Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB K

Kabotage Art. 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art. 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art. 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewin...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / Literaturtipps

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / c) Pflichtteilsberechtigter als Nacherbe (§ 2306 Abs. 2 BGB)

Rz. 33 Nach § 2306 Abs. 2 BGB ist der zum Nacherben eingesetzte Pflichtteilsberechtigte wie ein beschwerter Erbe zu behandeln. Die Beschwerung liegt darin, dass er nicht sofort, sondern erst zeitlich versetzt mit Eintritt des Nacherbfalls Erbe wird. Insbesondere wenn der Vorerbe von den gesetzlichen Beschränkungen umfassend befreit ist (§§ 2136 f. BGB), ist dann aber von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterhaltspflicht (Abs 1).

Rn 2 Art 1 I bestimmt den sachlichen Anwendungsbereich. Es geht um das auf solche Unterhaltspflichten anzuwendende Recht, die sich aus bestimmten Beziehungen ergeben. Umfasst werden gesetzliche Unterhaltspflichten, wobei es auf die Art der Unterhaltsgewährung (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt, Sonderbedarf) nicht ankommt. Andersartige Unterhaltsersatzansprüche ausl Rechts f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unvererbliche Rechte.

Rn 48 Hierzu gehören zunächst die höchstpersönlichen Rechte des Erblassers. Mit dem Tod des Menschen erlischt auch sein allg Persönlichkeitsrecht (MüKo/Leipold § 1922 Rz 84). Entspr gilt für das Recht am Körper, am Namen und auf die Ehre (NK-BGB/Kroiß § 1922 Rz 15). Allerdings ist ein postmortaler Persönlichkeitsschutz gegen Verunglimpfung des Erblassers anerkannt (BVerfGE 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Prozessuales/Insolvenz/Steuer.

Rn 24 Die Geltendmachung streitiger Ansprüche erfolgt beim Prozessgericht. Gerichtsstand ist wahlweise der des Beklagten (§§ 12 ff ZPO) oder der der Erbschaft (§ 27 ZPO). Einschränkende letztwillige Schiedsgerichtsklausel sind idR unzulässig (str; München 25.4.16 – 34 Sch 12/15). Es kann kein Prozesskostenvorschuss vom anderen Ehegatten nach §§ 1360a IV, 1361 IV gefordert we...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Akteneinsicht im Steuerverfahren

Rz. 471 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger wird sich meist auch mit einem steuerlichen Verfahren konfrontiert sehen. Im Steuerverfahren hat man nach bisher h.M. keinen Akteneinsichtsanspruch.[2] Anders als § 29 VwVfG sieht § 91 AO ein solches Recht nicht vor, es soll aber bei Beraterwechsel[3] gewährt werden. Im Übrigen darf das FA nach pflichtgemäßem Ermessen kostenfr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 14. Das APR im Internet.

Rn 58 Eine besondere Herausforderung und zugleich eine neue Eingriffsintensität für das APR stellen die Veröffentlichungen im Internet dar. Dies ist vor allem verknüpft mit der Dauerhaftigkeit aller gespeicherten Informationen und den außerordentlichen Ausspähungs- und Suchfunktionen im Netz. Dazu kommen unendliche Verknüpfungsmöglichkeiten. Dadurch stellen sich Grundsatzfra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 An die Stelle des Familienunterhalts tritt nach Herbeiführung der Trennung im rechtlichen Sinne der individuelle Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen (Nichtidentität von Familien- und Trennungsunterhalt) (BGH FamRZ 99, 1497). Der Trennungsunterhalt ist auch nicht identisch mit dem Geschiedenenunterhalt (BGH FamRZ 85, 908). Leben Ehegatten nach einer Zeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / IV. Vergleich über den Pflichtteilsanspruch

Rz. 81 Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch, der durch Zahlung eines Geldbetrages zu erfüllen ist. Ein Vergleich über den Pflichtteilsanspruch ist daher grundsätzlich formlos möglich. Etwas anders gilt nur, wenn der Pflichtteilsanspruch durch Übertragung von Grundstücken oder GmbH-Anteilen erfüllt werden soll. Der mangelnde Formzwang ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Notwendiger Inhalt.

