Fachbeiträge & Kommentare zu Berichterstattung

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / Literaturtipps

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten

Rz. 32 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist daher zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher stets notwendig sind. Zudem unterlie...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.5 ESRS S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf die Auswirkungen

Rz. 65 Nach der Berichterstattung über die Unternehmenspolitik bzgl. des Umgangs mit Verbrauchern und Endnutzern müssen nach ESRS S4.18 bei bestehender Wesentlichkeit die allgemeinen Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern sowie deren Vertretern in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie offengelegt werden. Ziel dieser Angabepflicht ist...mehr

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Geleitwort zur 1. Auflage

Eine Gleichstellung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung: diesen Anspruch verkündete die Finanzmarktkommissarin der Europäischen Union, Mairead McGuinness, in ihrer Keynote-Rede auf der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Conference im Jahr 2022. Tatsächlich setzt die EU-Kommission mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und de...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 4 In der Berichterstattung zu ESRS S2 ist die generelle Herangehensweise des Unternehmens zu erklären und wie es seine Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifiziert und behandelt. Für die Berichterstattung unterliegen alle Standards, inkl. der Unterthemen und Unter-Unterthemen, der vom Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse. Wenn da...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 5 Fazit

Rz. 75 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.4 Sicherstellung der Wirksamkeit

Rz. 113 Bewertet das Unternehmen die Wirksamkeit einer Maßnahme, indem es ein Ziel festlegt, so hat es nach ESRS S4.36 bei der Offenlegung der in ESRS S4.32(c) geforderten Informationen ESRS 2 MDR-T zur Nachverfolgung der Wirksamkeit von Richtlinien und Maßnahmen durch Zielvorgaben zu berücksichtigen. Rz. 114 Wenn das Unternehmen offenlegt, wie es die Wirksamkeit der Maßnahme...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 33 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) auch offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Ges...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.6.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 75 ESRS S4.23 fordert die Beschreibung der eingerichteten Verfahren, um negative Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer, mit denen das Unternehmen in Verbindung steht, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Beschreibung der Kanäle, die den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und diese prüfen zu lassen. Die Berichter...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 7 Die Angabepflichten, die ESRS S2 vorsieht, sind alle vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse zu tätigen. ESRS 2 stellt in Anlage B eine Liste der Datenpunkte von bereichsübergreifenden und thematischen Normen dar, die sich aus anderen Offenlegungspflichten der EU ableiten. In ESRS S2 gibt es allerding...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 9 Von hoher praktischer Relevanz sind die Übergangsbestimmungen aus Kap. 10.2 von ESRS 1 zur geforderten Abdeckung der Wertschöpfungskette. Diese spielt für die Angabepflichten zu ESRS S2 eine große Rolle. Die folgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Akteur der Wertschöpfungskette um ein KMU handelt oder nicht (ESRS 1.133). Für die e...mehr

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GEG 2024 – Synopse / § 3 Begriffsbestimmungen

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 6 Anlage B von ESRS 1 enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS G1 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen enthält Tab. 1:mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.7.1 Rahmen der Beschreibung

Rz. 93 Das berichtspflichtige Unternehmen muss nach ESRS S4.28 offenlegen, wie es Maßnahmen ergreift, um wesentlichen Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer zu begegnen, wesentliche Risiken zu managen und wesentliche Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern zu nutzen, und wie wirksam diese Maßnahmen und Ansätze sind. In ESRS S4.BC81 wird klargesellt, dass ...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.8 ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 121 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was aber in einer späteren Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher ...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2 ESRS S2-1 – Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Rz. 23 Das Ziel der Berichterstattung über die Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist es, ein Verständnis für die Strategien zu schaffen, über die das Unternehmen verfügt, die die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette abdecken. Dies beinhaltet Strategien, die die Ermittlung, d...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 22 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstell...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 9 Bei der Erstellung der ESRS wurde darauf geachtet, dass die ESRS möglichst kohärent zu anderen unionsrechtlichen Vorschriften sowie einschlägigen Berichtsrahmenwerken und Leitlinien sind. Speziell für die Offenlegungspflichten des ESRS G1 erfolgte im Erstellungsprozess der ESRS insbes. eine Einbeziehung der einschlägigen Regelungen der CSRD, der NFRD (Richtlinie über d...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 12 Die Anforderungen zu ESRS S2 sollen i. V. m. den Angaben zur Strategie (SBM) in ESRS 2 gelesen werden. Der Standard gibt vor, dass die sich daraus ergebenden Angaben zusammen mit den Angaben nach ESRS 2 vorgelegt werden sollen. Die einzige Ausnahme stellen hier die Angaben zu SBM-3 "Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und ...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.2 ESRS G1-5 – politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 51 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c (...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Unrichtige Berichterstattung

