Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Direktversicherung

Rz. 228 Gegenstand der Insolvenzmasse sind insbesondere die Rückkaufswerte und sonstigen Ansprüche aus Versicherungsverträgen über Lebensversicherungen und ggf. Altersvorsorgeleistungen. Die Pfändbarkeit und damit die Massezugehörigkeit dieser Verträge richtet sich vor allem nach § 851 ZPO. Unproblematisch können Verträge, die ausschließlich auf eine Kapitalabfindung gerichte...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 422 Das Adhäsionsverfahren[218] verfolgt den für den Verletzten praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden.[219] Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt, § 403 Abs. 1 StPO. Für...mehr

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§ 24 IT-Recht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 7. Anforderungen an die Begründung – Substantiierung

Rz. 20 Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer §§ 23 Abs. 1 S. 2 Hs. 1, 92 BVerfGG genügenden Weise – vollständig – zu begründen. Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer ...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr

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§ 35 Reiserecht / (5) Wegfall der Entschädigung bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Rz. 69 Anders als im alten Recht bis 2018 ist das Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt entfallen. Stattdessen hat die Richtlinie – insoweit in § 651h Abs. 3 BGB nachvollzogen – lediglich in Anlehnung an Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-VO geregelt, dass der Reisende bei einem Rücktritt dann keinerlei Kosten zu tragen hat, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände am Bestimmu...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Abgrenzung nach dem Kundenkreis

Rz. 14 Ist einem Handelsvertreter ein bestimmter Vertretungsbezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zur Betreuung zugewiesen, dann hat er die rechtliche Stellung eines Bezirksvertreters i.S.d. § 87 Abs. 2 HGB mit den darin vorgesehenen provisionsrechtlichen Folgen. Eine Kombination von Bezirksschutz und Kundenkreisschutz ist ebenfalls denkbar. Die Zuweisung des Bezirks, aber ...mehr

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§ 24 IT-Recht / 3. Aufspaltung von Vertriebswegen und Vertriebsbeschränkungen

Rz. 26 Hersteller von Software versuchen häufig, Vertriebswege für ihre Computerprogramme inhaltlich zu trennen (OEM, Schulversion, Vollversion als Update), um dadurch eine stärkere Preisdifferenzierung zu ermöglichen. Eine Einräumung entsprechend beschränkter Nutzungsrechte gem. § 31 UrhG und damit die urheberrechtlich-dingliche Aufspaltung der Vertriebswege ist dabei aller...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 101 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 14. Muster: Klage wegen Rückabwicklung

Rz. 130 Muster 27.21: Klage wegen Rückabwicklung Muster 27.21: Klage wegen Rückabwicklung An das Amtsgericht _____ _____ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Guck, _____ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ Sat-GmbH, _____ (Anschrift), vertreten durch ihren Geschäftsführer _____ – Beklagte – wegen Rückzahlung des Kaufpreises Streitwert: 1....mehr

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§ 28 Leasing / 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB

Rz. 25 Der Umfang des Anwendungsbereichs der Verbraucherdarlehensregelungen ist mit dem im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.6.2010 in Kraft getretenen § 506 Abs. 1 BGB neu bestimmt worden. § 506 BGB befasst sich mit dem Zahlungsaufschub und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen. Anders als in den §§ 499 Abs. 2, 500 BGB a.F. werden F...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Inhaltskontrolle nach §§ 308 f. BGB

Rz. 31 Die Rechtsgedanken des § 307 BGB werden durch die speziellen Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB ergänzt und konkretisiert. Hinsichtlich deren Anwendungsbereich ist danach zu differenzieren, wer der Kunde ist. Rz. 32 Werden die AGB gegenüber einem Verbraucher verwandt, gelten folgende Maßgaben:mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / c) FFH-Verträglichkeitsprüfung

Rz. 45 Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen, oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen gem. Art....mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 185 Die Würdigung des Einzelfalles[87] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 186 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Klageerhebung