Rn 7 Die Mitteilung eines Preisgewinnes setzt die Behauptung voraus, der Adressat sei zuvor durch eine auf Zufall beruhende Entscheidung (aleatorisch) ausgewählt worden (Schneider BB 02, 1654; aA AG Bremen NJW-RR 02, 417: auch Treuepaket als Belohnung). Das LG Frankenthal hält die Bestätigung des Spielgewinns an den Teilnehmer eines verbotenen Glücksspiels wegen dessen Mitwi...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / III. Eidesstattliche Versicherung

Rz. 76 Bei der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs und bei der Vorlage des Nachlassverzeichnisses durch den Erben besteht für den Pflichtteilsberechtigten regelmäßig die Ungewissheit, ob in dem Nachlassverzeichnis alle Nachlassgegenstände vollständig angegeben wurden. Die Tatsache, dass der Erbe grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Belege vorzulegen, führt dazu, dass der ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Voraussetzungen der Pfändung

Rz. 376 Damit der Anspruch vom Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten gepfändet werden kann, muss ein Anerkenntnis vorliegen oder der Anspruch rechtshängig geworden sein. Rz. 377 Unter dem Begriff eines Anerkenntnisses i.S.d. § 852 ZPO versteht man jede Art der Einigung zwischen dem oder den Erben und dem Pflichtteilsberechtigten über das Bestehen des Anspruchs. Ein Schuldane...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Für das Verfahren über einen Teilhabeanspruch gelten die gleichen Grundsätze wie für das Verfahren über die schuldrechtliche Ausgleichsrente nach § 20 (vgl § 20 Rn 24 ff). Beteiligte des Verfahrens sind der ausgleichsberechtigte Ehegatte als Antragsteller und der Träger der Hinterbliebenenversorgung als Antragsgegner (§ 219 Nr 1 und 2 FamFG), ferner – soweit vorhanden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2204 BGB – Auseinandersetzung unter Miterben.

Gesetzestext (1) Der Testamentsvollstrecker hat, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die Auseinandersetzung unter ihnen nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a zu bewirken. (2) Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den Auseinandersetzungsplan vor der Ausführung zu hören. Rn 1 Die Vorschrift ordnet als gesetzliche Aufgabe des Testamentsvollstreckers die Auseinandersetzung un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die gesetzlichen Bestimmungen beachten und die gebotenen Aufzeichnungen vornehmen. Nach dem Wor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / Zusammenfassung

Überblick Angesichts der neueren europäischen und deutschen Rechtsprechung zur arbeitszeitschutzrechtlichen Dokumentationspflicht geleisteter Arbeitszeiten stellt sich verstärkt die Frage, wie Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann. Die Sinnhaftigkeit einer betriebsseitigen Arbeitszeiterfass...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 6.1 Zumutbare Arbeit

Zumutbare Arbeitsangebote muss der Beschäftigte annehmen. Die Zumutbarkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Der Beschäftigte hat seine Arbeitskraft so nutzbringend wie möglich zu verwerten.[1] Praxis-Beispiel So ist etwa trotz Aufrechterhaltung der Kündigung eine Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen zumutbar.[2] Eine Unzumutbarkeit der anderweitigen...mehr

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Ausschlussfrist / 6.5 Reichweite der Geltendmachung

Jeder (Haupt-)Anspruch ist für sich geltend zu machen. Für unselbstständige Nebenansprüche ist keine eigenständige Geltendmachung erforderlich.[1] Dies gilt auch für akzessorische Zinsansprüche.[2] Nur für Ansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, genügt die einmalige Geltendmachung, um den Eintritt des Verfalls zu hindern. Dabei ist zu beachten, dass dies für die Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auskünfte außerhalb der Bilanzsitzung

Rn. 86 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Fraglich ist, ob der AP betreffenden Gesellschaftern einzeln oder in ihrer Gesamtheit auch außerhalb der Verhandlungen über die Feststellung des JA Auskünfte erteilen muss. Der Auskunftsanspruch gegenüber dem AP steht den Gesellschaftern (wie der Anspruch aus § 42a Abs. 1 GmbHG) nur in ihrer organschaftlichen Gebundenheit, d. h. als Gesellscha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Verweigerung der Vorlage