Rz. 19 Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung ist unrichtig, wenn er von den wirklichen Prüfungsfeststellungen abweicht. Es ist also nicht entscheidend, ob das mitgeteilte Prüfungsergebnis von der Wirklichkeit abweicht, sondern allein ob der Bericht vom Ergebnis der Prüfung abweicht. Rz. 20 Der Prüfer, der aufgrund fehlerhafter Feststellungen einen objektiv unrichtigen Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aspekte der nichtfinanziellen Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 3 § 289c Abs. 2 HGB setzt die Vorgaben von Art. 19a Abs. 1 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL zur Reichweite der nichtfinanziellen Berichterstattung um. Die in der Richtlinie aufgeführten Mindestaspekte werden fast in der gleichen Reihenfolge genannt, ohne eine Priorisierung zu präjudizieren: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrecht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vorgaben zur Einnahme der Konzernsichtweise bei der Berichterstattung (Abs. 2)

Rz. 6 Der Gesetzgeber wiederholt die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung anders als in Art. 29a der EU-Bilanzrichtlinie nicht noch einmal für die Konzernberichterstattung, sondern nutzt die Verweismöglichkeit. Allerdings wird in § 315c Abs. 2 HGB explizit darauf hingewiesen, dass die Konzernsichtweise einzunehmen ist. Dabei ist auf den Konzern bezogen auf den tats...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Zahlungsbericht (länderbezogene Berichterstattung)

7.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 127 Mit den §§ 341q–y HGB wurde die Pflicht zur Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen in deutsches Recht übernommen. Unt (MU) i. S. d. § 341q HGB i. V. m. § 341r Nr. 1–2 HGB n. F. (i. V. m. § 341v Nr. 1 HGB), die in der mineralgewinnenden Industrie bzw. im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig und gleichzeitig als KapG oder dies...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf europäischer Ebene wurden vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion über die Verantwortung von Unt Regelungen einer Berichterstattung von Unt entwickelt, die das Vertrauen von Investoren sowie Verbrauchern in Unt stärken sollen, indem umfangreicher als bisher über nichtfinanzielle Aspekte unternehmerischen Handelns berichtet wird. Bezweckt wird, über neue Vor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Unternehmensberichterstattung befindet sich seit Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Tendenz geht dabei weg von der rein finanziellen Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hin zu einer integrierten Darstellung von sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen bzw. nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren,[1] wobei unter dem Terminus Nachhaltigkeit die D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Offenlegung des Ergebnisses der freiwilligen Prüfung (Abs. 4)

Rz. 12 Die nichtfinanzielle Erklärung muss auch als Teil des Konzernlageberichts lediglich einer formalen Prüfung unterzogen werden, eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer ist bislang freiwillig. Wird eine nichtfinanzielle Erklärung inhaltlich geprüft, so ist nach § 315b Abs. 4 HGB das Ergebnis der Prüfung ebenfalls offenzulegen. Diese Regelung gilt jedoch nach A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Mögliche Rahmenwerke

Rz. 3 In den Erwägungsgründen zur CSR-RL ist beispielhaft eine Vielzahl von nationalen, unionsbasierten wie auch internationalen Rahmenwerken aufgeführt,[1] die genutzt werden können.[2] Dazu gehören das auf der europäischen EMAS-Verordnung[3] und der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001[4] basierende "Eco-Management and Audit Scheme" (EMAS) oder auf internationaler ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inhaltliche Ausgestaltung (Abs. 1)

Rz. 5 Inhaltlich ist neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zumindest auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung einzugehen (§ 315c Abs. 1 HGB i. V. m. § 289c Abs. 1 und 2 HGB). Sollte die Konzernleitung ein Konzept zu einem oder mehrere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 3 Konzern- und Unternehmensberichterstattung

Rz. 16 § 289b Abs. 2 HGB übernimmt den Grundsatz der CSR-RL, dass eine nichtfinanzielle Berichterstattung auf Konzernebene stattzufinden hat und diese Vorrang gegenüber der Berichterstattung auf Unternehmensebene besitzt. Ein TU muss daher regelmäßig keine eigene nichtfinanzielle Erklärung oder einen gesonderten nichtfinanziellen Bericht erstellen. Damit ein TU von der Pflic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unparteilichkeit

Rz. 41 Die Abschlussprüfung dient insb. dem öffentlichen Interesse. Daher bestimmt § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass eine Abschlussprüfung unparteiisch durchzuführen ist, womit v.a. gemeint ist, dass der Abschlussprüfer nicht allein die Interessen der zu prüfenden Ges. und deren Organe im Auge haben darf.[1] Rz. 42 § 28 BS WP/vBP stellt klar, dass Unparteilichkeit bedeutet, keine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Anhang und Lagebericht

