Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Fortsetzungsklauseln

Rz. 360 Mit der Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel wird gesellschaftsvertraglich der Rechtszustand bestätigt, der seit Inkrafttreten des MoPeG gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. von Gesetzes wegen für die GbR besteht und bereits zuvor für die Personenhandelsgesellschaften bestand, nämlich das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters unter Fortsetzung der Gesellschaft u...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / jj) Schweiz

Rz. 409 Nach Art. 500 ZGB wird das öffentliche Testament dadurch errichtet, dass der Testierende zunächst der Urkundsperson seinen letzten Willen mitteilt und diese die Urkunde entsprechend aufsetzt. Dann wird sie vom Testator durchgelesen und durch Unterschreiben gebilligt (sog. Rekognition).[1208] Dann datiert und unterschreibt die Urkundsperson. Schließlich erklärt regelm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) GbR als schuldrechtlicher Vertragstyp

Rz. 3 Der historische Gesetzgeber hat die GbR als schuldrechtlichen Vertragstyp konzipiert, bei dem das Gesellschaftsvermögen nicht der Gesellschaft selbst, sondern den Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet ist.[4] Folgerichtig war das Bestehen eines Gesellschaftsvertrages unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen einer BGB-Gesellschaft. An der Voraussetzung eines G...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Errichtung durch Gesellschaftsvertrag

Rz. 47 Die stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages i.S.v. § 705 Abs. 1 BGB begründet und entsteht – je nach Vereinbarung – mit Abschluss dieses Vertrages oder zu einem späteren Zeitpunkt (aufschiebende Bedingung; zulässig ist auch die Errichtung einer stillen Gesellschaft unter einer auflösenden Bedingung, vgl. unten Rdn 183).[53] Das bloße Hina...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Besonderheiten der Ausgliederung

Rz. 285 Bei der Ausgliederung stellt sich in besonderem Maße die Frage der Alternativgestaltung durch Einzelrechtsübertragung im Wege der Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung (s.o. Rdn 26).[601] Überwiegend wird auch eine Totalausgliederung [602] für zulässig gehalten. Grds. gelten für die Ausgliederung die Regelungen der Abspaltung und über § 125 UmwG der Verschmelzung. Die ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vereinbarung

Rz. 2214 Am Ende des Verhandlungszeitraums soll die Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer stehen. § 21 SEBG enthält Vorgaben im Hinblick auf den Inhalt der Vereinbarung. Die Vorgaben sind jedoch nicht abschließend. Vielmehr gilt für den Inhalt der Vereinbarung die Autonomie der Parteien.[5505] Es ist jedoch anerkannt, dass lediglich Fragen der Mitbestimmung Gege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Weiterbildungsleistungen für Maßnahmen nach § 82 Abs 1, 2 SGB III (§ 3 Nr 19 EStG nF S 1 Fall 1 – VZ 2019 bzw § 3 Nr 19 S 1 Buchst a EStG nF – ab VZ 2020)

Rn. 829 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit Art 1 Nr 11, Art 6 Abs 1 des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der ALV (vom 18.12.2018, BGBl I 2018, 2651) wurde mit Wirkung ab 01.01.2019 die Weiterbildungsförderung verbessert und in § 82 SGB III die Voraussetzungen für die Förderung beschäftigter ArbN in einer Vorschrift gebündelt (BT-Drucks 19/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelvoraussetzungen bei der Muttergesellschaft (§ 43b Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Muttergesellschaft muss eine "Gesellschaft" iSd Nr 1 der Anlage 2 (zu § 43b EStG) sein. Dabei werden nicht nur KapGes und Genossenschaften aufgeführt, sondern auch bestimmte wirtschaftliche Vereine (VVaG) und mit BgA vergleichbare Institutionen. Rn. 21 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitgehend sind bei den Staaten auch noch Auffangklauseln en...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 8. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Rz. 424 Bei der nominalen Kapitalerhöhung bzw. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln[1421] werden anstelle neu einzubringender Vermögenswerte Rücklagen und Reserven der GmbH zur Kapitalerhöhung verwendet. Ungebundenes und ausschüttungsfähiges Kapital wird in gebundenes Gesellschaftskapital umgewandelt, an dem die Gesellschafter im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung p...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (4) Besondere gesellschaftsvertragliche Regelungen

