Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aktivierung des zukünftigen Gewinnanspruchs aus der Betriebs-KapGes ab 2001 sowie laufender Gewinnausschüttungen

Rn. 384 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der EuGH v 27.06.1996 und 10.07.1997, DB 1994, 1868 und DB 1997, 1513 (Tomberger I + II) hat die phasengleiche Aktivierung des Dividendenausschüttungsanspruchs daran gebunden, dass deckungsgleiche Geschäftsjahre vorliegen, und hat ohne vorherige Feststellung des JA der Tochter-KapGes und Vorliegen eines Gewinnverwendungsbeschlusses eine zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.6 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verunglückter Organschaft

Tz. 1831 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu den grundsätzlichen Rechtsfolgen einer verunglückten Organschaft zunächst s § 14 KStG Tz 1160ff. Gewinnabführungen stellen Ergebnisverwendungen dar und werden wie vGA behandelt, da der GAV einem ordnungsmäßigen Gewinnverteilungsbeschluss nicht gleichgestellt werden kann; s Urt des BFH v 31.01.1974, BStBl II 1974, 323. Kommt es bei einer v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.11 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Besitzunternehmen

Tz. 1383 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anteile an der Betriebs-Gesellschaft stellen bei einer Betriebsaufspaltung insoweit notwendiges (Sonder-)BV beim Besitzunternehmen dar, als die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft auch am Besitzunternehmen beteiligt sind. Daraus folgt zwingend, dass Ausschüttungen der Betriebs-GmbH insoweit auch zu (Sonder-)BE beim Besitzunternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Kein Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit diesem Merkmal wird die vGA von der oGA abgegrenzt. Für eine oGA ergibt sich die Nichtauswirkung auf das Einkommen bereits aus § 8 Abs 3 S 1 KStG; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil A Tz 1ff. Liegt ein Gewinnverwendungs-Beschl vor, schließt dies also die Annahme einer vGA aus (obwohl auch bei einer oGA eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.10 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 332 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 VGA sind ein typischer Fall der Überführung von Gewinnen in den Bereich außerhalb des BgA (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 41) und führen daher zu kapstpfl Kap-Erträgen der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG. Zum Vorliegen von vGA bei BgA s Tz 235ff. Vermögensverlagerungen und ähnliche Vorgänge zwischen vd BgA der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen wegen Nutzung einer Geschäftschance

4.3.1 Hintergrund der Geschäftschancenlehre Tz. 900 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Mit seiner Rspr-Änderung im Jahr 1995 (grundlegend s Urt des BFH v 30.08.1995, DStR 1995, 1873) hat der BFH den Fokus weg von den Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot hin zur mehr wirtschaftlich geprägten Prüfung gelenkt, ob der Gesellschafter eine Geschäftschance der Kap-Ges nutzt und dafür kein E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 1398 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu vGA bei BgA s § 4 KStG Tz 235ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Genossenschaften

Tz. 1399 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Zu vGA bei Gen s § 22 KStG Tz 14 und Tz 67. Tz. 1400–1450 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7 Zeitliche Aspekte der Prüfung der verdeckten Gewinnausschüttung

1.7.1 Ausschüttende Körperschaft Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei einem Betrieb gewerblicher Art, der ein Dauerverlustgeschäft ausübt – § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG

4.1 Allgemeines Tz. 14 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Aufgr der in § 8 Abs 1 S 2 KStG enthaltenen Klarstellung, dass auch bei einem BgA, der nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig ist, ein Einkommen zu ermitteln ist (s § 8 Abs 1 KStG Tz 486ff), stellt sich die Frage, ob aufgr einer solchen dauerdefizitäre Tätigkeit des BgA eine vGA an seine Träger-Kö anzunehmen ist (s Tz 3ff). Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 1701 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 720ff Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Rückzahlung/Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Übersicht über geänderte Textziffern-Bezeichnungen Ausgewählte Literaturhinweise: Schnorr, Die Rück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Geschäftsführertätigkeit

3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Grundsätze Tz. 360 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Tätigkeit des GF einer Kap-Ges wird häufig iRe Anstellungsverhältnisses ausgeübt. Zivilrechtlich liegt zwar idR kein Arbeitsvertrag, sondern ein (freier) Dienstvertrag vor; s zB Urt des BAG 11.06.2020 (GmbHR 2020, 1070). Dies ändert aber nichts daran, dass auch Ges-GF stlich idR als Arbeitnehmer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Gewinne und verdeckte Gewinnausschüttungen von Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG)

13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 ESt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Die einzelnen Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG

2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erwerb, Einziehung oder Veräußerung eigener Anteile

Tz. 1499 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Kommentierung zum Erwerb, zur Einziehung oder zur Veräußerung eigener Anteile s § 8 Abs 1 KStG Tz 60ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.12.4 Zeitlicher Ansatz von verdeckten Gewinnausschüttungen bei Tantiemen

Tz. 520 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In beiden Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass die nach § 8 Abs 3 S 2 KStG vorzunehmende Einkommenskorrektur und die Prüfung der Einlagenrückgewähr nach § 27 KStG sowie die Versteuerung beim AE regelmäßig zeitlich auseinanderfallen, da die gewinnmindernde Einbuchung des Tantiemeaufwands meistens nicht im selben Jahr erfolgt, in dem die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende Anteilseigner

