Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / II. Bewertungsziel, Grundsätze der Nachlassermittlung und -bewertung

Rz. 4 Entsprechend der grundlegenden Wertung sowohl des BVerfG[4] als auch des BGH[5] ist der Pflichtteilsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er zu dem seinem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre. Das Pflichtteilsrecht stellt also die Absicherung einer gesetzlich garantierten Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers dar.[6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vermögen im Ganzen.

Rn 5 Hierzu rechnet das vorhandene Aktivvermögen, nicht das Nettovermögen als Differenz zwischen Aktiva und Passiva, weshalb die Überschuldung eines Ehegatten die Anwendbarkeit der Norm nicht ausschließt (BGH FamRZ 00, 744). Besteht das Aktivvermögen nur aus unbedeutenden Wirtschaftsgütern, findet die Norm keine Anwendung, weil diese nicht wirtschaftliche Grundlage der Famil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung.

Rn 5 Es wird nicht die letztwillige Verfügung, die die Zuwendung enthält, durch den Verzicht aufgehoben. Er bewirkt nur, dass die Zuwendung an den Verzichtenden so nicht anfällt, als ob dieser beim Erbfall nicht gelebt hätte; sie wird gegenstandslos. § 2346 I 2 gilt analog (Staud/Schotten Rz 28). An die Stelle des Verzichtenden treten unmittelbar die berufenen Ersatzerben, s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 19 Bei Geldsummenschulden trägt der Gläubiger wegen des herrschenden schuldrechtlichen Nominalismus das Risiko der Geldentwertung (s.o. Rn 10). Dieser von § 313 nur für Extremfälle eingeschränkte (§ 313 Rn 31) Effekt lässt sich grds durch die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (auch Preis- oder Indexklausel) vermeiden. Wegen der damit verbundenen Durchbrechung des N...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Börsennotierte Anteile

Rz. 75 Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen gilt aber für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften. Diese sind nach einhelliger Meinung[210] im Rahmen der Nachlassbewertung (also auch für Zwecke des Pflichtteilsrechts) mit ihrem Kurswert am Stichtag (Todestag des Erblassers) anzusetzen. Maßgeblich ist jeweils der mittlere Tageskurs der Aktien an dem Börsenplatz, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zumutbarkeit für den Ausgleichspflichtigen (Abs 2).

Rn 5 Der Abfindungsanspruch ist gem II an die Voraussetzung geknüpft, dass die Zahlung dem ausgleichspflichtigen Ehegatten (wirtschaftlich) zumutbar ist. Bei dieser Prüfung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Einerseits soll eine zu weitgehende Belastung des Ausgleichspflichtigen vermieden, andererseits aber dem Ausgleichsberechtigten möglichst eine eigenstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Der Begriff.

Rn 5 Die grobe Unbilligkeit darf nicht nur vorübergehend zu bejahen sein, weil andernfalls die Möglichkeit der Stundung nach § 1382 besteht (BGH NJW 70, 1600). Maßstab für die Billigkeitskorrektur ist die idealgerechte Durchführung des Zugewinnausgleichs auf der Grundlage des vom Gesetz angenommenen Grundmusters. Deshalb ist sie nicht gegeben, wenn ein Ehegatte Vermögen nur ...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / L. Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufs-Szenario

Rz. 185 Im Jahr 2016 hat das IDW den Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" veröffentlicht.[348] Dieser ergänzt die eigentliche Unternehmensbewertung um eine weitere Begutachtungsstufe, nämlich die Überleitung des Unternehmenswerts zu einem familien- oder erbrechtlichen Ausgleichs- bz...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 2. Güterstatut bei Eheschließung nach dem 9.4.1983 und vor dem 29.1.2019

Rz. 185 Gemäß Art. 15 Abs. 2 EGBGB a.F. war vorrangig eine Rechtswahl der Eheleute zu beachten.[140] Da die Verweisung aufgrund der Rechtswahl unmittelbar zum gewählten Recht führt, ist es unbeachtlich, ob eine aus deutscher Sicht wirksame Rechtswahl auch vom Heimatrecht der Eheleute bzw. dem bis zur Rechtswahl geltenden "abgewählten" Güterstatut oder aber dem gewählten Rech...mehr

