Serie
18.07.2016
Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle
Erteilt der Gläubiger einen bedingten Vollstreckungsauftrag, den der Gerichtsvollzieher nicht für zulässig hält, dann hat er den Gläubiger entweder darauf hinzuweisen oder die Durchführung des Auftrags abzulehnen. Führt er den Auftrag aus, ohne die Bedingung zu beachten, können hierfür wegen unrichtiger Sachbehandlung keine Kosten erhoben werden.
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