Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

s Einf UmwStG. Kommentare und Einzelschriften: BDI, Der UmwSt-Erl 2011, Stollfuss Vlg 2012; Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, C.H. Beck Vlg 2011; Haase/Hruschka, UmwStG, 3. Aufl, Erich Schmidt Vlg 2021; Haritz/Menner/Bilitewski, UmwStG, C.H. Beck Vlg 2019; Keßler/Kühnberger, Umwandlungsrecht, Schäffer-Poeschel Vlg 2009; Lademann, UmwStG, Richard Boorberg Vlg 2012; Lange, Grenzüberschreite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 68 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 20 Abs 1 UmwStG setzt die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile voraus. Wie bei einem echten Formwechsel, sind auch bei dem fiktiven Formwechsel nach § 1a Abs 2 S 2 KStG Einbringungsgegenstand die MU-Anteile der Gesellschafter und nicht der Betrieb der Pers-Ges (s § 25 UmwStG ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.1 Auflösung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 452 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Auflösung wird eine Gesellschaft in der Regel abgewickelt und deren Vermögen anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter verteilt, bevor die Gesellschaft im Ergebnis erlischt.[1] Sind die Voraussetzungen des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Weitere Vermeidungsstrategien

Rz. 218 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit und Steuerverstrickung. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a.F. sah noch – nach (abzulehnender) h.M. unabhängig von einer Einschränkung deutscher Besteuerungsrechte – vor, dass eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst wurde, wenn der Steuerpflichtige nach einem DBA als in dem anderen Vertragsstaat ansässig i.S.v. Art. 4 Abs. 2 OECD-MA galt. In der Neuf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Hält der AE die Anteile im PV, ergeben sich bei der Rückzahlung von "echtem" Nennkap (dazu gehört auch das aus der Umw von Einlagen entstandene Nennkap) stliche Folgen nur iRd § 17 Abs 4 EStG. Die Kap-Rückzahlung führt insbes nicht zu einem stpfl Kap-Ertrag iSd § 20 Abs 1 Nr 2 EStG. Für die nicht unter § 17 EStG fallenden Anteile im PV von n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das UmwStG idF des SEStEG ist nach § 27 Abs 1 S 1 UmwStG erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. GlA s Mutscher (in F/D, § 27 UmwStG Rn 10). Eine Anmeldung ist erfolgt, wenn der Anmeldean...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 19 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE ist eine optierende Pers-Ges, anders als eine Pers-Ges, als ansässige Person grds pers abkommensberechtigt. GlA s Rn 54 des Schr des BMF v 10.11.2021 (BStBl I 2021, 2212); s Frotscher (in F/D, Erstkommentierung KöMoG 2021, § 1a KStG Rn 82); s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 532); s Schiffers/Jacobsen (DStZ 2021, 348, 357); s Brühl/Weiss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.4 Steuerliche Folgen bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1595 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird eine Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung stlich nicht anerkannt, gilt uE Folgendes (hierzu auch s Frotscher in F/D, § 14 KStG Rn 701; s Brink, in Sch/F, 2. Aufl, § 14 KStG Rn 1347ff; s Neumann, in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 551 und s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 705). Beispiel 1: Sowohl zwischen EG und MG als auch zwischen T...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schröder, Der besondere AP in der St-Bil des OT, StBp 1975, 149, 176, StBp 1977, 25; Palitsch, Der besondere AP beim OT nach der KSt-Reform, StBp 1978, 181; Hübel, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 418; Palitsch, Der besondere AP (Korrekturposten) beim OT, BB 1979, 416; Tesdorpf, Die besonderen AP bei der kstlichen Organschaft, DStR 1979, 524; Braun, Tw-AfA bei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Einzelschritte der DEMPE-Analyse

... sind diese Funktionen vom Eigentümer oder Inhaber der nahestehenden Person angemessen zu vergüten. Rz. 2713 [Autor/Stand] Einzelschritte zur Durchführung der DEMPE-Analyse. Konkrete Hinweise zur Durchführung der DEMPE-Analyse enthalten weder § 1 Abs. 3c noch die VWG VP 2023. Die OECD-Leitlinien sehen zur wertschöpfungsorientierten Einkünftezuordnung einen mehrstufigen Ana...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Einkünfte

[1] Werden Einkünfte ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriff "Einkünfte". An sich sind unter "Einkünfte" alle i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG zu verstehen, d.h., es kommt für die Anwendung des § 1 weder auf die Einkunftsart noch auf die Einkünfteermittlungsart (Bilanzierung, Überschussrechnung, Durchschnittssätze) an.[2] Es ist weder erforderlich noch schädlich, wenn der Steuerpflichtige E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gründung einer SE/SCE

