Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvereinbarung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Ermessen im Rahmen der Kürzung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

Rz. 29 Bei der Regelung von Kürzungsmöglichkeiten steht den Tarif- bzw. Betriebsparteien ein weitgehender Ermessensspielraum zu.[1] Sie können zwischen Arbeitern und Angestellten unterscheiden, z. B. wenn eine der Gruppen einen erheblich höheren Krankenstand aufweist. Hierbei ist allerdings Vorsicht geboten: Die Schlechterstellung der häufiger kranken Arbeitnehmer ist nur da...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.1 Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag

Rz. 22 Bei einer Kürzungsvereinbarung im Arbeitsvertrag ist darauf zu achten, welchen Normcharakter die der Sondervergütung zugrunde liegende Anspruchsgrundlage hat. Handelt es sich z. B. um einen Anspruch aus einem Tarifvertrag, kann dieser aufgrund des Günstigkeitsprinzips sowie der Unabdingbarkeit tariflicher Ansprüche (§ 4 Abs. 3 TVG) nicht durch eine bloße einzelvertragl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.5 Urlaub

Rz. 16a Bislang ist nicht höchstrichterlich entschieden, ob es mit § 4a EFZG zu vereinbaren ist, wenn vertragliche Mehrurlaubsansprüche, also solche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgehen, einer Kürzung für den Fall krankheitsbedingter Fehlzeiten zugeführt werden. Können also die Arbeitsvertragsparteien z. B. vereinbaren, dass für je 4 kr...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Kürzungsvereinbarung

Rz. 17 Sondervergütungen können bei Vorliegen von Fehlzeiten aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nur dann gekürzt werden, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien vorliegt (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung). § 4a EFZG räumt dem Arbeitgeber damit kein einseitiges Kürzungsrecht ein.[1] Mit der Vereinbarung, dass "krankheitsbedingte Fehlta...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4a EFZG eröffnet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Vereinbarungen über die Kürzung von Sondervergütungen für die Zeit einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu treffen. Die Vorschrift nimmt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Kürzung von Sondervergütungen auf. Diese erachtete die Kürzung um 1/60 pro Arbeitstag bei einzelvertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 5 Beschwerdeverfahren

Wie mit einer Beschwerde im Einzelnen umzugehen ist, ist im AGG nicht weiter geregelt. Das Gesetz gibt lediglich vor, dass die Beschwerde inhaltlich zu prüfen und das Ergebnis dem/der sich beschwerenden Beschäftigten mitzuteilen ist. Die Pflicht zur Prüfung trifft grundsätzlich den Arbeitgeber. Auch wenn er die Prüfung auf die von ihm eingerichtete Beschwerdestelle delegiert hat...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / Zusammenfassung

Überblick Lohnzulagen sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt z. B. für Erschwerniszuschläge, Gefahren- und Schmutzzulagen, aber auch für Mehrarbeitszuschläge, die für geleistete Überstunden gezahlt werden. Unerheblich ist dabei, ob sie aufgrund eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder freiwillig gezahlt werden. Eine hiervon abweichende Sonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschwerdestelle, AGG / 3 In Betracht kommende Beschwerdestellen

Der Begriff der zuständigen Stelle ist nach der Gesetzesbegründung umfassend zu verstehen. In Betracht kommende Beschwerdestellen im Sinne des AGG sind zunächst alle Stellen im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle, zu deren Aufgaben die Personalführung gehört. Solche Stellen sind insbesondere die Vorgesetzten, die Personalabteilung, die Betriebsleitung, die Geschäfts...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.6 Aufteilung von Mischzuschlägen

Hat ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit und wird Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet, bleibt in diesen Fällen von den gezahlten Zuschlägen der Betrag steuerfrei, der den arbeitsrechtlich jeweils in Betracht kommenden Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags-...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.1 Steuerbegünstigte Zuschläge

Nach dem Einkommensteuergesetz sind nur Zuschläge begünstigt, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Für die Steuerbefreiung ist eine zusätzliche Lohnzahlung erforderlich. Steuerfrei sind deshalb nur die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden. Das bedeutet, dass aus dem arbeit...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.9 Abändernde Betriebsvereinbarung

Ansprüche, die durch eine betriebliche Übung begründet wurden, können nachträglich, soweit sie nicht unter einem Vorbehalt erbracht wurden, nur mit den allgemeinen vertragsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (einvernehmliche Vertragsänderung, Änderungskündigung) verändert werden. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird von einer für den Arbeitnehmer günstigeren Betriebsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.4 Betriebsrente/Versorgungsanwartschaften

