Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Formstatut

Rz. 344 Die Form von Rechtsgeschäften regelt Art. 11 Rom I-VO. Ein Schuldvertrag ist formgültig, wenn er alternativ die Formerfordernisse des Rechts, das auf ihn nach den Art. 3 ff. Rom I-VO zur Anwendung kommt, einhält oder aber diejenigen, die am Ort des Vertragsschlusses gelten. Zur Form zu zählen ist dabei v.a. die Frage, ob die Mitwirkung Dritter, z.B. eines Notars, erf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Einzelfälle

Rz. 43 Anspruch auf Übereignung einer nicht vermessenen Fläche ist vormerkbar, wenn die Fläche so genau bezeichnet ist, dass sich ihre Größe und Lage in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Weise zweifelsfrei ergibt oder Flächenbestimmungsrecht nach §§ 315, 317 BGB besteht (im Einzelnen vgl. § 28 GBO Rdn 17).[135] Rz. 44 Wirksame Ansprüche sind auch vormerkungsfähig[136...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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§ 7 Kontoinhaberschaft und ... / C. Schenkungsteuer

Rz. 4 Die Beteiligten sind sich bei der Einrichtung von Oderkonten häufig der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Konsequenzen nicht bewusst. Anknüpfend an die vorstehend skizzierte Zivilrechtsprechung kann nach der stetigen Rechtsprechung des Finanzgerichtszweigs der Schenkungsteuertatbestand der freigebigen Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt sein, wenn ein Leb...mehr

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 3. Wo fragt der Notar ab?

Die wichtigste Frage für den Notar in Bezug auf Krypto-Assets im Nachlass stellt sich im Hinblick darauf, wo genau der Notar das Vorhandensein von Krypto-Assets abfragen kann.[90] Je nachdem wie tief der Notar bei seiner Suche einsteigen will oder kann, sollte er versuchen, die ursprüngliche Transaktion zu suchen. Dies ist über die Auswertung der Bankkonten des Erblassers mö...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.1 Betretensrecht

Rz. 82 § 3 Abs. 1 SchwarzArbG gestattet Geschäftsräume, mit Ausnahme von Wohnungen, und Grundstücke des Arbeitgebers des Auftraggebers von Dienst- und Werkleistungen des Entleihers sowie von Selbstständigen während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen oder während der Geschäftszeiten zu betreten. Rz. 83 Auftraggeber ist jede Person, die das entgeltliche Tätigwerden einer selb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Bestehen eines Rangverhältnisses

Rz. 9 § 45 GBO zielt auf grundbuchmäßige Verwirklichung der Grundsätze des § 879 BGB. Demgemäß findet er keine Anwendung, wo entweder überhaupt kein Rangverhältnis in Frage kommt oder wo der Rang gesetzlich bestimmt oder auch ohne Eintragung in das Grundbuch gewahrt ist. Rz. 10 Ein Rangverhältnis, d.h. ein Verhältnis, kraft dessen von mehreren, ihrem unmittelbaren Inhalt nach...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge

Rz. 2 Das BGB wendet das Immobiliarsachenrecht auch auf Schiffe und Schiffsbauwerke an, wenn diese im Schiffsregister eingetragen sind. Schiffe und Schiffsbauwerke, zu denen auch Schwimmdocks gehören,[1] können in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister eingetragen werden. Das Verfahrensrecht ist in der Schiffsregisterordnung geregelt (SchRegO, in der v. 25.12.199...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Übereinstimmung mit dem amtlichen Grundstücksverzeichnis (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 9 Die Übereinstimmung mit dem amtlichen Verzeichnis oder den an dessen Stelle tretenden Nachweisen geschieht durch Eintragungen aufgrund eines Veränderungs- oder Fortführungsnachweises der Katasterbehörde (vgl. § 2 GBO Rdn 10 ff.); dieser ist bindender Verwaltungsakt.[14] Diese Fortführungseintragungen fallen in die Zuständigkeit des UdG, sie werden jedoch vom Rechtspfle...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist ein guter Freund der Beurkundungspraxis. Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Regelungen bedürfen in Deutschland zu ihrer Wirksamkeit der Beurkundung oder Beglaubigung und damit der Mitwirkung eines Notars. Gesellschaftsrechtliche Regelungen müssen daher stets auch mit Blick auf bestehende Beurkundungserfordernisse geplant werden, angefangen be...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Laufende Besteuerung