Tz. 75 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Mit den Verweis auf Art 17 SE-VO und Art 19 SCE-VO in § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG gelangt auch die Gründung einer SE/SCE durch Verschmelzung in den Anwendungsbereich des UmwStG (s UmwSt-Erl 2011, Rn 01.42). Sowohl die SE-VO (Beschl des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr 93/2002 v 25.06.2002 zur Änderung des Anh XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-A, ABl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.5 Aufnahme eines zusätzlichen Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 3 KStG)

Tz. 65 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die Frage, ob die Kö einen weiteren Geschäftsbetrieb aufgenommen (schädlich) oder lediglich ihren bisherigen Geschäftsbetrieb erweitert hat (unschädlich) gelten die vorstehenden Ausführungen zum Branchenwechsel entspr (s Tz 61ff). So stellt auch die Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 9) für § 8d Abs 2 S 2 Nr 2 und 3 KStG auf dieselben Grundsätze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag

Tz. 76a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auff der Fin-Verw: Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist nach Auff der Fin-Verw ein nicht genutzter Verlust iSd § 8c KStG, der durch einen weiteren schädlichen Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG grds untergeht. Es kann aber ein erneuter Antrag nach § 8d KStG gestellt werden; dann werden die gesamten nicht genutzten Verluste einsch...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 44 Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 609]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gehörten die veräußerten Anteile aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG zum BV des Gew einer natürlichen Pers, stellt sich die Frage der GewSt-Pflicht des VG. Der sich nach den estlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergebende VG gehört grds zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG, wenn dieser nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Der pers Anwendungsbereich des § 28 KStG ist weitgehend mit dem des § 27 KStG (dazu s § 27 KStG Tz 29) deckungsgleich, dh die Vorschrift betrifft zunächst alle Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 9 oder 10 EStG gewähren können. Das sind insbes die AG, SE, GmbH und die KGaA. Da § 28 KStG jedoch das Vorhandensein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesellschaftsrechtliche Einbringungsvorgänge

Rn. 1794 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die offene Sacheinlage in eine KapGes, bei der der Gesellschafter einer KapGes seine gesellschaftsrechtliche Einlage durch Übertragung einzelner WG aus seinem PV gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erbringt (Sachgründungen bzw Sachkapitalerhöhungen iSd Gesellschaftsrecht), unterfällt als tauschähnlicher Vorgang § 6 Abs 6 S 1 EStG. Nac...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Sonder-BV eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft, StBp 1999, 322; Ritzrow, Übertragung eines WG aus dem Gesamthandsvermögen in das Sonder-BV eines Mitunternehmers derselben PersGes, StBp 2000, 17; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129; Mitsch/Grüter, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.1 Allgemeines

Tz. 95 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Der Anwendungsbereich des UmwStG wird nur für solche grenzüberschreitenden und ausl Umwandlungsvorgänge eröffnet, die mit einer vom UmwStG erfassten inl Umwandlungsart vergleichbar sind. Voraussetzung für den Vergleichbarkeitstest ist zunächst, dass die grenzüberschreitende bzw ausl Umwandlung insges zivilrechtlich wirksam vollzogen wird. Die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.1 Der Steuerpflichtige

Rz. 114 Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Steuerpflichtige i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen sowohl in Deutschland unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Personen in Betracht (§ 7 Abs. 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Rechtslage bis 2005

Tz. 81 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Meinung 1: Eigenständigkeit des KStR Richtungsweisend bezüglich der kstlichen Qualifikation ausl Gesellschaften war früher das Urt des RFH v 12.02.1930 (RStBl 1930; 444). Dieses wegen der Beteiligung eines Inländers an einer Gesellschaft venezolanischen Rechts oft als "Venezuela-Entsch" zitierte Urt hatte klargestellt, dass ein ausl Rechtsgeb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2.3 Zur Bedeutung des in § 14 Abs 4 S 6 KStG enthaltenen Worts "insbesondere"

Tz. 925 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 6 KStG liegen Minder- oder Mehrabführungen iSd S 1 insbes vor, wenn … . Daraus folgern Neumann (Ubg 2010, 673), weiter in Neumann/Suchanek, Ubg 2013, 549, 551), Breier (DK 2011, 11, 13) und von Freeden/Lange (DB 2017, 2055), dass mit den Vergleichspaar "an den OT abgeführter Gewinn" und "St-Bil-Gewinn der OG" lediglich ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 105 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften v 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) wurde § 15 um die S 3 und 4 erweitert. Die beiden neuen S betreffen nach DBA stfrei gestellte Erträge der OG aus einem ausl Investmentfonds (dazu näher s Tz 120). Gemäß § 15 S 2 KSt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) [1] Abweichend von Absatz 1 ist ein Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der der Vermögenswert im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 3.8 Nahestehen aufgrund sonstiger Einflussnahme (§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AStG)

