bei der Entscheidung des Beweisantrages zumindest im Strafverfahren nicht auf die Bedeutung der Sache abgestellt werden durfte, ist überholt. Der BGH (NJW 2002, 2403) stellt nämlich sowohl auf das Gewicht der Strafsache als auch auf die Bedeutung und den Beweiswert des weiteren Beweismittels vor dem...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Bedeutung für Verkehrssachen

Rz. 7 Im Verkehrsprozess spielt das Recht, das Zeugnis verweigern zu können, eine wichtige und oft vorentscheidende Rolle: Vielfach sind die einzigen Zeugen eines Vorfalles Angehörige des Beschuldigten. Nicht selten kommt es vor, dass der Beschuldigte nur durch Aussagen seiner Angehörigen in Tatverdacht geraten ist bzw. überführt werden kann, so z.B. wenn sie ihn den nach ei...mehr

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§ 19 Zeugen / II. Umfang

Rz. 28 Das Auskunftsverweigerungsrecht besteht bezüglich sämtlicher Fragen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen (BGHSt 10, 104), und kann u.U. zum Recht werden, die Aussage insgesamt zu verweigern = Mosaiktheorie (BGH StV 1987, 328; BGH bei Tepperwien, DAR 2007, 246). Es endet mit eindeutig feststehendem Verfahrenshindernis (z.B. Verjährung; BGHSt 9, 34).mehr

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§ 19 Zeugen / I. Keine nachteiligen Schlüsse

Rz. 6 Achtung Es ist grundsätzlich unzulässig, aus der Geltendmachung des Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGH, Urt. v. 12.1.2009 - 4 StR 275/09).mehr

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§ 19 Zeugen / 3. (Gleichgeschlechtliche) Ehe-/Lebenspartner

Rz. 13 Der Lebenspartner des Beschuldigten hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2a StPO), auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht.mehr

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§ 19 Zeugen / II. Polizei

Rz. 4 Vor der Polizei braucht er - soweit diese nicht selbst Bußgeldbehörde ist - weder auszusagen noch überhaupt nur zu erscheinen. Zur Rücksendung eines ihm überlassenen Zeugenfragebogens ist er nicht verpflichtet.mehr

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§ 19 Zeugen / 2. Verlobte

Rz. 10 Problematisch kann das Zeugnisverweigerungsrecht eines mit dem Beschuldigten Verlobten (dessen Abschaffung geplant ist) sein. Da Verlöbnisse gelegentlich als taktisches Verteidigungsmittel eingesetzt werden, entstehen immer dann Zweifel, wenn ein Verlöbnis erst nach der Tat - es kommt nur auf den Zeitpunkt der Aussage an (BGH NJW 1969, 1623) - stattgefunden haben soll...mehr

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§ 19 Zeugen / IV. Mehrere Angeklagte

Rz. 15 In einem gegen mehrere Angeklagte geführten Verfahren kann der Angehörige das Zeugnis in vollem Umfang verweigern, wenn die Aussage auch seinen Angehörigen betrifft (BGH NJW 1974, 758), auch dann, wenn das Verfahren gegen seinen Angehörigen abgetrennt wurde (BGH NStZ 1988, 18). Es genügt, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt einmal eine prozessuale Gemeinsamkeit be...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / III. Eigene Ermittlungen

Rz. 15 Eigene Ermittlungen des Verteidigers sind zulässig. Er darf Zeugen hören und ihre Aussagen schriftlich fixieren (OLG Frankfurt NStZ 1981, 144).[4] Generell darf der Verteidiger - er kann hierzu seinem Mandanten gegenüber geradezu verpflichtet sein - mit allen Personen Kontakt aufnehmen, die für die Verteidigung von Bedeutung sein können und auf einen Zeugen dahingehen...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / VI. Kennzeichenanzeigen (Wiedererkennen)

Rz. 22 Erteilt der Anwalt, um eine aufdringliche Ermittlungstätigkeit zu unterbinden, schon im Voraus sämtlichen Polizeibeamten der ermittelnden Dienststelle Hausverbot, ist dies - auch aus standesrechtlicher Sicht - nicht zu beanstanden. Rz. 23 In Verkehrssachen wird das eigentlich vorgeschriebene Gegenüberstellungsverfahren zumeist nicht durchgeführt. Es besteht deshalb die...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / 2. Angriff gegen Beweismittel

Rz. 33 Angriffe gegen die seinen Mandanten belastenden Beweismittel sind selbst dann legitim, wenn der Verteidiger aufgrund eines Geständnisses die Schuld seines Mandanten kennt. Er darf z.B. die Aussagen eines Zeugen mit der Behauptung infrage stellen, dieser habe das Geschehen ohne Brille gar nicht beobachten können, obwohl er von seinem Mandanten weiß, dass der Zeuge alle...mehr

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§ 51 Nebenklage / I. Taktik: Anwesenheitsrecht trotz Zeugenstellung

Rz. 12 Der Nebenkläger hat auch als Zeuge das Recht zur ununterbrochenen Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 397 Abs. 1 StPO). Damit der Nebenkläger seine Zeugenaussage nicht auf die Einlassung des Angeklagten hin ausrichten kann, sollte der Verteidiger den Nebenkläger bitten, mit den Zeugen freiwillig den Saal zu verlassen. Lehnt er dies ab, kann der Angeklagte seine Aus...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / e) Ohne verständigen Grund

Rz. 70 Ein verständiger Grund kann allenfalls dann vorliegen, wenn dem Betroffenen ein früheres Vorbringen möglich und vor allem auch zumutbar war. Es versteht sich somit von selbst, dass ein Beweisantrag nicht als verspätet zurückgewiesen werden darf, wenn sich erst in der Hauptverhandlung (z.B. durch die Aussage eines Zeugen) Hinweise auf das Beweismittel ergeben haben. Rz...mehr

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§ 10 Kennzeichenanzeigen so... / b) Relativ geringe Anforderungen

Rz. 83 Das Bundesverwaltungsgericht (zfs 1992, 286) und das OVG NRW (zfs 1992, 250) stellen relativ geringe Anforderungen an die durchzuführende Ermittlungstätigkeit. Rz. 84 Tipp: Hohe Anforderungen Erheblich höhere Anforderungen stellen dagegen das VG Dresden (DAR 1994, 128) und das VG des Saarlandes (zfs 1995, 158). Das gilt vor allem bei einem "Praxisfahrzeug", das nach An...mehr

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§ 49 Sachverständiger / 1. Verfahren

Rz. 24 Der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen und Sachverständige zu laden (§ 220 StPO). Die von der Verteidigung ordnungsgemäß geladenen Zeugen und Sachverständigen sind zum Erscheinen verpflichtet. Rz. 25 Ordnungsgemäß lädt der Verteidiger über den Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig mit der Ladung muss er den Zeugen bzw. Sachverständigen die voraussichtlich entstehenden...mehr