Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / c) Berechnung der Verzugszinsen

Rz. 73 Es gibt wenige Sachverhalte, in denen eine fehlerhafte Zinsberechnung so große Schäden anrichten kann, wie bei der Inanspruchnahme von Bevollmächtigten. Grob fehlerhaft sind Zahlungsaufforderungen, bei denen Zinsen erst nach Ablauf der durch Rechtsanwaltsschreiben gesetzten Frist oder – noch schlimmer – erst ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.[44] Rz. 74 Um den...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.1 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen abstimmen

Zunächst müssen Sie die Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Abschlussjahres ermitteln. Tipp: Stimmen Sie diesen Wert ggf. mit dem Finanzamt telefonisch ab . Wichtig Umsatzsteuer-Vorauszahlung Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen, die in der Einnahmen-Überschussrechnung ausgewiesen werden, stimmen grundsätzlich nicht mit dem für die Umsatzsteuererklärung maßgeblichen Betrag ...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 2. Keine Verjährung

Rz. 54 Der Vergütungsanspruch für Tätigkeiten nach der StBVV verjährt in drei Jahren zum Ende eines Jahres (§ 195 und § 199 Abs. 1 BGB in der Fassung seit dem 01. 01. 2002). Dies ist unabhängig davon, ob der StB seinem Auftraggeber eine Rechnung erteilt hat (BGH v. 21. 11. 1996 – IX ZR 159/95, INF 1997, 126). Für die Berechnung des Verjährungszeitraumes kommt es allein auf d...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.4 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow)

Ausgangsgröße des operativen Cashflows ist bei indirekter Ermittlung das Periodenergebnis (i. e. S. handelsrechtlicher (Konzern-) Jahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter, DRS 21.40). Dieses Ergebnis ist folgendermaßen zu korrigieren: Bestimmten Aufwendungen stehen grundsätzlich keine operativen Zahlungen gegenüber. Betroffen sind vor...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Nach der amtlichen Begründung zu § 14 besteht in der Praxis "ein Bedürfnis, zur Erleichterung des Abrechnungsverfahrens wiederkehrender Tätigkeiten anstelle einer Vielzahl von Einzelvergütungen eine Pauschalvergütung vereinbaren zu können". Die Höhe der Pauschalvergütung muss allerdings regelmäßig im Voraus für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr festgelegt werden...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 6 § 12 spricht an mehreren Stellen von der "Angelegenheit". Dieses ist ein Grundbegriff der gesamten StBVV (dazu E I – Rz. 50 f.) und stellt die maßgebliche "Abrechnungseinheit" für den Anfall von Gebühren dar. Rz. 7 Der Begriff der "Angelegenheit" ist aber nicht eindeutig definiert. Die in der StBVV aufgezählten Gebühren und Tatbestände sind stets eine selbständige Angel...mehr

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Kassenführung: So machen Si... / 6.5 Beginn und Ende des "Vorgangs"

Lt. Kassensicherungsverordnung sind auf dem auszugebenden Beleg auch der Beginn und das Ende des aufzuzeichnenden Geschäftsvorfalls (= Vorgang) und seine TSE-Nummer auszuweisen[1]. Bei Bestellungen oder Reservierungen kommt es auf die Wahrscheinlichkeit an, mit der z. B. aus einer Vorbestellung ein verbindlicher Kauf wird: Wird aufgrund einer Bestellung mit der Produktion bego...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 9 Steuerzahlungen: Abstimmung mit Mitteilungen des Finanzamts

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 7 Fälligkeit

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 8 Abs. 1 Satz 1 RVG. Rz. 2 Die Entstehung des Anspruchs auf Vergütung ist dem Grunde nach zu unterscheiden von der Fälligkeit der Vergütung. Der Anspruch entsteht vielfach lange vor der Fälligkeit (vgl. hierzu OLG Düsseldorf v. 04. 06. 1998 – 13 U 151/97, GI 1999, 42), nämlich bereits dann, wenn der StB mit der Bearbeitung der Angelegenheit b...mehr

