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03.12.2015
Teilkaskoversicherung
Das Klima wird extremer, das kommt auch bei den Versicherungen an. Muss die Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen, der entsteht, wenn ein Autofahrer in eine sehr tiefe Pfütze gefahren ist? Das Landgericht Bochum sagt, ja, solange der Schaden nicht wegen einer Ausweichbewegung entstanden ist, sondern Folge von Naturgewalten sei, denen sich der Versicherungsnehmer nicht mehr durch geeignete Maßnahmen entziehen könne.
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