Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Prüfung der vorliegenden Umstände nach ihrer Indizwirkung (Bewertungstabelle)

Rz. 36 Für die Prüfung sollten dem Rechtsanwender die Abgrenzungskriterien der Bundesagentur für Arbeit [78] bekannt sein, die nach der Neuregelung in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG neugefasst wurden, aber im Wesentlichen den bisherigen Kriterien entsprechen. So sehen die Fachlichen Weisungen folgende Positivkriterien für die Einordnung als Werkvertrag vor:mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Für die Statusbeurteilung unbeachtliche Kriterien

Rz. 25 Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ist viel zu wenig Aufmerksamkeit jenen Kriterien geschenkt worden, die von der Rechtsprechung als nicht ausschlaggebend eingestuft werden. Wenn man sich gemäß dem Konzept des ersten Referentenentwurfs aus dem BMAS vom November 2015 für eine detailliertere Regelung entschieden hätte, dann hätten im Interesse der Ausgewogenheit und ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / b) Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 302 Bei rechtlich und tatsächlich korrekt durchgeführter Solo-Selbstständigkeit besteht kein Anlass für eine etwaige Haftung oder Schuldnerschaft des überlassenden Dienstleistungsunternehmens und/oder des Einsatzunternehmens für etwaige sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche (Nach-) Forderungen. Für Sozialversicherung und Steuern gelten die gleichen Grundsätze wi...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / b) Nicht zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt

Rz. 68 Nicht einschlägig ist das Konzernprivileg, wenn der überlassene Arbeitnehmer "zum Zwecke der Überlassung eingestellt und beschäftigt" wurde. Der Begriff "und" ist missverständlich.[124] Richtigerweise kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer zum Zwecke der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.[125] Das Bindewort soll allein zum Ausdruck bringen, dass es nich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.3 Haftungsfallen

Grundsätzlich hat der Praxistreuhänder gegenüber den Mandanten des Praxisnachfolgers die gleichen Pflichten, wie gegenüber eigenen Mandanten und wie sie sich aus dem Steuerberatungsgesetz und der Berufsordnung ergeben. In der Rechtsprechung wird überwiegend die direkte Haftung des Praxistreuhänders gegenüber den Mandanten bejaht.[1] Der Praxistreuhänder sollte das Amt nur anne...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / Leitsatz

1. Eine Deckungszusage kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei unwahrscheinlich, dass erhebliche aber bestrittene Tatsachen vom VN mit von ihm benannten, grundsätzlich geeigneten Beweismitteln bewiesen werden können. 2. Die Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung setzt über die Unrichtigkeit der Bestätigungsvermerke voraus...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.5 Governance der Familienstiftung

Rz. 179 Die Organisation der Familienstiftung ist gesetzlich nicht abweichend vom Grundkonzept der rechtsfähigen Stiftung geregelt. Das Stiftungsrecht bietet hier jedoch weitgehende Gestaltungsoptionen für die interne Organisation und die Einbindung der Familienmitglieder. Die Familienstiftung benötigt lediglich einen Vorstand als Organ zur Vertretung im Rechtsverkehr. Im Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haftung des Entleihers (§ 42d Abs 6 S 1 EStG)

Rn. 99 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Entleiher haftet nach § 42d Abs 6 EStG wie der Verleiher (ArbG), jedoch beschränkt auf die LSt für die Zeit, für die ihm der Leih-ArbN überlassen worden ist. Die Haftung des Entleihers richtet sich daher nach denselben Grundsätzen wie die Haftung des ArbG. Sie ist akzessorisch und scheidet somit aus, wenn der Verleiher als ArbG nicht haf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.2 Einzelheiten