Auch Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung können durch betriebliche Übung begründet werden. Im Bereich des Betriebsrentenrechts ist die betriebliche Übung als Rechtsquelle vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt. Nach § 1 b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG steht der Verpflichtung aus einer ausdrücklichen Versorgungszusage einer auf betrieblicher Übung beruhenden Versorgungsverpfl...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.3 Erste Aufgaben des Wahlvorstands

Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll In der Praxis hat es sich bewährt, wenn als 1. Tagesordnungspunkt die Festlegung des Bereichs, in dem gewählt werden soll, erfolgt. Der Wahlvorstand muss sich dann insbesondere um die Zuordnung der Betriebsteile und Kleinstbetriebe im Sinne von § 4 BetrVG im Klaren sein. Diese Zuordnung ist für die Betriebsratsfähigkeit des ...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.4 Freiwilligkeitsvorbehalt

Das Entstehen einer betrieblichen Übung kann durch die Aufnahme eines entsprechenden Freiwilligkeitsvorbehalts im Arbeitsvertrag verhindert werden. Der Begriff "freiwillig" allein bringt allerdings regelmäßig lediglich zum Ausdruck, dass der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichtet ist. Er genügt für sich genommen...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.1 Gratifikationen

Durch die vorbehaltlose Gewährung einer Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld) in drei aufeinanderfolgenden Jahren entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung.[2] Dieser Anspruch kann (nachträglich) nur noch durch Kündigung oder vertragliche Abrede unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden. Eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ansprüche aus betrieblicher... / 2.8 Tarifvertrag

Tarifvertragliche Regelungen können auch aufgrund stillschweigender Bezugnahme, z. B. durch betriebliche Übung, auf das Arbeitsverhältnis von Außenseitern anzuwenden sein.[1] Die hiergegen unter Hinweis auf das Schriftformgebot des § 1 Abs. 2 TVG erhobenen Bedenken teilt das BAG nicht.[2] Dabei spricht es für eine umfassende Bezugnahme, wenn sich bei der Durchführung des Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.6 Ansprüche bei Anwendung kollektivrechtlicher Regelungen

Rz. 62 Nach § 15 Abs. 3 AGG ist der Arbeitgeber bei der Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, die eine Benachteiligung enthalten, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zur Entschädigung verpflichtet. Der Arbeitgeber ist im Fall des Abschlusses etwa einer Betriebsvereinbarung an die dort getroffenen Vereinbarungen als Vertragspartei gebunden. Er kann zur Durchführ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.2 Freischichten, rollierendes System

Rz. 32 Freischichten gleichen Unterschiede zwischen der individuellen Arbeitszeit und den Betriebsnutzungszeiten aus. Praxis-Beispiel Bei der X-GmbH gilt eine tarifliche regelmäßige Arbeitszeit von 36 Stunden/Woche. Aufgrund einer tarifvertraglichen Öffnungsklausel regelt eine Betriebsvereinbarung, dass die Arbeitnehmer statt 7,42 Stunden an 5 Arbeitstagen in der Woche jeweil...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.9 ESRS S1-8 – tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 85 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der eigenen Belegschaft durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur Erfüllung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.4 Schichtarbeit

Rz. 34 Bei der Schichtarbeit ergeben sich deshalb Schwierigkeiten, weil es Überlappungen der Schichten mit dem Beginn oder Ende des Feiertags geben kann. Fällt eine Nachtschicht komplett deshalb aus, weil ihr Beginn oder Ende auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, ist die Arbeit infolge des Feiertags weggefallen. Deshalb haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Feiert...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.1 Letzter Arbeitstag vor oder erster Arbeitstag nach einem gesetzlichen Feiertag

Rz. 48 Das Gesetz nennt als maßgeblich nicht Kalender-, sondern Arbeitstage. Der letzte Arbeitstag vor dem Feiertag ist der letzte Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags auch tatsächlich hätte arbeiten müssen. Der erste Arbeitstag nach einem Feiertag ist entsprechend der erste Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags nach einem Feier...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 7 Tarifvertragliche Regelungen (Abs. 4)

Rz. 14 Gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 EFZG kann für Heimarbeiter durch Tarifvertrag bestimmt werden, dass sie statt der in § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EFZG bezeichneten Leistungen, die den Arbeitnehmern im Fall einer Arbeitsunfähigkeit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustehenden Leistungen erhalten. Die Möglichkeit, durch Tarifvertrag (nicht durch Betriebsvereinbarung oder individu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Subjektive Voraussetzungen