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ZErb 08/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler/Roth/Rudolf Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Fachbuch 6. Auflage, 2024 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-154-4, 49 E...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / dd) Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 16 Die Frage, wann im Einzelfall eine Ausstattung vorliegt, kann nur auf den jeweils konkret vorliegenden Fall beantwortet werden. Die relativ spärliche Rspr., die hierzu ergangen ist, stammt größtenteils aus dem familienrechtlichen Bereich. Rz. 17 LG Mannheim NJW 1970, 2111 (Überlassung einer Wohnung): Das LG Mannheim[15] hat in einem Fall entschieden, dass die Überlassu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abzug von Verbindlichkeiten.

Rn 5 Von dem am Stichtag vorhandenen Aktivvermögen sind an diesem Tage vorhandene Verbindlichkeiten abzuziehen. Unerheblich ist, ob die Verbindlichkeit bereits fällig ist. Abzustellen ist allein auf das Entstehen (BGH NJW 91, 1547 [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]). Nicht zu berücksichtigen sind sittliche Verpflichtungen (Grüneberg/Brudermüller Rz 14; aA: Frankf FamRZ 90, 998...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / 1. Pflichtteilsrechtliche Bewertung von Geschäftsanteilen

Die pflichtteilsrechtliche Bewertung von Geschäftsanteilen erfolgt nach den vorstehenden allgemeinen Grundsätzen, d.h. der gemeine Wert der Anteile ist zu ermitteln.[6] Im Rahmen der Bewertung ist zwischen der Ermittlung des Unternehmenswerts – der sich auf die Gesamtheit aller Gesellschafter bezieht – und dem Wert des maßgeblichen, auf den einzelnen Gesellschafter entfallend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sittenwidrigkeit von Bedingungen.

Rn 6 Insb Bedingungen, die den Bedachten zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bewegen sollen, sind an § 138 I zu messen. Dabei ist grds auf den Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung abzustellen; bei einem Wertewandel dürfte es angezeigt sein, auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen, um den Verfügungen des Erblassers zur Wirksamkeit zu verhelfen (s Vor §§ 2064 ff Rn 1...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4.2 Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang[1] mit dem Familienheim vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nicht oder nur anteilig abziehbar.[2] b) Es liegt kein wirtschaftlicher Zusammenhang mi...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / III. Abfindung und Scheidung

Rz. 1037 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[1109] und gehört zum Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§ 1416 Abs. 1 BGB). Hinterbliebenengeld ist in den Zugewinnausgleich einzubeziehen, da es nicht zu den in § 1374 Abs. 2 BGB genannten Ausnahmen zählt. Rz. 1038 Immer dann, wenn unterschiedlic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Schutz

Rz. 136 Ein an einen Ehegatten gezahltes Schmerzensgeld fließt anlässlich einer Scheidung vorbehaltlich der Härteregelung des § 1381 BGB in den Zugewinn ein[99] (Rdn 1037 ff.). Rz. 137 Zum Schmerzensgeld im Falle der Insolvenz § 1 Rdn 50, Rdn 576 ff. Rz. 138 Die Entschädigung nach § 253 Abs. 2 BGB (sowie in Sondergesetzen enthaltene Schmerzensgeldvorschriften) gehört zum Schon...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 3. Vorschlag: Ausgleichungsfreie Untergrenze von 10 bzw. 15 Prozent

Ist nach alledem denjenigen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur zuzustimmen, die eine vollständige Nachlassaufzehrung zulasten des Pflichtteilsberechtigten ablehnen, stellt sich in einem zweiten Schritt die Frage nach der konkreten Grenze der Ausgleichungsbemessung. Bislang haben die Vertreter dieser Auffassung keine Untergrenze des Pflichtteils benannt, die dem Ausgleic...mehr

