Fachbeiträge & Kommentare zu Abschlagszahlung

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Anlagevermögen-Check

Abnutzbares Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, Computer, usw., verliert durch die tägliche Nutzung und aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Lauf der Zeit an Wert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, z. B. Maschinen oder Pkws, dürfen nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben Gewinn mindernd berücksichtigt werden, sondern müssen über ...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.4.2 Entgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim entgeltlich bestellten Nießbrauch ist von Folgendem auszugehen: Leistet der Nießbraucher bei einer Nutzung durch Vermietung als Gegenleistung für die Einräumung des Nießbrauchs ausschließlich gleichmäßige laufende Zahlungen, sind die laufend gezahlten Beiträge für das Kalenderjahr als Werbungskosten anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[2] Einmalzahlungen für die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008

Leitsatz 1. Im Anwendungsbereich des DBA-USA 1989/2008 richtet sich die Zuordnung von Gewinnen einer Freiberufler-Personengesellschaft grundsätzlich nach dem allgemeinen "Betriebsstättenmodell" (zur Zuordnung nach dem "Ausübungsmodell" auf Grundlage des im DBA-USA 1989/2008 aufgehobenen Art. 14 DBA-USA 1989 vgl. Senatsurteil vom 25.11.2015 – I R 50/14, BFHE 253, 52, BStBl II...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Betriebsvermögen

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Fitnessstudio / 4 Beiträge an Fitnessstudios in coronabedingten Schließzeiten

Die Coronapandemie führte zur temporär gesetzlich vorgeschriebenen Schließung von Fitnessstudios. Für diese Schließzeiten haben Fitnessstudiobetreiber ihren Kunden zu Beginn zugesagt, dass eine Beitragsfortzahlung (meistens über Lastschrift) zu einer taggenauen Zeitgutschrift führt. Damit kommt es zu einer Verlängerung des abgeschlossenen Dauervertrages. Bei der Beitragsfort...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1.2 Bilanzierung von Anzahlungen ohne Lieferung/Leistung

Ein bilanzierungspflichtiger Unternehmer muss erhaltene Anzahlungen verbuchen und passivieren, auch wenn er seinerseits noch keine Leistungen gegenüber dem Vertragspartner erbracht hat.[1] Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung einer Forderung

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der entsprechenden (Teil-)Leistung bzw. mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem diese tatsächlich ausgeführt wurde.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer entsteht bei Lieferung Ein Unternehmer liefert seinem Kunden am 20.12. eine Frankiermaschine. Die Rechnung vom 9.1. lautet über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EU...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 30 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflege...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2 Entstehung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen ist sowohl in ertrag- als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht bedeutsam. Grundsätzlich entsteht eine Forderung aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag erst mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferung/Leistung (z. B. nach Abnahme beim Bauvertrag gem. §§ 650a, 650g Abs. 4 BGB).[1] Wenn z. B. ein Unternehmen Gerüste b...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 51a Abs 4 S 1 EStG (Entrichtung der Vorauszahlungen auf Zuschlagsteuern)

Rn. 251 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern sind nach § 51a Abs 4 S 1 Hs 1 EStG gleichzeitig mit den Vorauszahlungen auf die ESt zu leisten. Damit sind die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern zu den Fälligkeitszeitpunkten der ESt-Vorauszahlungen, also grundsätzlich am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. des laufenden VZ zu leisten (§ 37 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.9.1 Vorzeitige Auszahlung (Anzahlungen auf Tantiemen)

Tz. 508 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Sollen während des Jahres bereits Anzahlungen auf eine zu erwartende Gewinntantieme möglich sein, ist dies im Anstellungsvertrag von vornherein zu vereinbaren. Ansonsten liegt iHd sich für die Gesellschaft aufgrund der vorzeitigen Auszahlung ergebenden Zinsnachteils eine vGA vor. Die Vorschusszahlung selbst wird dadurch aber nicht zur vGA; e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen

Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, 3 S 1 bis 3 und 8 bis 11 sowie der Abs 4 und 5 des § 37 EStG (s R 8.1 Abs 1 Nr 1 KStR 2022) wird gewährleistet, dass auch bei Kö zu den ges Fälligkeitsterminen 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Vorauszahlungen festgesetzt werden können. Zur Entstehung der St-Schuld bei Vorauszahlungen s § 30 KStG Tz 24 und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anrechnung von Vorauszahlungen

