Fachbeiträge & Kommentare zu Außerordentliche Kündigung

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / g) Mangelnde Qualifikation und persönliche Eignung nach dem Einigungsvertrag

Rz. 262 Nach Art. 20 Abs. 1 Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (BGBl II, 885, 1140) i.V.m. seiner Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 war in den neuen Bundesländern die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn u.a. der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher Qualifikation oder persönlicher Ei...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / c) Auflösungsentscheidung

Rz. 76 Die Auflösungsentscheidung des Arbeitsgerichts ergeht einheitlich mit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Eine Aufteilung der Entscheidung über eine Kündigung und einen Auflösungsantrag in ein Teilurteil über den Kündigungsschutzantrag und ein Schlussurteil über den Auflösungsantrag verstößt regelmäßig gegen § 301 ZPO und ist unzulässig (BAG v. 12....mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / IV. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 412 Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, ist er darlegungs- und beweisbelastet für alle Umstände, die als wichtige Gründe für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen (BAG v. 6.8.1987 – 2 AZR 226/87, DB 1988, 451 = NJW 1988, 438; Reinecke, NZA 1989, 584). Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast gem. § 1 Abs. ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Beachtung der Zwei-Wochen-Frist – vertragliche Vereinbarung vorheriger Anhörung

(a) Kenntnis aller Gesellschafter Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbH...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 38. Urlaub

Rz. 559 Eigenmächtiger Urlaubsantritt und die Überschreitung des genehmigten Urlaubes können eine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB gerechtfertigt erscheinen lassen. Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, ist ein solches Verhalten an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen (BAG v. 20.1.1994 –...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Rz. 431 Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BAG v...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1813 Der Umstand, dass soziale Medien wie Facebook/Meta/Instagram oder Twitter, aber auch Xing oder LinkedIn längst auch in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind, führt zu einer deutlichen Risiko-Erhöhung für den Arbeitgeber. Es ist leicht, mit wenigen Klicks Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einem großen Empfängerkreis zugänglich zu machen. Das sollte nicht darü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Leistungsverweigerung des Arbeitnehmers

Rz. 1041 Es entsteht ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommt und mit der Lohnzahlung in Verzug gerät. Die Rechtsprechung stützt dieses dogmatisch auf § 273 Abs. 1 BGB (BAG v. 25.10.1984 – 2 AZR 417/83). Da der Arbeitnehmer gem. § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, kann er seine Arbeitsleistung nicht ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / I. Allgemeines

Rz. 906 Der geltende Kündigungsschutz erschöpft sich nicht im KSchG. Es existiert ein weites Spektrum von Kündigungsbeschränkungen, das von einfachen gesetzlichen Schranken bis hin zu temporären absoluten Kündigungsverboten reicht. KSchR ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkretisiertes Verfassungsrecht. Eine unmittelbare verfassungsrechtliche Kündigungsschranke enthält A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Repressive Maßnahmen

Rz. 1233 Bei eingetretenen Störungen hat der Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Erfüllungsanspruch. Der Arbeitgeber ist zu konkretem Eingreifen verpflichtet. Er muss sich schützend vor den Arbeitnehmer stellen und ggf. gegen den oder die Mobber vorgehen. Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung der Fortsetzung des Mobbings dem oder den Mobbern eine Abmahnung erteilen u...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 1. Arglistige Täuschung (§ 123 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)

Rz. 414 Ein Anfechtungsrecht des Arbeitgebers wegen arglistiger Täuschung kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die ausdrückliche Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen eines Anschlussarbeitsplatzes wahrheitswidrig beantwortet und die Abfindungshöhe sodann auf dieser Basis bestimmt wird. Bei Vergleichserörterungen im Kündigungsschutzprozess ist der Arbeitnehmer nicht v...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 24. Loyalitätspflichten

Rz. 516 Der Arbeitnehmer ist gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet, Störungen des Betriebsfriedens oder Betriebsablaufs zu vermeiden (BAG v. 1.6.2017 – 6 AZR 720/15, Rn 49). Dies entspricht dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers an der Wahrung des Betriebsfriedens und der Einhaltung der betrieblichen Ordnung als Voraussetzung einer funktionierenden Arbeitsorganisation (BA...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

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§ 32 Abwicklung / 9. Beendigungsmodalität