Rz. 16 In subjektiver Hinsicht setzt eine Kündigung des Arbeitgebers aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit voraus, dass der Arbeitgeber positive Kenntnis von der bestehenden oder bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat.[1] Erlangt er die Kenntnis erst nach Abgabe der Kündigungserklärung, genügt dies nicht, selbst wenn die Arbeitsunfähigkeit vor Zugang der Kündigu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.2 Beschäftigung im Ausland

Rz. 12 Ist ein deutscher Arbeitnehmer im Ausland beschäftigt, kommt es darauf an, welches Recht vereinbart ist. Ist deutsches Recht vereinbart, besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz kein Anspruch auf Zahlung von Entgelt für einen wegen eines im Ausland geltenden Feiertags ausgefallenen Arbeitstag. Dies gilt selbst dann, wenn der ausländische Feiertag mit einem gesetzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.1 Grundsätzliches

Rz. 298 Da dem Arbeitnehmer das Entgelt zu zahlen ist, das ihm für seine individuelle Arbeitszeit an dem gesetzlichen Feiertag gezahlt worden wäre, ist die Arbeitszeit maßgeblich, die für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre.[1] Unter Arbeit versteht man jede Tätigkeit, die der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient.[2] ...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.3 Lohn-/Gehaltserhöhungen/Zulagen

Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern wiederholt eine Erhöhung der Löhne und Gehälter, kann eine betriebliche Übung selbst bei über Jahre gleichbleibender Gehaltserhöhungspraxis nur entstehen, wenn deutliche Anhaltspunkte in seinem Verhalten dafür sprechen, er wolle die Erhöhungen auch ohne Bestehen einer Verpflichtung künftig, d. h. auf Dauer vornehmen.[1] Denn ein n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern

In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der nach den Regeln für die reguläre Wahl eingesetzte Wahlvorstand die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens zu vereinbaren. Die Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber ist freiwillig und nicht erzwingbar. Ist eine Seite nicht zu der Vereinbarung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben

Rz. 52 Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist nach § 2 Abs. 3 EFZG das unentschuldigte Fernbleiben. Das bedeutet, dass objektiv eine Vertragsverletzung vorliegt und dem Arbeitnehmer subjektiv ein Verschulden vorgeworfen werden kann.[1] Eine objektive Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet war.[2] Das setzt voraus, dass der Arbeitneh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung oder sonstigen Her...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder

Rz. 1 § 11 BetrVG behandelt einen seltenen Sonderfall. Die Regelung lässt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen von der nach § 9 BetrVG an sich zwingenden Größe eines Betriebsrats zu. Danach soll von der nächstmöglichen Belegschaftsgröße ausgegangen werden, wenn am Tag des Erlasses des Wahlausschreibens im Betrieb nicht "die ausreichende Zahl" von wählbaren Arbeitnehmern zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.4.4 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen Alters

Rz. 53 § 10 AGG lässt unter den dort genannten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu. Die Generalklausel des § 10 Sätze 1 und 2 AGG bestimmt, dass Ungleichbehandlungen wegen des Alters keine Diskriminierung darstellen, sofern sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sind. Darüber hinaus muss das angewandte Mittel ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 94 § 75 BetrVG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB. Infolgedessen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (z. B. Betriebsvereinbarungen), die gegen diese Regelung verstoßen, nichtig.[1] Dies ergibt sich nach Inkrafttreten des AGG auch aus dessen § 7 Abs. 2. Rz. 95 Umstritten ist, ob § 75 BetrVG als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anzusehen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4.2 Unwirksamkeit von Vereinbarungen und Maßnahmen

Rz. 57 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind alle individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen, die gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen, unzulässig. § 7 Abs. 1 AGG ist Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB; entgegenstehende Vereinbarungen und Maßnahmen sind danach nichtig. Erfasst werden neben allen rechtsgeschäftlichen Abreden zwischen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Grundsätze von Recht und Billigkeit

Rz. 20 Von der Überwachungspflicht des Abs. 1 erfasst wird allgemein die Beachtung der Grundsätze von Recht und Billigkeit. Rz. 21 Unter den Grundsätzen des Rechts ist die gesamte geltende Rechtsordnung, zu der seit dem 18.8.2006 auch das AGG in der jeweils gültigen Fassung gehört, zu verstehen, wie sie das Arbeitsverhältnis gestaltet und auf dieses einwirkt.[1] Dazu gehören ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.3 ESRS S1-2 – Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen

Rz. 43 Das Ziel der Angabepflicht ESRS S1-2 besteht darin, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie das Unternehmen den laufenden Stakeholder-Dialog mit der eigenen Belegschaft oder deren Repräsentanten führt über wesentliche, tatsächliche und potenzielle, positive und/oder negative Auswirkungen, die Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben oder haben können, und ob und wie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.8 Alter

