Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung und Vollziehbarkeit

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung eines Steuerverwaltungsaktes ist die Verwirklichung seines Regelungsinhaltes (Verwirklichungstheorie, BFH v. 03.07.1995, GrS 3/93, BStBl II 1995, 730; Seer in Tipke/Kruse, § 69 FGO Rz. 22; Birkenfeld in HHSp, § 361 AO Rz. 126). Damit ist die Vollziehung mehr als nur die Erhebung, Beitreibung oder sonstige zwangsweise Durc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Risikomanagement, Abs. 5

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein wesentliches Anliegen der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die weitere Automatisierung der Veranlagungsverfahren. Die Zahl der vollständig automatisch bearbeiteten Steuererklärungen (§ 115 Abs. 4 AO) soll weiter wachsen und in vielen Bereichen die Regel werden. Damit verbunden ist die Folge, dass eine manuelle Bearbeitu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Haftungsvoraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung setzt voraus, dass eine Steuerhinterziehung (s. § 370 AO) oder eine Steuerhehlerei (s. § 374 AO) begangen wurde und Täter (Mittäter) oder Anstifter bzw. Gehilfe (Teilnehmer) eine Person war, die nicht selbst Steuerschuldner ist. Die leichtfertige Steuerverkürzung (s. § 378 AO) führt nicht zur Haftung nach § 71 AO, möglicherwe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Änderung oder Aufhebung des Steuerbescheids zugunsten und auf Antrag des Steuerpflichtigen

Tz. 61 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der fehlerhafte Steuerbescheid muss aufgrund eines Rechtsbehelfs (durch Einspruchsentscheidung, Abhilfebescheid oder gerichtliches Urteil) oder auf Antrag des Stpfl. (z. B. nach §§ 164 Abs. 2 AO, 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO) zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert worden sein (sog. Ausgangsänderung). Nicht ausreichend ist das eigenst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Subjektiver Tatbestand (Leichtfertigkeit)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bußgeldvorschrift des § 378 AO verlangt das Vorliegen eines erhöhten Grades von Fahrlässigkeit. Die Verfolgung leichterer Grade fahrlässiger Verhaltensweisen wäre rechtspolitisch nicht wünschenswert und auch nicht praktikabel. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässig verhält sich, wer schuldhaft nicht erkennt, dass sein Tun od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dörn, Ausschluss der Selbstanzeige nur bei Kenntnis des Täters?, wistra 1998, 175; Randt/Schauf, Selbstanzeige und Liechtenstein-Affäre, DStR 2008, 489; Buse, Verwertungsverbot und Tatendeckung, DStR 2008, 2100; Fehling/Rothbächer, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige durch Medienberichte? DStZ 2008, 821; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre, AO-StB 2009...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / aa) Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 Abs. 1 EUAHiG bestimmt, dass die zuständige Finanzbehörde die in Ersuchen anderer Mitgliedstaaten gestellten Fragen beantwortet, die für die Besteuerung für die in § 1 genannten Steuern voraussichtlich erheblich sind. Sofern die Behörde nicht selbst über die erforderlichen Informationen verfügt, ist sie verpflichtet, nach pflichtgem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fremdsprachliche Eingaben

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fremdsprachliche Anträge, Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente (einschließlich elektronischer Dokumente, s. § 87a AO), die bei einer Finanzbehörde vorgelegt werden, sind nicht allein deshalb unbeachtlich; sie müssen aber auf Verlangen der Finanzbehörde unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, in Übersetzung vorgelegt w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung des Dritten

Tz. 77 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligung des Dritten an dem Verfahren um die Ausgangsänderung ist möglich durch eine Hinzuziehung oder durch eine Beiladung. Eine Beteiligung ist auch anzunehmen, wenn der Dritte durch eigene verfahrensrechtliche Initiative auf die Aufhebung oder Änderung des Bescheids hingewirkt hat (BFH v. 09.04.2003, III B 82/01, BFH/NV 2003, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Weisungen über Art und Umfang der Ermittlungen, Abs. 3

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die herkömmliche Amtsermittlung ist der Sache nach einzelfallbezogen. § 88 Abs. 1 und 2 AO befassen sich dementsprechend mit der Sachverhaltsermittlung in einem konkreten Besteuerungsfall. Ergänzend dazu ermöglicht § 88 Abs. 3 AO den obersten Finanzbehörden die Möglichkeit, Weisungen über Art und Umfang der Ermittlungen für bestimmte od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einheitlich und gesondert festgestellt werden die einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und mit diesen in Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, denen die Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Steht unzweifelhaft fest, dass die Besteuerungsgrund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Wesentliche Beteiligung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es haften nur Personen, die an dem Unternehmen i. S. des § 74 Abs. 2 AO wesentlich beteiligt sind. Hiernach ist eine Person wesentlich beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar (BFH v. 10.11.1983, V R 18/79, BStBl II 1984, 127) zu mehr als einem Viertel am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist (§ 7...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Betroffener Personenkreis

