Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB

Rz. 86 Bleibt auch nach einer an den vorstehend beschriebenen Grundsätzen orientierten Auslegung ein nicht behebbarer Zweifel über den genauen Inhalt der Klausel, kommt die sog. Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB zum Tragen. Diese bestimmt, dass etwaige Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulasten des Verwenders gehen. Hintergrund dieser Regelung ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Arbeitnehmer als "Verbraucher"

Rz. 26 Von entscheidender und weichenstellender Bedeutung für die Anwendung der §§ 305 ff. BGB im Rahmen der Kontrolle vertraglicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Tatsache, dass die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einstuft. Von großer Bedeutung ist dies deshalb, weil § 310 Abs. 3 BGB für Verträge zwis...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / d) Inhaltskontrolle nach deutschem Recht

Rz. 47 Schiedsvereinbarungen können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d. § 305 BGB darstellen und, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist (s. hierzu Rdn 32 ff.), der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Im Unternehmensverkehr müssen sich derartige Klauseln, die z.B. durch Bezugnahme auf AGB im Einklang mit § 1031 Abs. 3 ZPO einbezogen werden so...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VII. Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten

Rz. 147 Stellt sich bei Durchführung der Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB heraus, dass die jeweilige Klausel mit hier vorgesehenen Grundsätzen an sich nicht in Einklang zu bringen ist, ist eine weitere, spezifisch arbeitsrechtliche Besonderheit der §§ 305 ff. BGB in die weiteren Überlegungen einzubeziehen: § 310 Abs. 4 S. 2 Hs. 1 BGB sieht vor, dass bei der Anwendu...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. "Angemessene" Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten

Rz. 153 Wenn das Gesetz weiter anordnet, dass arbeitsrechtliche Besonderheiten "angemessen zu berücksichtigen" sind, so ist dieses Gebot durch ein dreistufiges Vorgehen[319] umzusetzen: In einem ersten Schritt ist die zu überprüfende Klausel anhand der allgemeinen Grundsätze der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen. Besonderheiten des Arbeitsrechts sind hierbei zunächst außer Betrach...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Gesamtzusage und Betriebliche Übung

Rz. 14 Da es für die Frage der Kontrollfähigkeit einer Regelung nicht entscheidend darauf ankommt, wie diese abgeschlossen wird, können auch Vertragsänderungen oder -ergänzungen durch Gesamtzusage der Inhaltskontrolle unterliegen.[25] Den obigen Ausführungen zu Aktienoptionsplänen entsprechend kann dies auch dann gelten, wenn die Gesamtzusage nicht von der Gesellschaft, zu d...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Begriff der Rechtsvorschrift

Rz. 91 Zu den Rechtsvorschriften i.S.d. § 307 Abs. 3 S. 1 BGB gehören zunächst nicht nur förmliche Gesetze, sondern auch ungeschriebene Rechtsgrundsätze und das Richterrecht.[190] Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch Tarifverträge sowie Betriebs- und Dienstvereinbarungen gemäß § 310 Abs. 4 S. 3 BGB den Rechtsvorschriften i.S.d. § 307 Abs. 3 BGB gleichstehen.mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / e) Verbleibende Kontrollmöglichkeiten

Rz. 103 Auch dann, wenn eine an §§ 307 ff. BGB ausgerichtete Inhaltskontrolle wegen § 307 Abs. 3 S. 1 BGB ausscheidet, weil es sich lediglich um eine deklaratorische Klausel oder eine kontrollfreie Hauptleistungsabrede handelt, scheidet eine rechtliche Überprüfung der Klausel im Übrigen natürlich nicht aus. Wie bereits erwähnt, bleibt ausweislich § 307 Abs. 3 S. 2 BGB zunäch...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Arbeitgeber als "Unternehmer"

Rz. 27 Neben der Frage, ob der Arbeitnehmer als "Verbraucher" einzuordnen ist, setzt das Vorliegen eines Verbrauchervertrags i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB ferner voraus, dass der Arbeitgeber seinerseits als "Unternehmer" i.S.d. § 14 BGB handelt. Dies ist in aller Regel der Fall, weil der Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitnehmern in aller Regel in Ausübung seiner gewerblichen o...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Gesellschaftsrechtliche Organe als "Verbraucher"?