Rz. 10b a) Mieter deutscher Herkunft Der Vermieter muss jedoch dem Mieter nur dann gestatten, in oder außerhalb seiner Wohnung technische Anlagen zum Fernsehempfang anzubringen und zu nutzen, wenn er nicht seinerseits dem Mieter die Möglichkeit eröffnet, über bestimmte technische Vorrichtungen sein Fernsehgerät anzuschließen und Programme zu empfangen. Der Mieter hat keinen A...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 9 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung und Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Ausgewählte Literaturhinweis: Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Heß, Asset Protection, NWB 2017, 450; Kraft, Besteuerungssystematische Unterschiede auf der Ebene der unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre transparenter und intransparenter Trusts; Linn/Schmitz, Offene Fragen bei der steuerlichen Behandlung liechtensteinis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagen des Human-Resour... / 3 Integration des HR-Controllings in die Personalarbeit und in das Unternehmens-Controlling

Stabsfunktion im Personalbereich oder im Unter­nehmens-­Controlling "Das HR-Controlling kann als reine Stabsfunktion ohne Umsetzungs- und Weisungsbefugnis an die Unternehmensleitung oder die Personalleitung angebunden werden. Oder es ist als eigene Linienabteilung dem Personalmanagement oder dem Unternehmens-Controlling zugeordnet. Die Entscheidung, welche der genannten Varia...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.1 Ansatz und Ausweis

Rz. 110 Vorbemerkungen Die Entwicklung von Software ist im Regelfall mit hohen Kosten verbunden. Für den Hersteller stellt sich die Frage, wie diese Kosten bilanziell zu behandeln sind, insbesondere, ob es sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens oder um steuerrechtlich nicht aktivierungsfähige bzw. handelsrec...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 9 Besetzung d... / 2.2 Verwaltung und Dienstaufsicht

Rz. 5 Die Neufassung des früheren Abs. 3 durch das 6. SGGÄndG bewirkt unter Verzicht auf eine bundesgesetzliche Zuständigkeitsregelung, dass die für die Dienstaufsicht und Verwaltungsgeschäfte zuständige Stelle bei den Sozialgerichten durch landesrechtliche Regelungen bestimmt wird (BT-Drs. 14/5943 S. 21). Eine Änderung ist dadurch nur insoweit eingetreten, als nicht generel...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen

Nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches mit, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zu beteiligen sind. Der Begrif...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.4 Umsetzung

Eine Umsetzung innerhalb der Dienststelle ist die mildeste Maßnahme und durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. § 4 TVöD bzw. § 4 TV-L setzen erst bei der Versetzung an, die anders als oft im Sprachgebrauch verwendet, eine Änderung der Dienststelle oder des Betriebes auf Dauer voraussetzt.[1] Dennoch kann auch bei einer Umsetzung eine räumliche Veränderung, die i...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen

Ein weiteres Anhörungsrecht ergibt sich schließlich aus § 87 Abs. 3 BPersVG. Benecke[1] sieht diese Regelung zutreffend im Kontext des § 87 Abs. 2 BPersVG als allgemeine Norm zur ausreichenden Beteiligung der Beschäftigten bei der Ausgestaltung ihrer Arbeitswelt im weitesten Sinne. So sind neben den räumlichen Verhältnissen, die in Abs. 2 hinsichtlich Lage, Geeignetheit und G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Systematik und Anwendungsbereich

Rz. 4 § 9 Abs. 1 enthält das Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. In den folgenden Absätzen finden sich Sonderregelungen für Schichtbetriebe (Abs. 2) und Kraftfahrpersonal (Abs. 3). In den §§ 10-13 ArbZG sind zahlreiche Ausnahmen geregelt, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zulässig ist oder durch Rechtsv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2 Direktionsrecht bezüglich agiler Kommunikation

Sich miteinander zu vernetzen und vernetzt miteinander zu kommunizieren, ist Teil von agilen Arbeitsweisen. Kollaborativer Austausch ergibt sich daher aus einer agilen Zusammenarbeit. 2.2.1 Konkretisierung Fraglich könnte jedoch sein, ob die Anweisung eines Arbeitgebers, sich auf einer technischen Plattform, im Intranet oder sogar im Internet, auszutauschen und hierüber auch p...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1 Direktionsrecht bezüglich der agilen Methoden