Rz. 172 Der Grund, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, ist regelmäßig nur auf Verlangen des Arbeitnehmers in ein Zeugnis aufzunehmen (vgl. LAG Hamm v. 17.6.1999 – 4 Sa 309/98, juris). Unter Beendigungsgrund ist die Tatsache zu verstehen, aufgrund derer ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde; er gibt Antwort auf die Frage, "warum" eine Partei gekündigt hat...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 6 Neuer Beendigungstatbestand

Ähnliche Probleme wie bei der Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs stellen sich dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin durch einen neuen Beendigungstatbestand (z. B. außerordentliche Kündigung) beendet wird. Praxis-Beispiel Neuer Beendigungstatbestand Im Aufhebungsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahre...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 2 Antrag des Arbeitnehmers

Dieses kommt auf Antrag des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine sozialwidrige Kündigung ausgesprochen hat, dem Arbeitnehmer aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus mit der Kündigung zusammenhängenden Gründen nicht mehr zuzumuten ist. Sozialwidrig ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dann, wenn diese ohne personen-[1], betriebs-[2] oder verhalten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Auswirkungen von Unternehmensveräußerungen, Abschluss von Beherrschungsverträgen, Unternehmensverschmelzungen, Formwechsel und Spaltung auf die Organstellung und die Anstellung des Vorstandsmitglieds – Change of Control-Klauseln

Rz. 704 Die Veräußerung der AG, der Abschluss eines Beherrschungsvertrages, die Verschmelzung der AG, der Formwechsel (z.B. in eine GmbH oder von einer GmbH in eine AG) oder die Aufspaltung haben z.T. rechtliche, zumindest aber regelmäßig tatsächliche Auswirkungen für das Vorstandsmitglied. Rz. 705 Bei der Unternehmensveräußerung oder einem Wechsel des Mehrheitsaktionärs blei...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 951 Um eine stärkere Sicherung des Personenkreises der betriebsverfassungsrechtlichen Organmitglieder zu erreichen, setzt nach dem BetrVG eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes die Zustimmung des Betriebsrates als Gremium voraus (§ 15 KSchG i.V.m. § 103 Abs. 1 BetrVG). Es soll dadurch unmöglich gemacht werden, Betriebsratsmitglieder oder andere betr...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / gg) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit (tarif)vertraglich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ist

Rz. 723 Fraglich ist, ob bei Wegfall des Beschäftigungsbedarfes für ordentlich kündbare Arbeitnehmer auch diejenigen vergleichbaren Arbeitnehmer in die Sozialauswahl einzubeziehen sind, die tarifvertraglich unkündbar sind. Hintergrund dieser Problematik ist, dass tarifvertragliche Regelungen die gesetzliche Wertung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG "auf den Kopf stellen" können (BAG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Individuelle Kenntniserlangung

Rz. 288 Unbeschadet des Erfordernisses der Kenntnis aller Gesellschafter besteht eine vorgelagerte Obliegenheit der einzelnen Mitglieder des zuständigen Gremiums, schon bei ihrer individuellen Kenntniserlangung, das zuständige Gremium einzuberufen (vgl. KG v. 11.3.2005 – 14 U 137/03, AG 2005, 737 im Fall eines Vorstands). Die dann zu beachtende Einberufungsfrist ist höchstri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Wichtiger Grund und Koppelungsklausel

Rz. 279 Soweit Sachverhalte als wichtige Gründe i.S.d. § 626 BGB vereinbart werden, die objektiv nicht den Anforderungen des § 626 BGB im Geschäftsführervertrag genügen, ist die Kündigung aus wichtigem Grund nur unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist möglich (vgl. BGH v. 11.5.1981 – II ZR 126/80, DB 1981, 1661 = NJW 1981, 2748). Nach OLG München ist die Vereinbarung ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (k) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 286 Zur Darlegungs- und Beweislast gilt, dass die Partei, die einen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 BGB geltend macht, dessen tatsächliche Voraussetzungen beweisen muss. Im Fall der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes (vgl. BAG v. 17.3.2016 – 2 AZR 110/15, juris). Ist ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (c) Qualität der Kenntnis

Rz. 289 Weiterhin bedeutsam ist die Qualität der Kenntnis. Der Kündigungsberechtigte muss zu Beginn der Frist eine sichere und umfassende Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen haben. Solche Tatsachen liegen dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht ist, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über den Fortbestand oder die Auflösung des Geschäfts...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Verschulden und Abmahnung

