Kommentierung
11.09.2024
FG Münster
Für Kinder, die keinen Wohnsitz haben und mit ihrer Mutter in einem Wohnmobil durch Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Italien und Österreich reisen, besteht Anspruch auf Kindergeld, wenn der Kindesvater – als Antragsteller – seinen Wohnsitz in Deutschland hat, entschied das FG Münster.
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