Rz. 38 Dieses Kriterium ist 2006 neu in § 75 Abs. 1 BetrVG aufgenommen worden. Nach der bis dahin geltenden Regelung in § 75 Abs. 1 Satz 2 hatten Arbeitgeber und Betriebsrat nur darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden. Seit 2006 haben sie darauf zu achten, dass jede Benachteiligung wegen des Alters unterblei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 BetrVG legt die Anzahl der Betriebsratsmitglieder fest. Betriebsräte setzen sich stets aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern zusammen. Die Zahl hängt von der Anzahl der "in der Regel" im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. Das Gesetz stellt in den ersten Staffelstufen für den ein-, drei- und fünfköpfigen Betriebsrat (in Betrieben bis zu 51 wahlberechtigte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierung der Lohnsteuer / 3 Unterschied Brutto- und Nettovereinbarung

Bei einer Bruttolohnabrede (Formulierung der Entgeltzahlung z. B. als "Bruttobetrag"[1]) hat der Arbeitnehmer die pauschale Lohnsteuer im Innenverhältnis zu tragen, wenn nicht die Übernahme der Steuer durch den Arbeitgeber vereinbart ist.[2] In der Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer liegt kein Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.3 Datenschutz

Wichtigste Vorfrage und erste Weichenstellung im Datenschutz ist die Frage, ob überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auf die Verarbeitung (tatsächlich) anonymisierter Arbeitnehmerdaten ist das Datenschutzrecht von vornherein nicht anwendbar. Personenbezogene Daten sind z. B. dann nicht zwingend erforderlich, wenn Bewertungen von Informationen auf Unternehmens-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Betriebliche Mitbestimmung

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat u. a. bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit mittels Zeitkonten berührt, z. B. durch Regelungen zum Auf- und Abbau von Zeitsalden, Fragen der betrieblichen Arbeitszeitverteilung und löst deshalb regelmäßig das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus. In e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.2 Guthabenverwendung für die betriebliche Altersversorgung

Wird das Guthaben eines steuerlich anzuerkennenden Zeitwertkontos aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit, also vor der planmäßigen Auszahlung während der Freistellung, ganz oder teilweise zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung herabgesetzt, wird dies steuerlich wie eine Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Drogenmissbrauch / 3.3.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Teil eines arbeitsrechtlichen Prozesses, der (sinnvollerweise für alle psychoaktiven Substanzen, auch Alkohol) in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden sollte, die in letzter Konsequenz auch die Kündigung umfasst. Es werden offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen angesprochen, ein bestimmtes Verhalten gefordert und Sanktionen, abgest...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 2.1 Individualarbeitsrechtliche Grundlage

In individual-arbeitsrechtlicher Hinsicht ist die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos eine Abrede zur flexiblen Gestaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dem Arbeitszeitkonto liegt dabei die Idee zugrunde, dass der Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatsentgelt erhält und die diesem Entgelt entsprechende Arbeitszeit variabel eingeteilt werden kann. Die Flexibilisieru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeitkonto / 4 Rechtliche Grenzen

Bei Zeitkontenregelungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sind arbeitszeitschutz-, vergütungs- und abgabenrechtliche Vorgaben zu beachten. 4.1 Arbeitszeitschutzrecht Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (Nachtarbeitnehmer: 1 Kalendermon...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.1 Kündigung erzwingbar mitbestimmter Betriebsvereinbarungen

Rn 38 In Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann (sogenannte "erzwingbare" Betriebsvereinbarungen), gelten die Regelungen der Betriebsvereinbarung nach Ablauf der Kündigungsfrist weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Im Rahmen von § 120dürften derartige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Betriebsvereinbarungen

Rn 7 Vom Anwendungsbereich des § 120 erfasst werden zunächst Betriebsvereinbarungen nach dem BetrVG. Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher, privatrechtlicher Vertrag, der für einen Betrieb zwischen den Betriebspartnern im Rahmen des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Betriebsrats und für die von ihm repräsentierte Belegschaft zur Festsetzung von Rechtsnormen über de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1.8.2 Kündigung freiwilliger Betriebsvereinbarungen

Rn 39 In Angelegenheiten, die nicht durch Spruch der Einigungsstelle erzwungen werden können (sogenannte "freiwillige" Vereinbarungen), endet die Betriebsvereinbarung mit Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebspartner – was nach der Rechtsprechung zulässig ist – die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung vereinbart haben, deren Regelungsgegenstand A...mehr