Rz. 1278 Für die Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Die Zurechnung der Einkünfte erfolgt danach nicht bei der Gesellschaft, sondern nur und ausschließlich beim jeweiligen Gesellschafter. Je nach Tätigkeitsgegenstand der Gesellschaft können Gewinneinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) oder auch Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2 Satz 1...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Einzelrechtsnachfolge versus Gesamtrechtnachfolge

Rz. 608 Wesentliches Merkmal einer Umwandlung nach dem UmwG ist, dass sich die Vermögensübertragung auf den neuen Rechtsträger im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge vollzieht (§§ 20, 131 UmwG). Die Vermögensübertragung tritt dabei kraft Gesetzes ein, sodass keine besonderen Übertragungsakte nach den jeweiligen sachenrechtlichen Vorschriften erforderlich sind. Bei Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vorstufen des Grundstückseigentums

Rz. 3 Erste Voraussetzung des Rechts des Auflassungsempfängers ist eine wirksame Auflassung (§ 925 BGB), weil ohne sie die mehraktige Eigentumsübertragung noch nicht begonnen hat und sich daran auch dann nichts ändert, wenn zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung eine Vormerkung eingetragen ist.[9] Auf dem Weg zum Erwerb des Eigentums am Grundstück (§ 873 Abs. 1...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erneuter Erlass der einstweiligen Verfügung durch das Berufungsgericht

Rz. 24 Wird die aufgehobene einstweilige Verfügung vom Berufungsgericht erneut erlassen, ist aufgrund dieser Entscheidung wiederum eine neue Vormerkung oder ein neuer Widerspruch einzutragen. Umstritten ist, ob auch dann eine neue Eintragung erfolgen muss, wenn die alte Vormerkung oder der alte Widerspruch noch nicht nach S. 1 gelöscht wurde.[46] Zwar ist infolge der Entsche...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Meldung von Unstimmigkeiten

Rz. 282 Zudem haben gem. § 23a Abs. 1 GwG Verpflichtete i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten fest...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Im VOB-Vertrag

Rz. 146 Das Recht auf Erhalt von Abschlagszahlungen sowie deren Anspruchsvoraussetzungen sind für den VOB-Vertrag in § 16 VOB/B geregelt. Rz. 147 Gem. § 16 Abs. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen. Rz. 148...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) BFH-Urt. v. 2.9.2008 – X R 32/05

Rz. 118 Der X. Senat ordnet den Übergang des Geschäftswerts nicht als rein tatsächlichen Vorgang, sondern als einen Vorgang ein, der einer rechtlichen Bewertung zugänglich ist.[245] Im Urteilsfall fehlte es an einer Verpachtungsabrede. Die aufnehmende GmbH wurde nicht Eigentümerin der Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, sondern übernahm die Arbeitsverhältnisse, nutzte di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 147 Das Gesetz kennt keine bestimmte Form für den Gesellschaftsvertrag. Dieser kann also auch durch konkludentes Verhalten abgeschlossen werden. In den Fällen, in denen sich die Gesellschafter über die Rechtsform ihrer Gesellschaft überhaupt Gedanken machen, insb. also nicht bei bloßen Gelegenheitsgesellschaften des täglichen Lebens, empfiehlt es sich aber dringend, scho...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 31 Sondereigentum sind die gem. § 3 Abs. 1 oder § 8 Abs. 1 WEG bestimmten Räume und die zu diesen Räumen gehörenden wesentlichen Bestandteile des Gebäudes, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 WEG erfüllen, also verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das Gemeinschaftseigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnu...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Rz. 602 Die Wahl der Rechtsform hat für eine Pool-Gesellschaft mit eigenem Gesellschaftsvermögen auch im Hinblick auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erhebliche Bedeutung. Seit 2009 kommt eine solche aber auch Poolverträgen in Form reiner Innengesellschaften ohne Gesellschaftsvermögen zu. Dies wurde durch die rückwirkend zum 1.1.2016 in Kraft getretenen Änderungen de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 trägt dem Umstand Rechnung, dass gem. Abs. 3 eine Beschwerde grundsätzlich (Ausnahme bei Festsetzung eines Zwangsgeldes) keine aufschiebende Wirkung hat (s. § 73 GBO Rdn 20) und damit auch zu keiner Sperre des Grundbuchs führt. Daher verliert ein Eintragungsantrag mit seiner Zurückweisung die durch den Eingang beim Grundbuchamt erreichte Rangstellung.[1] Entspre...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Mitteilungspflichten beim Halten von Instrumenten nach § 38 WpHG