Rz. 29 Besonders hervorzuheben ist allerdings, dass das BAG jedenfalls auch den Fremdgeschäftsführer einer GmbH als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einordnet,[58] was ebenfalls keineswegs selbstverständlich erscheint, weil gesellschaftsrechtliche Organe – und dies gilt auch für den nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Fremdgeschäftsführer – vielfach Arbeitgeberfun...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / a) Benachteiligung des Vertragspartners

Rz. 116 "Benachteiligt" i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist der Vertragspartner durch eine vertragliche Bestimmung stets dann, wenn seine rechtliche Position ohne die Bestimmung besser bzw. günstiger wäre. Es ist hier also ein Vergleich der Rechtsposition des Vertragspartners mit und ohne die in Rede stehende Klausel vorzunehmen.[240] Potenziell schutzwürdig sind dabei nicht nu...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / d) Zweifelsfallregelung des § 307 Abs. 2 BGB

Rz. 127 Im Zweifel ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders nach § 307 Abs. 2 BGB stets dann anzunehmen, wenn die in Rede stehende Vertragsbestimmung entweder mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der sie abweicht, nicht zu vereinbaren ist (Nr. 1) oder wenn sie wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / VIII. Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit einer Klausel

Rz. 156 Führt die Überprüfung der Klausel anhand der §§ 305 ff. BGB – auch unter dem Aspekt einer denkbaren Erhaltung der Klausel durch Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Besonderheiten – zu dem Ergebnis, dass die Klausel entweder gar nicht erst wirksam in den Vertrag einbezogen wurde oder unwirksam ist, so stellt sich die weitere Frage, welche Rechtsfolgen dies für die Ver...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (2) Ermittlung der bestehenden Interessenlagen

Rz. 122 Ausgehend von der im Grundsatz generell-typisierenden Betrachtungsweise sind im ersten Schritt der eigentlichen Angemessenheitskontrolle dann zunächst die jeweiligen Interessen der Vertragsparteien zu erfassen und zu analysieren. In die Betrachtung einzubeziehen sind hierbei alle Interessen der Vertragsparteien, deren Verfolgung rechtlich nicht zu beanstanden ist.[25...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (3) Beeinträchtigung von Interessen und deren Rechtfertigung

Rz. 123 Im nächsten Schritt prüft die Rechtsprechung weiter, ob die zur Überprüfung anstehende Klausel die Interessen des Vertragspartners des Verwenders beeinträchtigt. Dieser Prüfungsschritt ist in aller Regel unproblematisch und erschöpft sich in einer kurzen Feststellung, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist. Rz. 124 Mit deutlich mehr Begründungsaufwand ist vielfach die...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 28 Wohl noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob sog. "arbeitnehmerähnliche Personen" als Verbraucher i.S.d. § 310 Abs. 3 i.V.m. § 13 BGB einzuordnen sind. Eine solch arbeitnehmerähnliche Person ist im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer gerade nicht persönlich abhängig, zeichnet sich aber durch eine der Situation eines Arbeitnehmers sehr vergleichbare wirtschaftlic...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Abwägung der Interessen der am Vertrag Beteiligten

Rz. 119 Mit der Formulierung des Ziels der Verhinderung unangemessener und gegen Treu und Glauben verstoßender Benachteiligungen verfolgt § 307 Abs. 1 S. 1 BGB den Zweck, einen umfassenden Interessenausgleich zwischen den zumeist gegenläufigen Interessen des Klauselverwenders und seines Vertragspartners herzustellen.[247] Die Wirksamkeitsfrage ist daher auf der Grundlage ein...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / aa) Schutzzweck des Transparenzgebots

Rz. 136 Der Schutzzweck des Transparenzgebots besteht darin, den Vertragspartner des Klauselverwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ebenso bei der späteren Vertragsdurchführung davor zu schützen, dass er aufgrund unklarer bzw. unverständlicher Formulierung des Vertrags die Vor- und Nachteile des Vertrags bzw. die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / e) Transparenzgebot