Im Rahmen seines Weisungsrechts hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein subjektives Gestaltungsrecht, was Arbeitsmethoden und Arbeitsansätze betrifft.[492] Das basiert darauf, dass die im Arbeitsvertrag beschriebene Leistungsverpflichtung nur abstrakt in der Benennung der Tätigkeit dargestellt ist. 2.1.1 Konkretisierung Der Arbeitgeber darf und muss unter Umständen sogar durch e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.1 Direktionsrecht und Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber darf kraft seines gesetzlich begründeten Weisungsrechts die Tätigkeit des Arbeitnehmers bestimmen (§ 106 GewO).[34] Danach hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen und ihn entsprechend der wechselnden betrieblichen Erfordernisse im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrages einzusetzen. Ferner darf er im Verlauf des Arbeitsverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.2 Direktionsrecht und Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber ist mittels Ausübung seines Direktionsrechts gemäß § 106 GewO grundsätzlich befugt, die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen einseitig festzulegen, soweit keine anderweitigen gesetzlichen, vertraglichen, betrieblichen oder tariflichen Arbeitsbedingungen vorliegen.[30] Bei der Bestimmung der Arbeitszeit ist vorwiegend die Lage der Arbeitszeit gemein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[27] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz (§ 106 Gewerbeordnung [GewO]), das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.1 Konkretisierung

Der Arbeitgeber darf und muss unter Umständen sogar durch eine genaue Anweisung bestimmter Handlungen und Unterlassungen die Arbeitsverpflichtung konkretisieren.[493] Das ergibt sich aus § 106 GewO, in dem das Weisungsrecht gesetzlich begründet ist.[494] Nach Satz 2 dieser Norm erstreckt sich das Weisungsrecht über die reine Arbeitsleistung hinaus auch auf die Ordnung und da...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 2.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

§ 6 Abs. 5 TVöD erlaubt dem Arbeitgeber, im Rahmen seines Direktionsrechts Wechselschicht- und Schichtarbeit nach billigem Ermessen festzulegen (§ 106 Satz 1 GewO; § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ausüben des billigen Ermessens wird durch die Tarifregelung näher beschrieben. Danach sind die Beschäftigten im Rahmen betrieblich oder dienstlich begründeter Notwendigkeiten zur Lei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.1 Konkretisierung

Fraglich könnte jedoch sein, ob die Anweisung eines Arbeitgebers, sich auf einer technischen Plattform, im Intranet oder sogar im Internet, auszutauschen und hierüber auch persönliche Daten und Informationen preiszugeben, ebenfalls noch vom Direktionsrecht umfasst ist. Zunächst einmal handelt es sich hier genauso wie bei der Anweisung von bestimmten Arbeitsmethoden um eine K...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[37] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass ›in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.2 Billiges Ermessen

Eine entsprechende Vorgabe des Arbeitgebers dürfte durch sein Direktionsrecht gedeckt sein, sofern auch hier bei einer Interessenabwägung beide Seiten berücksichtigt werden und keine überwiegenden Belange der Mitarbeiter entgegenstehen. Ein großer Nutzen solcher sozialen und kollaborativen Plattformen ist es, Kontakt und Beziehungen innerhalb der Belegschaft zu fördern, zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.2 Arbeitsvertragliche Festlegung

Sofern agiles Arbeiten ermöglichen soll, ›von überall‹ aus zu arbeiten, also z. B. auch verschiedene Betriebsorte des Arbeitgebers bedienen soll, kann der Arbeitgeber dies grundsätzlich anweisen. In der Ausübung seines Direktionsrechts ist er aber ggf. durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen eingegrenzt.[38] Sofern ein fester Arbeitsort im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, is...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.3.2 Job-Sharing

