Serie
05.01.2023
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis
Kommt es zu Impfunregelmäßigkeiten nach einer COVID-19-Impfung, liegt nach einem Urteil des SG Konstanz im Regelfall kein Arbeitsunfall vor, denn Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit gehören grundsätzlich zum unversicherten persönlichen Lebensbereich. Eine COVID-19-Impfung weise danach nicht schon dann einen sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit auf, weil der Beschäftigte damit (auch) Infektionen und Erkrankungen am Arbeitsplatz vermeiden will. Nur weil der Unternehmer Impfungen durch Informationen, Bescheinigungen über eine Impfpriorisierung oder Arbeitszeitgutschriften fördert, darf ein Beschäftigter nicht davon ausgehen, er komme mit der Impfung einer vermeintlichen Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis nach.
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