News
27.10.2011
Rechtsprechung
Ein volljähriges Kind unter 25 Jahren, das ein Praktikum nach Abschluss einer Berufsausbildung absolviert, wird nur dann beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es sich bei dem Praktikum um ein solches mit Ausbildungscharakter handelt, nicht dagegen, wenn dies eher ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis ist.
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