Rn. 35 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 42a GmbHG ist ein spezielles Recht der Geschäftsführer, die Informationserteilung nach Abs. 1 bei Vorliegen besonderer Umstände zu verweigern, nicht vorgesehen (anders: § 42d Abs. 2 Satz 3 GmbHG-E). Nach § 51a Abs. 2 GmbHG dürfen die Geschäftsführer hingegen einzelnen Gesellschaftern die Auskunft bzw. Einsicht in die Geschäftsunterlagen ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / f) § 52 Abs. 1 GKG – Streitwert für ein gerichtliches Verfahren, das auf einen Auskunftsanspruch gegenüber der Finanzbehörde gerichtet ist

Gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 GKG ist der Streitwert in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf bezogenen Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 S. 1 GKG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.3.1.3.6 Klagebefugnis Dritter (Konkurrentenklagen)

Rz. 87 Ausnahmsweise kann auch ein Dritter einen (rechtswidrigen) Verwaltungsakt anfechten, der ihm gegenüber gar nicht ergangen und von dem er auch nicht betroffen ist. Allerdings muss der Dritte auch insoweit geltend machen, durch den gegen einen anderen Inhaltsadressat gerichteten Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. In der finanzgerichtlichen Praxis betriff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 40 Nach § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO kann durch Klage auch die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt werden. Damit ist die sog. allgemeine Leistungsklage angesprochen. Wie die Verpflichtungsklage, ist auch die Leistungsklage auf die Verurteilung zu einer "anderen Leistung" gerichtet. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage daher nicht auf den Erl...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.3 Messbarkeit der ESG-Ziele im gerichtlichen Prozess

Während wirtschaftliche Kennziffern durch den Jahresabschluss[1] oder die Gewinn- und Verlustrechnung[2] automatisch am Ende eines Wirtschaftsjahres erfasst wurden, ist die Ermittlung von ESG-Zielen im Vergleich noch Neuland. So kann die Zielvorgabe, Müll im gesamten Unternehmen zu reduzieren, theoretisch an der Menge der gefüllten Mülltonnen gemessen werden, aber wird oft n...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.1 Beschwerderecht

Betroffene Beschäftigte haben das Recht, sich wegen einer eingetretenen Benachteiligung bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren.[1] Die Beschwerde ist (vom Arbeitgeber) zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerde führenden Beschäftigten mitzuteilen. Eine besondere Form der Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor; um die Mitteilung des Ergebnisses im St...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte

Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO: Das FA ist nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO verpflichtet, dem Steuerpflichtigen Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erteilen, die es bei dessen Außenprüfung erhoben hat. Dies gilt auch für die von dem Steuerpflichtigen selbst überlassenen Daten. Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte: Ein darüber hinaus gehen...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Kein Rechtsschutzbedürfnis bei rechtsmissbräuchlich erhobener Klage auf Datenauskunft

Klägerin ist eine Limited (Ltd.)., die seit Jahren Mandanten in deutschen Besteuerungsverfahren betreut und hierzu auch als Bevollmächtigte vor Gericht auftritt. Seit Jahren werden Zurückweisungsverfahren gegenüber der Ltd. geführt, da nach Auffassung der Behörden und Gerichte die Ltd. als nicht vertretungsbefugt i.S.d. StBG anzusehen ist. Gegen Zurückweisungsbeschlüsse wend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Aufbewahrungspflicht gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 Ohne dass ein Überschreiten der Grenze von 500.000 EUR erforderlich ist, kann die Finanzverwaltung gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO für die Zukunft eine Aufbewahrungspflicht anordnen.[1] Unter den in § 12 Abs. 3 StAbwG (bzw. bis 30.6.2021: § 90 Abs. 2 S. 3 AO) genannten Voraussetzungen hat der Stpfl. nach Aufforderung der Finanzbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit sei...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Auskunftsanspruch