Rz. 24 Gesellschaftsvertragliche Regelungen, wonach jeder verheiratete Gesellschafter verpflichtet ist, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag zu vereinbaren, finden sich häufig in Formulierungsvorschlägen.[52] Derartige Regelungen sollen verhindern, dass ein Gesellschafter zur Erfüllung eines etwaigen Zugewinnausgleichsanspruchs seine Gesellsc...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 12 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn diese nachweisen können, dass sie bei dem Industrieunternehmen angestellt sind. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitar...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Eingeschränkte Rechtsnachfolge kraft Gesetzes

Rz. 60 Nach dem gesetzlichen Regelstatut sind Anteile an werbenden Personengesellschaften nicht per se vererblich. Eine gewichtige Ausnahme von diesem Grundsatz sieht § 177 HGB für die Rechtsnachfolge in einen Kommanditanteil vor; vgl. zum Tod eines stillen Gesellschafters § 234 Abs. 2 HGB.[139] Rz. 61 Soweit es um die Folgen des Todes eines persönlich haftenden Gesellschafte...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Rz. 188 Nach dieser Bestimmung erfolgt eine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die von einem Dritten für Rechnung des Meldepflichtigen gehalten werden. Dies ist der Fall, wenn der Meldepflichtige im (Innen-)Verhältnis zu dem Dritten die wirtschaftlichen Chancen und Risiken aus den Aktien trägt und formale und wirtschaftliche Eigentümerstellung damit auseinanderfallen.[4...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Erläuterungen

Rz. 255 I.R.d. Darstellung können die Grundlagen des Umwandlungsteuerrechts und die denkbaren Konstellationen hier nicht weiter dargestellt werden.[504] Betrachtet werden nur Auflösungsvorgänge, in denen keine Trennung der Aktivitäten geplant ist,[505] sondern das bisherige Engagement mit demselben Gesellschafterkreis nunmehr in einem anderen Rechtsträger fortgeführt werden ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ff) Einzelne Besonderheiten

Rz. 209 Nach § 71 UmwG ist für den Empfang der zu gewährenden Aktien und ggf. der baren Zuzahlungen ein Treuhänder zu bestellen. Zum Umtausch der Aktien vgl. § 72 UmwG.[488] Es ist umstritten, ob diese Funktion auch vom beurkundenden Notar zusätzlich wahrgenommen werden kann.[489] Hiergegen wird vor allem die Neutralitätspflicht des Notars vorgebracht.[490] Der Treuhänder is...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Entwicklung des Umwandlungsrechts

Rz. 1 Das Umwandlungsrecht wurde im Jahr 1994 grundlegend reformiert.[1] Ziel des UmwG von 1994 ist es, den Unternehmen ein rechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, Änderungen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensstruktur umzusetzen, ohne den kosten- und zeitaufwendigen Weg der Liquidation der bisherigen Gesellschaft und anschließenden Neugründung in der ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Fehlbetragshaftung und Nachhaftung

Rz. 426 Die Beteiligung des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen kann sich allerdings nicht nur in einem zu seinen Gunsten bestehenden positiven Abfindungsguthaben ausdrücken. Nach § 728a BGB n.F. hat der Ausscheidende der Gesellschaft für einen Fehlbetrag nach dem Verhältnis seines Anteils am Gewinn und Verlust aufzukommen, wenn der Wert des Gesellschafts...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Ergänzungsbilanzen

Rz. 246 Schließlich kennt das Ertragsteuerrecht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mitunternehmerschaften noch sog. Ergänzungsbilanzen, die von den Sonderbilanzen der Gesellschafter zu unterscheiden sind. Ergänzungsbilanzen werden erforderlich, soweit handelsrechtlich eine Übernahme der "neuen" steuerlichen Werte in der Handelsbilanz der Gesellschaft nach GoB nicht zulä...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / D. Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 10 Wünschen die Beteiligten, dass (auch) im Falle ihrer Trennung kein Vermögensausgleich stattfindet, so dass etwaige Überleistungen eines Partners zu einer endgültigen Vermögensmehrung beim anderen Teil führen sollen, so ist eine entsprechende umfassende Ausschlussklausel erforderlich. Sie könnte etwa folgendermaßen lauten:[8] Muster 4.1: Formulierungsvorschlag Ausschlus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) GmbH

Rz. 1034 Persönlich haftende Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG ist regelmäßig ausschließlich eine[1409] GmbH. Natürliche Personen sind nur selten als (weitere) persönlich haftende Gesellschafter an einer GmbH & Co. KG beteiligt. Grund für die Übernahme der persönlichen Haftung durch eine natürliche Person kann bspw. die Vermeidung der Publizität der GmbH & Co. KG sein (§ ...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / e) Umwandlungsvorgänge

