Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Zuständigkeit

§ 30 Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher führt die Zwangsvollstreckung durch, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist. Zum Aufgabenbereich des Gerichtsvollziehers gehören:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Weitere Anlagen und deren Übermittlung

Rz. 170 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch für eine automatisierte Verarbeitung zu schaffen, sind die Formulare nach Anlage 4 ZVFV und die Beschlussvorlage nach Anlage 5 ZVFV schon aufgrund e...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / A. Einleitung

Rz. 1 Sofern der Gläubiger nicht aus dem abgeschlossenen Prozessverfahren zur Erlangung des Vollstreckungstitels oder aus sonstigen Informationen Kenntnis von pfändbaren und verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners hat, ist der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nahezu immer der Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Leider führt d...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden

Rz. 62 Mit dem Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016 (BGBl I, S. 2591) wurde § 754a ZPO neu eingefügt. Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / C. Behandlung und Überwachung ruhender Vollstreckungsaufträge

§ 27 Ruhen von Vollstreckungsaufträgen (§ 64 Absatz 3 Nummer 2 GVGA) (1) Gewährt der Gläubiger oder der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Frist von unbestimmter Dauer oder von mehr als zwölf Monaten oder mehrere aufeinander folgende Fristen von zusammen mehr als zwölf Monaten, so bleiben die getroffenen Vollstreckungsmaßnahmen zwar bestehen, für die Akten- und Buchführung...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Versicherungen

Rz. 180 Die ZPO sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 4 zur ZVFV, obwohl sie nicht nur gegenüber dem Vollstreckungsorgan, sondern zumindest auch gegenüber dem Drittschuld...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Allgemeines

§ 35 (1) Die Zwangsvollstreckung ist nur zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Außenwirtschaftsverkehr und Devisenverkehr

§ 47 Vollstreckungsbeschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr (1) (Fn 2) Der Gerichtsvollzieher hat die Vollstreckungsbeschränkungen zu beachten, die sich für den Außenwirtschaftsverkehr aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ergeben.mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 30 In der Praxis tauchen immer wieder Schwierigkeiten auf, wenn die Vollstreckung von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt. Die Abhängigkeit des zu vollstreckenden Anspruchs von einer Zug-um-Zug zu bewirkenden Gegenleistung des Gläubigers muss sich aus dem zugrunde liegenden Schuldtitel selbst eindeutig ergeben.[33] Rz. 31 Die V...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Verwertung

a) Allgemeines § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO) (1) Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Absatz 2 Nummer 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesonde...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul E – Versicherungen

Rz. 46 Die Zivilprozessordnung sieht in unterschiedlichen Kontexten vor, dass der Antragsteller eine Versicherung abgeben kann. Diese Versicherungen finden ihre Aufnahme im Modul E des Vollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV). Die freie Zeile zeigt dabei, dass die Aufzählung der Versicherungen nicht abschließend ist. Rz. 47 Modul E sieht dabei zunächst...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 3. Vollstreckungsklausel

§ 42 Prüfungspflicht des Gerichtsvollziehers (1) Der Gerichtsvollzieher prüft in jedem Falle die Notwendigkeit, das Vorhandensein, die Form und den Wortlaut der Vollstreckungsklausel. Soweit die Vollstreckung für oder gegen andere als im Schuldtitel oder der Vollstreckungsklausel bezeichnete Personen erfolgt, sind die Besonderheiten nach §§ 727 bis 730 ZPO zu beachten. (2) Es ...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Aufgaben

Rz. 29 Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen (Mobiliarzwangsvollstreckung) erfolgt durch Pfändung und Verwertung der gepfändeten Sachen durch den Gerichtsvollzieher. Dies ist aber nicht alleine die Aufgabe des Gerichtsvollziehers. Er ist u.a. zuständig fürmehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Form und Inhalt

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig (§ 753 Abs. 1 ZPO). Wie in jedem anderen Zwangsvollstreckungsverfahren bestimmt auch hier die Dispositionsmaxime des Gläubigers die Einleitung und den Umfang des Verfahrens. Der Gläubiger kann jederzeit den Vollstreckungsauftrag zurücknehmen, in diesem Fall hat der Gerichtsvollzieher seine Tätigkeit sofort...mehr

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§ 1 Einleitung und Genesis ... / B. Zielsetzung des Verordnungsgebers