Rz. 597 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3b ArbGG ist für Klagen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet. Die Kündigungsschutzklage muss beim örtlich zuständigen ArbG schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des ArbG (Rechtsantragsstelle) erhoben werden. Nach § 46 Abs. 2 ArbGG richtet sich...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 483 Die Verteidigung in OWi-Verfahren ist grundsätzlich ähnlich zu führen wie in Strafverfahren. Jedoch gibt es einige Besonderheiten, die es insoweit zu berücksichtigen gilt. So verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten beispielsweise sehr schnell, sodass es immer oberste Priorität haben muss, mögliche verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu prüfen oder für den Fall, dass n...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 7. Materiell-rechtliche Prüfung

Rz. 69 In der materiell-rechtlichen Prüfung hat die Kartellbehörde darüber zu befinden, ob zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird.[83] Das ist insbesondere der Fall, wenn zu erwarten ist, dass eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird.[84] Kommt die Kartellbehörde zu dem Ergebnis, hat sie den Zusamme...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 109 Die Bestimmungen, Erläuterungen und Anmeldeformulare zur Anmeldung von Zusammenschlüssen bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/legislation/legislation.html abrufbar. Rz. 110 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[126] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängig...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster 45.1: Kooperationsvertrag Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _____ und Firma Y, _____ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegenstand des Unternehmens sind die _____ (nachfolgend "Projekt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / III. Muster: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff

Rz. 344 Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Muster 17.40: Klage Konzernhaftung – Existenzvernichtender Eingriff Landgericht Bonn – Kammer für Handelssachen – Klage der Kleefuß Bauunternehmung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kleefuß, Baustraße 5, 53000 Bonn Prozessbevollmächtigter: _____ – Kläger – gegen Herrn Bernd Baumeister, Kaufmann, Schn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Besonderheiten bei dem Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 51 Im Verkehrsordnungswidrigkeitenbereich stellt sich sehr häufig die Frage, ob der Betroffene tateinheitlich i.S.d. § 19 OWiG oder aber tatmehrheitlich i.S.d. § 20 OWiG gehandelt hat. Begeht z.B. ein Kraftfahrzeugführer in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen oder aber mehrere verschiedene Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. das Nichtan...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / XXII. Rechtsbehelfe gegen dem Planfeststellungsverfahren vorgelagerte Verfahren

Rz. 76 Gegen raumordnerische Beurteilungen,[187] Linienbestimmungen[188] und sonstige dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltete verwaltungsinterne Vorentscheidungen stehen Betroffenen und Gemeinden mangels Außenwirkung keine Rechtsbehelfe zur Seite.mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 19 Für die Erbringung von Pflegeleistungen sind nicht nur verschiedene Leistungsträger zuständig, sondern rechtlich zu unterscheiden sind auch verschiedene Formen der Pflege: Die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V wird im eigenen Haushalt durch ambulante Pflegekräfte (dazu § 132 SGB V) erbracht, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / IV. Muster: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Rz. 66 Muster 12.5: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO Muster 12.5: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Verantwortlichen _____ [Name, Adresse, Postleitzahl und Ort] ("Verantwortlicher") und dem Auftragsverarbeiter _____ [Name, Adresse, Postleitzahl...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 644 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Zeugnissprache

Rz. 530 In der Arbeitsrechtspraxis hat sich ein Zeugnissprachgebrauch entwickelt, der allgemein bekannt ist und den Zeugnisformulierungen eine bestimmte Bedeutung verleiht. Da die gebräuchlichen Formulierungen zumeist besser scheinen als ihre tatsächliche Bedeutung ist, muss ein kritischer und vorsichtiger Umgang mit dieser Zeugnissprache angeraten werden. Es empfiehlt sich,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Heilung ("Reparatur") fehlerhafter Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 14 Eine "Reparatur" von fehlerhaften Betriebsratsbeschlüssen ist nur eingeschränkt möglich. Dabei ist insbesondere danach zu unterscheiden, ob diese Heilung zurückwirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung, oder ob sie nur für die Zukunft Wirkungen entfaltet. Davon wiederum zu unterscheiden ist die Frage, ob der Arbeitgeber trotz der Unwirksamkeit des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten