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Personenkreis, dem das beruflich bedingte Verweigerungsrecht zusteht, ist in Abs. 1abschließend genannt. Es handelt sich also nicht um eine nur beispielhafte Aufzählung, sodass sich andere Berufsgruppen nicht auf ein berufsbedingtes Aussageverweigerungsrecht berufen können. Deshalb steht auch Mitarbeitern von Kreditinstituten kein Au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 RAO 1919 lautete: "Bei der Auslegung der Steuergesetze sind ihr Zweck, ihre wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen." Diese Norm, die 1977 nicht in die AO übernommen wurde, ist Ausdruck der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht und entspricht sinngemäß auch heute noch dem herrsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahrensrechtliche Anbringung der Einwendungen

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In den unter Rz. 3 bis 13 genannten Fällen steht dem Dritten zur Wahrung seiner Rechte die Drittwiderspruchsklage offen (§§ 262 Abs. 1 Satz 1, 771 ZPO). Mit der Klage verfolgt der Dritte das Ziel, die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung feststellen zu lassen oder die Einstellung der Verwertung oder Vollstreckung. Die Klage ist beim o...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtliches Gehör und Begründungserfordernis

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Rahmen der Schätzung ist dem Stpfl. rechtliches Gehör zu gewähren (§ 91 AO). Ihm sind i. d. R. die Tatsachen, auf die die Schätzung gestützt wird und die ihm nicht bekannt sind wie z. B. auch ein Wechsel der Schätzungsmethode, vor Durchführung der Schätzung bekannt zu geben, damit er sich dazu äußern kann (BFH v. 02.02.1982, VIII R 6...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das FA kann vom Stpfl. verlangen, Gläubiger von Schulden und anderen Lasten oder Empfänger von Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen. Das Benennungsverlangen setzt voraus, dass der Stpfl. Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuermindernd geltend macht, d. h. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Verbot des geschäftsmäßigen Erwerbs auf eigene Rechnung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 4 AO befasst sich mit dem Erwerb von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen. Dabei verbietet § 46 Abs. 4 Satz 1 AO deren geschäftsmäßigen Erwerb zur Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung. Geschäftsmäßig handelt, wer – ob entgeltlich oder unentgeltlich – in Wiederholungsabsicht und selbstständig tätig ist (BFH...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / f) Unwirksame Rechtsgeschäfte

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die von Anfang an bestehende wie die nachträglich eintretende Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts ist nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AO solange unerheblich, wie die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Geschäfts nicht beseitigen, also die jeweiligen Leistungen nicht rückgewähren. Solange also die wirtschaftlichen Ergebnisse eines un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift und verfassungsmäßige Zulässigkeit von Ermessensvorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 5 AO definiert nicht das Ermessen, sondern regelt die Anwendung des Ermessens für sämtliche Ermessensvorschriften (BFH v. 26.06.2007, VII R 35/06, BStBl II 2007, 742). Die Vorschrift setzt eine Ermächtigungsgrundlage voraus und bietet nur den Rahmen und die Grenzen der Ermessensausübung (wie § 40 VwVfG). Der Anwendungsbereich der Vorsc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Vollziehung des Arrestes

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollziehung des Arrestes ist schon vor der Zustellung der Arrestanordnung an den Arrestschuldner zulässig, jedoch verliert sie ihre Wirkung, wenn die Zustellung nicht innerhalb einer Woche nach der Vollziehung und innerhalb eines Monats seit der Unterzeichnung erfolgt ist (§ 324 Abs. 3 Satz 2 AO). Nach § 324 Abs. 3 Satz 1 AO ist dem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Einkünfte und ihre Höhe

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Festgestellt werden müssen die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte und ihre Höhe. Dazu gehören auch solche aus dem Gemeinschaftsverhältnis resultierenden Feststellungen, die für die steuerrechtliche Behandlung der Einkünfte im Festsetzungsverfahren erheblich sind, wie z. B. die Frage, ob es sich um laufende Gewinne oder um Veräußerungs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Zulässigkeit und Wirksamkeit der Abtretung usw.