Rz. 182 Der Auskunftsanspruch aus § 242 BGB unterfällt grundsätzlich selbstständig und unabhängig vom Hauptanspruch der allgemeinen Verjährungsfrist. Rz. 183 Ein solcher Auskunftsanspruch ist nicht schon deshalb verjährt ist, weil der Hauptanspruch verjährt ist, mag er nach der Verjährung des Hauptanspruchs auch regelmäßig – allerdings nicht zwingend – am fehlenden Informatio...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / III. Wert der Hauptsache ist maßgebend

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers im Vollstreckungsverfahren ist auf 4.500,00 EUR festzusetzen. In der Zwangsvollstreckung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat (§ 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG; vgl. Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., 2020, § 3 ZPO Rn 16.125). ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 165 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 137. Rz. 166 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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FoVo 07/2024, (Un-)Zulässig... / 3 Der Praxistipp

Ausgangspunkt ist die Auskunft über das "Vermögen" Der BGH stellt zutreffend darauf ab, dass der Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen hat. Die Vermögensauskunft reicht also nicht so weit, allgemein die persönliche Situation des Schuldners auszuforschen. Der Gläubiger ist also gut beraten, sich selbst die Frage zu stellen, welchen Vollstreckungszugriff er...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG ist eindeutig. Der Gegenstandswert richtet sich "nach dem Wert, den die zu erwirkende … Unterlassung für den Gläubiger hat". Entscheidend ist also das Erfüllungsinteresse des Gläubigers. Das wiederum entspricht dem vollen Wert des Auskunftsanspruchs (OLG Karlsruhe FamRZ 2017, 468). Ein Ermessen ist nicht eröffnet. Rechtsanwalt Norbert Sc...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / Leitsatz

Der Gegenstandswert eines Zwangsgeldverfahrens zur Erzwingung einer Auskunft richtet sich nach dem vollen Wert des Auskunftsanspruchs und ist in einem Stufenverfahren mit 25 % des zu erwarteten Leistungsanspruchs zu bewerten. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.2.2024 – 20 WF 27/24mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.2 Auskunftspflicht der Ärzte und Krankenhäuser (Abs. 2)

Rz. 10 Versicherte haben einen eigenständigen Auskunftsanspruch unmittelbar gegenüber den an der vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten, Einrichtungen und Versorgungszentren über die erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung; Satz 1, 2). Die Leistungsaufstellung erfolgt in verständlicher Form auf der Grundlag...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm gibt vor, unter welchen Voraussetzungen berechtigte Dritte (z. B. Leistungserbringer) auf Daten in Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen dürfen. Die Zugriffe sind zu protokollieren. Damit kann der Versicherte seine Rechte im Rahmen der Patientensouveränität wahrnehmen und kontrollieren (BT-Drs. 19/18793 S. 110). Den Protokolldaten ist zu entnehmen, ...mehr

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Vermögensbericht / 1 Grundsätze

Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass ein Vermögensstatus lediglich ein optionales Informationsmedium ist, hat der Gesetzgeber mit dem WEMoG einen strengeren Weg eingeschlagen: Der Vermögensbericht ist zu erstellen – und zwar unabhängig davon, ob der Verwalter die Jahresabrechnung erstellt hat oder der Beschluss gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Festse...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 3.4 Rechtsfolgen eines Wettbewerbsverbots

Ist ein Wettbewerbsverbot wirksam vereinbart worden, hat die ausgeschiedene Person für die Dauer der Geltung des Wettbewerbsverbots Anspruch auf eine monatlich zu zahlende Karenzentschädigung. Das gilt übrigens auch dann, wenn "lediglich" Mandantsschutz vereinbart wurde. Kommt der oder die ehemalige Arbeitgeber/in mit der Zahlung der Karenzentschädigung in Verzug, entfällt d...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 3.2.4 Vereinbarung einer Entschädigung (Karenzentschädigung)

Voraussetzung für die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist die Vereinbarung einer sog. Karenzentschädigung von mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen.[1] Achtung Drohende Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots Wird die Vereinbarung des Wettbewerbsverbots nicht mit der Vereinbarung einer Karenzentschädigung i. H. v. mindestens 50 % der zuletzt bezog...mehr

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Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr