Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Rechtsfolgen aus der Anwendung des § 15 S 2 KStG

Tz. 114 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 2 KStG verbietet im Wege eines Treaty Override auf Ebene der OG die Anwendung des DBA-Schachtelprivilegs und verlagert die Entscheidung über dessen Anwendung auf die Ebene des OT. GlA s Dallwitz (in Sch/F, 2. Aufl, § 15 KStG Rn 132) und s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 15 KStG Rn 33). Zur Zulässigkeit eines Treaty Overrides s § 8b KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Personengesellschaft als Organträger

Tz. 31 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine Pers-Ges, gestaltet sich die in § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG angeordnete Anwendung des § 8b KStG, des § 3 Nr 40 EStG und des § 3c Abs 2 EStG schwieriger, denn nicht die Pers-Ges selbst, sondern ihre Gesellschafter (natürliche Personen oder Kö) sind St-Subjekt bei der ESt bzw KSt, und erst bei diesen kann darüber entschieden werden,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 KStG, mit "Ermittlung des Einkommens bei Organschaft" überschrieben, regelt Ausnahmen von dem Grundsatz, dass die kstliche Organschaft nicht in die getrennte Einkommensermittlung von OG und OT eingreift, sondern lediglich das für jedes St-Subjekt im Organkreis eigenständig ermittelte Einkommen für Besteuerungszwecke beim OT zusammenfasst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1 Laufende Besteuerung

Tz. 68 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG gleichzeitig am Grundkap der KGaA beteiligt, gehören die Kommanditaktien weder zu der Gewinnbeteiligung des phG an der KGaA noch zu seinem (notwendigen) Sonder-BV (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die aus seiner Kap-Beteiligung erzielte Dividenden gehören bei ihm nicht zu den Eink aus Gew, sondern – wie bei den an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Einzelunternehmen als Organträger

Tz. 29 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ist der OT eine natürliche Person, sind bei ihm auf die in dem zuzurechnenden Organeinkommen enthaltenen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1 bis 3 KStG, § 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG, dh die Grundsätze der Teil-Eink-Besteuerung, anzuwenden (bis VZ 2008: der Halb-Eink-Besteuerung). Dass bei der OG § 3c Abs 2 EStG rechtsformb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Laufende Besteuerung

Tz. 66 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden die Aktien der Kommanditaktionäre im PV gehalten, so stellen die hieraus erzielten Dividenden nicht Eink aus Gew, sondern – im Zeitpunkt des Zuflusses – Eink aus KapV iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, nachdem sie zuvor als Teil des Gewinns der jur Pers der KSt unterlegen haben (s Urt des BFH v 21.06.1989, BStBl II 1989, 881). Die Dividend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben, sind nach § 2 Nr 1 KStG mit ihren inl Eink (§ 49 EStG) beschr kstpfl. Soweit diese st-abzugspflichtige Eink beziehen (zu den einschlägigen Eink s Tz 8–10), ist die KSt mit dem St-Abzug abgegolten, soweit diese Eink nicht einem inl Betrieb zuzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.2 Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 51 Mit der Einführung der aktuellen Vorschrift des § 11 AStG setzte der Gesetzgeber die ATAD, und insbesondere Art. 8 Abs. 5 und 6, um (vgl. Rz. 11 und 14).[1] Rz. 52 Ob die Umsetzung der ATAD im Ergebnis vollständig gelungen ist, wird im Schrifttum teilweise für die nachfolgende Konstellation bezweifelt.[2] Nach Art. 8 Abs. 5 ATAD sei die Doppelbesteuerung bei einer tats...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in § 8b Abs. 1 S. 1 KStG genannten Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.7.1 Einlage

Rz. 559 Hält ein Steuerpflichtiger die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft im Privatvermögen und legt dieser die Beteiligung in ein gewerbliches Betriebsvermögen ein, unterliegen die Hinzurechnungsbeträge ab dem Erhebungszeitraum, in dem die Einlage erfolgt, auch der Gewerbesteuer. Erhält der Steuerpflichtige anschließend Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 oder erz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.4 Die steuerliche Fachliteratur zur transparenten oder intransparenten Besteuerung

Tz. 42d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Dem ggü wird in der stlichen Fachlit ganz überwiegend die "transparente Besteuerung des phG" nach der oa Lösungsalt 2 (s Tz 42a) favorisiert. IdS s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8b Rn. 521a); s Stapperfend ua (in H/H/R, EStG, § 15 Rn 905); s Frotscher (in F/D, KStG, § 8b Rn 562); s Halasz/Kloster/Kloster (GmbHR 2002, 77, 89); s Kollruss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Zur Anwendung des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 15 S 1 Nr 2 S 3 KStG betrifft den Fall, dass die OG, bei der die Dividenden bzw Anteilsveräußerungsgewinne/-verluste sowie ggf damit zusammenhängende Ausgaben anfallen, ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut ist, das die betroffenen Anteile dem Handelsbestand iSd § 340e Abs 3 HGB (bis zum VZ 2016: dem Handelsbuch) zuzurechnen hat (d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Weitere materielle Voraussetzungen und Nachweiserfordernisse (Abs 5 S 2 bis 5)

Tz. 55 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Erstattung ist subsidiär zu anderen inl (zu ausl s Abs 5 S 2 Nr 5 und S 5) Erstattungsmöglichkeiten (Abs 5 S 2 Nr 1), dh es ist keine Erstattung zu gewähren, wenn und soweit Anträge auf (tw) Erstattung gem § 44a Abs 9 EStG und/oder gem DBA iVm § 50c (früher § 50d) EStG gestellt werden könnten. Dies begrenzt im Ergebnis die nach Abs 5 mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Betriebe gewerblicher Art als Organträger

Tz. 126 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Auch ein BgA kann OT sein, wenn er als gew Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (s Urt des FG He v 16.05.2017, EFG 2017, 1544). Während Eigengesellschaften als Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG, § 8 Abs 2 KStG unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit stets und in vollem Umfang einen Gew begründen, soda...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Zusammenfassendes Beispiel

Tz. 73 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 1. Sachverhalt Die X-GmbH ist phG der Y-KGaA mit einem Kpl-Kap von 1 Mio EUR. Außerdem ist sie – neben den anderen Kommanditaktionären – gleichzeitig am Grundkap von 4 Mio EUR mit 10 % = 400 000 EUR beteiligt. Für die Geschäftsführung erhält die X-GmbH ein (angemessenes) Entgelt von 200 000 EUR, für die Vermietung des Betriebsgrundstücks an ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3.2.1 Einstufiges Beteiligungsverhältnis (unmittelbare Beteiligung)

Rz. 389 Praxis-Beispiel Beispiel 1: Natürliche Person, Beteiligung im Betriebsvermögen, Anwendung des Teileinkünfteverfahrens Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige A ist an der Zwischengesellschaft BCo zu 100 % beteiligt. Die Beteiligung wird im gewerblichen Einzelunternehmen (Betriebsvermögen) gehalten. Das Wirtschaftsjahr der BCo entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 240 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge

Rz. 287 Ein zusätzlicher Schwierigkeitsgrad tritt auf, sofern der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG unterschiedlich hoch ausfällt. Dies ist bei (ausländischen) Zwischengesellschaften insbesondere der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen innerhalb eines Zeitraums offene und verdeckte Gewinnausschüttungen zufließen. Erstere sind ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)

Rz. 249 Die nachfolgenden Beispiele für eine juristische Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Obergrenze 1. Die Differenzierung erfolgt der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Aus Gründen der Übersicht wurde die Berechnung der Obergrenze 2 (§ 11 Abs. 2 S. 2 AStG...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.2 Grundsatz: aktive Einkünfte

Rz. 255 Als Grundsatz qualifiziert § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG die dort genannten Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 KStG als aktiv.[1] Dies gilt unabhängig von der Art der ausgeschütteten Gewinne (d. h. nicht nur aktive Gewinne) und auch unabhängig von der Höhe der steuerlichen Vorbelastung.[2] Es gilt allerdings nur vorbehaltlich der nachfolgend erläuterten Ausnahmen. Somit liegen akti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Literaturhinweise