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Cashflow/Kapitalflussrechnung / 2.2 Finanzmittelfonds

Zur Abgrenzung des Finanzmittelfonds werden in der Cashflow-Rechnung Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen.[1] Als solche gelten nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegende Finanzmittel mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als 3 Monaten, z. B. Geldmarktpapiere. Dem Zahlungsmittelbereich zugeordnet werden müssen ebenfalls (als Negativposten) Kon...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 15 Umsatzsteuer

Rz. 1 § 15 entspricht Nr. 7000 f. VV RVG. Da USt neben den Gebühren und Auslagen festzusetzen ist, sind letztere umsatzsteuerlich Nettobeträge. Gleichzeitig belegt die Überschrift von § 15, dass der Verordnungsgeber drei Bereiche der "Vergütung" unterscheidet: Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer. Rz. 2 Ausdrücklich braucht in der Liquidation bei dem Ansatz der Umsatzsteuer au...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung

Rz. 1 Die Vorschrift entsprach § 2 BRAGO. Im RVG ist eine Parallelvorschrift nicht enthalten. Dabei erscheint die Regelung durchaus sinnvoll: Sie soll eventuelle Lücken im Gebührensystem ausfüllen, da eine vollständige Erfassung aller Tatbestände zur Festlegung der Honoraransätze illusorisch wäre. Rz. 2 Der StB hat auch dann Anspruch auf Vergütung für eine in § 1 beschriebene...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 8 Vorschuß

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht § 9 RVG. Sie bestätigt die entsprechende Norm des Auftragsrechts (§ 669 BGB). Eine Verpflichtung zur Erhebung von Vorschüssen enthält sie als "Kann"-Bestimmung nicht. Der StB soll aber nicht zur Vorleistung verpflichtet sein (OLG Düsseldorf v. 27. 02. 1997 – 13 U 8/96, GI 1998, 170), ohne zu wissen, dass er eine angemessene Vergütung auch tats...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Regelmäßiger Beginn der Verjährungsfrist (Abs. 1 S. 1)

Rz. 3 Der Beginn der Verjährungsfrist ist an den Eintritt der erstmaligen Fälligkeit[1] geknüpft. Die Fälligkeit tritt ein: nach den Einzelsteuergesetzen, entweder zu festen Terminen (wie bei den Vorauszahlungen) oder nach einer Steuerfestsetzung; besteht keine gesetzliche Bestimmung, tritt Fälligkeit gleichzeitig mit dem Entstehen des Anspruchs ein; das ist der Fall z. B. bei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.4.3.2 Beschränkung bei Steuerbescheiden (§ 361 Abs. 2 S. 4 AO)

Rz. 26 Aus dem Jahressteuerbescheid ergibt sich eine Leistungspflicht und damit die Vollziehbarkeit in Höhe der Abschlusszahlung, auf die sich grundsätzlich die AdV des Jahressteuerbescheids erstreckt.[1] Rz. 27 Durch § 361 Abs. 2 S. 4 AO wird der Umfang der AdV bei Steuerbescheiden jedoch eingeschränkt.Die AdV ist grundsätzlich nur für die festgesetzte Steuer zu gewähren, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Verjährungsbeginn bei Veranlagungs- und bei Fälligkeitssteuern und Korrekturen von Steuerfestsetzungen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 § 229 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 AO enthält eine Anlaufhemmung für diejenigen Steuern, die durch Steuerbescheid festzusetzen sind. Danach beginnt der Lauf der Zahlungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Festsetzung der Steuer, ihre Aufhebung, Änderung oder Berichtigung nach § 129 AO wirksam[1] geworden ist. Gäbe es diese Regelung nicht, wür...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.5.3.2 Beschränkung bei Steuerbescheiden (§ 69 Abs. 2 S. 8 FGO)