Rz. 56 Zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse werden für KapG nur bei wesentlicher Unsicherheit bzgl. der obwaltenden Ereignisse und Gegebenheiten gefordert. Sie sollten i. S. v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage siche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 XBRL – Taxonomien

Rz. 35 Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insb. die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation von Transaktionsdaten unter Berücksichtigung standard-/normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bereichsspezifischer Gegebenheiten. Jedes Konzept ist entsprechend speziell auf einen bestimmten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Prüfungsbericht (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 16 Da Abschlussprüfer des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses personenidentisch sind (Ausnahme s. Rz 14), hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift die gesetzliche Möglichkeit zur Zusammenfassung des Prüfungsberichts geschaffen. Bzgl. der Zusammenfassung des Prüfungsberichts über den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Konzernabschluss ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Möglichkeit der Auslagerung aus dem Konzernlagebericht (Abs. 3)

Rz. 10 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung kann entweder als Teil des Konzernlageberichts oder ausgelagert in einem gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht veröffentlicht werden, wobei die Frist der Veröffentlichung in der verabschiedeten Fassung nun ebenso wie der Konzernabschluss vier Monate nach dem Abschlussstichtag beträgt und zusammen mit dem Konzernlagebericht ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289c HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes[1] am 18.4.2017 in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289c HGB enthält die inhaltlichen Vorgaben für die Berichterstattung der nichtfinanziellen Angaben. Grundsätzlich können zwecks Orientierung Rahmenwerke genutzt werden, von denen in der Praxis za...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Grundsatz

Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägungen der Prakti...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Exkurs: Unterjährige Berichterstattungspflichten

Rz. 13 Halbjahresfinanzberichte sind von Unt, die als Inlandsemittent Aktien oder Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG begeben haben, sechs Monate nach dem Gj-Ende zu erstellen und dann innerhalb von drei weiteren Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der DCGK (2022) fordert unter Empfehlung F.2 widerlegbar, die Offenlegung un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit dem BilRUG wurde als Umsetzung der Vorgabe der Bilanz-RL (Art. 29 Abs. 1 RL 2013/34/EU i. V. m. Art. 20 RL 2013/34/EU) in § 315 HGB ein Abs. 5 angefügt, der mit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz ab dem Gj 2017 in einen neuen § 315d HGB verschoben wurde, der bestimmte MU zu einer Erklärung zur Unternehmensführung für den Konzern verpflichtet. Danach sind die in § 289a HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Bewertungsgrundlagen in der Segmentberichterstattung

Rz. 75 Durch die vollständige Umsetzung des Management Approachs hat die Segmentberichterstattung in Übereinstimmung mit den der internen Berichterstattung zugrunde liegenden Methoden und Wertansätzen zu erfolgen (DRS 28.24 und DRS 28.B6). Somit können die in der Segmentberichterstattung zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von denen im übrigen Konzernabsc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 127 Mit den §§ 341q–y HGB wurde die Pflicht zur Berichterstattung über Zahlungen an staatliche Stellen in deutsches Recht übernommen. Unt (MU) i. S. d. § 341q HGB i. V. m. § 341r Nr. 1–2 HGB n. F. (i. V. m. § 341v Nr. 1 HGB), die in der mineralgewinnenden Industrie bzw. im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig und gleichzeitig als KapG oder diesen gleichzustellende PersG oh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Vergütungsbericht durch börsennotierte Aktiengesellschaften (Abs. 2 a. F.)

Rz. 14 Abs. 2 a. F. ist auf Jahresabschlüsse und Lageberichte letztmalig für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj anzuwenden. Soweit für das vor dem 1.1.2021 beginnende Gj oder für ein diesem vorausgehenden Gj ein Vergütungsbericht nach dem neuen § 162 AktG erstellt wird (§ 315a Rz 41 ff.), ist Abs. 2 a. F. bereits nicht mehr anzuwenden. Durch das VorstOG wurden börsennotierte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5.2 Bei Industriezugehörigkeit eines Tochterunternehmens

Rz. 137 Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernzahlungsberichts durch ein MU gem. § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB liegt nach § 341v Abs. 1 Satz 2 HGB auch bereits vor, wenn nur ein TU in der mineralgewinnenden Industrie oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig ist. Mitunter ist eine Änderung der Beteiligungsstruktur zu prüfen, d. h. eine Einbeziehung lediglich als Gemeinschaft...mehr