Eine Idee hierzu könnte sein, Job-Sharing zur Flexibilisierung der Arbeitszeit zu nutzen. Job-Sharing liegt vor, wenn sich zwei oder mehr Arbeitnehmer die Arbeitszeit für einen Arbeitsplatz teilen.[43] Gesetzlich ist die Teilung eines Arbeitsplatzes schon jetzt durch § 13 Abs. 1 TzBfG möglich. Der Unterschied zu einem ›normalen‹ Arbeitsverhältnis besteht darin, dass das ›Dir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.2 Billiges Ermessen

In diesem Zusammenhang könnte das Merkmal ›Transparenz‹ bei den agilen Arbeitsmethoden und Formaten einen besonderen rechtlichen Aspekt berühren. Durch die Anweisung von transparenten, agilen Arbeitsmethoden könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters aus Art. 2 GG tangiert sein. Die Ausübung des Weisungsrechts muss nach ›billigem Ermessen‹ erfolgen.[497] Bil...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 2.1 Persönlichkeitsschutz

Zu einem Arbeitsverhältnis gehört es, die Leistung der Mitarbeiter zu betrachten und ggf. auch zu bewerten. Aus seinem Direktionsrecht heraus (§ 106 GewO), darf der Arbeitgeber das Arbeitsergebnis des Arbeitnehmers überprüfen.[32] Wie schon im Kapitel zu den agilen Arbeitsmethoden ausgeführt, stellt sich auch hier die Frage, ob und inwieweit ggf. unzulässige Eingriffe in das...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.1 Arbeitszeitgesetz – Im Spannungsfeld von Wunsch und Wirklichkeit

Für die Arbeitszeit gibt es ein eigenes Gesetz – das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz zählt. Ausgenommen sind nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG. Sämtliche Handlungen von Arbeitgebern hinsichtlich Gestaltung und Vereinbarungen, bezogen auf die Arbeitszeit für Mitarbeiter, müssen sich an ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.3.3 Arbeit auf Abruf

Eine weitere Möglichkeit, gesetzliche (Arbeitszeit-)Vorschriften agil zu nutzen, kann sich durch § 12 TzBfG ergeben, in dem die ›Arbeit auf Abruf‹ geregelt ist. Hier können die Arbeitsvertragsparteien flexible Arbeitszeiten vereinbaren.[51] Von einem Abrufarbeitsverhältnis wird gesprochen, wenn Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung entsprechend dem wechselnden Anfall im Betrieb z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.1.3 Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters

Das Persönlichkeitsrecht ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seiner Menschenwürde und auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.[500] Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber hat er dafür zu sorgen, dass das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern gen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.2.3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz des Mitarbeiters

Aus dem Persönlichkeitsrecht folgt, das jeder befugt ist, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst bestimmen zu können.[505] Dabei ist nicht relevant, ob die Daten automatisiert erhoben oder verwendet werden. Geschützt wird die Entscheidung des Einzelnen darüber, selbst zu bestimmen, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Inhal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 8 Geteilter Dienst

Ein sog. geteilter Dienst liegt vor, wenn die tägliche Arbeitszeit durch einen Zeitraum unterbrochen wird, der über die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen hinausgeht, wobei sich üblicherweise der Beginn der täglichen Arbeitszeit nicht ändert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter arbeitet täglich von 7 bis 11 Uhr und von 16 bis 19 Uhr. Geteilte Dienste ohne regelmäßigen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schichtarbeit / 2.3 Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitzeitbeschäftigte sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Leistung von Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet, ohne dass es deren Zustimmung bedarf. Nach § 6 Abs. 5 TVöD muss der Arbeitgeber lediglich bei Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit die vorherige Zustimmung der Teilzeitbeschäftigten einholen. Dies ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2022, Zulässige Bel... / 3 Der Praxistipp