Rz. 16 Aus dem Jahressteuerbescheid ergibt sich eine Leistungspflicht (Leistungsgebot) und damit die Vollziehbarkeit in Höhe der Abschlusszahlung, auf die sich grundsätzlich die AdV des Jahressteuerbescheids erstreckt. Rz. 17 Durch § 69 Abs. 2 S. 8 FGO wird der Umfang der AdV bei Steuerbescheiden jedoch eingeschränkt. Damit bleibt der Steuerbescheid hinsichtlich der festgeset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 1.6.2 Beschränkung bei Steuerbescheiden (§ 69 Abs. 3 S. 5 i. V. m. Abs. 2 S. 8 FGO)

Rz. 19 Da über die Aufhebung d. V. damit auch eine Erstattung bereits erbrachter oder einbehaltener Leistungen erreicht werden könnte, schränkt § 69 Abs. 3 S. 5 i. V. m. Abs. 2 S. 8 FGO den Umfang der Aufhebung auf die um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die anzurechnende KSt und die festgesetzten Vorauszahlungen geminderte festgesetzte Steuer ein.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.5.4 Inhaltliche Grenzen der AdV

Rz. 72 Ein AdV-Antrag, der die inhaltlichen Grenzen der AdV überschreitet, ist unzulässig. Mit der AdV kann nur der vorläufige Wegfall der Leistungspflicht aus dem angefochtenen Verwaltungsakt erreicht werden (s. Rz. 20). Dies gilt auch dann, wenn es um die Aufhebung d. V. geht und die Rückabwicklung bereits auf die Steuerschuld gezahlter Beträge in Betracht kommt (wegen der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Allgemeines

Rz. 23 Die einzelnen Unterbrechungsgründe sind in § 231 Abs. 1 AO abschließend aufgezählt.[1] Anerkenntnis, Teilzahlung usw. unterbrechen daher anders als nach § 212 Abs. 1 BGB die Verjährung nicht, ebenso nicht die Niederschlagung nach § 261 AO oder ein Erlassantrag des Stpfl.[2] Ebenfalls keine Unterbrechung der Zahlungsverjährung bewirkt ein Rechtsbehelfs- oder Gerichtsve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2 Wirkung der Verjährung

Rz. 2 Während § 214 Abs. 1 BGB bürgerlich-rechtlich dem Schuldner (nur) ein Recht zur Leistungsverweigerung einräumt, führt der Ablauf der Verjährungsfrist bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen der Ansprüche. Das trotz der Verjährung Geleistete kann, anders als im Zivilrecht nach § 214 Abs. 2 BGB, nach § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden. Nach Eintrit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.5.2 Beschränkung bei Steuerbescheiden (§ 361 Abs. 2 S. 4 AO)

Rz. 35 Da über die Aufhebung d. V. damit auch eine Erstattung bereits erbrachter oder einbehaltener Leistungen erreicht werden könnte[1], schränkt § 361 Abs. 2 S. 4 AO den Umfang der Aufhebung ein. Die Aufhebung darf regelmäßig nur für den Unterschiedsbetrag (s. Rz. 27 und 93) gewährt werden, d. h. für die um die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die anzurechnende KSt und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.3 Entscheidungsinhalt

Rz. 93 Durch § 361 Abs. 2 S. 4 AO wird der Inhalt der AdV beschränkt, als grundsätzlich Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge nicht erstattet werden.[1] Diese Beschränkung greift nicht, wenn dies zur Abwendung wesentlicher Nachteile erforderlich ist, mithin soll eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers abgewendet werden.[2] Solche wesen...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Muster: Anschreiben an den Energieversorger

Rz. 67 Muster 6.8: Anschreiben an den Energieversorger Muster 6.8: Anschreiben an den Energieversorger An _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ verstor...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Neubeginn der Verjährung