Rz. 3 Das Formular für den Auftrag an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach der GVFV 2015 und die Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und auf Erlass eines Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach der ZVFV 2012 mussten aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen Änderungen seit 2012 bzw. ...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / II. Weisungen an den Gerichtsvollzieher

Rz. 34 In seiner Eigenschaft als Vollstreckungsorgan handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig, er übt hoheitliche Gewalt aus und ist insoweit grundsätzlich weisungsfrei. Er unterliegt zwar der Aufsicht des Gerichts, nicht aber deren unmittelbarer Leitung (§ 1 GVO). Außerhalb seiner Tätigkeit als Vollstreckungsorgan untersteht er als Beamter der Dienstaufsicht der Justizv...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / I. § 2 ZVFV im Wortlaut

Rz. 19 § 2 Nutzung der Formulare (1) Die Formulare der Anlagen 1 bis 5 sind ausschließlich für die folgenden Zwecke verbindlich:mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem ArbG Brandenburg an der Havel über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten. Auf der Basis eines am 3.8.2017 verkündeten Beschäftigungsurteils hat das ArbG zugunsten des Klägers gegen das beklagte Land durch Beschl. v. 27.10.2017 ein Zwangsgeld festgesetzt, hilfsweise Zwangshaft angeordnet. Mit seiner am 29.1.2019 beim ArbG Brandenburg an der Ha...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 4. Auszahlung des Erlöses

§ 118 Berechnung der auszuzahlenden Beträge (1) Der Gerichtsvollzieher muss in seinen Akten eine Abrechnung über die Geldbeträge aufstellen, die infolge der Zwangsvollstreckung in seine Hände gelangt sind. (2) Aus dem Erlös sind vorweg ein etwa dem Schuldner zu erstattender Ersatzbetrag (§§ 74, 75) sowie die Kosten gemäß § 15 Absatz 1 GvKostG zu entnehmen. Darauf ist der Betra...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / II. Verfahren bei der Vollziehung

§ 153 Dinglicher Arrest (1) Bei der Vollziehung des dinglichen Arrestes wirkt der Gerichtsvollzieher in gleicher Weise mit wie bei der sonstigen Zwangsvollstreckung. (2) In bewegliche körperliche Sachen wird der Arrest durch Pfändung nach den Vorschriften vollzogen, die für die Zwangsvollstreckung gelten (§§ 928, 929 ZPO). Zu den beweglichen Sachen rechnen in diesem Fall auch ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IV. Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften

Rz. 36 Durchaus bemerkenswert ist es, dass es nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ZVFV zulässig ist, die Formulare an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen. Man sollte grundsätzlich erwarten, dass mit der Änderung von für die Formulare relevanten Rechtsänderungen zugleich auch die Formulare geändert werden. Die rechtstechnischen Schwierigkeiten dabei sollen aber nicht übersehen werden, ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XX. Modul Q – Hinweise und Vorgaben an dem Gerichtsvollzieher

Rz. 88 Modul Q gibt die Möglichkeit, dem Gerichtsvollzieher für die Ausführung der zuvor erteilten Aufträge weitere Hinweise zu geben und Vorgaben zu machen. Hierzu wurden vorstehend bereits vielfältige Hinweise erteilt. Die Grundlage hierfür kann sich einerseits in speziellen Vorschriften finden, wie etwa den Protokollvorschriften nach § 762 ZPO i.V.m. § 86 GVGA. Andererseit...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Verfahren

Rz. 107 Es ist Sache des Gläubigers, diese Erlaubnis für die Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen zu erwirken, § 33 Abs. 2 S. 4 GVGA. Einen Formularzwang für diesen Antrag, sofern er losgelöst von einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a Abs. 1 ZPO gestellt wird, gibt es nicht. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ZVFV verweist für den Formularzwang nur auf § 758a Abs. 1 ZPO. Ist der Antrag ei...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / VI. Protokoll

§ 63 (§§ 762, 763 ZPO) (1) Der Gerichtsvollzieher muss über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll nach den Vorschriften der §§ 762 und 763 ZPO aufnehmen; dies gilt auch für versuchte Vollstreckungshandlungen und vorbereitende Tätigkeiten. Vollstreckungshandlungen sind alle Handlungen, die der Gerichtsvollzieher zum Zweck der Zwangsvollstreckung vornimmt, auch das Betreten...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Geld