Tz. 1812 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Auch ein außen stehender AE iSv § 16 KStG kann Empfänger einer vGA sein. Dies gilt inbesondere dann, wenn der außen stehende AE in schuldrechtlichen Beziehungen mit der OG oder dem OT steht. Eine vGA der OG an einen außen stehenden Gesellschafter setzt eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis zu diesem voraus. Beispiele: Der außen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5 Rechtsfolgen des § 8b Abs 7 KStG

Tz. 385 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 8b Abs 7 KStG nimmt Anteile, die für den kurzfristigen Eigenhandel bei Banken und Finanzdienstleistern vorgesehen sind, aus den Regelungen zur Dividendenfreistellung und VG-Freistellung aus. Für Dividenden und VG, die auf Kap-Beteiligungen entfallen, die in den oa Beständen enthalten sind, gelten damit die in § 8b KStG geregelten St-Freist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 27 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im Anrechnungsverfahren befreite § 8b Abs 1 KStG 1999 auf der Stufe der empfangenden Kö nur Dividendenbezüge aus dem Inl, die bei der ausschüttenden Kö aus dem Teilbetrag EK 01 finanziert worden sind. Der Anwendungsbereich des § 8b Abs 1 KStG ist durch das StSenkG (Halb-Eink-Verfahren) sachlich auf alle Inl- und Ausl-Dividenden sowie personel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Die erneute Änderung von § 8b Abs 5 KStG durch das UntStFG, IStR 2002, 150; Graf Kerssenbrock, § 8b Abs 5 KStG nach der "Lankhorst-Hohorst"-Entscheidung des EuGH, BB 2003, 2148; Körner, Das "Bosal" – Urt des EuGH – Vorgaben für die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen des Beteiligungserwerbs, BB 2003, 2436; Richter, Krit Beurteilung der gewstlichen Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.8.1 Subjektive Tatbestandsmerkmale der verdeckten Gewinnausschüttung?

Tz. 164 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Subjektive Elemente wie Wissen und Wollen gehören nicht zu den Wesensmerkmalen der vGA (s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 351 und 353). Zwar tauchen gelegentlich Passagen in der Rspr auf, die auf Willenselemente als Voraussetzung der vGA hindeuten können. So wird neben dem objektiven Merkmal der Vorteilszuwendung auf gesellschaftsre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Erbbaurechten

Tz. 994 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges ein Gebäude auf dem Grundstück ihres Gesellschafters, das ihr auf Grund eines Erbbaurechts überlassen wurde, und überlässt sie bei Ablauf des Erbbaurechts das Gebäude dem Gesellschafter gegen ein zu geringes Entgelt, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 12.07.1972 (BStBl II 1972, 802). In welcher Höhe ein Entgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen an außen stehende (Minderheits-)Gesellschafter

Tz. 1827 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 VGA der OG an außen stehende Minderheitsgesellschafter sind wie Az iSv § 16 KStG zu behandeln (s R 14.6 Abs 4 S 4 KStR 2015). Beispiel (in Anlehnung an Winter, GmbHR 1993, 418): Bei einem Organschaftsverhältnis iSd § 17 KStG ist der OT als Einzelunternehmer mit 60 % und sein Sohn als außen stehender Gesellschafter mit 40 % an der Organ-GmbH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.1 Grundsätzliches zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 781 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach der BFH-Rspr führen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Überstundenvergütungen an den Ges-GF einer Kap-Ges idR zu vGA; s Urt des BFH v 19.03.1997, BStBl II 1997, 577; s Urt des BFH v 27.03.2001, BStBl II 2001, 655, und v 14.07.2004, BFH/NV 2005, 247; s H 8.5 IV "Überstundenvergütungen" KStH 2015. Nach Auff des BFH ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.3 Keine grundsätzliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung, wonach ausschl die öff Hand die Verluste aus dem Dauerverlustgeschäft tragen muss, beinhaltet nach Verw-Auff jedoch keine ges Anerkennung inkongruenter (disquotaler) GA für diesen Bereich (zu dem Begriff der inkongruenten GA s § 37 KStG Tz 27a). Die aufgr § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG getroffenen Vereinbarungen zur Verlusttragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.6.2 Einzelfälle verdeckten Gewinnausschüttungen bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 236 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 VGA des BgA an seine Träger-Kö kommen hauptsächlich in folgenden Ausgestaltungen vor (hierzu ebenso s § 8 Abs 3 KStG Anh "Betrieb gewerblicher Art" und s § 8 Abs 3 KStG Anh "Sparkassen"): Leistungen des BgA an die Träger-Kö, für die kein im Geschäftsverkehr übliches Entgelt verlangt wird, zB für die Überlassung von Hebedaten von dem Wasservers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen

Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der verwirklicht worden wäre, wenn alle Beteiligten die wirtsch Eigeninteressen der Kö h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.16 Strafrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 688 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann den Tatbestand einer St-Hinterziehung (s § 370 AO), oder einer leichtfertigen St-Verkürzung (s § 378 AO) erfüllen. Allerdings ist dies nicht automatisch und zwingend bei allen Arten von vGA der Fall. Beide Tatbestände setzen eine Verkürzung von St und damit eine Verminderung des Einkommens voraus. Das Strafrecht greift also bei vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.3.3 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1824 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Zu einer Organschaft kann es auch durch eine mittelbare finanzielle Eingliederung kommen (dazu umfassend s § 14 KStG Tz 263ff). Dabei ist nicht erforderlich, dass die vermittelnde Gesellschaft selbst organschaftstauglich ist (s Urt des BFH v 02.11.1977, BStBl II 1978, 76; s H 14.2 "Mittelbare Beteiligung" KStH 2015; auch s § 14 KStG Tz 270f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Sonstige Probleme der verdeckten Gewinnausschüttung im Grundstücksbereich

Tz. 1018 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Verzichtet eine GmbH auf die Ausübung eines günstigen Kaufangebots zu Gunsten ihres Gesellschafters, liegt darin eine vGA; s Urt des BFH v 03.11.1971 (BStBl II 1972, 227). Nach neuerer BFH-Rspr würde man dies damit begründen, dass die Gesellschaft ihrem Gesellschafter eine Geschäftschance unentgeltlich überlassen hat; s Tz 946ff. Tz. 1019 St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6.3 Empfänger der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 30 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Empfänger einer vGA können gesellschafts- und mitgliedschaftsrechtlich verbundene Personen aller Rechtsformen sein. Für die Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 KStG ist also völlig unerheblich, ob es sich beim AE/Mitglied um handelt. Bei einer Pers-Ges gilt dies unabhängig davon, dass diese sel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhne...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.11 Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art, insbesondere von Gewinn- und Verlustbetrieben?

Tz. 148 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH (s Beschl des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190 und s Urt v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961) hatte die Frage aufgeworfen, ob eine vGA allein schon dann anzunehmen ist, wenn ein BgA eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit ausübt, die (auch oder im Wes) im Interesse seiner Träger-Kö liegt. Diese Frage hat auch Bedeutung für die s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Keine verdeckte Gewinnausschüttung beim Dauerverlustgeschäft einer Eigengesellschaft – § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG

Tz. 45 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Als Reaktion auf die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961 und s Tz 11), nach der die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts zu einer vGA an die jur Pers d öff Rechts führt, sah der Gesetzgeber sich aus den oa Gründen (s Tz 14ff) veranlasst, auch insoweit die frü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verdeckte Gewinnausschüttung: Definition für § 8 Abs 3 S 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner aktuellen Rspr definiert der BFH eine vGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG alsmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Verhältnis zu den DBA und Anrechnung ausländischer Steuern

Tz. 30 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für ausl Dividenden reicht die in § 8b Abs 1 S 1 KStG geregelte St-Freistellung weiter als die in den DBA geregelte, weil sie weder an Aktivitätsklauseln noch für bis zum 28.12.2013 zufließende Bezüge an eine Mindestbeteiligung anknüpft. Die DBA bleiben höherrangiges Recht, so dass für den Regelfall die StFreiheit der ausl Dividenden doppelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 § 8b Abs 5 KStG idF des StSenkG/UntStFG

Tz. 306 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) änderte die frühere Abs-Bezeichnung von Abs 7 in Abs 5. Durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) wurde in § 8b Abs 5 KStG die frühere Bezugsgröße für die Pauschalierung von "Dividenden" in "Bezüge iSd Abs 1" geändert. Nach Verw-Auff sind im Jahr 2001 (Anrechnungsverfahren) BA in unmittel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.5 Rückausnahme zu § 8b Abs 1 S 2 KStG bei verdeckten Gewinnausschüttungen in sog Dreiecksfällen (§ 8b Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 128 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach der in § 8b Abs 1 S 5 KStG geregelten Rückausnahme ist die StFreiheit nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bei einer vGA doch zu gewähren, soweit diese das Einkommen einer dem AE nahestehenden Person erhöht hat und bei der nahestehenden Person § 32a KStG nicht anzuwenden ist. Mit der Rückausnahme soll eine sonst wegen § 8b Abs 1 S 2 KStG drohende D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Steuerbelastungen ab 2009

Tz. 724 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das System der Besteuerung von vGA bleibt durch die UntStRef 2008 grds unberührt. VGA führen nach wie vor zu einer (außerbilanziellen) Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG. Es ist jeweils auch im Abflussjahr zu prüfen, ob eine Verwendung des Einlagekontos und / oder des EK 02-Bestands erfolgt. Aufgrund der Änderung des § 38 KStG durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 § 8b Abs 7 KStG 1999

Tz. 308 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 1998 ist grds § 3c Abs 1 EStG zu beachten. Nach Ansicht des EuGH (s Urt des EuGH v 23.02.2006, BStBl II 2008, 834 – Rs Keller Holding GmbH –) verstößt die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auf Aufwendungen, die auf Dividenden entfallen, die von einer TG in einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, gegen die Niederlassungsfreiheit . Hier...mehr