Im Bereich der personellen Angelegenheiten sind echte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nur vereinzelt angelegt. Der Betriebsrat hat zwar bereits bei den personalpolitischen Grundentscheidungen des Betriebs Beteiligungsrechte. Diese erschöpfen sich jedoch in Beratungsrechten, weil sie ansonsten in die verfassungsrechtlich geschützte unternehmerische Freiheit zu weitgehen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung von Besteuerun... / 7 Regelungsinhalt der Feststellungen

Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG ist insbesondere über folgende Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden: die Entscheidung über die Besteuerung des jeweiligen Erwerbsvorgangs dem Grunde nach;[2] eine Steuerbefreiung dem Grunde und der Höhe nach; die als Steuerschuldner in Betracht kommenden natürlichen oder juristischen Pers...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 3. Planungsplausibilisierung

Rz. 74 Künftige Entwicklungen können nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Daher sind die Prognosen der künftigen finanziellen Überschüsse auf ihre Plausibilität zu beurteilen. Die Plausibilitätsüberlegungen sollten dabei auf jeder Stufe erfolgen. Die Annahmen, die in der Detailplanungsphase getroffen werden und möglicherweise als Einzelpläne (Produktions-, Absatz-, Investit...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Mitarbeiterzahl

Rz. 157 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[210] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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StaRUG: Neue Anforderungen ... / 5 Stressszenarien zeigen potenzielle Auswirkungen von Risiken

Bei dieser Beurteilung ist jedoch zu beachten, dass bei dieser Ableitung der Insolvenzwahrscheinlichkeit basierend auf Plan-Daten implizit unterstellt wird, dass sich aus vorhandenen Risiken keine (negativen) Planabweichungen ergeben. Für eine präzisere Beurteilung sind die Auswirkungen der bestehenden Risiken erforderlich, was eine Risikoanalyse und Risikoaggregation erford...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VIII. Pflichtteilsansprüche

Rz. 37 Auch bei der lebzeitigen Übergabe einer Praxis bzw. Kanzlei an den Nachfolger ist durch den Berater die spätere Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu bedenken. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn ein Teil der Praxis oder Kanzlei unentgeltlich, zu einem geringeren Wert oder aber (lediglich) unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs, ansonsten aber unentgeltlich übe...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / V. Stufe der Optionen

Rz. 33 Nach der geschilderten Aufarbeitung des bestehenden Konfliktstoffs in dieser Unternehmensnachfolge bzw. der für eine Unternehmensnachfolgeplanung wichtigen Themen und zugrunde liegenden Interessen folgt die nächste Stufe im Mediationsverfahren, die sogenannte Optionen- bzw. Lösungsentwicklung.[20] Es geht hier darum zu schauen, welche Ideen, alternative Wahlmöglichkei...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 3. Einfluss der Due Diligence auf Gewährleistungsansprüche

Rz. 133 § 442 BGB, nach dem Ansprüche des Käufers ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt, wird in Unternehmenskaufverträgen, jedenfalls ab einer gewissen Größe, regelmäßig abbedungen und durch ein zu vereinbarendes System ersetzt (siehe Rdn 83, 125 und 125). Auf die damit einhergehende grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der Erwerber beim Unterne...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / IV. Bonus- und Tantiemeregelungen

