Fachbeiträge & Kommentare zu Eingliederungshilfe

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.3 Empfängerhilfen nach Nr. 4

Rz. 17 Statistische Erhebungen müssen nach Nr. 4 auch erfolgen für Hilfeempfänger von Erziehungshilfe nach §§ 27 ff. (Nr. 4 Buchst. a), für junge Volljährige nach § 41 (Nr. 4 Buchst. b) und für Empfängern von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 (Nr. 4 Buchst. c). Rz. 18 Die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Hilfe zur Erziehung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.1 Erhebungsmerkmale Hilfen i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 legt für die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Hilfe für junge Erwachsene die Erhebungsstruktur fest. Rz. 6 Seit dem 10.6.2021 (durch das KJSG) ist nach Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a nicht mehr der Name, sondern bei Trägern der freien Jugendhilfe nur noch deren Verbandszugehörigkeit Erhebungsmerkmal. Alle...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.5 Besondere Bestandserhebung nach Abs. 3 a. F.

Rz. 13 Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 31.12.2006 aufgehoben worden. Rz. 14 Abs. 3 sah bis dahin vor, das die Daten für die Bestandserhebung zur Hilfe zur Erziehung nach §§ 32 bis 35 und zur Eingliederungshilfe nach § 35a ab 1991...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.2 Förderung der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Trägern und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Nr. 2)

Rz. 6 § 85 Abs. 2 Nr. 2 weist dem überörtlichen Träger die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (zum Begriff des "anerkannten" Trägers der freien Jugendhilfe siehe auch die Erläuterungen zu § 75), insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung un...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.7 Leistungen zum Unterhalt nach Nr. 7

Rz. 23 Nr. 7 stellt klar, dass in das Vereinbarungsrecht auch die Leistungen für Unterhalt einbezogen sind, sofern diese im Zusammenhang mit den Leistungen nach Nr. 4 bis 6 gewährt werden. Daraus ergibt sich die Einschränkung, dass die Einbeziehung nur dann erfolgt, wenn der Unterhalt Bestandteil der primären Erziehungs- oder Eingliederungshilfe ist. Die Formulierung ist nac...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 3 Literatur

Rz. 20 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.02.2007 – VR 8.110 My, JAmt 2007 S. 192; Gernert, Wohin gehört die so genannte Heimaufsicht in der Jugendhilfe?, ZfJ 1997 S. 1; ders., Landesjugendämter als regionale Beratungs- und Kompetenzzentren für Jugendhilfe, ZfF 1999 S. 112; Greß/Rixen/Wasem, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Abgrenzungsprobleme und R...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bestimmung des § 85 zur Regelung der sachlichen Zuständigkeiten (ehemals § 89) gilt seit dem 1.1.2012 i. d. F. der Bekanntmachung v. 11.9.2012 (BGBl. I S. 2022). Im Rahmen des 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) wurden die Vorschriften über die Zuständigkeit und die Kostener­stattung mit Wirkung v. 1.4.1993 in einem Kapitel (Siebtes Kapitel) zusammengefa...mehr

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Jung, SGB VIII § 101 Period... / 2.3.2 Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Teilsatz 3

Rz. 7 Für die Erhebungen zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 Teilsatz 3 wurde der Beginnzeitpunkt durch das KICK abermals auf 2007 verschoben, weil sich das ursprünglich vorgesehene Konzept für die Erhebung in diesem Bereich als unpraktikabel erwiesen hat (BT-Drs. 15/1552 S. 11). Aus diesem Grund war der Beginn zuv...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 99 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) v. 2.10.2021 (BGBl. I S. 4602) seit dem 1.1.2023 in Kraft. Die jüngsten zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Änderungen gründen allerdings noch in Art. 1 Nr. 62 Buchst. i des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.6 Erhebungsmerkmale Maßnahmen des Familiengerichts i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 9 und 13 nach Abs. 6 bis 6b

Rz. 23 Abs. 6 bis 6b legt die Erhebungsstruktur für Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentziehung und sonstige familiengerichtliche Maßnahmen fest. Rz. 24 Da nicht alle Personen und Institutionen eine Maßnahme direkt – wie dies etwa Jugendämtern möglich ist – anregen, sondern lediglich Hinweise geben können, wurde durch das KJSG Abs. 6 Nr. 1 entsprechend zum 10.6....mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.7 Erhebungsmerkmale bei Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Pflegestellen i.S.d. § 98 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nach Abs. 7 bis 7b