Rz. 266 Gepfändetes Geld ist nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger abzuliefern, § 815 Abs. 1 ZPO. Geld sind gültige deutsche Zahlungsmittel; ferner solche gültigen deutschen Wertzeichen, die vom Gerichtsvollzieher ohne gerichtliche Anordnung in Geld umgewechselt werden können, wie etwa Briefmarken, Stempel-, Kosten- oder Versicher...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 105 Wiederum als Stammdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[58] Rz. 106 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / I. Allgemeine Vorschriften

§ 67 Begriff der Geldforderung (1) Geldforderung ist jede Forderung, die auf Leistung einer bestimmten Wertgröße in Geld gerichtet ist. Geldforderungen im Sinne des Vollstreckungsrechts sind auch die Haftungsansprüche für Geldleistungen, zum Beispiel die Ansprüche im Fall der Verurteilung zur Duldung der Zwangsvollstreckung. (2) Sollen Stücke einer bestimmten Münzsorte oder be...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 81. Aufl., 2023 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, Zwangsversteigerungsrecht, 16. Aufl., 2020 zitiert: Dassler/Schiffhauer/Bearbeiter Wimmer (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl., 2018 zitiert: FK-InsO/Bearbeiter Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010 Grüneberg (vormals Palandt...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / Erster Teil: Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung Das Bundes- und Landesrecht bestimmt, welche Dienstverrichtungen dem Gerichtsvollzieher obliegen und welches Verfahren er dabei zu beachten hat. Diese Geschäftsanweisung soll dem Gerichtsvollzieher das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den Gerichtsvollzieher nicht ...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 5. Rückgabe von Pfandstücken

§ 120 (1) Pfandstücke, deren Veräußerung nicht erforderlich gewesen ist oder die entweder auf Anweisung des Gläubigers oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung freigegeben sind, stellt der Gerichtsvollzieher ohne Verzug dem Empfangsberechtigten zur Verfügung und gibt sie gegen Empfangsbescheinigung heraus, wenn sie aus dem Gewahrsam des Schuldners oder eines Dritten ent...mehr

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Vorwort

Der Vollstreckungsauftrag seitens des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher ist überwiegend der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Dies liegt nach der Reform aufgrund des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I 2009, 2258), welches überwiegend am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, naturgemäß da...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul P – Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge

Rz. 87 Dem Gläubiger steht in der Zwangsvollstreckung Dispositionsfreiheit zu. Er bestimmt damit Art, Beginn und Ende der Zwangsvollstreckung, wozu es auch gehört, bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen die Reihenfolge bzw. Kombination, aber auch die Bedingtheit anzugeben. Auszugehen ist von den Regelbefugnissen in § 802a Abs. 2 ZPO, die – wie Mathematiker sagen – zu...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul N – Einholung Auskünfte Dritter

Rz. 78 Sehr viel wichtiger als die Auskünfte nach Modul M zum Aufenthalt des Schuldners sind die Auskünfte nach Modul N über Einkommen und Vermögen des Schuldners. Modul N gibt die Möglichkeit, Anträge auf Einholung von Auskünften Dritter nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Der Gläubiger kann unter den weiteren Voraussetzungen des § 802l ZPO bei dem Ger...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / III. Angefallene Anwaltskosten

Nach den weiteren Ausführungen des LAG Berlin-Brandenburg sind dem Prozessbevollmächtigten des Klägers für dessen Vertretung in dem Beschwerdeverfahren betreffend den die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung anordnenden Beschl. des ArbG v. 21.2.2019 gesonderte Anwaltskosten angefallen. Die entsprechende Tätigkeit sei nämlich entgegen der Auffassung des Rechtspfle...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Angaben zu den Gerichtskosten

Rz. 152 Über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gem. § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846–848, 857, 858, 886–888 oder § 890 ZPO soll nach § 12 Abs. 6 GKG erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren und der Auslagen für die Zustellung entschieden werden. Dies gilt allerdings nach § 12 Abs. 6 S. 2 GKG nicht bei elektronischen Anträgen auf gerichtliche Han...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / E. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 17 Liegt gegen den Beklagten bereits eine Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils (oder einem diesem gleichgestellten Vollstreckungsbescheid) vor, weil er verpasst hat, sich innerhalb der Notfrist von zwei Wochen gegen die Klage zu verteidigen (oder gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen), oder weil er zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht (rechtze...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Vollstreckungstitel