Tz. 73 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 36 Abs 2 Nr 1 EStG sind auf die veranlagte KSt auch die für den VZ entrichteten Vorauszahlungen (s § 37 EStG) anzurechnen. Für die Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Vorauszahlungen fristgerecht gezahlt worden sind. Die Vorauszahlungen müssen auch nicht innerhalb des VZ geleistet worden sein, auf dessen St-Schuld sie angerechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtung der Vorauszahlungen ohne gesonderte Festsetzung (§ 51a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern sind nach § 51a Abs 4 S 2 EStG auch dann zu entrichten, wenn ein entsprechender Vorauszahlungsbescheid (noch) nicht ergangen ist. Es bedarf keiner besonderen Aufforderung, das Leistungsgebot soll sich aus dem Gesetz ergeben, falls ESt-Vorauszahlungen festgesetzt worden sind, Ettlich in Brandis/Heuerma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.5 Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer

Tz. 157 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Zur Festsetzung von Vorauszahlungen auf die KSt beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen nach § 2 Nr 1 KStG gelten keine Besonderheiten. Vorauszahlungen zur KSt sind jedoch nur dann festzusetzen, wenn inl Eink vorliegen, für die die KSt nicht bereits mit der Einbehaltung des St-Abzugs abgegolten und daher eine Veranlagung dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Entrichtung und Anrechnung der Vorauszahlungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr (§ 31 Abs 2 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Entrichtung von KSt-Vorauszahlungen gilt die Vorschrift des § 37 Abs 1 EStG grds entspr (s Tz 82). Für Kö mit abw Wj enthält jedoch § 31 Abs 2 KStG eine Sonderregelung. Danach sind bei einem vom Kj abw Wj die Vorauszahlungen auf die KSt – abw von der ESt – bereits während des Wj zu entrichten, das in dem VZ endet, für den die Vorauszahlu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Vorauszahlungen (§ 51a Abs 4 EStG)

A. Allgemeines Rn. 250 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 4 EStG regelt detailliert die Entrichtung der Zuschlagsteuer, sofern der StPfl ESt-Vorauszahlungen leistet. B. § 51a Abs 4 S 1 EStG (Entrichtung der Vorauszahlungen auf Zuschlagsteuern) Rn. 251 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern sind nach § 51a Abs 4 S 1 Hs 1 EStG gleichzeitig mit de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Anrechnung von Solidaritätszuschlag, der auf Steuerabzugsbeträge oder auf Vorauszahlungen erhoben wurde

Tz. 102 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auf den veranlagten SolZ sind nach § 36 Abs 2 EStG anzurechnen, der auf Vorauszahlungen entrichtete SolZ (s § 51a Abs 1, 4 EStG iVm § 36 Abs 2 Nr 1, § 37 EStG), der auf St-Abzugsbeträge erhobene SolZ (s § 51a Abs 1 EStG, § 36 Abs 2 Nr 2 EStG). Ist die KSt für Eink, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten, gilt dies für den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Verzinsung von Einlageforderungen/Vorabausschüttungen uÄ

Tz. 1086 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Hat eine Kap-Ges gegenüber ihrem Gesellschafter eine Einlageforderung (zB auf Rückzahlung einer vGA auf Grund einer Satzungsklausel), ist uE auch diese – entspr der Rspr zu ausstehenden Einlagen auf das Stamm-Kap – zumindest dann zu verzinsen, wenn die Einlageforderung bereits fällig, aber vom Gesellschafter noch nicht erbracht ist. Ebenso...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 3 Steuervorauszahlungen (Nr. 2)

Rz. 15 Vorauszahlungen entstehen nach § 30 Nr. 2 KStG mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem sie zu entrichten sind, also jeweils am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen ergibt sich gem. § 31 Abs. 1 KStG aus § 37 Abs. 1 EStG.[1] Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe eines Kalenderjahres, entsteht die erste Vorauszahlung be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 4 Abschlusszahlung (Nr. 3)

