Serie
23.05.2016
Kleine Rechtsmittelkunde
Vorsicht ist geboten, bezüglich einer Regressfalle für Anwälte, die der BGH in einer aktuellen Entscheidung ausformuliert hat. Erlässt das Berufungsgericht einen Hinweisbeschluss, in dem es ankündigt, die Berufung abzuweisen, muss der Anwalt die Gehörsverletzung innerhalb der Stellungnahmefrist erheben.
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