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26.11.2013
Rechtsanwaltsgebühren
Gebrauchsmuster, Gemeinschaftsgeschmacksmuster? Oje, denkt der Abgemahnte, der diese Begriffe in einem anwaltlichen Abmahntext liest, das kann ja teuer werden. Der BGH befindet in einer neuen Entscheidung: Wenn keine komplizierten Prüfungen des Geistigen Eigentums erforderlich sind, muss sich der Anwalt mit dem Honorar mäßigen und kommt nicht auf eine Überschreitung der Regelgebühr.
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