Rz. 255 Nur in zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / c) Neubeginn der Verjährung

Rz. 31 Nur in zwei Fällen kennt das Gesetz den Neubeginn der Verjährung, § 212 BGB: (1) bei Anerkennung des Anspruchs durch (2) wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Ausnahmen von der gesamtschuldnerischen Haftung

Rz. 456 Aber für solche Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt der Teilung unbekannt waren, kann diese strenge Sanktion nicht gelten: Für die Forderungen derjenigen Gläubiger, die nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens entweder ausgeschlossen sind oder die sich nicht gemeldet haben, haftet der Miterbe gem. § 2060 Nr. 1, 2 BGB nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur mi...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / h) Früchte

Rz. 87 Die Früchte eines Nachlassgegenstands stehen den Miterben entsprechend ihrem jeweiligen Anteil an der Erbengemeinschaft zu (§§ 2038 Abs. 2 S. 1, 743 Abs. 1 BGB). Geteilt werden die Früchte aber grundsätzlich erst bei der Auseinandersetzung, ohne dass ein Anspruch auf Abschlagszahlungen bestünde (§ 2038 Abs. 2 S. 2 BGB). Abweichendes kann nur durch Vereinbarung unter a...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Kündigung Wohnraummietvertrag

Rz. 63 Muster 6.7: Kündigung Wohnraummietvertrag Muster 6.7: Kündigung Wohnraummietvertrag Per Einschreiben An _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________________ ver...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / bb) Muster: Außergerichtliches Auskunftsbegehren

Rz. 224 Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren Muster 17.14: Außergerichtliches Auskunftsbegehren An _________________________ Auskunftsbegehren über den Nachlass von _________________________, verstorben am _________________________ in _________________________ Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ anwaltlich vertreten. Die Bestätigung einer ordn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 4 Zusage und Geltendmachung der Umzugskostenvergütung

Die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage) ist die verbindliche Zusage des Dienstherren bzw. des öffentlichen Arbeitgebers, im erwarteten Fall des Umzuges an den neuen Dienstort die entsprechenden Kosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes zu übernehmen. Die Summe der erstattungsfähigen Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz stellt die Umzugskostenvergütu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuergesetz

a) Entwicklung der Norm Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 91/680/EWG (des Rates vom 16.12.1991) zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG [2] in deutsches Recht wurde § 26a UStG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.8.1992 mit Wirkung zum 1.1.1993 eingeführt[3]. Zwischenzeitlich erfolgten divers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Bestattungsrecht und B... / 7. Anmerkungen zu den Mustern

Rz. 20 Um die Modalitäten der Bestattung in allen gewünschten Einzelheiten zu regeln, bietet es sich für den Erblasser an, gerade wenn er alleinstehend ist und keine nahen Angehörigen hat, mit einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag und gegebenenfalls auch einen Grabpflegevertrag abzuschließen.[59] Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit einer dre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung

Rz. 56 Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Muster 6.6: Sicherungsmaßnahmen bei einer Mietwohnung Nachlasssache: AZ:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / bb) Bestattungskosten im Einzelnen

Rz. 169 Zum Schutz des Erben und der Nachlassgläubiger soll nur der begrenzte Aufwand einer standesgemäßen Bestattung vom Erben zu tragen sein, insbesondere dann, wenn Erbe und Totenfürsorgeberechtigter nicht identisch sind. Aus diesem Grunde ist die Rechtsprechung bei der Anerkennung von Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten relativ restriktiv. Rz. 170 Kosten nur e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kabelanschluss im Wohnungse... / 3.2.1 Besonderheiten der Teilnehmergemeinschaft

Bei nicht mehr empfangswilligen Mitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft sind die Besonderheiten einerseits des Gesellschaftsrechts der GbR und andererseits diejenigen der Bruchteilsgemeinschaft zu beachten. Und hier kann es im Einzelfall durchaus kompliziert werden, wenn die Teilnehmergemeinschaft ihr Innenverhältnis nicht auch detailliert für den Fall des Ausscheidens eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabtretung / 3 Übersicherung vermeiden

