Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Vorausvermächtnis

Rz. 106 Insbesondere hinsichtlich persönlicher Gegenstände ist es sinnvoll, sie den Miterben im Einzelnen zuzuordnen (beispielsweise beim Pkw, Schmuck, Hausrat).[76] Die gesetzlichen Regelungen (etwa weiter bestehendes gemeinsames Eigentum an persönlichen, unteilbaren Unterlagen) sind unzureichend. Die Teilung durch Versteigerung ist unwirtschaftlich. Bei größeren Vorausvermä...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / III. Folgen für die Erbengemeinschaft

Rz. 85 Die Erbengemeinschaft erlangt nach dem Vorstehenden kein Eigentum am Hof. Nach § 4 S. 2 HöfeO tritt an die Stelle des Hofes bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für die Miterben sein Wert. Umfasst sind hiervon auch die Bestandteile gemäß § 2 HöfeO. Das sind u.a. die Grundstücke des Hofeigentümers, die regelmäßig von der Hofstelle bewirtschaftet werden, und...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Reine (nicht wertverschiebende) Teilungsanordnung

Rz. 108 Bei der (nicht wertverschiebenden) Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB wird dem Miterben der besonders zugewandte Vermögensteil auf den Erbteil angerechnet. Problematisch wird es, wenn die Wertberechnung ergibt, dass ein Miterbe aus seinem eigenen Vermögen noch eine Ausgleichung leisten muss.[79] Eine Schiedsklausel ist empfehlenswert, wie auch eine Testamentsvollstrec...mehr

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§ 26 Öffentliches Recht / III. Verantwortlichkeit der Erbengemeinschaft

Rz. 37 Auch im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit[69] als Handlungs- oder Zustandsstörer ist entscheidend, dass die Erbengemeinschaft als solche nicht rechtsfähig ist. Sie kann daher weder als Handlungs- noch als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden. Ordnungsbehördliche Verfügungen sind demnach an die einzelnen Miterben zu richten.[70] Rz. 38 Wird nur ein Miterbe a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

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§ 25 Strafrecht / ee) Untreue

Rz. 60 Beispiel 19 Die Erbengemeinschaft besteht aus S, B und K. In ihrem Gesamtvermögen stehen drei neuwertige Kfz. Da S weit entfernt vom Wohnort des Erblassers wohnt, kümmert er sich um den Nachlass wenig. B und K veräußern zwei Fahrzeuge ohne Rücksprache mit S an einen Autohändler ganz erheblich unter dem Listenpreis. S wird um seine Zustimmung ersucht. Er genehmigt die ...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / (4) Literatur

Rz. 192 In der Literatur werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie die mit Stimmenmehrheit der Erben beschlossenen Grundstücksverfügungen umzusetzen sind und wie Grundbucheintragungen aufgrund Grundlage von Mehrheitsentscheidungen der Miterben zu erreichen sind. Rißmann [285] verweist darauf, dass der Mehrheitsbeschluss den handelnden Erben Vertretungsmacht gewährt. I...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Anwendbares materielles Recht bei Fehlen einer letztwilligen Verfügung

(1) Anwendungsbereich des Distribution Act 1958 Hat der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlassen (Sec. 8 Distribution Act 1958 ["DA"]), bestimmt sich das anwendbare Erbrecht nach Sec. 4 DA. Nach Sec. 2 DA ist der Anwendungsbereich des Gesetzes jedoch all jenen nicht eröffnet, die sich zum Islam bekennen. Stirbt ein muslimischer Erblasser ohne Testament, richtet sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkapital kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Erläuterungen

Rz. 511 Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer zur Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Pflichten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen. Dieser kann im Eigentum des Arbeitgebers stehen oder ein geleastes Fahrzeug sein. Zweckmäßig ist die Überlassung, wenn der Aufgabenbereich des Arbeitnehmers hohe Anforderungen an seine Mobilität stellt. Dies gilt für Außendienstmit...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / 3. Besonderheiten beim Ehegattenhof

Rz. 82 Der Ehegattenhof ist die einzige Variante gemeinschaftlichen Eigentums beim Hof. Ehegattenhöfe können durch die Aufnahme des Hofes in das Gesamtgut entstehen, wenn die Ehegatten in Gütergemeinschaft leben. Der Hof kann aber auch durch Erklärung der Ehegatten nach § 1 Abs. 2 HöfeO Ehegattenhof werden, wenn die Ehegatten erklären, dass es ein Ehegattenhof sein soll und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 3. Exkurs: Die Europäische Güterrechtsverordnung EU 2016/1103