Annissimov/Stüber, Die Erstattung europarechtswidrig abgezogener KapSt auf Dividenden nach dem neuen § 32 Abs 5 KStG, DStZ 2013, 379; Patzner/Nagler, Konsequenzen des EuGH-Urteils vom 16.06.2022 in der Rs C-572/20, ACC Silicones, IStR 2022, 709.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.6 Einkünfteermittlung (§ 15 Abs. 7 AStG)

Rz. 77 Die Einkünfteermittlung für Zwecke des § 15 Abs. 7 AStG (und sodann der Zurechnung nach § 15 Abs. 1 AStG) ist von der möglichen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Familienstiftung im Inland (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) streng zu trennen, beide Ermittlungen laufen parallel zueinander. Für Zwecke des § 15 bleibt die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.2 Verhältnis zum DBA-Recht

Rz. 17 Stillschweigender Missbrauchsvorbehalt Die Einschätzung des Konfliktpotentials innerstaatlicher Normen mit dem Abkommensrecht hängt im Zusammenhang mit dem Regelungsbereich des § 20 AStG maßgeblich von der Frage ab, ob DBA unter einem inhärenten Missbrauchsvorbehalt stehen. Einer Auffassung im Schrifttum nach sei dies zu verneinen.[1] Ein Abkommen lasse dies nicht erke...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.3 Anwendungsbeispiele (juristische Person)

Rz. 273 Die nachfolgenden Beispiele für eine juristische Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG und der fiktiv vollausgeschütteten Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 2 AStG. Rz. 27...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8.3 Ausnahme: Materielles Korrespondenprinzip (Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a)

Rz. 260 § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG inkorporiert als erste Ausnahme von der Einordnung der Bezüge als aktiv das materielle Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG).[1] Dieses zielt darauf ab, eine Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen zu versagen, wenn diese auf Ebene der leistenden Gesellschaft abziehbar waren und somit keine hinreichende Vorbelastung der ausgesch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.1 Grundsatz

Rz. 281 Bei den in den Rz. 268 – 275 verwendeten Beispielen erhielten die Steuerpflichtigen im Laufe des zweiten Veranlagungszeitraumes nur einen Bezug i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Erhält der Steuerpflichtige jedoch mehrere Bezüge von derselben Gesellschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums, ist die Prüfung der beiden Obergrenzen für jeden einzelnen Bezug du...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.2 Anwendungsbeispiele (natürliche Person)

Rz. 267 Die nachfolgenden Beispiele für eine natürliche Person illustrieren die Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der beiden Obergrenzen. Die Differenzierung erfolgt anhand der Zuordnung der Beteiligung an der Zwischengesellschaft zum Privat- oder Betriebsvermögen sowie der entsprechenden steuerlichen Freistellung der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 5.3 Einbeziehung von Steuererstattungsansprüchen auf Gesellschafterebene (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 445 Gem. § 8 Abs. 5 S. 2 AStG sind in die Belastungsrechnung – gemeint ist grds. die Belastungsrechnung i. S. v. Abs. 5 S. 1 (s. Rz. 430ff.)[1] – Ansprüche einzubeziehen, die der Ansässigkeitsstaat der ausländischen Gesellschaft im Fall einer Ausschüttung der Gesellschaft dem Stpfl. oder einer anderen Gesellschaft, an der der Stpfl. beteiligt ist, gewährt. Die Vorschrift...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.2 Regelungsinhalt und Anwendungsregel

Rz. 42 § 21 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AStG führt die in § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 5 AStG enthaltene Regelung den Widerruf der Stundung betreffend auch für Stundungen nach § 6 Abs. 4 oder Abs. 5 AStG a. F. ein. Ein Widerruf der Stundung der Wegzugssteuer erfolgt, soweit Gewinnausschüttungen oder Einlagenrückgewähren erfolgen, deren Wert – in Summe – ein Viertel des gemeinen Werts der Antei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 53 Soweit die Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betroffen ist, ergibt sich kein Konflikt der Hinzurechnungsbesteuerung mit den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Ermittlung der Einkünfte wird nicht durch das Abkommensrecht geregelt. Anders ist die Regelungslage hingegen mit der Besteuerung des Hinzurechnungsbetrags für den inländischen Steuerpflichtige...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.2 Folgeänderungen bis 2013