Rz. 32 Abs. 7 bis 7b definiert die Erhebungsstruktur für Maßnahmen der Kindertagespflege. Ab dem 1.7.2022 folgt ein neuer Abs. 7c (vgl. Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG v. 2.10.2021, BGBl. I S. 4602), der die Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen über Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 konkretisiert. Rz. 33 Nach Abs. 7 Nr. 1 Buchst. e werden ab dem 10.6.2021 (KJSG) auch Schli...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.5 Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfen nach §§ 32 bis 35a (Nr. 5)

Rz. 9 § 85 Abs. 2 Nr. 5 begründet die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers im Zusammenhang mit der Beratung örtlicher Träger bei der Gewährung von Hilfen nach §§ 32 bis 35a, insbesondere bei der Auswahl einer Einrichtung oder der Vermittlung einer Pflegeperson in schwierigen Fällen. Es handelt sich hierbei vordergründig um Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgrup...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.4 Struktur der statistischen Erhebungen

Rz. 40 Die Statistik ist in der Fachserie 13 "Öffentliche Sozialleistungen", Reihe 6 "Jugendhilfe" des Statistischen Bundesamtes (Metzler-Poeschel-Verlag) veröffentlicht. Die Reihe 6 untergliedert sich in: 6.1.1: Institutionelle Beratung, Einzelbetreuung und sozialpädagogische Familienhilfe, 6.1.2: Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses, 6.1.3: Adoptionen, vorläufig...mehr

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Sauer, SGB II § 83 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Folge des gesetzgeberischen Versäumnisses, im Zuge der Überführung der Vorschriften über die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX auch die Verweisungen in § 21 Abs. 4 Satz 1 und § 23 Nr. 2 zum 1.1.2020 entsprechend anzupassen. Sie schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass Leistungsberechtigte mit Behinderungen nach Maßgabe der Übergangsv...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.4 Übernahme der Teilhabeplanung durch den Träger der Eingliederungshilfe nach Satz 4

Rz. 26 Satz 4 ordnet an, dass der Träger der Eingliederungshilfe die Teilhabeplanung i. S. v. § 19 SGB IX zu übernehmen hat, wenn seine künftige Zuständigkeit absehbar ist. Damit verliert der Träger der öffentlichen Jugendhilfe dann die Zuständigkeit für die Hilfeplanung. Damit das Teilhabeplan- und das Gesamtplanverfahren nach § 21 SGB IX sinnvoll verzahnt werden können, so...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2.1 Keine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe – 1. Variante

Rz. 12 Nicht notwendig müssen daher die Voraussetzungen für besondere Pflegesituationen erfüllt sein; die Pflegeperson muss also weder die Voraussetzungen der Vollzeitpflege i. S. d. § 33 noch die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 erfüllen; dies ist ausdrücklich klargestellt.mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2 Zuständigkeitsübergang auf den Träger der Eingliederungshilfe nach Abs. 2

2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1 Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.1 Übergangsplanung nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung bei einem Zuständigkeitsübergang vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf einen Träger der Eingliederungshilfe. Es handelt sich um eine verdrängende lex spezialis Regelung, wie sich aus der Formulierung "Abweichend von Absatz 1 ..." ergibt. Rz. 17 Ein solcher Zuständigkeitswechsel vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.5 Durchführung des Gesamtplanverfahrens nach Satz 5

Rz. 29 Ist der Träger der Eingliederungshilfe der für die Durchführung des Teilhabeplanverfahrens verantwortliche Rehabilitationsträger, gelten für ihn die Vorschriften für die Gesamtplanung ergänzend; das ordnet § 21 SGB IX an. Deshalb verweist Satz 5 für die Durchführung des Verfahrens zur Gesamtplanung auf die Vorschriften im Kapitel 7 (Gesamtplanung) des SGB IX; also auf...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängervorschrift zu § 36b besteht nicht. Rz. 3 Inhaltlich regelt die Vorschrift die rechtlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang. Rz. 4 Struktur der Vorschrift: Abs. 1 Satz 1 regelt als verpflichtenden Inhalt des Hilfeplans die Vereinbarungen zur Durchführung des Zuständigkeitsübergangs. Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Art Äquivalenzprüfung an un...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 67 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 1.2.2022, SN_2022_0058 Af – Rechtsfragen im Kontext des Umzugs einer Pflegefamilie ins (europäische) Ausland, JAmt 2022 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.2.1 Personenkreis

Rz. 48 Die vermutete Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis nach § 1688 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt unmittelbar für die Pflegeperson, bei der das Kind längere Zeit in Familienpflege ist, also für die Pflege- und Erziehungspersonen in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 33. Außerdem stellt § 1688 Abs. 2 BGB der Pflegeperson bestimmte Personen gleich. Auch für die folgenden Pe...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1.1 Notwendigkeit – alte Rechtslage bis 9.6.2021