Rz. 108 Gemäß Art. 1 EuGüVO hat die Verordnung im Wesentlichen den ehelichen Güterstand zum Regelungsumfang. Nach Art. 3 Abs. 1a EuGüVO fallen darunter "sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten", darüber hinaus jede Form von Vereinbarung über den ehelichen Güte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 2. Verwaltung

Rz. 45 ▪ Bulgarien Jedem Erben steht nach bulgarischem Erbrecht das Recht zu, die in den Nachlass fallenden Gegenstände zu nutzen. Unzulässig ist es hingegen, einen anderen Miterben vollständig von der Nutzung auszuschließen oder aber in seiner Möglichkeit zur Nutzung einzuschränken. Möglich ist jedoch der Gebrauchsentzug gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrags an die vom Gebra...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / VI. Übernahmerecht

Rz. 112 Um zumindest die Möglichkeit zu schaffen, dass ein Miterbe beispielsweise eine Immobilie alleine erhalten kann, kommt ein Übernahmerecht in Betracht. Dem oder den Miterben wird die unverbindliche Möglichkeit eröffnet, den Nachlassgegenstand zu übernehmen. Der übernehmende Miterbe muss sich die Zuwendung anrechnen lassen und gegebenenfalls eine Ausgleichung an die Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 136 – ET: 06/2019 Je nach Art der Entstehung der (fiduziarischen) Treuhänderstellung kann zwischen folgenden Treuhandtypen unterschieden werden, s Fuhrmann, KÖSDI 2006, 15 293 u Sommer/Menzel, GmbHR 2003, 918: Bei der Übertragungstreuhand (sog echte Treuhand) überträgt der Treugeber–Gesellschafter das Eigentum an dem Gesellschaftsanteil an einen Treuhänder mit...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 3. Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes

Rz. 50 Die Erbengemeinschaft tritt als Gesamthandsgemeinschaft in den Versicherungsvertrag ein.[25] In den meisten Fällen übernimmt einer der Erben das Kraftfahrzeug im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Mit Übertragung des Eigentums auf den Erben geht auch der Schadenfreiheitsrabatt des Erblassers auf den Erben über.[26]mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / d) Quotales Immobilienvermächtnis

Rz. 76 Beim Immobilienvermögen kommen zwei Wege in Betracht: Die Vermächtnisnehmer werden mit einer Quote am Eigentum beteiligt oder sie erhalten einen Anteil an dem Immobilienwert als Geldvermächtnis. aa) Quotales Immobilienvermächtnis Rz. 77 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.9: Quotales Immobilienvermächtnis I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wegen fehlender Unternehmerinitiative

Rn. 26 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH BStBl II 1970, 416): 5 minderjährige Kinder wurden durch geschenkte Beteiligungen Kommanditisten einer bereits aus den Eltern bestehenden KG und als solche ins HR eingetragen (Familien-PersGes). Der Vertrag wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt und sah vor: je 5 % Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung gem Kapitalanteil,...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Familiengerichtliche Genehmigungen

Rz. 100 Trotz des Ausdrucks "Abschichtungsvertrag" handelt es sich der Sache nach um einen (Teil-)Erbauseinandersetzungsvertrag (§ 2042 BGB).[148] Dieser schuldrechtliche Vertrag bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn auch nur auf einer Seite des Vertrages ein Vormund oder ein Pfleger handelt (§§ 1799 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1851 Nr. 3 BGB).[149] Für Eltern als Vert...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / V. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 110 Bei der überquotalen Teilungsanordnung erhält der Bedachte eine etwaig über seinen Erbteil hinausgehende Zuwendung als Vorausvermächtnis.[80] Er muss also keine Ausgleichung leisten. Soweit diese Anordnung keine pflichtteilsrechtlichen Probleme aufwirft, kann sie effektiv sein. Sind sich die Miterben einig, dass der Wert des zugewiesenen Nachlassgegenstandes den Erbte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.10 Erstmalige Anwendung

Tz. 449 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 7 S 9 KStG idF des URefG 2008 ist die Neuregelung des § 8b Abs 10 KStG durch das URefG 2008 erstmals ab dem VZ 2007 anzuwenden. Bei kj-gleichem Wj gilt die Regelung damit erstmals für das Wj 2007, bei einem abw Wj gilt die Neuregelung erstmals für das Wj 2006/2007. UE ist dabei auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich die En...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Überblick zu den Änderungen des UmwStG durch das SEStEG

Tz. 100 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das SEStEG führte zu zahlreichen Änderungen im UmwStG, sodass sich der Ges-Geber zu einer Neufassung des Ges veranlasst sah. Hervorzuheben sind die folgenden Maßnahmen (s Tz 151ff mit weiteren Details zu den Grundlagen des UmwStG): Tz. 101 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Anwendungsbereich des UmwStG wurde für grenzüberschreitende und ausl Umw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Bauen auf fremdem Grund und Boden