Rz. 135 Eine zur Unwirksamkeit der Klausel führende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Klauselverwenders kann sich nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB schließlich noch daraus ergeben, dass die jeweilige Bestimmung nicht klar und verständlich formuliert ist (sog. Transparenzgebot). Eine hieran ausgerichtete Transparenzkontrolle kommt jedenfalls nach dem Wegfall der...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 68 Hinweis Zusammengefasst sollte der Vertragsgestalter folgendes beherzigen, um den Vorwurf einer Überrumpelung des Vertragspartners und damit die Rechtsfolge des § 305c Abs. 1 BGB zu vermeiden:mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Vom Verwender gestellt

Rz. 40 Voraussetzung für die Prüfung von Vertragsbedingungen anhand der §§ 305 ff. BGB ist grds. auch, dass diese bei Abschluss des Vertrags durch eine Partei (sog. Verwender) der anderen Vertragspartei gestellt werden. Im Bereich des Arbeitsrechts kommt diesem Tatbestandsmerkmal nur geringe Bedeutung zu, da der Arbeitnehmer wie ausgeführt nach Auffassung der Rechtsprechung ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Für eine Vielzahl von Verträgen bestimmt

Rz. 37 Vertragsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegen weiterhin nur dann der (vollen) Kontrolle am Maßstab der §§ 305 ff., wenn sie für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Auch diese Voraussetzung wird bei arbeitsvertraglichen Regelungen oder auch bei Vorlagen für die Gestaltung von Aufhebungsverträgen in der Praxis in aller Regel unproblematisch er...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. "Arbeitsverträge" i.S.v. § 310 Abs. 4 BGB

Rz. 6 Ohne Weiteres sind die §§ 305 ff. BGB unter Berücksichtigung der in § 310 Abs. 4 BGB vorgesehenen Besonderheiten auf vorformulierte Arbeitsverträge im eigentlichen Wortsinne anzuwenden, also auf privatrechtliche Verträge, mit denen ein Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber begründet wird, welches die Leistung weisungsgebundener, fremdbesti...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (1) Generell-typisierende Betrachtungsweise

Rz. 120 Anzulegen ist dabei eine generelle, typisierende Betrachtungsweise. Es kommt nicht auf die Interessenlage der Vertragsparteien im konkreten Einzelfall an, abzustellen ist vielmehr auf die typische Interessenlage eines Durchschnittsvertragspartners. Individuelle Besonderheiten, die möglicherweise eine besondere – ggf. auch soziale – Schutzbedürftigkeit des Vertragspar...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Gefährdung des Vertragszwecks (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Rz. 131 Nach Nr. 2 des § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel auch dann anzunehmen, wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, durch eine Klausel des AGB-Verwenders so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Mit dieser Regelung sollen Fälle erfasst we...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Verträge mit Organmitgliedern

Rz. 9 Eine Anwendung der §§ 305 ff. BGB kommt grundsätzlich auch im Fall des Anstellungsvertrags von Organmitgliedern in Betracht, soweit die Vertragsbedingungen – was hier im Vergleich zu Arbeitnehmern praktisch häufiger der Fall sein dürfte – nicht im Einzelnen zwischen den Parteien ausgehandelt wurden. Praktische Relevanz hat dies vor allem mit Blick auf Anstellungsverträ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Allgemeines

Rz. 59 Zum Verständnis des § 305c Abs. 1 BGB ist vorab zu sagen, dass der hiermit vermittelte Schutz vor Überraschung von der im weiteren Verlauf noch zu diskutierenden Frage der Inhaltskontrolle zu trennen ist. Einer Inhaltskontrolle sind denklogisch nur solche Regelungen zugänglich, die überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind. Die Rechtsfolge des § 305c Abs. 1 BGB best...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / cc) Beispiele aus der bisherigen Rechtsprechung

Rz. 141 Das Transparenzgebot war schon verschiedentlich Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und dabei nicht selten auch einer der ausschlaggebenden Gründe für die Annahme einer Klauselunwirksamkeit. Einzelheiten werden weiter unten in diesem Buch im Zusammenhang mit der Besprechung der einzelnen Klauseltypen erörtert.[297] Allerdings seien bereits hier einige Beis...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Lückenschließung durch dispositives Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB) oder ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 167 Die durch die Unwirksamkeit oder die Nichteinbeziehung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursachte Vertragslücke ist gem. § 306 Abs. 2 BGB durch einen Rückgriff auf die "gesetzlichen Vorschriften" zu schließen. Hierzu gehört zunächst insbesondere das dispositive Gesetzesrecht im Sinne einer konkreten, materiell-rechtlichen Regelung einschließlich se...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 1. Kenntnisverschaffungspflicht des Verwenders

