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11.08.2023
Einreichung bis Ende Oktober
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird erneut, diesmal bis zum 31.10.2023, verlängert (zuvor 31.8.2023). Ursprünglich sollte die Einreichung bis zum 30.6.2023 erfolgen.
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