Rz. 118 § 1 Abs. 2 Nr. 4 AStG definiert zwei spezifische Auffangtatbestände, die das Bestehen einer nahestehenden Person anzeigen, welche allerdings in der Praxis eher selten vorkommen: - Einflussnahme außerhalb der gewöhnlichen Geschäftsbeziehungen, - eigenes Interesse an der Einkunftserzielung des anderen. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AStG zielt i. S. einer Auffangnorm im Wesentlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Normale Nachveräußerungssperrfrist

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die bisherige Nachveräußerungssperrfrist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG aF ist im Zuge der Neufassung von § 15 Abs 2 nahezu inhaltsgleich in S 5 verschoben worden. Entspr der Intention des Ges-Gebers (s Tz 1–3) definiert diese allg Nachveräußerungssperrfrist nicht abschließend die schädlichen Vorgänge, sondern tritt neben die nun in § 15 Abs 2 S...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.1 Festzustellende Besteuerungsgrundlagen

Rz. 190 Im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG hat die Entscheidung darüber zu erfolgen, ob die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung führt.[1] Wird dies bejaht, sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–13 AStG gesondert festzustellen. Andernfalls ergeht ein negativer Feststellungsbescheid (s. dazu Rz. 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der Person des OT ist das KStG wes großzügiger als hinsichtlich der der OG. Hier werden beginnend bei der nat Person über die PersGes und Kö bis hin zum BgA einer jur Pers d öff Rechts nahezu alle Rechtsformen akzeptiert, vorausgesetzt, sie erzielen gew Eink und unterliegen damit der GewSt. § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG legt den Krei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2.2 Von der Zurechnung erfasste Einkünfte

Rz. 68 Von der Zurechnung sachlich umfasst sind ausschließlich die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft, die einerseits niedrigbesteuerte, passive Einkünfte sind und andererseits nicht zu den ausländischen Einkünften i. S. d. § 34d EStG rechnen.[1] Was das Vorliegen nichtausländischer Einkünfte angeht, besteht Gleichlauf mit § 2 AStG. Auf die dortige Kommentierung wird ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Persönlich haftender Gesellschafter

Tz. 9 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Stellung der phG regelt sich nach den hr-lichen Bestimmungen über die KG. Die phG sind allein kraft ihrer gesellschaftsrechtl Stellung zur Führung der Geschäfte berechtigt und verpflichtet (§ 278 Abs 2 AktG iVm §§ 161 Abs 2, 114 Abs 1 und 164 HGB) und vertreten die Gesellschaft. Ihre Geschäftsführungsbefugnis ist von keinem anderen Organ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Körperschaftsteuerpflicht vor Erlangung der Rechtsfähigkeit

Tz. 104 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unstreitig ist, wie in Tz 103 ausgeführt, dass die StPflicht spätestens mit Beginn der Rechtsfähigkeit einsetzt. Ein KSt-Subjekt kann jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, dh quasi im pränatalen Stadium des Rechtsgebildes, vorliegen. Die Rspr unterscheidet hier im Wes zwischen zwei Phasen, der sog Vorgründungsgesellschaft und der sog ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2.4 Doppelter Hinzurechnungsbesteuerungsadressat

Rz. 47 Ob die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung auf einen doppelansässigen Hinzurechnungsadressaten, der in Deutschland zwar unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch nach der sog. Rangfolgenregelung nach Art. 4 Abs. 2 und Abs. 3 OECD-MA abkommensrechtlich im anderen Vertragsstaat als ansässig gilt, ist bislang nicht abschließend geklärt.[1] Praxis-Beispiel X ist sowohl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Althuber/Mang, Ausgewählte Fragen zur neuen Gruppenbesteuerung in A, IWB (17/2004) F 5 Gr 2, 607; Gassner, Reform der Konzernbesteuerung in D und Europa – A ersetzt Organschaft durch Gruppenbesteuerung, FR 2004, 517; Lüdicke/Rödel, Generalthema II: Gruppenbesteuerung, IStR 2004, 549; Gahleitner/Furherr, Die österreichische Gruppenbesteuerung und Einsatzmöglichkeiten zur Senkung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 KGaA

Tz. 138 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KGaA hingegen ist nicht bloße Innengesellschaft, sondern eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Bei ihr haftet zwar mind ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschr (s § 278 Abs 1 AktG), während die übrigen am Grund-Kap Beteiligten (Kommanditaktionäre) nicht pers für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft einste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Die Übernahme vororganschaftlicher Verluste der Organgesellschaft durch den Organträger und ihre steuerrechtliche Behandlung