Rz. 11 Bis zum 9.6.2021 galt der Begriff der Notwendigkeit. Rz. 12 Aufgrund der Eigenständigkeit des Anspruchs knüpft die Gewährung der Volljährigkeitshilfe nicht an einen wie auch immer gearteten Erziehungsbedarf an. Notwendig, aber auch ausreichend als Voraussetzung für die Förderung nach § 41 Abs. 1 Satz 1 ist, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Vorschrift mehrfach geändert. Durch das 1. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 ergänzte der Gesetzgeber in Abs. 1 Satz 1 den Hinweis auf die Eingliederungshilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 46 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ver...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 3 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 43 OVG Lüneburg, Beschluss v. 4.3.2021, 10 ME 26/21: Zur gerichtlichen Kontrolldichte bezüglich der Ablehnung einer Hilfe auf Grund der Steuerungsverantwortung des Jugendhilfeträgers; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.1.2021, 7 A 10771/20: Zur Beschränkung auf dem Mehraufwand, der gerade durch die Selbstbeschaffung entstanden ist, bei einer zulässigen Selbstbeschaffung ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.7 Abgrenzung

Rz. 19 Zur Abgrenzung der Erziehung in einer Tagesgruppe nach dieser Vorschrift von der Tagespflege nach § 23 kann auf den Anwendungsbereich und den Zweck der Hilfe zurückgegriffen werden. § 23 regelt die Förderung in der Kindertagespflege und regelt die Betreuung – umgangssprachlich – durch "Tagesmütter", deren Aufgabe es ist, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vorgängervorschrift ist § 37 Abs. 2 in seiner bis zum 9.6.2021 geltenden Fassung, der von seiner Struktur und dem Inhalt weitgehend identisch ist mit § 37a (BR-Drs. 5/21 S. 86 = BT-Drs. 19/26107 S. 89); lediglich § 37 Abs. 2 Satz 1 HS 2 wurde in einen eigenständigen Satz 2 des § 37a überführt. Rz. 3 Die Struktur der Vorschrift: Satz 1 erfasst ganz allgemein den Anspruch...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 3 Literatur

Rz. 31 Achterfeld/Knörzer/Seltmann, Leaving Care und die Neuerungen im KJSG – Hilfe für junge Volljährige, Kostenbeteiligung, Coming-Back, Übergangsplanung und Nachbetreuung, JAmt 2021 S. 298; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Boetticher, Inklusion und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.1 Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Anspruchsvoraussetzungen regelt § 41 Abs. 1 Satz 1. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach dem Vierten Abschnitt (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige), wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbstä...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.2 Besondere Anforderungen der Auslandserbringung nach Satz 2

Rz. 13 Eine Auslandserbringung darf nur dann stattfinden, wenn dies nach Maßgabe der Hilfeplanung zur Erreichung des Hilfezieles im Einzelfall erforderlich ist. Wie bereits die Regeln in Satz 1 entspricht auch dies den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 2 a. F. Rz. 14 Hilfen nach dem Vierten Abschnitt Hilfe zur Erziehung, Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 36b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10....mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.2 Anspruch in Sonderfällen nach Satz 2

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung der Pflegeperson besteht nach Satz 2 auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird, und in den Fällen, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf. Rz. 11 Erfasst von diesem Anspruch ist ebenfalls der Vater ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.2.3 Teilhabeplankonferenz nach Satz 3

Rz. 25 Mit Zustimmung des Leistungsberechtigten oder seines Personensorgeberechtigten ist eine Teilhabeplankonferenz nach § 20 SGB IX durchzuführen. Zwar knüpft die Regelung die Durchführung der Teilhabeplankonferenz nur an die Zustimmung; mit dessen Zustimmung ist allerdings das Verfahren nach § 30 SGB IX durchzuführen. Es besteht damit ein Anspruch. Letztlich kommt der Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6 Bemessungsgrundlagen für laufende Leistungen nach Abs. 4

Rz. 15 § 39 Abs. 4 bis 6 betreffen ausschließlich Leistungen zum Unterhalt bei Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie – vgl. die Verweisungsvorschrift des § 39 Abs. 2 Satz 4, der für die Anwendung auf die Vollzeitpflege i. S. d. § 33 und die Eingliederungshilfe bei einer geeigneten Pflegeperson i. S. d. § 35a Abs. 2 Nr. 3 verweist. 2.6.1 Tatsächlich anfallende Kosten na...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3 Nachrang der Selbstbeschaffung und Voraussetzungen nach Abs. 3