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ausgangspunkt der Regelung ist, dass Ansprüche auf Erstattung oder Vergütung von Steuerbeträgen wie auch andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die sich gegen den Staat richten abgetreten, verpfändet und gepfändet werden können (§ 46 Abs. 1 AO). Die Vorschrift sagt dagegen nichts über die Abtretung von Steueransprüchen durch di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensfragen – Beweislast

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu der Ermittlung und Feststellung des gegebenen Sachverhalts und der Anwendung der einschlägigen Steuerrechtsnormen auf diesen Sachverhalt tritt ein weiteres Element hinzu. Aufgrund der Umstände des Einzelfalls muss geprüft werden, ob eine Vertragsgestaltung oder ein Rechtsgeschäft die den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Ges...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Richterrecht

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Judikate jedweder Art – auch diejenigen von EGMR, EuGH und BVerfG – und das sog. Richterrecht sind keine Rechtsnormen, denn die Aufgabe der Gerichte ist die Rechtsprechung, nicht die Rechtsetzung; die Gerichte dürfen sich mithin im Hinblick auf Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG nicht in die Rolle einer normsetzenden Instanz begeben (h. M., z. B....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Grundsätze für die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Inanspruchnahme der Gesamtschuldner durch die Finanzbehörde wird in § 44 AO nicht angesprochen. Sie ist in das Ermessen der Finanzbehörde (s. § 5 AO) gestellt. § 44 AO bestimmt lediglich, gegen welche Personen die Forderung gerichtet werden kann. Soweit es sich um die Inanspruchnahme eines Haftenden auf Zahlung handelt, ist § 219 AO...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Form der Buchführung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 Abs. 5 AO befasst sich mit der Zulässigkeit besonderer Buchführungs- und Aufzeichnungsmethoden, wobei die in § 146 Abs. 1 bis 4 AO niedergelegten Grundsätze auch in diesen besonderen Fällen sinngemäß gelten. Sofern Aufzeichnungen allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind, ist die Wahl der Aufzeichnungsmethode nach dem Zweck a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begründung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung ist zu begründen. Dies gilt auch, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Das Begründungserfordernis ist Ausfluss der rechtsstaatlichen Grundsätze, wonach der Einspruchsführer ein Recht darauf hat, zu erfahren, auf welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen eine ihn belastende Entscheidung beruht (BVerfG v. 16.01.1957, ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitlicher Umfang

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In welchem zeitlichen Umfang Stpfl. geprüft werden, liegt im Ermessen der Finanzbehörde. § 3 BpO ordnet dazu die Stpfl., die nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegen, in Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, wobei die Einordnung in diese Größenklassen im Dreijahresturnus – zuletzt zum 01.01.2016, s. BMF v. 09.06.2015, BSt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die Berechnung von Fristen und die Bestimmung von Terminen. Fristen sind Zeiträume, in deren Grenzen ein bestimmtes Verhalten oder ein bestimmtes Handeln gefordert wird, an dessen Unterlassen bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Sog. "eigentliche Fristen" sind Fristen, innerhalb derer Handlungen vorzunehmen sind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Text der Rechtsverordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aufgrund der Ermächtigung ergangene Verordnung über die Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung – MV – v. 07.09.1993, BStBl I 1993, 799), deren Anwendung für die Verwaltung durch BMF-Schreiben vom 25.03.2002, BStBl I 2002, 477, konkretisiert wurde, en...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht des FG zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) wird eingeschränkt durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, die in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO gesetzlich statuiert ist, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH v. 21.07.2017, X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447). Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verletzung der Beleg- und Buchungswahrheit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Gefährdung der Besteuerung durch Verletzung der Beleg- und Buchungswahrheit erkennt das Gesetz in zweifacher Hinsicht, nämlich durch das Ausstellen unrichtiger Belege und das unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen. In beiden Fällen ist nur die vollendete Handlung mit Geldbuße bedroht. Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrof...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Erkennbarkeit

Tz. 46 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Annahme, dass der Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei, muss für den Stpfl. erkennbar gewesen sein. Dies ist der Fall, wenn der Stpfl. bei verständiger Würdigung des fehlerhaften Bescheids erkennen musste, warum der streitige Vorgang dort nicht berücksichtigt wurde (BFH v. 29.10.1991, VIII R 2/86, BStBl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Auslegungsmethoden

