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08.07.2020
Bankgebühren für „Jedermanns-Konto“
Um Menschen, die kein regelmäßiges Einkommen haben, die Teilhabe am Zahlungsverkehr und am Wirtschaftsleben zu ermöglichen, führte der Gesetzgeber in 2016 den gesetzlichen Anspruch auf das Basis-Girokonto (oder „Jedermanns-Konto“) ein. Banken verlangen hierfür hohe Gebühren, die sie mit einem Mehraufwand rechtfertigen. Der BGH entschied, dass das Basiskonto nicht zu teuer sein darf.
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