Rz. 24 Durch § 36a Abs. 3 hat der Gesetzgeber neben das Entscheidungsprimat des Jugendamtes als zweite Säule auch den Nachrang der Selbstbeschaffung kodifiziert. § 36a Abs. 3 soll im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit eine positiv-rechtliche Grundlage für die Selbstbeschaffung darstellen (Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, zur BT-Drs. 15/3676 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 30 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.4 Voraussetzungen der Hilfe

Rz. 12 Die Grundvoraussetzungen des § 27 Abs. 1 müssen erfüllt sein; insbesondere darf daher die Erziehung nicht gewährleistet sein. Wie bei allen anderen Hilfearten auch ist Kernvoraussetzung die Geeignetheit und Notwendigkeit der Maßnahme i. S. der in § 27 Abs. 1 aufgestellten Voraussetzungen mit Doppelfunktion. Die Geeignetheit ist daher nicht nur allgemein, sondern im Hi...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.1.1 Grundsatz der Inlandserbringung nach Satz 1

Rz. 10 Hilfen nach dem Abschnitt, in dem § 38 steht, sind i. d. R. im Inland zu erbringen; es gilt daher der Grundsatz der Inlandserbringung. Dies entspricht den Vorgaben des bereits bis zum 9.6.2021 geltenden Rechts des § 27 Abs. 2 Satz 3 HS 1 a. F. Rz. 11 Der Grundsatz der Inlandserbringung war durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe KICK in § 27 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.1 Stellungnahme i. S. v. § 35a Abs. 1a Satz 1 nach Nr. 1

Rz. 27 Nach Nr. 1 hat der Jugendhilfeträger zunächst eine Stellungnahme einer in § 35a Abs. 1a Satz 1 genannten Person einzuholen; die Regelung entspricht dem Inhalt des bisherigen § 36 Abs. 4 a. F. (BR-Drs. 5/21 S. 90 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Rz. 28 Die Verpflichtung zur Beteiligung eines Arztes oder Psychotherapeuten im Sinne der Vorgaben des § 35a Abs. 1a Satz 1 gilt für...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.2.2 Fortsetzungshilfe nach Satz 2 HS 2

Rz. 35 Ausnahmsweise kann gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 HS 2 die Hilfe in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr fortgesetzt werden (vgl. auch bei Münder, SGB VIII, § 41 Rz. 9). Hierbei muss es sich aber um eine Fortsetzung einer bereits bewilligten zulässigen Hilfe bis zur Regelaltersgrenze handeln; sog. Fortsetzungshilfe (zum Begriff vgl. auch bei W...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1 Notwendiger Unterhalt nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 5 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH B...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.2.1 Niederschwellige Angebote – Erziehungsberatung u. a. nach Satz 1

Rz. 8 § 36a Abs. 2 Satz 1 regelt, dass abweichend von Abs. 1 der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die niedrigschwellige unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen zulassen soll und trifft damit Regelungen für die sog. gesteuerte Selbstbeschaffung (zum Begriff vgl. Kunkel, Gesteuerte Selbstbeschaffung nach § 36a Abs. 2 SGB VIII, ZKJ 2007 S. 241). Diese stellt eine ...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.2 Rechtsfolge der rechtmäßigen Selbstbeschaffung

Rz. 34 Als Rechtsfolge einer zulässigen und rechtmäßigen Selbstbeschaffung sieht Satz 1 die Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der Jugendhilfe vor. Sofern die Voraussetzungen i. S. v. § 36a Abs. 3 vorliegen, ist der Träger der Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet. Anspruchsberechtigter sowohl hinsichtlich Leistungen g...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.5 Unaufschiebbarkeit der Hilfe nach Nr. 3 Buchst. a und b

Rz. 31 Kernelement der Prüfung der Zulässigkeit der Selbstbeschaffung ist, ob die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub duldet, sog. Unaufschiebbarkeit. Zentrales Element ist damit der zeitliche Aufschub. Die Bezugspunkte der Unaufschiebbarkeit sind in Buchst. a und b geregelt. Ob die Deckung des Bedarfs zeitlichen Aufschub duldet, orientiert sich nach Buchst. a sow...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.1 Familienrechtliche Einordnung der Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch

Rz. 46 Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2 1. Var. BGB die Personensorge und damit gemäß § 1629 Abs. 1 Satz 1 BGB die Vertretung des Kindes. Die zur elterlichen Sorge gehörende Personensorge umfasst gemäß § 1631 Abs. 1 BGB insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen un...mehr