Serie
29.07.2014
Vor Gericht und auf hoher See ...
Peinlich, peinlich, was sich die Strafkammer eines Landgerichts leistete, dessen Urteil der BGH wieder aufhob. Die Richter hatten glatt die 11-Tagefrist versäumt, die maximal zwischen Ende der Beweisaufnahme und der Urteilsverkündung liegen darf. Die Folge: Die Hauptverhandlung muss nachgeholt werden.
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