Rz. 276 Eines Verschuldens des Geschäftsführers im Fall der Kündigung durch die GmbH bedarf es nicht (vgl. BGH v. 21.4.1975, WM 1975, 761). Auch eine Abmahnung ist nicht geboten; dies entspricht der gefestigten Rspr. des 2. Zivilsenates, die entscheidend darauf abstellt, dass der organschaftliche Vertreter Arbeitgeberfunktion wahrnimmt. § 314 Abs. 2 BGB gäbe keinen Anlass hi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Unzulässige Abfindungsvereinbarung für a.o. Kündigung

Rz. 278 Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / bb) Widerruf von Versorgungszusagen

Rz. 300 I.R.d. Verhandlungen zur Trennung stellt sich vielfach die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, durch einseitigen Widerruf die betriebliche Versorgungszusage zu beenden, wenn dem Mitarbeiter Verfehlungen vorgeworfen werden. Die Messlatte für einen solchen einseitigen Widerruf ist hoch. Rz. 301 Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechti...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Rückzahlung

Rz. 630 Häufig sehen die Vereinbarungen eine Verrechnung der fällig werdenden Rückzahlungsraten mit laufenden Entgeltansprüchen vor. Diese Praxis ist grds. so lange nicht zu beanstanden, wie dem Arbeitnehmer weiterhin Entgelte nicht unterhalb der Pfändungsfreigrenzen zufließen (§ 394 BGB). Rz. 631 Die Vereinbarungen enthalten regelmäßig besondere Rückzahlungs- oder Gesamtfäll...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / I. Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 85 Nach § 75 HGB besteht die Möglichkeit, sich einseitig vom Wettbewerbsverbot zu befreien. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, ist für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber unterschiedlich geregelt. Rz. 86 Der Arbeitnehmer hat nach § 75 Abs. 1 HGB das Recht zur Lossagung von der Wettbewerbsvereinbarung, wenn er das Arbeitsverhältnis wegen vertragswidrigen Verh...mehr

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§ 34 Nachvertragliches Wett... / M. Muster: Wettbewerbsvereinbarungen

Rz. 122 Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Muster 34.1: Wettbewerbsvereinbarung mit Arbeitnehmer Wettbewerbsvereinbarung zwischen – im Folgenden: Arbeitgeber – und _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer –mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1110 Die Stellung der schwerbehinderten Menschen im Arbeitsrecht ist durch das SGB IX neu geregelt worden. Das Gesetz ist am 1.7.2001 in Kraft getreten. Ein Kernelement des neuen Rechtes ist die Neufassung des Behindertenbegriffes in § 2 Abs. 1 SGB IX . Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher W...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Abmahnung als Voraussetzung einer Kündigung

Rz. 30 Das Erfordernis einer Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung leitet sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ab. Der Gläubiger soll beim Fehlverhalten des Schuldners diesem grds. durch eine Abmahnung Gelegenheit geben, sein Verhalten zu ändern. Entsprechende Rechtsgedanken finden sich auch in den §§ 281, 314 Abs. 2, 323 Abs. 3, 541, 543 Abs. 3 sowie 651e Abs. 2 BGB...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / II. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 57 Fallen Abschluss des Arbeitsvertrages und vorgesehener Arbeitsbeginn zeitlich auseinander, stellt sich die Frage, ob der Arbeitsvertrag auch schon vor Arbeitsbeginn wieder gelöst werden kann. Einvernehmlich ist dies als Ausübung der Vertragsfreiheit jederzeit möglich. War das Arbeitsverhältnis noch nicht in Vollzug gesetzt, bestehen selbst gegen eine rückwirkende einv...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / E. Arten der Änderungskündigung

Rz. 25 Die Änderungskündigung kann als ordentliche oder außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. I. Ordentliche Änderungskündigung Rz. 26 § 2 KSchG regelt grds. nur die ordentliche Änderungskündigung. Dies folgt insb. aus § 2 S. 2 KSchG, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb der Kündigungsfrist" erklären muss und somit offensichtlich vom ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / I. Zahlung einer Abfindung, Entschädigung oder ähnlichen Leistung

Rz. 73 Alle im Zusammenhang mit einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten Leistungen fallen unter den Begriff der Abfindung. Es ist gleichgültig, wie die Leistungen von den Beteiligten bezeichnet werden (BSG v. 3.3.1993 – 11 RAr 57/92, SozR 3–4100 § 117 Nr. 10). Notwendig ist nur, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der vorzeitigen Beendigung de...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Muster: Schweigepflicht bzgl. der Geschäftsgeheimnisse