Rz. 24 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist im aktuellen Formular die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden....mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Nutzungspflicht in der Forderungspfändung

Rz. 25 Die Nutzungsverpflichtung in der Forderungspfändung bezieht sich zunächst auf den Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Anlage 4 ZVFV. Zwingend ist der Antrag sodann mit dem Entwurf des Pfändungsbeschlusses oder Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Anlage 5 ZVFV zu verbinden. Da die Rechtsgrundlage in §...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Rückschlagsperre

Rz. 163 Aufgrund der durch § 88 InsO bestehenden sog. Rückschlagsperre werden Sicherungen, die ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (z.B. Pfändungsmaßnahmen, ...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Unter "gewünscht" werden trotz der unglücklichen Wortwahl nur Angaben zu verstehen sein, die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung erforderlich sind. Dass pe...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / I. Gerichtsvollzieherauftrag

Rz. 55 Auf der Grundlage von § 753 Abs. 3 ZPO, der durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.2009 (BGBl I, 258) eingefügt worden ist, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die "Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28.9.2015" (BGBl I, 1586) erlassen.[60] Die teils später noch geänderten Formulare sind auf ...mehr

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§ 1 Mobiliarvollstreckung d... / III. Vollstreckungsaufschub

Rz. 44 Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung 2013 wurden in § 802b Abs. 1 ZPO entsprechend der großen praktischen Bedeutung gütlicher Erledigungsformen in der Mobiliarvollstreckung die bis dato geltenden Regelungen in den §§ 806b, 813a und 900 Abs. 3 ZPO (aufgehoben) zusammengefasst und der Gedanke der jederzeitigen Einigung mit dem Gläubige...mehr

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§ 2 Inkrafttreten und Überg... / III. Fassung nach der ZVFV vom 16.12.2022

Rz. 8 Die ursprüngliche Fassung galt seit dem Inkrafttreten am 22.12.2022 bis zum 29.11.2023. § 6 Übergangsregelung (1) 1Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen, die vor dem 1.12.2023 gestellt werden, dürfen die bis einschließlich 21.12.2022 für solche Aufträge durch die Gerichtsvollzieher-Formularverordnung vo...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Hilfsvollstreckung

Rz. 186 Papiere, die nur eine Forderung beweisen, aber nicht Träger des Rechts selbst sind, z.B.: sind nicht Wertp...mehr

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AGS 09/2024, Erstattungsfäh... / Leitsatz

§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigk...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / G. Hinterlegung

§ 155 (§§ 711, 712, 720, 720a, 827, 854, 930 ZPO; § 100 LuftFzgG) Der Gerichtsvollzieher darf gepfändetes Geld oder den durch Verwertung der Pfandstücke erzielten Erlös in den Fällen nicht auszahlen, in denen die Hinterlegung erfolgen muss. Dies gilt insbesondere,mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XV. Modul L – Sachpfändung und Verwertung

Rz. 67 Obwohl noch immer vielfach beauftragt, ist die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher ohne jede praktische Bedeutung im Hinblick auf die Erzielung von Vollstreckungserfolgen. Nur in rund 0,1 % aller beauftragten Sachpfändungen kommt es tatsächlich zum Zugriff auf im Gewahrsam des Schuldners befindliche körperliche Sachen, § 808 ZPO und deren Verwertung nach §§ 814 ...mehr

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Vorwort

Die 1. und die 2. Änderungsverordnung zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung sowie die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit den seit dem 22.12.2022 einsetzbaren neuen Formularen ließen es als sinnvoll erscheinen, schon nach kurzer Zeit die zweite Auflage folgen zu lassen. Neben den Änderungen und Praxiserfahrungen steht im Fokus dieser deutlich erweiterten Neuauflage a...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 4. Nachweis des Annahmeverzugs

Rz. 48 Vielfach wird es in der Praxis für den Gläubiger nicht einfach sein, den Annahmeverzug des Schuldners nachzuweisen. Hat der Gläubiger z.B. ein Urteil erstritten, in dem der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilt wird, Zug-um-Zug gegen Rückübertragung veräußerter Grundstücke, kann der Nachweis des Annahmeverzugs in der erforderlichen Form regelmä...mehr