Um eine Übersicherung zu vermeiden, muss die Abtretung eine zeitliche und betragsmäßige Begrenzung enthalten und mittels einer Freigabeklausel und einer Bindung der Offenlegung der Abtretung an die geltenden Verbraucherschutzvorschriften dafür sorgen, dass der kreditnehmende Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt wird.[1] Unangemessen ist es, wenn die Freigabe bei fort...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.1 Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens

Rz. 28 Nach derzeitiger Handhabung kann ein bilanzierungsfähiger bzw. -pflichtiger Sachverhalt ohne Vorliegen der Vermögensgegenstands- oder Schuld- bzw. Wirtschaftsgutseigenschaft vor allem dann gegeben sein, wenn die Voraussetzungen für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens erfüllt sind. Als Voraussetzungen für die Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten[1] ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 6 Ausgleichsansprüche zugunsten des Leasingnehmers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung können sich auch Ausgleichsansprüche zugunsten des Leasingnehmers ergeben, z. B. wenn er zu Beginn der Laufzeit eine Sonderzahlung geleistet hat. Die Ausgleichsansprüche führen zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs. Der Mehrwert des zurückgegebenen Leasinggegenstandes beruht auf der tatsächlichen Nicht-Nutzung durch den Leasi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauchsgestaltungen bei... / II. Zuwendungsnießbrauch

Unentgeltliche Einräumung = Übergang der Einkünfteerzielung auf den Nießbraucher: Die unentgeltliche Einräumung (Zuwendung) eines Nießbrauchs an einer vermieteten Immobilie führt einkommensteuerlich zum Übergang der Einkünfteerzielung vom Eigentümer auf den Nießbraucher, dem nunmehr die Erträge aus dem Objekt zufließen. Ertragsteuerlich kann dies dann durchaus Sinn machen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungskosten / 5.2 Agio/Disagio

Bei Darlehensverträgen wird häufig ein Aufgeld (Agio) vereinbart oder ein Abgeld (Disagio) einbehalten. Ein Agio wird über die Darlehenssumme hinaus vereinbart und ist mit Zinsen und Tilgung zusätzlich zu zahlen. Ein Disagio ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nenn- und Verfügungsbetrag einer Schuld. Es fungiert im Ergebnis als Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz...mehr

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Kindesunterhalt / 2.10.1 Steuern

Einkommen- und Kirchensteuer werden beim Nichtselbstständigen grundsätzlich nur in tatsächlich angefallener Höhe berücksichtigt, auch im Falle eines erkennbaren Wechsels der Steuerklasse, z. B. von Steuerklasse III vor der Trennung in Steuerklasse I nach der Trennung.[1] Erkennbare Veränderungen der Steuerbelastung (für das Jahr nach der Trennung der Parteien) werden erst da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitallebensversicherungen... / 7.3 Policendarlehen

Das Policen- oder Versicherungsdarlehen ist eine verzinsliche Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung. Policendarlehen werden regelmäßig zu Finanzierungszwecken eingesetzt. Die Gewährung eines Policendarlehens setzt voraus, dass der Vertrag bereits längere Zeit besteht und ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist. Das Darlehen kann bis zur Höhe des Rückkaufswerts g...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / bb) Änderungen im Rahmen der vierten Stufe zum 1.1.2028

Im Rahmen der vierten und finalen Stufe der Maßnahmen soll es zum 1.1.2028 zu erneuten Änderungen im Bereich der Rechnungstellung kommen. Diese Änderungen bilden dann die Grundlage für die neuen Mehrwertsteuermeldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze, welche die bisherige ZM ersetzen sollen. Zusätzlich werden auch für den Leistungsempfänger umfassende Meldepflichten ei...mehr