Tz. 11 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für die stliche Anerkennung der Organschaft fordert § 14 Abs 1 S 1 KStG, dass der GAV die Höchstgrenzen des § 301 AktG ausschöpft. Danach darf die OG höchstens einen Betrag iHd ohne die Gewinnabführung sich ergebenden Jahresüberschusses, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und um weitere dort genannte Beträge, abführen (dazu a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1486 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Durch das BEPS-UmsetzungsG I v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 3000, Anwendung ab VZ 2017, s Rn 1381) wurde § 6 Abs 3 S 1 EStG in dem Sinne geändert, dass das sog Buchwertprivileg nur zur Anwendung kommt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist ( BMF v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rz 1 und 11). Diese Gesetzesänderung steht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.1 Darstellung des Problems

Tz. 42 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage der transparenten oder intransparenten Besteuerung des phG und der KGaA beschäftigt schon seit längerem die stliche Fachlit, die Rspr und die FinVerw. Im Folgenden soll diese Frage am Bsp von Kap-Erträgen erläutert werden, die die KGaA aus der Beteiligung an TG erzielt. Fraglich ist, ob der phG für diese Kap-Erträge, soweit sie übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.3 Passive Sperrfristverletzung

Tz. 50g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fraglich ist, ob auch ohne aktives Tun des Einbringenden oder der übernehmenden Gesellschaft der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG erfüllt werden kann. Der Wortlaut der Regelung fordert jedenfalls keine Handlung der maßgebenden Pers; nur den (voraussetzungslosen) Wegfall der Anwendungserfordernisse des § 1 Abs 4 UmwStG. Auch der Sin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 30 Seit der Einführung des AStG im Jahr 1972 hat § 1 AStG mehrere Anpassungen erfahren (s. dazu Rz. 8 ff.). Bis zur Durchführung der Unternehmensteuerreform im Jahr 2008 blieben die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 bis 3 AStG weitgehend unverändert. Allerdings hat die Definition der "Geschäftsbeziehung" gemäß § 1 Abs. 4 AStG im Laufe der Zeit mehrfache Änderungen erfahren. Mi...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 2. Anzahl der zu entrichtenden Anwaltsgebühren

Rz. 360 Die Anzahl, also der Faktor der Vergütung des Rechtsanwalts bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis, Anlage 1 zum RVG. Rz. 361 Regelmäßig kann der Anwalt für die Vertretung im Prozess folgende Gebühren erstattet verlangen:[239]mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / L. Streitverkündung

Rz. 57 Streitverkündung ist die Benachrichtigung eines an einem Rechtsstreit nicht beteiligten Dritten[31] (Streitverkündungsempfänger, Streitverkündeter) vom Schweben des Prozesses, um ihm die Möglichkeit der Prozessbeteiligung oder -übernahme zu geben (§§ 74 Abs. 1, 67 ZPO) und um sich selbst den nachfolgenden Rückgriffsprozess gegen den Dritten wegen § 68 ZPO zu erleichte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Umfang und Begriff das Mitunternehmeranteils (Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen)

Rn. 1416 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zur Auslegung des Begriffs und Umfangs des Mitunternehmeranteils können § 16 Abs 1 Nr 2 EStG und § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG entsprechend herangezogen werden. Eine einheitliche Auslegung scheint geboten, so dass auf die Kommentierung unter s § 15 Rn 7ff (Bitz) verwiesen werden kann. Eine Abweichung besteht insoweit, als die Auslegung des Begri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.2.2.3 Ergänzende Ausführungen

Tz. 738 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Prüfung der Einhaltung der Höchstgrenze nach § 14 Abs 2 S 2 KStG hat für jedes Wj gesondert zu erfolgen (s Schr des BMF v 04.03.2020, BStBl I 2020, 256 Rn 12). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 365g). Bei dem Vergleich der Az mit dem zulässigen Höchstbetrag iSd § 14 Abs 2 KStG kommt es nicht auf die im Laufe des Wj, sondern auf die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2.2.1 Die "Wurzeltheorie" des BFH

Tz. 20 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Im Urt v 21.06.1989, (BStBl II 1989, 881) hat der BFH (unter Hinw auf einen Aufsatz von Becker in StuW 1936, Teil I, Sp 97) die heute so genannte "Wurzeltheorie" begründet, indem er ausführt, dass die Einkommenbesteuerung des phG (soweit dieser nicht auch Kommanditaktionär ist; s Tz 68ff) "an der Wurzel von der KSt-Besteuerung der KGaA abges...mehr