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ZErb 07/2024, Familienrecht

In Fortführung des "Blicks über den Tellerrand" in ZErB 2024, 19, werden hier weitere familienrechtliche Strategien zur Pflichtteilsminimierung von Abkömmlingen vorgestellt. Lebzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs Erhält ein Ehegatte aufgrund ehevertraglicher Beendigung der Zugewinngemeinschaft etwas, wird das Nachlassvermögen geschmälert. Der Erhalt stellt keine Schenk...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 1. Verhältnis zum Zugewinnausgleich

Die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen ist nicht dadurch eingeschränkt, dass noch ein Zugewinnausgleich durchzuführen ist, vielmehr sind, wie immer bei gegenseitigen Ansprüchen der Ehegatten, diese Ansprüche als Aktivum bzw. die Verbindlichkeiten als Passivum bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.[20] Häufig (aber eben nicht immer) spielt es kei...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / III. Wie verhält sich ein Rückzahlungsanspruch zum Zugewinnausgleich und zu Unterhaltsansprüchen?

Schwierig wird es nun, wenn der eingangs beschriebene Mandant eine schnelle Lösung wünscht – denn das im Zweifel einzuleitende Gerichtsverfahren wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Da wäre es natürlich einfacher, wenn man dem Mandanten die Sicherheit geben könnte, seine Ansprüche würden im Rahmen des Zugewinnausgleichs ohnehin Berücksichtigung finden – mit dem identischen wi...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / 1. Vermögensauseinandersetzung (insbesondere Zugewinnausgleich)

Bei der Vermögensauseinandersetzung sind zahlreiche Varianten denkbar, deren Rechtsfolgen unterschiedlich sind. a) Realteilung In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Eheleute das gemeinsame Vermögen – vergleichbar einer Erbengemeinschaft – untereinander aufteilen. Beispiel: Die Eheleute M und F bauten während der Ehezeit gemeinsam ein Einfamilienhaus (aktueller ...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / 2. Zeitliche Streckung des Zugewinnausgleichs

Häufig wird es dem Ausgleichspflichtigen nicht möglich sein, die Zugewinnausgleichsschuld sofort zu bezahlen. Wird die Zugewinnausgleichsforderung verzinslich gestundet, erzielt der Ehepartner, der die Zinsen erhält, Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Der Ehepartner, der die Zinsen zahlt, kann diese weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben g...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / c) Beispiel 3

Bis zum Stichtag Endvermögen ändert sich nichts, insb. erfolgt keine Rückzahlung, die Rückzahlungsansprüche werden nicht bilanziert. AV Mann: 0 EUR EV Mann: 15.000 EUR Zugewinn: 15.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 15.000 EUR Zugewinn: 15.000 EUR Zugewinnausgleichsanspruch Frau: (15.000 EUR – 15.000 EUR) : 2 = 0 EUR, gleichzeitig muss sie nichts zurückbezahlen; die Frau hat am Ende 1...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / d) Beispiel 4:

Bis zum Stichtag Endvermögen erfolgt keine Rückzahlung, allerdings verbraucht die Frau vom abgehobenen Geld 5.000 EUR, die Rückzahlungsansprüche werden daher bilanziert. AV Mann: 0 EUR EV Mann: 15.000 EUR zzgl. Rückzahlungsanspruch 5.000 EUR Zugewinn: 20.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 10.000 EUR abzgl. Rückzahlungsverpflichtung 5.000 EUR Zugewinn: 5.000 EUR Zugewinnausgleichsanspr...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / b) Beispiel 2

Bis zum Stichtag Endvermögen ändert sich nichts, insb. erfolgt keine Rückzahlung, die Rückzahlungsansprüche werden daher bilanziert. AV Mann: 0 EUR EV Mann: 15.000 EUR zzgl. Rückzahlungsanspruch 5.000 EUR Zugewinn: 20.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 15.000 EUR abzgl. Rückzahlungsverpflichtung 5.000 EUR Zugewinn: 10.000 EUR Zugewinnausgleichsanspruch Frau: (20.000 EUR – 10.000 EUR) ...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / a) Beispiel 1