Rz. 12 Nach einigen punktuellen Anpassungen des § 8 AStG in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren[1] wurde durch das StSenkG[2] die Niedrigsteuergrenze von "weniger als 30 vom Hundert" auf "weniger als 25 vom Hundert" herabgesetzt, um eine Angleichung mit dem deutschen Körperschaftsteuersatz herbeizuführen.[3] Durch das UntStFG[4] kam es zu einer Streichung des § 8 Abs. 2 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Rz. 58 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (siehe u. a. BFH-Urteil vom 23. Juni 2005 – VI R 124/99 –, BStBl II S. 766, zu den Wandelschuldverschreibungen) führt das Innehaben von Ansprüchen oder Rechten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber im Regelfall noch nicht zum Lohnzufluss. Der Zufluss ist erst mit der Erfüllung des Anspruchs (der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.3.1 Laufende Besteuerung

Tz. 64 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist der phG eine Kap-Ges (zur Zulässigkeit s Tz 10), so ist bei ihr schon aufgr des § 8 Abs 2 KStG die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich vorzunehmen. Das gilt auch für die Erfassung des Gewinns (eigentlicher Gewinnanteil und Sondervergütung) aus der Beteiligung an der KGaA als phG. Zur Behandlung der an die KGaA überlassenen WG im BV des p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.12 Der REIT

Tz. 67a Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlage für sog Real Estate Investment Trusts (REIT) ist das Ges zur Schaffung dt Immobilien-AG mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007 (BGBl I 2007, 914). Es handelt sich hierbei zivilrechtlich um börsennotierte AG mit einem Mindestgrundkap von 15 Mio EUR, deren Hauptgeschäftsfeld darin besteht, Immobilien zu besitzen und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.5 Organschaftsketten; nachgeordnete Personengesellschaft

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei Organschaftsketten gilt das in § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG geregelte Verbot der Anwendung insbes der § 8b-Befreiungen auch für alle Gesellschaften, die zugleich OG und OT sind (dazu auch s Tz 24 und s Frotscher, in F/D, § 15 KStG Rn 53). Bei einer Gesellschaft, die gleichzeitig OG und OT ist, ist es erforderlich, die Daten aus der gesonderten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.2.1 Einführung des § 8 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 11 § 8 AStG wurde im Zuge der Einführung des Außensteuergesetzes im Jahr 1972[1] als Teil der Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung ins Gesetz aufgenommen. Die damalige Gesetzesfassung umfasste 3 Abs., von denen 2 bis zur Reform durch das ATADUmsG im Kern fortbestanden – namentlich den Aktivkatalog in § 8 Abs. 1 AStG und die Regelung der Niedrigbesteuerung in §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 9 KStG

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zur Anwendung bzw Nichtanwendung des § 8b Abs 9 KStG bedarf es keiner ausdrücklichen Sonderregelung in § 15 S 1 Nr 2 KStG, weil der Abs 9 des § 8b KStG eine Annexvorschrift zu den in § 15 S 1 Nr 2 KStG angesprochenen Abs 7 und 8 ist. Die Rückausnahmevorschrift des § 8b Abs 9 KStG, wonach die Abs 7 und 8 des § 8b KStG auf Bezüge iSd MT-RiLi ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung und Entwicklung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Wes (s aber Tz 6) regelt § 32 KStG, in welchen Fällen dem St-Abzug (s §§ 43, 48, 50a EStG, s § 32 Abs 3 KStG; s Tz 7 ff) Abgeltungswirkung zukommt, also ob für dem St-Abzug unterliegende Eink eine KSt-Veranlagung durchzuführen ist oder nicht. Bei Abgeltungswirkung wirkt der St-Abzug als endgültige Belastung. Unberührt bleiben den St-Abzug ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8.3 Die Gewerbesteuer der Kommanditaktionäre