Rz. 18 Die Abschlusszahlung (Steuer des Veranlagungszeitraums abzüglich geleisteter Vorauszahlungen) entsteht nach § 30 Nr. 3 KStG mit Ablauf des jeweiligen Vz, also i. d. R. mit Ablauf des Kalenderjahrs. Der Vz kann auch länger als ein Kj. sein (z. B. bei der Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG) oder kürzer (z. B. bei Erlöschen der Steuerpflicht oder bei Gründung im lauf...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 142 Während es für die Anfechtungstatbestände nach den §§ 130, 132 InsO auf die Dreimonatsfrist vor dem Eröffnungsantrag ankommt, können vorsätzliche Benachteiligungen nach § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Rz. 143 Beispiel: Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Der überschuldete und meiste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Tz. 4 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Rechtsbegriff "Durchführung der Besteuerung" trat anlässlich des StBerG 1985 v 14.12.1984 (BStBl I 1984, 659) im Zusammenhang mit der Neuregelung der St-Erklärungspflichten bei der ESt (s § 25 EStG) an die Stelle des Begriffs "Veranlagung". Die nunmehr verwendete Formulierung ist umfangreicher und deckt – neben den Vorschriften des III. T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Säumniszuschläge, Vollstreckung (§ 51a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 4 S 3 EStG ordnet an, dass § 240 Abs 1 S 3 AO , wonach Säumnis frühestens mit der Festsetzung der Steuer entsteht, keine Anwendung findet. Demnach sind für den Fall, dass Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern nach § 51a Abs 4 S 2 EStG ohne gesonderte Festsetzung zu entrichten sind, Säumniszuschläge verwirkt, wenn die Vorauszahlun...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / d) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 77 Das Mandatsverhältnis beruht auf wechselseitigem Vertrauen. Dies gilt umso mehr, sofern es um die Abrechnung aufgrund einer Stundensatzvereinbarung geht. Besteht noch kein festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander abzurechnen.[215] Nach den Vorgaben des EuGH ist dies wohl künftig erforderli...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 8. Vergütung des Nachlassverwalters

Rz. 63 Die Vergütungssätze für Nachlassverwalter lagen in der Vergangenheit i.d.R. höher als die für Nachlasspfleger bewilligten Beträge. Die für Pflegschaften geltenden Vergütungsregeln fanden wegen der speziellen Regelung in § 1987 BGB keine Anwendung. Der Grund für diese Regelung war darin zu sehen, dass die Nachlassverwaltung mehr dem Privatinteresse des Erben als dem öf...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 5. Besonderheit: Pflichtteilsansprüche und Testamentsvollstreckung

Rz. 347 Nach § 2213 Abs. 1 S. 3 BGB können Pflichtteilsansprüche nur gegen die Erben geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des ganzen Nachlasses zusteht. In diesen Bereich gehören sämtliche Klagen hinsichtlich einer etwaigen Pflichtteilszahlung, wie z.B. die Klage auf Auskunft hinsichtlich des Nachlasses gem. § 2314 BGB, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Durchführung des Vertrags

Tz. 369 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Gehaltsvereinbarung kann nur dann der Besteuerung zu Grunde gelegt werden, wenn sie auch tats durchgeführt wird. Die Tatsache, dass ein Anstellungsvertrag nicht durchgeführt wird, lässt Zweifel an einer ernsthaften schuldrechtlichen Verpflichtung der Kö aufkommen. Sie verdeckt eine auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage erbrachte Leistu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 5 Bilanzielle Behandlung der KSt-Schuld

Rz. 20 § 30 KStG hat auch konstitutive Wirkung für die Berücksichtigung der Steuerschuld in Handels- und Steuerbilanz in Form einer Rückstellung oder eines Anspruchs auf Rückgewähr überhöht entrichteter Vorauszahlungen. Gem. § 249 HGB sind Rückstellungen in der Handelsbilanz für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die rechtlich oder wirtschaftlich in der Vergangenheit ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 250 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 4 EStG regelt detailliert die Entrichtung der Zuschlagsteuer, sofern der StPfl ESt-Vorauszahlungen leistet.mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 6 Arbeitsschritte bei den "sonstigen Verbindlichkeiten"