Rz. 17 Wie bereits erwähnt steht die Anknüpfung von Bonus- bzw. Tantiemeregelungen allein an betriebswirtschaftliche Größen wie den Umsatz bzw. den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres oftmals nicht im Einklang mit den eigentlichen Zielen der Eigentümerfamilie. Ist dies der Fall, sollte konsequenterweise von derartigen Anreizen Abstand genommen werden. Sinnvoll ist es dan...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 93 Bildet Kapitalvermögen (z.B. im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Anteile an der das Familienunternehmen tragenden Kapitalgesellschaft) den Gegenstand des Nießbrauchs, so handelt es sich insoweit um einen Nießbrauch an Rechten, der ertragsteuerlich nur dann relevant ist, wenn das Vermögen, an dem der Nießbrauch besteht, überhaupt einen Ertrag abwirft, im Regelfall...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Nicht durchsetzbare Forderungen

Rz. 213 Sofern zweifelhaft ist, ob oder inwieweit eine Kapitalforderung durchsetzbar ist, kann sie dem Grad der Zweifelhaftigkeit entsprechend mit einem niedrigeren Schätzwert anzusetzen sein. Das gilt insbesondere beim Ansatz verjährter Kapitalforderungen.[306] Dabei rechtfertigen Schwierigkeiten in der Beurteilung der Rechtslage keinen Abschlag.[307]mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Bedeutung der Wertgrenze des § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG

Rz. 64 Im Hinblick auf entsprechende verfassungsgerichtliche Vorgaben ist (seit dem ErbStG 2016) in § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG eine absolute Erwerbsgrenze von 26 Mio. EUR für die Gewährung des Verschonungsabschlags im Gesetz geregelt. Außerdem besteht für die Beurteilung der sich im Falle des Überschreitens dieser Grenze ergebenden Rechtsfolgen eine weitere Prüfschwelle von 90...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 67 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt ...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Ordentlicher Pflichtteil

Rz. 145 Gemäß § 2317 Abs. 1 BGB entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall. Ein Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil besteht dann, wenn der übergangene Anspruchsteller zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört, keinen Verzicht erklärt hat und der Anspruch nicht ausgeschlossen (§§ 2333 ff. BGB) oder verjährt (§ 2332 BGB) ist. Rz. 146 Wer die Erbschaft ...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / VII. Dokumentation der Ausgangslage

Rz. 32 Auf der Grundlage der zusammengetragenen Sachverhaltsinformationen einschließlich der bereits geäußerten Wünsche und Pläne des Unternehmers sollte zunächst der Status quo festgestellt und angemessen dokumentiert werden. Dies umfasst die zivil- und steuerrechtlichen Aspekte ebenso wie die Beurteilung der Übergabereife des Unternehmens und (sonstige) Liquiditätsaspekte....mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Vorbehaltsnießbrauch an Einzelunternehmen

Rz. 96 Soweit die Übertragung eines Einzelunternehmens in Rede steht und in diesem Zusammenhang – trotz der oben dargestellten ertragsteuerlichen Probleme anlässlich der Übertragung – zugunsten des Schenkers ein Nießbrauchsrecht vorbehalten wird, ist auch wegen der steuerrechtlichen Beurteilung zwischen dem reinen Ertragsnießbrauch und dem Vollrechtsnießbrauch zu unterscheid...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / Literaturtipps

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Prüfung der Wertgrenze

Rz. 66 Maßgeblich für die Beurteilung der Wertgrenze ist das "Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2". Das ist das um das schädliche Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 bis 9 ErbStG) geminderte begünstigungsfähige Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG (vgl. hierzu unten Rdn 143 ff.). Allerdings regelt § 13a Abs. 9 ErbStG einen zusätzlichen Wertabschlag für (typische) Familienunterne...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Rechtliche Qualifikation

Rz. 7 Bei der Unterbeteiligungsgesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form einer Innengesellschaft, deren rechtliche Beurteilung grundsätzlich den §§ 705 ff. BGB folgt.[11] Aus diesem Grund ist es dem Wesen der Unterbeteiligungsgesellschaft immanent, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt und nicht rechtsfähig ist.[12] Da die Unterbe...mehr