Rz. 209 Mit Inkrafttreten des Transparenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes sind die früheren Meldepflichten für Finanzinstrumente nach §§ 25, 25a WpHG a.F. vollständig neu strukturiert worden. Die bis dato in § 25 WpHG a.F. geregelte Pflicht zur Meldung in Bezug auf Finanzinstrumente und sonstige Instrumente sowie die in § 25a WpHG a.F. bestimmte Meldepflicht für weitere Finanz...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Übertragung von Aktien

Rz. 822 Die Übertragbarkeit der Aktie und damit auch ihre Verpfändung[2543] gehört zum Wesen der AG.[2544] Soweit die Mitgliedschaft nicht in Aktienurkunden verbrieft ist, erfolgt die Übertragung gem. §§ 413, 398 BGB durch Abtretung.[2545] Formvorschriften bestehen nicht. Auch ist – anders als im GmbH-Recht[2546] – keine Anmeldung ggü. der Gesellschaft erforderlich. Bei Name...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Anwendbares Recht

Rz. 1404 Zunächst sind auf die EWIV die Bestimmungen der Verordnung anzuwenden. Diese regeln insb. die Gründung und die innere Verfassung der EWIV . Damit ist der Regelungsinhalt der EWIV-VO gering. Vorbehaltlich der Verordnung ist das innerstaatliche Recht des Staates anzuwenden, in dem die Vereinigung nach dem Gründungsvertrag ihren Sitz hat, und zwar einerseits auf den Grün...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / V. Privat veranlasste Nutzungsüberlassungen durch Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 97 Nach dem Sachverhalt des BFH-Urteils vom 2.12.2004 – III R 77/03 [231] hatte ein Besitzunternehmer in einer bestehenden Betriebsaufspaltung ein Grundstück mit seiner Ehefrau in Miteigentum erworben, die nicht an der Betriebs-GmbH beteiligt war. Es wurde um die Frage gestritten, ob der Miteigentumsanteil am Grundstück des Klägers, der beherrschender Doppelgesellschafter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Materiell-rechtliche Voraussetzungen und Folgen der Verpfändung

Rz. 117 Die Verpfändung des Auflassungsanspruchs des B gegen A erfolgt materiell durch formlos wirksamen Vertrag zwischen B und X;[283] sie ist solange möglich, wie der Anspruch noch nicht (durch Erfüllung oder auf andere Art und Weise) erloschen ist, also auch noch dann, wenn die Auflassung bereits erklärt aber noch nicht vollzogen ist.[284] Die Verpfändung bedarf keiner Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Rückwirkungsverbot und Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 50 Auch wenn bei einem Berichtigungsantrag die Unrichtigkeit des Grundbuchs noch nicht vorhanden ist, muss der Antrag zurückgewiesen werden.[133] Dies ist insbesondere bei Anträgen auf Berichtigung des Grundbuchs durch Vermerk von Verpfändungen oder Pfändungen der Fall, bspw. wenn die Pfändung eines Erbteils vermerkt werden soll, bevor der Pfändungsbeschluss dem Drittsch...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Die Norm enthält die grundbuchtechnischen Regelungen zur Umsetzung der materiellen Normen über die Aufhebung von Nutzungsrecht und Gebäudeeigentum (Art. 233 § 4 Abs. 6 EGBGB). Diese werden in der Grundbuchpraxis oft als Komplettierungsfälle bezeichnet. In der notariellen und grundbuchlichen Praxis wurde eine Vielzahl von Modellen der Zusammenführung mit zum Teil kurios...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / II. Kaufvertragliche Pflichten