Pfändungsschutz nach § 803 Abs. 2 ZPO Die Entscheidung des AG ist im Ergebnis richtig. Nach § 803 Abs. 2 ZPO hat die Pfändung zu unterbleiben, wenn sich von der Verwertung der zu pfändenden Gegenstände ein Überschuss über die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht erwarten lässt. Hierbei ist es von zentraler Bedeutung, den richtigen Vergleich anzustellen. Kosten prüfen Es ist als...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.2 Ordnungsverhalten

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber im Rahmen seiner aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG sich ableitenden Organisationsbefugnis die Ordnung und damit das Verhalten von Mitarbeitern bestimmen.[524] Reines Arbeitsverhalten von Mitarbeitern, das in der Erfüllung der Arbeitspflicht liegt, ist mitbestimmungsfrei.[525] Ebenso sind arbeitstechnische Fragen, wie der Betrieb se...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2 Legal Check: Agile Arbeitsmethoden

Agiles Arbeiten macht Vorgänge, Prozesse, Ergebnisse und Wissen transparent. Zudem gibt es typische prozessuale Abläufe und Teamverantwortlichkeiten bei agilen Arbeitsmethoden, wie z. B. bei Scrum oder Design Thinking. Rechtliche Berührungspunkte können sich hierdurch zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zum Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, zur Mitbestimmung des Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 2.3.4 Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit

Arbeitgeber können z. B. auch mit Gleitzeitvereinbarungen auf unternehmerische und private Bedürfnisse sehr variabel eingehen.[69] Zwar hat dies auch in den Grenzen des ArbZG zu erfolgen, es wird jedoch einfacher, ggf. ›elastische‹ Bereiche zu schaffen und/oder auch mit Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Damit bestehen für den Mitarbeiter teilweise keine verpflichtenden Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 2.2.7 Heimarbeiter

Heimarbeiter, die unter das Heimarbeitergesetz fallen, sind keine Beschäftigte, da sie nicht dem Weisungsrecht eines Arbeitgebers unterliegen, sondern Dauer und Lage der Arbeitszeit, die Reihenfolge der Arbeit usw. nach eigenem Ermessen bestimmen können.mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.3 Fehlerhafte Durchführung

Soweit die Maßnahme dennoch durchgeführt wird, obwohl entweder keine Zustimmung des Personalrats vorliegt oder die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen, ist die Anordnung gegenüber Arbeitnehmern unverbindlich. Die Anordnung der Versetzung, Zuweisung bzw. Abordnung stellt lediglich eine Ausübung des Direktionsrechts dar. Soweit dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht vorliege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice und mobile Arbei... / 1.1 Beginn von Homeoffice/mobiler Arbeit

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice und mobile Arbei... / 1.2 Beendigung von Homeoffice/mobiler Arbeit

Auch über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice bzw. der mobilen Arbeit sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit eingeräumt wurde, im Homeoff...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 2.1.1 Mitwirkungspflicht

Rz. 3 Gemäß Abs. 1 hat das Jugendamt nach Maßgabe der § 38 JGG und § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in Verfahren nach dem JGG mitzuwirken. Die Aufzählung der in Abs. 1 genannten Vorschriften des JGG ist unvollständig. Noch weitere Normen des JGG regeln die Mitwirkung der "Jugendhilfe im Strafverfahren" (diesem Terminus wird teilweise gegenüber dem gebräuchlichen Begriff "Jugendgericht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BEM bei hohen Fehlzeiten / 7.5 Schadensersatzanspruch des Beschäftigten

Grundsätzlich denkbar ist, dass der Beschäftigte gegen den das betriebliche Eingliederungsmanagement pflichtwidrig nicht durchführenden Arbeitgeber einen Schadensersatzanspruch geltend macht. Um erfolgreich zu sein, muss er allerdings nachweisen, dass ihm durch die Pflichtverletzung des Arbeitgebers ein Schaden (z. B. der Gesundheitsschaden oder der Verlust des Arbeitsplatze...mehr