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auslegung von Rechtsnormen, insbes. von Gesetzen, bedeutet Klarstellung ihres Sinngehalts, der in der Wortfassung oft nur unvollkommen zum Ausdruck kommt (Drüen in Tipke/Kruse, § 4 AO Rz. 214), da der Gesetzgeber nicht umhinkommt, unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden. Ziel ist es, den objektiven Sinn einer Norm – den objektivierten W...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Hinweis auf strafrechtliche Überprüfung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 2 AO stellt klar, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Beurteilung der ermittelten Sachverhalte nicht zu den in der Schlussbesprechung zu erörternden Besprechungspunkten zählt. Erscheint es nach dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung möglich, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt wird, muss der S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere Tatsachen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten (s. § 425 BGB). So berührt eine Stundung (s. § 222), die einem Gesamtschuldner gewährt wird, nur diesen und lässt die Fälligkeit der Forderung gegenüber den anderen Gesamtschuldnern unberührt. Dasselbe gilt für die Aussetzung der Vollziehung (s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Plewka/Heerspink, Die konzertierte Selbstanzeige bei Bankenprüfungen, BB 1998, 1337; Rischar, Die Selbstanzeige im Lichte der Bankdurchsuchungen, BB 1998, 1341; Ditiges/Grass, Zur kollektiven Selbstanzeige des Hinterziehungshelfers, DB 1998, 1978; Riegel/Kruse, Befreiende Selbstanzeige nach § 371 AO durch Bankmitarbeiter, NStZ 1999, 325. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerschuldner

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerschuldner ist, wer eine Steuer schuldet. Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner ist. Dies richtet sich danach, in wessen Person sich die subjektiven und objektiven Merkmale des Steuertatbestandes verwirklichen, an den die Leistungspflicht anknüpft (s. § 38 AO). Steuerschuldner können zugleich mehrere Personen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung der Niederschlagung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung der Niederschlagung beschränkt sich auf die Entschließung, einstweilen den Anspruch nicht weiter zu verfolgen. Sie führt nicht zum Erlöschen des Steueranspruchs und hat nicht die Wirkung einer Stundung oder eines Erlasses. Durch sie wird folglich – anders als bei der Gewährung von Vollstreckungsaufschub gem. § 258 AO – kein s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Saldierungsrahmen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Saldierungsrahmen ergibt sich aus der Mehr- oder Minderbesteuerung aufgrund der Korrektur des Bescheids. Beispiel Ursprünglich wurde eine Steuer i. H. v. 4 000 EUR festgesetzt. Dieser Steuerbescheid wurde geändert. Die Steuer wurde auf 6 000 EUR festgesetzt. Folglich entsteht eine Mehrbesteuerung i. H. v. 2 000 EUR. Wurde ein materiel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen gelten für Grundstücke (auch Miteigentumsanteile an Grundstücken; Eigentum nach dem WEG) und grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht), daneben aber auch für im Schiffsregister eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke und Schwimmdocks, die im Schiffsbauregister eingetragen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zinsverzicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 237 Abs. 4 AO kann die Finanzbehörde in entsprechender Anwendung von § 234 Abs. 2 AO auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichten, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmenden Abwägung, ob Unbilligkeit vorliegt, ist zu beachten, dass die Zinsfestsetzu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / h) Rückwirkende Gesetze

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorausgesetzte Ereignis kann auch der Erlass eines Gesetzes und damit das Relevantwerden eines mit steuerlicher Rückwirkung ausgestatteten Gesetzestatbestands sein (gl. A. Förster in DB 1986, 1696; a. A. BFH v. 09.08.1990, X R 5/88, BStBl II 1991, 55; Szymczak in K/S, § 175 AO Rz. 11/1; Loose in Tipke...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Inhalt der auferlegten Pflichten

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 34 Abs. 1 AO legt den in Rz. 2 ff. genannten Personen die umfassende Erfüllung aller steuerlichen Pflichten der von ihnen Vertretenen auf. Eine Beschränkung gilt nach § 34 Abs. 3 AO für Vermögensverwalter insoweit, als ihre Pflichten nicht über die ihnen zustehenden Befugnisse hinausgehen. Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Haftung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ihrem Umfang nach reicht die Haftung nicht weiter als der strafbare Vorsatz des Haftenden. Ging dieser Vorsatz z. B. nur auf Beteiligung an einem Teilstück einer Steuerhinterziehung, so umfasst die Haftung nur den entsprechenden Teil der hinterzogenen Steuer. Desgleichen kommt bei einem Täter, der in seinen Vorsatz nur die Verkürzung von...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff der Amtshilfe

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Amtshilfe i. S. von § 111 Abs. 1 AO versteht man die Hilfeleistung in der Weise, dass die ersuchende Behörde Herrin des Verfahrens bleibt, die ersuchte Behörde ihr aber bei der Erfüllung derjenigen Aufgaben, zu der nach den Bestimmungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit allein die ersuchende Behörde berufen ist, Beistan...mehr