Rz. 147 Erweist sich die gewählte Unternehmensform nicht mehr als zweckmäßig, kommt eine Umwandlung [122] in Betracht (s. dazu § 14), so etwa:mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Zuständige Behörden

Rz. 6 Zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden – in Deutschland das BKartA und die Landeskartellämter (§§ 48 ff. GWB) – und der Kommission besteht eine konkurrierende Zuständigkeit zur Anwendung des Art. 101 AEUV (s. Art. 4 und 5 VO 1/2003).[10] Gem. Art. 5 VO 1/2003 sind die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung des Art. 101 AEUV in Einzelfällen zustän...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Urlaubsgewährung und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 126 Zwischenzeitlich geklärt ist auch die Frage, ob und welche Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers bei der Urlaubsgewährung bestehen. Das BAG hatte den EuGH hierzu in den letzten Jahren mehrfach angerufen und Antworten erhalten. Begonnen hatte dieses "Frage-Antwort-Spiel" mit der BAG-Anfrage, die in die sog. "Max-Planck-Entscheidung" des EuGH aus dem Jahr 2018 mün...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Einberufung der Hauptversammlung

Rz. 1074 Nach § 122 Abs. 1 AktG kann eine Aktionärsminderheit auch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, etwa bei einem Vertrauensentzug ggü. dem Vorstand nach § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG oder im Fall der Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern (§§ 103, 101 AktG). Rz. 1075 Wegen der Einzelheiten kann auf die vorstehenden Ausführungen zur Stellung von Ergän...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Primäres Gemeinschaftsrecht

Rz. 136 Die Rechtsquellen des Europarechts unterscheidet man gemeinhin in das durch die Integrationsverträge gesetzte Recht (primäres Gemeinschaftsrecht) und das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht, also das Recht, welches die Organe der EU auf der Basis dieses primären Gemeinschaftsrechts gesetzt haben. Rz. 137 Im Zusammenhang mit dem primären Gemeinschaftsrecht ist v.a. die N...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Rechte des beigetretenen Streitverkündeten im Prozess

Rz. 44 Die Rechte des Streitverkündeten, der dem Prozess beigetreten ist, entsprechen denen des Nebenintervenienten. Beide werden auch als Streithelfer bezeichnet. Der Streitverkündete wird durch seinen Beitritt nicht Prozesspartei, sondern er ist ein Dritter, der eine der Parteien unterstützt. Er kann daher in der Sache weder verurteilt werden noch kann er für sich eine Veru...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Firma der Komplementär-GmbH

Rz. 189 Sie ist Personen-, Sach- oder Fantasiefirma. Möglich ist auch (kombiniert) eine gemischte Firma. Als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist es ihr auch erlaubt, ihre Firma als Sachfirma aus dem Gegenstand der KG herzuleiten, sofern in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH als Gegenstand des Unternehmens die Führung der Geschäfte der KG bezeichnet und ausdrücklich fest...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 7. Nachfolgeregelung

Rz. 530 Im Poolvertrag sollten außerdem Regelungen für den Fall des Todes eines Poolmitgliedes getroffen werden. Im Hinblick auf die seit dem 1.1.2024 geltende neue Rechtslage ist eine (einfache) Nachfolgeklausel allerdings nicht mehr erforderlich, um die Auflösung der Gesellschaft zu vermeiden (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Gesetzgeber hat insoweit das bisherige Regel-Ausnah...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 7.2 Elektronische Datenübermittlung

Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn er der elektronischen Datenübermittlung durch das Anlageinstitut zustimmt und hierfür seine Identifikationsnummer mitteilt.[1] Anlageinstitut holt sich Zustimmung des Anlegers ein Der Anleger muss gegenüber dem Anlageinstitut die Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung bis spätestens zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sachlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 1532 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG betraf Beteiligungen im PV und im BV.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / I. Einleitung

Rz. 489 Vielfach sehen sich Unternehmer mit der Frage konfrontiert, wie der Einfluss der Familie in einem (Familien-)Unternehmen gewährleistet und wie ein geschlossenes Abstimmungsverhalten sichergestellt werden kann. Verschiedene Sichtweisen einzelner Familienmitglieder (oftmals im Hinblick auf die Unternehmensführung) prägen den Familienverbund nachhaltig (negativ) oder br...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Sonstige Finanzierungsmöglichkeiten