Rz. 62 Für das UN-Kaufrecht besteht im Gegensatz zum deutschen Recht eine Kenntnisverschaffungspflicht des Verwenders, d.h., der Verwender hat dafür Sorge zu tragen, dass die AGB der anderen Vertragspartei zugehen. Es ist nicht ausreichend, dass die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme besteht, indem die AGB bei einer Kammer, einem Gericht, im Internet oder an einem anderen ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / d) Vereinbarung der VOB/B

Rz. 100 Da die VOB/B Allgemeine Geschäftsbedingungen beinhaltet und keine gesetzliche Verordnung ist, muss die VOB/B ausdrücklich vereinbart werden. Dies geschieht am besten dadurch, dass im Vertrag auf die VOB/B Bezug genommen und diese als Vertragsgegenstand aufgenommen wird. Wenn die VOB/B vereinbart ist, gilt automatisch die VOB/C, § 1 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B. Soweit es sich ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / c) Kontrollfreiheit der Hauptleistungspflichten

Rz. 95 Ausgenommen sind von einer Angemessenheitskontrolle ferner die vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten. Dass dies so ist, folgt zwar nicht schon ohne Weiteres aus dem Wortlaut des § 307 Abs. 3 S. 1 BGB, wird jedoch – wie auch schon früher unter § 8 AGBG – aus der Vorschrift und dem Gedanken abgeleitet, dass es für die Festlegung der Hauptleistungspflichten in...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 3. Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB)

Rz. 111 In Abgrenzung zu § 309 BGB zeichnen sich die in § 308 BGB geregelten Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu den Verboten des § 309 BGB an vielen Stellen unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten und die Feststellung eines Verstoßes damit eine richterliche Wertung fordert.[229] Beispiele hierfür sind Begriffe wie "unangemessen lange", ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Praktische Beispiele

Rz. 62 Um ein Gefühl dafür zu vermitteln, welche Maßstäbe die Rechtsprechung hier anlegt, sei exemplarisch auf folgende Beispiele verwiesen: Rz. 63 Überraschend ist es nach einer Entscheidung des BAG etwa, wenn in einem Arbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung auf die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 2. Sprachenrisiko

Rz. 63 Aus der Kenntnisverschaffungspflicht des Verwenders folgt, dass die AGB und auch der Hinweis auf ihre Geltung die Verständnismöglichkeit des jeweiligen Empfängers berücksichtigen müssen. Sind die AGB in einer Sprache formuliert, die der anderen Partei nicht ohne Weiteres zugänglich ist, hat der Verwender seiner Kenntnisverschaffungspflicht nicht genügt, er trägt insof...mehr

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§ 14 Bauvertrag / d) Vereinbarung der VOB/B

Rz. 28 Der Standard-Bauvertrag richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere den §§ 650a ff. BGB. Die VOB/B muss ausdrücklich vereinbart werden, damit sie Vertragsgrundlage wird. Die Klauseln der VOB/B sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die VOB/B wird nur Grundlage des Vertrages, wenn die VOB/B wirksam vereinbart ist. Der Text der VOB/B mu...mehr

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§ 14 Bauvertrag / d) Vereinbarung der VOB/B

Rz. 145 Da die VOB/B Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und keine gesetzliche Verordnung sind, muss die Anwendung der VOB/B ausdrücklich vereinbart werden. Dies geschieht am besten dadurch, dass im Vertrag auf die VOB/B Bezug genommen und diese als Vertragsbestandteil aufgenommen wird. Wenn die VOB/B vereinbart ist, gilt automatisch die VOB/C, § 1 Abs. 1 S. 2 VOB/B. ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Qualifizierte Sicherungsabrede

Rz. 126 Die "qualifizierte Sicherungsabrede" dagegen hat zum Inhalt, dass eine Sicherheit für einen bestimmten Sicherungszweck, in bestimmter Höhe, in einer bestimmten Art (siehe Rdn 128 ff.) und zu einem bestimmten Zeitpunkt (sog. Sicherungsfall) zu leisten ist. Der Sicherungsfall tritt ein, wenn der Sicherungsnehmer berechtigt ist, die Sicherheit zu verwerten.[131] Daneben...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / II. Grundlagen