Bis zum Stichtag Endvermögen wurden die überquotal abgehobenen 5.000 EUR an den Mann zurückbezahlt (also der vom Mandanten gewünschte Fall), Rückzahlungsansprüche sind daher nicht mehr zu bilanzieren (AV = Anfangsvermögen, EV = Endvermögen). AV Mann: 0 EUR EV Mann: 20.000 EUR Zugewinn: 20.000 EUR AV Frau: 0 EUR EV Frau: 10.000 EUR Zugewinn: 10.000 EUR Zugewinnausgleichsanspruch Fra...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 2. Hälftige Berechtigung beim Einzelkonto

Der Inhaber eines Einzelkontos ist nicht nur alleiniger Gläubiger einer Guthabensforderung gegenüber der Bank, ihm steht vielmehr im Regelfall das Guthaben auch im Innenverhältnis der Ehegatten alleine zu. Die Ehegatten können aber (i.d.R. konkludent) eine Bruchteilsberechtigung (auch hier wieder: i.d.R. hälftige) des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforder...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / Einführung

Nicht selten kommen Mandanten gleich zur ersten Beratung mit dem akuten Problem, dass der Ehegatte das eigene oder gemeinsame Konto[1] zeitlich rund um die Trennung "geplündert" hat und verlangen vom Anwalt ihres Vertrauens eine schnelle Lösung. Weder die Prüfung noch die Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten geht meist so schnell wie erwartet – und die Wechselwirkung sol...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / c) Verrechnung mit Forderungen

Häufig wird die Zugewinnausgleichsforderung durch Übertragung von Vermögensgegenständen ganz oder teilweise erfüllt. Wird der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Wirtschaftsgütern erfüllt, liegt darin eine entgeltliche Leistung und damit eine entgeltliche Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter vor.[8] Das Gleiche gilt, wenn z.B. eine offene Unterhaltsforderung durch die Hin...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 2. Verhältnis zu Unterhaltsansprüchen

Der "Plündernde" könnte daran denken, den Rückzahlungsansprüchen eigene Unterhaltsansprüche entgegenzuhalten, der "Geplünderte" könnte daran denken, die Kontenplünderung zu akzeptieren, wenn er damit etwaige Unterhaltsansprüche erfüllt. a) "Verrechnung" der Ansprüche Eine solche Aufrechnung durch den Rückzahlungsverpflichteten wird häufig an § 393 BGB scheitern, wonach gegen e...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / 3. Zwischenergebnis

Nach diesem Prüfungspunkt weiß man, wer von den Ehegatten im Innenverhältnis in welcher Höhe am Kontoguthaben berechtigt ist (und damit auch, wie dieses in die Vermögensbilanzen beim Zugewinnausgleich einzustellen ist).mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / b) Schenkung

Es kann vorkommen, dass ein Ehegatte aus einer moralischen Verpflichtung heraus auf gemeinsam erworbenes Vermögen verzichtet oder die Eheleute die Schenkung während der Ehe vornehmen, um die negativen Folgen eines Zugewinnausgleichs zu verhindern. In diesem Fall liegt grds. eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG vor, wenn die Übertragung nicht in einem gege...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / III. Vermögensauseinandersetzung im Ganzen

Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung sind Steuerfragen grundsätzlich in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen. Einerseits ist zu berücksichtigen, wie steuerliche Belastungen im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten berücksichtigt und verteilt werden müssen und andererseits stellt sich die umgekehrte Frage der steuerlichen Behandlung...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / a) "Verrechnung" der Ansprüche

Eine solche Aufrechnung durch den Rückzahlungsverpflichteten wird häufig an § 393 BGB scheitern, wonach gegen eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht aufgerechnet werden kann, und zwar auch dann nicht, wenn sich die Forderung zusätzlich noch aus anderen Anspruchsgrundlagen ergibt.[22] Ohnehin sind erst künftig entstehende Ansprüche (künftiger Unt...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / a) Realteilung