Rz. 1834 An sonstigen Finanzierungsinstrumenten steht der AG zur Generierung von Eigenkapital nur noch die Vereinbarung von Nebenleistungspflichten (§ 55 AktG) zur Verfügung. Diese kommen namentlich bei der Kapitalerhöhung durch Vereinbarung eines statutarischen bzw. schuldrechtlichen Agios in Betracht. Nachschüsse sind im Aktienrecht unzulässig.[4668] Rz. 1835 Ein Zwischenmo...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVI. Abtretung von Geschäftsanteilen

Rz. 77 Bei der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH sind Rechtskollisionen in verschiedenster Weise möglich. Bekanntester Fall ist der sog. Beurkundungstourismus bei höherwertigen Geschäften. Hierbei versuchen die Vertragsparteien durch Beurkundung des Verkaufs und der Abtretung Notargebühren zu sparen. Im Rahmen eines komplexen Unternehmenskaufs kann es aber auch d...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Beschränkte Steuerpflicht

Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im österreichischen Inland vor, besteht parallel zur deutschen Bestimmung in § 1 Abs. 4 EStG für gewisse Einkünfte die beschränkte Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht setzt ein, wenn eine natürliche Person inländische Einkünfte i.S.v. § 98 ÖstEStG[2] bezieht. Hierunter fallen beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermög...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 68 Bei der Gründung eines Unternehmens erfolgt nahezu zwingend fast immer – jedenfalls eine teilweise – Eigenfinanzierung. Der Gesamtkapitalbedarf, Eigenfinanzierungs- und Fremdfinanzierungsbedarf ist abhängig vom Unternehmensgegenstand, dem Umfang der geplanten Geschäftsaktivitäten und der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens. Rz. 69 Eine Unternehmensgründung kann d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmersparzulage / 2 Anlageformen

Die Anlageform ist vom Antrag des Arbeitnehmers abhängig. Er kann wählen zwischen einem Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen[1], Wertpapierkaufverträgen[2], Beteiligungsverträgen[3], Beteiligungs-Kaufverträgen[4], Sparverträgen[5] und Kapitalversicherungsverträgen.[6] Der Arbeitgeber ist berechtigt, auf tarifvertraglich vereinbarte vermögenswirksame...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Weitere Grundentscheidungen

Rz. 58 Weitere Grundentscheidungen im MoPeG sind die Gestaltungsfreiheit des Gesellschaftsvertrags (§ 708 BGB n.F.) und der (dispositive) Einstimmigkeitsgrundsatz, wonach Gesellschafterbeschlüsse der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen (§ 714 BGB n.F.). Zwar ist eine Gesellschafterversammlung als Organ der GbR vom Gesetz weiterhin nicht als Regelfall v...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Bemessungsgrundlage/Gewinnermittlung

Rz. 277 Einkünfte aus Gewerbetrieb (insbesondere aus Einzelunternehmen bzw. Beteiligungen an Personengesellschaften) gehen mit dem nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Gewinn in das zu versteuernde Einkommen ein. Die Gewinnermittlung richtet sich im Grundsatz nach §§ 4,5 EStG (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahme-/Überschussrechnung). Ferner sind nicht abzugsfähige ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 7. Arbeitsrechtliche Aspekte

Rz. 67 Bei Unternehmensumwandlungen sind in vielen Fällen auch arbeitsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Zum einen betrifft dies den Übergang der Arbeitsverhältnisse, § 324 UmwG. Diese gehen mit dem Betriebsteil über, dem sie zugeordnet sind. Nach § 324 UmwG finden § 612a Abs. 1 und Abs. 4–6 BGB bei Betriebsübergängen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG Anwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 2598d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss musste dafür ("für" = final) gezahlt werden, dass der StPfl einen Anteil an einer KapGes (insbesondere GmbH, AG, KGaA) erwarb. Die BT-Drucks 18/3017, 37f erwähnte nur, dass so BE steuerfrei gestellt werden. Da aber § 3 Nr 71 EStG aF nicht vorschrieb, wo der Anteil gehalten werden musste, konnte er also sowohl im BV (das ist w...mehr

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§ 26 Kartellrecht / aa) Wettbewerbsverbote zulasten des Veräußerers

Rz. 185 Wettbewerbsverbote zulasten des Veräußerers werden von der Kommission als unbedenklich angesehen, wenn sie erforderlich sind, um den vollen Wert der übertragenen Vermögenswerte zu erhalten und die Übertragung auf den Erwerber sicherzustellen. Das Wettbewerbsverbot darf aber weder in zeitlicher noch in räumlicher oder sachlicher Hinsicht über das erforderliche Maß hin...mehr