Rz. 9 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts[16] hatte (zunächst) nicht nur einen im Kauf- und Werkvertragsrecht einheitlichen, dreistufigen Begriff des Sachmangels hervorgebracht, sondern auch eine Anpassung des Kaufrechts an das Leistungsstörungsrecht des allgemeinen Schuldrechts. Den 20 Jahre währenden einheitlichen Sachmangelbegriff haben das Kauf- und das Werkve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschafter/Einlagen/Haftsummen

Rz. 663 Zur Frage, wer Gesellschafter einer KG sein kann, s.o. Rdn 637. Rz. 664 Der Gesellschaftsvertrag einer KG muss bestimmen, welche der Gesellschafter unbeschränkt haften ("persönlich haftende Gesellschafter" oder "Komplementäre") und welche Gesellschafter nur beschränkt haften ("Kommanditisten"). Darüber hinaus muss der Gesellschaftsvertrag bestimmen, ob und welche Einl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfolgte iSd § 1 BEG

Rn. 271 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 8a EStG nimmt Bezug auf § 1 BEG (vom 18.09.1953, BGBl I 1953, 1387; s Rn 264). Der persönliche Anwendungsbereich des § 3 Nr 8a EStG beschränkt sich daher auf "Verfolgte" iSd § 1 BEG. § 1 BEG enthält dabei:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verfügungsbeschränkungen und -befreiungen des Vorerben im Grundstücksverkehr

Rz. 8 Über Grundstücke und Rechte an Grundstücken, die der Nacherbfolge unterliegen, kann der Vorerbe materiell-rechtlich zwar uneingeschränkt verfügen, § 2113 Abs. 1 BGB. Die Verfügungen können aber mit Eintritt der Nacherbfolge vergleichbar § 883 Abs. 2 BGB unwirksam werden, soweit sie das Nacherbenrecht vereiteln oder beeinträchtigen würden. "Verfügungen" in diesem Sinn s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vermächtnisse/Teilungsanordnungen im ENZ

Rz. 83 Das ENZ kann auch dinglich wirkende Vermächtnisse verlautbaren (Art. 63 Abs. 2a EuErbVO). Bei einem in Deutschland erteilten ENZ tritt dies aber nur in dem – an sich irregulären – Fall ein, dass ein deutsches Nachlassgericht ausländisches Erbrecht anwendet. Bei deutschem Erbstatut gilt nach gegenwärtigem Stand in jedem Fall die allein schuldrechtliche Wirkung des § 20...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Ergänzungsbilanzen

Rz. 350 Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur einzelner Positionen aus der Gesamthandsbilanz, wenn dies aus steuerlichen Gründen für einzelne Gesellschafter erforderlich ist. In der Gesamthandsbilanz kann ein Wirtschaftsgut nur mit einem einheitlichen Wert ausgewiesen werden. Als Ausfluss des Transparenzprinzips sind der Besteuerung jedoch die individuellen steuerlichen Ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Muster: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift)

Rz. 177 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Gründung einer GmbH (notarielle Niederschrift) Die Erschienenen ließen folgende Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Mehrmanngesellschaft beurkunden und erklärten: Wir gründen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Gesellschaftsvert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zeitliche Beschränkung des Rechts

Rz. 5 § 24 Fall 2 GBO behandelt befristete Rechte, die mit dem Eintritt eines bestimmten Endtermins, insbesondere eines Kalendertages, erlöschen. Anders als der Wortlaut "Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts" es nahelegen mag, sind davon nicht nur solche Endtermine erfasst, deren Zeitpunkt von vornherein feststeht (dies certus an, certus quando),[5] vielmehr ist da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Garagenplätze, Doppel- und Sammelgaragen

Rz. 37 An Garagenstellplätzen in Gebäuden können die gleichen Eigentumsverhältnisse begründet werden wie an Einzelgaragen.[150] Ratsam ist in jedem Fall die Bestimmung eines jeden Garagenstellplatzes zu einem eigenen TE. Der Garagenstellplatz muss im Aufteilungsplan klar bestimmt sein. Sollen Garagen dennoch gemeinschaftliches Eigentum sein, so genügen für den Aufteilungspla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.1 Betroffene Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige

Rz. 60 Dazu gehören das Baugewerbe das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe das Personenbeförderungsgewerbe das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe das Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft das Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen die Fleischwirtschaft, das Prostitutionsgewerbe,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.1 Berechnung Bewertung

EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für die Eigentümer. Berechnung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.1 Aufbereitung der Bilanz

Bilanzsumme Ausgleich von Saisonalität In Deutschland und Österreich sind abweichende Geschäftsjahre handels- und steuerrechtlich möglich. Der Bilanzstichtag wird dabei so gewählt, dass er in die "ruhige" Zeit der Branche fällt. Dies hat historische Ursachen: Früher war eine permanente Inventur nicht üblich bzw. zulässig, deshalb hat man den Inventurzeitpunkt so gewählt, dass...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.3 Möglichkeiten der Zuwendung eines Familienheims

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, die für die Übertragung eines Familienheims in Betracht kommen, aufgeführt werden.[1] Grundfall: Ein Ehegatte ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Er überträgt seinem Ehegatten nunmehr das ganze Grundstück. Praxis-Beispiel Alleineigentümer Die vermögende Ehefrau EF ist Eigentümerin eines Einfamilienhauses, in dem sie mit ih...mehr

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Das AMS-Konzept Sicherheits... / Zusammenfassung

Überblick Das SCC-System (oder SCC-Verfahren) ist ein Verfahren für die Sicherstellung der (Arbeits-)Sicherheit, der Gesundheit bei der Arbeit sowie wesentlicher Aspekte des Umweltschutzes. Es wurde in den 1980er-Jahren entwickelt. Adressaten des SCC-Systems sind primär Kontraktoren und Personaldienstleister, die ihre Leistungen vorwiegend auf dem Gelände ihrer Auftraggeber ...mehr

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Das AMS-Konzept Sicherheits... / 3.2 Verbreitung steigt

Insbesondere Dank den Bemühungen der DGMK stieg die Zahl der Unternehmen, die SCC bzw. SCP anwendeten permanent an. Das SCC-System wurde anfangs v. a. von den Unternehmen der Mineralöl- und Chemischen Industrie sowie von Kraftwerken und Stahlwerken bei der Auswahl und der Beauftragung von Kontraktoren und Personaldienstleistern gefordert. Da die Unternehmen, die SCC anwenden...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 4 Das SCC-VAZ-System

Grundlage des "neuen" SCC-VAZ-Systems ist das ursprünglich von der DGMK herausgegebene SCC-System (letzte Fassung 2011). Herausgeber/Eigentümer ist nun der VAZ e. V. Der Standard SCC-VAZ richtet sich speziell an technische Dienstleistungsunternehmen und Subunternehmer, die v. a. in Betriebsstätten oder auf Baustellen ihrer Auftraggeber tätig sind oder werden wollen. Es kann ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Das AMS-Konzept Sicherheits... / 7 Zusammenfassende Bewertung

Für viele Kontraktoren, Subunternehmer oder Personaldienstleister (Leiharbeitsfirmen) ist ein SGU-Managementsystem und dessen Zertifizierung als Kontraktor (SCC-VAZ) oder Personaldienstleister (SCP/SGU-Personal-VAZ) unverzichtbar, um bei der Auftragsvergabe großer Unternehmen und Industrieparks in die engere Auswahl zu gelangen bzw. den Zuschlag zu bekommen. Hierfür müssen s...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.7.4 Besonderheiten

Hat der eine Ehegatte dem anderen Ehegatten ein Familienheim übertragen und schenkt er zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von 10 Jahren) weiteres Vermögen, so ist keine Zusammenrechnung nach den Grundsätzen des § 14 ErbStG durchzuführen.[1] Praxis-Beispiel Keine Zusammenrechnung bei Familienheim Der vermögende Ehemann EM schenkt seiner Ehefrau EF am 1.5.2018 ein Grundstück...mehr