Magazinbeitrag
09.01.2024
Weiterbildungskosten
Arbeitgeber übernehmen meist die Kosten für Aus-, Fort- und Weiterbildungen ihrer Mitarbeitenden. Für den Fall, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, die Fortbildung abbricht oder das Ziel nicht erreicht, sichern sich Arbeitgeber in der Regel mit Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag ab. Zu oft haben diese vor Gericht keinen Bestand. Entscheidend ist die richtige Formulierung.
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