In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen die Eheleute das gemeinsame Vermögen – vergleichbar einer Erbengemeinschaft – untereinander aufteilen. Beispiel: Die Eheleute M und F bauten während der Ehezeit gemeinsam ein Einfamilienhaus (aktueller Wert: 400.000 EUR); außerdem gründeten sie gemeinsam eine gewerblich tätige GbR (Buchwert 100.000 EUR/aktueller Wert 400.000 ...mehr

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FF 06/2024, Taler, Taler du... / b) Mögliche weitere Auswirkungen von Kontenplünderungen

Die Kontenplünderung kann als Untreue strafbar sein[26] und damit zur Unterhaltsverwirkung gem. § 1579 Nr. 3 BGB führen.[27] Die Hürden der "Verwirkung" nach § 27 VersAusglG und § 1381 BGB hingegen sind deutlich höher und werden eher nicht erfüllt sein.[28]mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / I. Einführung

Dieser Aufsatz ergeht in Anlehnung an den Vortrag des Autors anlässlich der Herbst-Tagung der Arge Familienrecht im Herbst 2023 in Fulda. Die Ehe bietet steuerlich eine Menge Vorteile. Neben dem Splittingtarif bei der Einkommensteuer im Rahmen der Zusammenveranlagung, den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und dem dort vergleichsweise günstigen Steuersatz der Steuerklasse I...mehr

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FF 06/2024, Steuerliche Fal... / IV. Zugewinnausgleichsanspruch – Erfüllung durch Übertragung einer Immobilie – Steuerliche Problematiken dieser Gestaltungsform

Grundsätzlich ist der Ausgleichsanspruch nach den §§ 1372 ff. BGB, wie bereits erwähnt auf Geld gerichtet. Nach § 3 Nr. 2 EStG unterliegt dieser Ausgleichsanspruch grundsätzlich weder der Einkommen- noch gem. § 5 ErbStG der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wird jedoch anstelle des Geldes ein Vermögensgegenstand zum Ausgleich desselben übertragen, so kann sich dadurch eine Ste...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 4 Rechtsnachfolge von Todes wegen und Fragen des ehelichen Güterrechts

Wie beim sachlichen Anwendungsbereichs der Europäischen Erbrechtsverordnung bereits dargestellt, findet diese keine Anwendung auf Fragen des ehelichen Güterrechts, Art. 1 Abs. 2d EuErbVO. Allerdings sind Erb- und Ehegüterrecht im deutschen Recht eng miteinander verknüpft: Wird die Ehe durch den Tod eines Ehegatten beendet, können sich Ansprüche des überlebenden Ehegatten sow...mehr

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ABC der Werbungskosten / Zugewinnausgleich

Der Zugewinnausgleich bei Ehescheidung oder bei Erbfall ist ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen. Nimmt der Verpflichtete daher eine Schuld auf, um die Zugewinnausgleichsschuld zu erfüllen bzw. abzulösen, handelt es sich um eine private Schuld. Schuldzinsen sind daher nicht als Werbungskosten abziehbar.[1] Auch bei einer Vornahme eines Zugewinnausgleichs durch eine Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG (§ 9 EStG Rz. 84ff.) sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und su...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / III. Erbschaftsteuer

Leben die Eheleute allerdings im Güterstand der Gütertrennung, ist eine Güterstandsschaukel nur möglich, wenn die Eheleute zuvor vom Güterstand der Gütertrennung in den Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft wechseln. Wird in diesem Fall der Güterstand der Gütertrennung für die Zukunft aufgehoben, ist im Hinblick auf die mit der Güterstandsschaukel verfolgten Zwec...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / II. Materielles Nebengüterrecht

Ehebezogene Zuwendung Eine Entscheidung des AG Hamburg[35] befasst sich mit der (neben)güterrechtlichen Behandlungen von Zuwendungen (hier: Geld) des einen an den anderen Ehegatten vor der Eheschließung. Diese sind nicht nach BGB privilegiert[36] und als Endvermögen, soweit dann noch vorhanden, über den Zugewinnausgleich zu teilen. So war es aber nicht. Der spätere Ehemann üb...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch...mehr