Tz. 80 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gehören die Kommanditaktien zu einem gew BV, so erfolgt die Hinzurechnung der Dividenden zum Gewinn aus Gew nach § 8 Nr 5 GewStG nach den in Tz 78 erläuterten Grundsätzen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.28 Anwendungsregelung zu § 32 Abs 6 KStG (§ 34 Abs 10a KStG idF des Wachstumschancengesetzes)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Vorschrift des § 34 Abs 10a KStG idF des WachstumschancenG ordnet an, dass § 32 Abs 6 KStG nF in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Lt Ges-Begr (BT-Drs 20/8628, 197) sei dies aus unionsrechtlichen Gründen geboten. Durch den durch das WachstumschancenG eingefügten Erstattungsanspruch nach § 32 Abs 6 KStG wird im Bereich der KapESt die St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Einkommensermittlung bei partieller und voller Steuerpflicht

Tz. 29 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 In Fällen der partiellen StPflicht sind bei der Ermittlung des Einkommens aus den nichtbegünstigten Tätigkeiten in der Praxis folgende Grundsätze zu beachten: Für Vermietungsgen liegen hinsichtlich dieses stpfl Bereichs in vollem Umfang Eink aus Gew vor (s Schr des BMF v 22.11.1991, aaO Rn 32). Die Höhe der stpfl Einnahmen (BE) steht grds eben...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1.2 Anwendung des Aktivkatalogs im Allgemeinen

Rz. 115 Um die – im System der Hinzurechnungsbesteuerung – unschädlichen (aktiven) von den schädlichen (nicht aktiven und daher passiven) Einkünfte abzugrenzen, bedient sich der Gesetzgeber eines Aktivkatalogs. Folglich werden die aktiven Tätigkeiten und Einkünfte abschließend aufgelistet.[1] Alle nicht unter den Katalog subsumierbaren Einkünfte sind automatisch passiv.[2] D...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 63 Artikel 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) dient den Vertragsstaaten als "Erlaubnisnorm", um bei fremdunüblichen Verrechnungspreisen Gewinnkorrekturen vorzunehmen. Diese Vorschrift fungiert jedoch nach h. M. nicht als direkte Korrekturanweisung und hat somit keine unmittelbare Durchführungswirkung (keine sog. "Self-Executing Wirkung"); vielmehr ist stets eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.10.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 295 § 8 Abs. 1 Nr. 9 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus "Umwandlungen" unter den Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Das Vorliegen einer "Umwandlung" ist somit zentrales Tatbestandsmerkmal des Aktivtatbestands. Was eine "Umwandlung" ist, ist durch Auslegung zu bestimmen. Es gilt hierbei ein steuerrechtliches Begriffsverständnis. Da sowohl die Gesetzesbegründung[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.1 Entstehung und Änderungen vor Inkrafttreten des ATAD-UmsG

Rz. 15 Die Vorschrift ist auf die Gesetzesleitsätze vom 17.12.1970[1] zurückzuführen und wurde bisher mehrfach adjustiert. Die Grundstruktur (die ersten vier Absätze) blieb seither im Wesentlichen erhalten, da es sich bei § 10 AStG nicht um eine in die Gesetzessystematik der Hinzurechnungsbesteuerung eingreifende Vorschrift, sondern vielmehr um eine technische Vorschrift zur...mehr

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Rückstellung für unterlasse... / 3.1 Auswirkungen der Rückstellungsbildung auf das Ergebnis

Wie jede Rückstellung verschlechtert auch die für unterlassene Instandhaltung das Ergebnis. Gleichzeitig wird das Ergebnis des Folgejahres verbessert. Damit werden vor allem Steuerzahlungen um ein Jahr verschoben. Werden Dividenden an die Eigentümer gezahlt, sinkt durch die Bildung von Rückstellungen die Basis für deren Berechnung. Immer handelt es sich nur um eine Verschieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.5 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 42e Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus den ges Regelungen, die sich mit der Besteuerung einer KGaA bzw ihres phG beschäftigen, lässt sich uE eine in sich schlüssige Regelung nicht herleiten (ebenso s Burek/Thoß, StuB 2022, 167; aA s Urt des BFH v 01.06.2022, Az: I R 44/18): Die Tatsache, dass § 1 Abs 1 Nr 1 KStG die KGaA ohne Einschr als Kap-Ges nennt, spricht zunächst einmal...mehr