Tz. 997 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Errichtet eine Kap-Ges auf dem Grundstück ihres Gesellschafters ein Gebäude, ist in diesem Vorgang noch keine vGA zu sehen; s Urt des BFH v 30.07.1997 (BStBl II 1998, 402). Die von der Gesellschaft aufgewendeten HK sind nämlich in ihrer Bil grds zu aktivieren und bilanziell wie ein materielles WG zu behandeln. UU liegt bei Bauen auf fremdem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Darlehensforderungen

Schrifttum: Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 19a EStG idF FoStoG ist nach § 52 Abs 27 EStG erstmals anzuwenden auf Vermögensbeteiligungen, die nach dem 30.06.2021 übertragen werden. § 19a Abs 1 S 1 EStG spricht wie § 52 Abs 27 (idF FoStoG) EStG davon, dass die Vermögensbeteiligung "übertragen" werden muss. Damit weicht sie von der Formulierung in § 3 Nr 39 EStG ab, die von der "Überl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bad) Die Einlage von gesicherten Nutzungsrechten

Schrifttum: Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Definition des Veräußerungsgewinns (§ 8b Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 150 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das sog Korb II-Ges ist in § 8b Abs 2 KStG ein S 2 eingefügt worden, der die Legaldefinition des VG iSd Vorschrift enthält. Danach ist VG iSd (§ 8b Abs 2) S 1 KStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Bw in dem Zeitpunkt der Veräußerung übersteigt. Nach ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[80] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Kostentragung

Rz. 800 Hinsichtlich der Kosten der Arbeitskleidung ist danach zu differenzieren, ob die Arbeitskleidung aus zwingenden Gründen des Arbeitsschutzes zu tragen ist und ob nur allgemeine Vorgaben zur Angemessenheit gemacht oder das Tragen ganz konkreter (meist gebrandeter) Kleidung angeordnet wird. Rz. 801 Handelt es sich um eine dem Gesundheitsschutz dienende und aus Gründen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art (§ 4 Abs 4 KStG)

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Als BgA gilt auch die Verpachtung eines solchen Betriebs (s § 4 Abs 4 KStG). Verpachtung eines BgA ist jede entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten, die beim Verpächter einen BgA darstellen würden (s R 4.1 Abs 5 S 6 KStR 2015 und s Urt des BFH v 25.10.1989, BStBl II 1990, 868). An anderer Stelle (s Urt des BFH v 11.0...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / E. Verbleib der Immobilie im Nachlass der Erbengemeinschaft

Rz. 146 Verbleibt eine Immobilie – auch nur vorübergehend – im Eigentum der Erbengemeinschaft, stellt sich die Frage, von wem welche Maßnahmen hinsichtlich der Immobilie vorgenommen werden dürfen und welche Voraussetzungen dabei erfüllt sein müssen. Die Regelungen der §§ 2038 ff. BGB unterscheiden hinsichtlich des Tätigwerdens der Mitglieder der Erbengemeinschaft zwischen Ve...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / III. Immobilie im Nachlass

Rz. 8 Gehört eine Immobilie zum Nachlass, tritt die Erbengemeinschaft im Zeitpunkt des Erbfalls in alle Rechte und Pflichten ein, die sich aus dem Eigentum an der Immobilie ergeben. 1. Gefahr, Haftung und Verkehrssicherungspflichten Rz. 9 Mit dem Erbfall gehen die Gefahr, die Haftung und die mit dem Eigentum an der Immobilie einhergehenden Verkehrssicherungspflichten auf die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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§ 16 Immobilien in der Erbe... / a) Ausscheiden der Immobilie aus dem Nachlass

Rz. 39 Mit der Übertragung des Eigentums wird die zum Nachlass gehörende Immobilie aus der gesamthänderischen Bindung der Erbengemeinschaft gelöst. Die Gesamthandsberechtigung der Mitglieder der Erbengemeinschaft wird in eine Alleinberechtigung des Erwerbers überführt.[44] Die Immobilie scheidet aus dem Nachlass aus. Am übrigen Nachlass bleibt die Erbengemeinschaft unverände...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / III. Rechtsfolgen der Zuweisung

Rz. 56 Nach § 13 Abs. 2 GrdstVG geht das Eigentum an dem Betrieb mit der Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts auf den Zuweisungsempfänger (Erwerber) über. Es kann auch ein späterer Zeitpunkt für den Übergang bestimmt werden. Rz. 57 Zugleich entsteht für die Miterben ein Abfindungsanspruch in Geld, der dem Wert ihres Anteils am Betrieb entspricht. Zur Höhe ...mehr