Rz. 689 Jeder Vertrag sollte eine Grundsatzformulierung zur Verschwiegenheitspflicht des Mitarbeiters beinhalten, insb. zur Schweigepflicht in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse (vgl. ergänzend zur AGB-Kontrolle unten Rdn 989 f.). Die Formulierung sollte möglichst konkret, nicht zu weit auf sämtliche betriebliche Vorkommnisse oder Tatsachen ausgedehnt, und zeitlich begrenzt gefa...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 1219 Das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG besteht in allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen einen Auflösungsantrag gestellt, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 1004 Das BAG sieht das Verbot, mit dem Arbeitgeber während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten aus einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht begründet (BAG v. 17.10.1969, AP Nr. 7 zu § 611 BGB – Treuepflicht). Dies besteht auch dann, wenn im Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung enthalten ist (BAG v. 16.8.1990, AP Nr. 10 zu § 611 BGB ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Straftaten

Rz. 330 Auch bei der Begehung von Straftaten außerhalb des Dienstes kommt eine Kündigung nur dann in Betracht, wenn durch die Straftat das Arbeitsverhältnis konkret gestört wird. Es ist insoweit scharf zwischen der Privatsphäre des Arbeitnehmers und dem Arbeitsverhältnis zu trennen. Rz. 331 Die außerdienstliche Begehung von Straftaten kann auch Zweifel an der Zuverlässigkeit ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Außerdienstliches Verhalten von Tendenzträgern und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst

Rz. 338 In Tendenzbetrieben (z.B. Kirche, Gewerkschaften, Rundfunk, Fernsehen, vgl. § 118 BetrVG) haben sich die sog. Tendenzträger (Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeit an der geistig-ideellen Zielsetzung des Unternehmens bzw. der Organisation mitwirken) bei ihrer Tätigkeit nach der Tendenz zu richten und dürfen auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenzen ih...mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Anfechtungserklärung

Rz. 303 Fraglich ist, ob eine unwirksame Kündigung in eine Anfechtungserklärung umgedeutet werden kann (zur Anfechtung des Arbeits-/Dienstvertrags vgl. § 18 Rdn 30 ff.). Auch diese Problematik kann sich insb. dann stellen, wenn die ausgesprochene Arbeitgeberkündigung wegen Verstoßes gegen § 9 MuSchG nichtig ist. Rz. 304 Die Umdeutung des Ausspruches einer unwirksamen ordentli...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 22. Konkurrenztätigkeit

Rz. 510 Während des Arbeitsverhältnisses ist dem Arbeitnehmer jede Tätigkeit verboten, die seinem Arbeitgeber Konkurrenz machen könnte. Ein Arbeitnehmer, der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenztätigkeiten entfaltet, verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers aus § 241 Abs. 2 BGB (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 597/16, Rn...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Ordentliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 966 Die ordentliche Kündigung ggü. Betriebsratsmitgliedern ist im Grundsatz unzulässig, § 15 Abs. 1 KSchG i.V.m. § 134 BGB. Liegt der Zeitpunkt des Kündigungszuganges vor dem zeitlichen Geltungsbereich des besonderen Kündigungsschutzes, greift dieser nicht ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses nach Beginn des besonderen Kündig...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Kündigung

Rz. 1534 Der wichtigste Fall der Beendigung der Betriebsvereinbarung ist – neben dem Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung, die die vorherige Betriebsvereinbarung unabhängig von Günstigkeit oder Ungünstigkeit als spätere Regelung ohne Weiteres ablöst (Einzelheiten vgl. bei GK/Kreutz, § 77 Rn 401 f.) – die Kündigung. Nach § 77 Abs. 5 BetrVG kann die Betriebsvereinbarung,...mehr

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§ 29 Kündigung / 1. Begriff

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft entweder sofort (außerordentliche Kündigung) oder nach Ablauf einer Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung) beendet werden soll (KR/Becker, § 1 KSchG Rn 95 m.w.N.).mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 32. Sexuelle Belästigung

Rz. 539 Eine sexuelle Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG stellt – unabhängig von ihrer Strafbarkeit – nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar, die "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist (BAG v. 29.6.2017 – 2 AZR 302/16, Rn 15; BAG v. 2.3.2017 – 2 AZR 698/15, Rn 36; BAG v. 9.6.2011, NZA 2011, 1342). Nach der Definition des § ...mehr