Die Position "sonstige Verbindlichkeiten" ist ein Sammelposten, der alle Verbindlichkeiten zugeordnet werden, die nicht einem anderen Verbindlichkeitsposten zugeteilt werden können. Hierunter fallen beispielsweise Darlehen von Dritten (keine Kreditinstitute), erhaltene Anzahlungen, Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Steuern. Im Gegensatz zu den Verbindlichkeiten gege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Körperschaftsteuer

Tz. 101 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 3 Abs 1 Nr 1 SolzG wird auf die festgesetzte KSt (s Tz 40) ein SolZ erhoben. Dieser entsteht nach § 30 Abs 3 KStG mit Ablauf des VZ, soweit er nicht bereits als Zuschlag-St auf St-Abzugsbeträge (s Tz 100) oder Vorauszahlungen (s Tz 98–99) zu einem früheren Zeitpunkt entstanden ist (s § 30 Abs 1 und 2 KStG). Ergab sich in früheren Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Entrichtung der veranlagten Körperschaftsteuer

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ergibt sich als Ergebnis der Jahresveranlagung nach Anrechnung von KapSt und evtl weiterer St-Abzugsbeträge und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Vorauszahlungen zur KSt ein Guthaben, ist dieses sofort fällig und wird der Kö nach Bekanntgabe des St-Bescheids ausgezahlt (s § 36 Abs 4 S 2 EStG). Ergibt sich eine Abschlusszahlung, so i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Entrichtung der Körperschaftsteuer

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Auch zur Frage der Entrichtung der KSt sind die estlichen Vorschriften entspr anwendbar. Von Bedeutung ist dies sowohl für die Vorauszahlungen als auch für die Abschlusszahlung, die sich als Ergebnis der Veranlagung für einen VZ ergibt. 3.4.1 Entrichtung von Vorauszahlungen Tz. 82 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der entspr Anwendung der Abs 1, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Musil/Burchard, Verfahrensrechtliche Fragen der elektronischen St-Erklärung iRd Projekts ELSTER, DStR 2007, 2290; Knief, UntStRef: Die Festsetzung von St-Vorauszahlungen mit der BWA 2008, DStR 2008, 520; Schulz, § 37b EStG – Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen, NWB 2008, F 6 S 4937; Niermann, Die Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen ab 2007 (§ 37b EStG), DB 2008, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Allgemeines zum Veranlagungsverfahren

Tz. 30 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die KSt ist grds eine Veranlagungsst. Die Veranlagung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten St-Erklärung, hilfsweise durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (s § 162 AO). Die veranlagte KSt wird durch St-Bescheid festgesetzt (s §§ 155, 157 AO). Die Anrechnung von St-Abzugsbeträgen sowie von geleisteten Vorauszahlungen ist nicht mehr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 30 regelt die Entstehung der KSt dem Grunde nach und ist als Ergänzung und Konkretisierung der allgemeinen Regelung des § 38 AO zu sehen, wonach Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Das Entstehen der Steuer ist unabhängig von ihrer Festsetzung und kann auch zu einem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Rechtsbehelfe im Falle der Erhebung von Solidaritätszuschlag

Tz. 104 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 51a Abs 5 EStG kann mit einem Rb gegen den SolZ weder die BMG noch die Höhe des zvE angegriffen werden. Wird die BMG geändert, ändert sich auch der SolZ entspr. Der KSt-Bescheid ist Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO für die Festsetzung des SolZ (s Urt des BFH v 09.11.1994, BStBl II 1995, 305). § 51a Abs 5 EStG hat lediglich klar...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Q. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht

Rz. 345 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer.[963] Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[964] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen An...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Finanzmittel

Rz. 487 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[723] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[724] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[725] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 488 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Sal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.2 Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Einführung der Abgeltungsteuer

Tz. 45 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Mit der Einführung der Abgeltung-St ab VZ 2009 hat sich der Charakter der KapSt gewandelt: während sie zuvor im Regelfall einer Vorauszahlung vergleichbar war und die endgültige stliche Belastung der ihr unterliegenden Eink erst iRd Veranlagung festgesetzt wurde, ist die St für die dem KapSt-Abzug unterliegenden Eink nunmehr grds abgegolten....mehr