Rz. 95 Die Inbezugnahme tariflicher Regelungen ist ein gängiges Mittel der Arbeitsvertragsgestaltung. Insbesondere tarifgebundene Arbeitgeber greifen auf sie zurück, um einheitliche Vertragsbedingungen für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu gewährleisten. Doch auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber können Bezugnahmeklauseln nutzen und so auf e...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausschluss durch allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Namenszusätze

Rz. 174 So sicher die individualvertragliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses der Gesellschafter ist, so schwierig ist eine solche Individualvereinbarung in der Praxis zu erreichen. Dies liegt nicht nur daran, dass wenige Gesellschaftsgläubiger zu entsprechenden Vereinbarungen bereit sein werden. Die Ursache besteht vielmehr auch darin, dass jedenfalls bei unternehmer...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 5. Gerichtsstandsvereinbarungen gem. Art. 25 EuGVVO

Rz. 69 Im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen werden häufig Gerichtsstandsvereinbarungen für die internationale Zuständigkeit getroffen. Sofern der betreffende Vertrag in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVV...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 3. Festlegung von Fristen bzw. Terminen zur Bewehrung mit einer Vertragsstrafe

Rz. 201 Voraussetzung für einen automatischen Verzugseintritt ist, dass es sich bei der überschrittenen Frist um eine verbindlich vereinbarte Vertragsfrist gem. § 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB und § 5 Abs. 1 S. 1 VOB/B handelt.[168] Das bedeutet, dass in einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen nur dann Grundlage einer Vertragsstrafenvereinbarung sein können, wenn dies im B...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Belieferungspflicht

Rz. 253 Eine allgemeine Belieferungspflicht des Herstellers ermöglicht dem VH erst den Betrieb seines Geschäfts und ist daher existentiell wichtig für ihn.[365] Sie ist selten in den Händlerverträgen ausdrücklich vereinbart, folgt dann aber indirekt aus dem dem VH zugesagten Alleinvertriebsrecht oder ggü. dem nicht allein vertriebsberechtigten VH aus der gesteigerten Treuepf...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 188 Zu (1) Ausschluss/Erschwerung des Austausches: Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die Ablösung von vorgenommenen Einbehalten durch Bürgschaft oder sonstige Sicherungsmittel ausgeschlossen wird, sind unwirksam,[206] da sie weder das Liquiditäts- und Zinsinteresse des Unternehmers berücksichtigen noch sein Insolvenzrisiko. Auch solche Allgemeinen Geschäftsbedin...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter, Entlastung des Überschuldungsstatus

Rz. 153 In der Restrukturierungspraxis ist die Rangrücktrittsvereinbarung regelmäßig ein Instrument zur Beseitigung oder Verhinderung der Überschuldung der zu sanierenden Gesellschaft.[313] In der Krise der Gesellschaft wird der Rangrücktritt von den Gesellschaftern regelmäßig als erster Sanierungsbeitrag zu erwarten sein;[314] das kann auch den Rangrücktritt zu Pensionszusa...mehr

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§ 14 Bauvertrag / III. VOB/B

Rz. 10 Wegen der Unvollständigkeit des BGB bis zum Jahre 2018 im Hinblick auf das private Baurecht ist im Jahre 1926 die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Reichs-Verdingungs-Ausschuss geschaffen worden. Dabei erfolgte im Vorwort der Hinweis: Zitat "Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung und die Technischen Vorschriften (Teil B und C der VOB) sollte...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 11. Gewährleistung und Mängelrechte

Rz. 227 Die Mängelrechte des Generalunternehmers sind ausreichend in § 13 VOB/B geregelt. Hier wird nur darauf hingewiesen, dass der Subunternehmer nicht nur verpflichtet, sondern auch berechtigt ist, Mängel zu beseitigen. Dies ist von Bedeutung, weil die Mängelbeseitigung durch eigene Mitarbeiter des Subunternehmers wesentlich günstiger ist, als wenn der Generalunternehmer ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Vollstreckungsabwehrklage

Rz. 150 Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage Muster 11.4: Vollstreckungsabwehrklage An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[121] Eilt! Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO sowie Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO! In dem Rechtsstreit des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ________...mehr