Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Dauerstreit Mietkosten Sowohl bei der Berechnung der Bedürftigkeit für die PKH/VKH, als auch z.B. im Rahmen der Beratungshilfe ist das Thema "Wohnkosten" immer wieder ein Streit- und Diskussionspunkt. Dabei kann die Frage, ob mit in der Wohnung lebende Angehörige bei der Aufteilung der Wohnkosten zu berücksichtigen sind und in welcher Höhe, durchaus "entscheidend" für die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtslage vor VZ 2009

Rz. 326 [Autor/Stand] Fehlende gesetzliche Regelung zur Einkommensermittlung. Für die Zeit vor dem VZ 2009 fehlte es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, wie das Einkommen der Familienstiftung zu ermitteln war. Diskutiert wurde, ob aus dem Einkommensbegriff des § 15 Abs. 1 a.F. auf die Anwendung der Einkommensermittlungsvorschriften des EStG und des KStG rückgeschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Steueramnestie-Verordnung v. 23.8.1931. Die Geschichte des § 15 reicht zurück bis zur Verordnung des Reichspräsidenten über steuerliche Erfassung bisher nicht versteuerter Werte und über Steueramnestie (Steueramnestieverordnung) v. 23.8.1931[2] (StAmnVO). §§ 1 bis 3 StAmnVO lauteten: § 1 Wird eine Familienstiftung (§ 3), die ihren Sitz im Ausland hat, bis...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Bis einschließlich VZ 2012: Entsprechende Anwendung von § 5 und § 12 sowie Ausschluss der Anwendung des Vierten Teils des AStG

„(5) [1] §§ 5 und 12 sind entsprechend anzuwenden.” Rz. 246 [Autor/Stand] Widersprüchliche Regelung. Die in § 15 Abs. 5 a.F. angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 ist insoweit in sich widersprüchlich, als § 15 Abs. 1 bis zum VZ 2012 einschließlich eine Einkommenszurechnung und § 5 nur eine Einkünftezurechnung vorsahen. Außerdem erfordert § 15 Abs. 1 ausdrücklich die unb...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / VI. Kein Ansatz der minderjährigen Kinder

Im Haushalt lebende minderjährige Kinder bleiben unberücksichtigt; auf sie entfällt kein Wohnkostenanteil, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Der zur Deckung des Freibetrags nicht verbrauchte Kindergeldanteil ist dem Einkommen des erziehungsberechtigten Partners (im entschiedenen Falle also der Mutter) hinzuzurechnen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Der Gegenstand der Zurechnung (Vermögen und Einkünfte) wird bereits in Abs. 1 geregelt (vgl. Rz. 101, 102 f.). Abs. 7 ergänzt einerseits Abs. 1 in dem Sinne, dass hier geregelt wird, wie die zuzurechnenden Einkünfte zu "ermitteln" sind. Andererseits steht Abs. 7 in engem Bezug zu Abs. 8, mit dem zusammen er ein "Zurechnungsscharnier"...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / Leitsatz

Im Falle der PKH/VKH sind Angehörige mit eigenem Einkommen nur dann im Rahmen der Wohnkosten zu berücksichtigen, wenn diese selbst über ausreichend Einkommen – zumindest mit einem Einkommen über der Freigrenze – verfügen. Ist dies der Fall, so sind die Wohnkosten im Verhältnis der Einkünfte anzusetzen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 21.9.2022 – 1 WF 112/22mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 1. Methoden der Einkommensermittlung

Die Einkommensermittlung nach Zeitabschnitten – Jahreszeitraum für den abhängig Beschäftigten, Mehrjahresdurchschnitt für den Selbstständigen – stellt ein methodisches Vorgehen dar. Es hat sich bewährt in Zeiten einer Einkommensstabilität ohne allgemeine starke Einkommensschwankungen. Dieses methodische Vorgehen muss aber überprüft werden und gegebenenfalls einer den unterhal...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / III. Aufwendungen für die Altersvorsorge

Selbstständige können – wegen der wechselnden Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung pauschaliert – in der Summe bis zu 24 % ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahres für die Altersvorsorge aufwenden und damit – soweit eine solche Vorsorge tatsächlich betrieben wird – von ihrem unterhaltsrelevanten Einkommen absetzen. Es wird insoweit auf das Brutt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu völkerrechtlichen Grundsätzen und zu DBA

Rz. 36 [Autor/Stand] Gebot der Nichteinmischung. § 15 hat in hohem Maße extraterritoriale Wirkung, da er selbst solche Einkünfte der Besteuerung unterwirft, die weder hinsichtlich der Person, die sie erzielt, noch der Quelle, aus der sie gespeist werden, einen Bezug zum Inland aufweisen. Gleiches gilt für das Stiftungsvermögen. Damit ist das völkerrechtliche Gebot der Nichte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / c) Kosten des Umgangsrechts

Bei einem weit über das übliche Maß hinausgehenden Umgangsrecht können die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen (vor allem Fahrt- und Unterbringungskosten) es rechtfertigen, den Barunterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung um eine Einkommensgruppe oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle zu bestimmen.[37] Ist der barunterhal...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VII. Keine weitere Herabsetzung aus Billigkeitsgründen

Gründe für eine weitere Herabsetzung des Verfahrenswerts waren im Hinblick auf die in jeder Hinsicht durchschnittliche Natur und Bedeutung des vorliegenden Abänderungsverfahren jedoch nicht zu erkennen. Dass die mit den hälftigen Gerichtskosten und ihren eigenen außergerichtlichen Kosten belastete Antragsgegnerin mit einer Erwerbsminderungsrente von nur rund 748,00 EUR über e...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / IV. Leistungsantrag ist zu schätzen

1. Maßgebend sind die Vorstellungen des Antragstellers bei Einreichung Maßgeblich für die Wertfestsetzung ist die aufgrund des Antrags zu schätzende realistische Erwartung des Klägers hinsichtlich des Zahlungsanspruchs bei Beginn der Instanz (OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.1.2022 – 6 WF 1/22, juris Rn 7). 2. Rückgriff auf § 42 Abs. 3 FamGKG nur bei fehlenden Anhaltspunkten Wenn s...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / IV. Freibetrag als Grenze

Das OLG erachtet es daher als sachgerecht, unabhängig von einer Unterhaltspflicht der Verfahrenskostenhilfe beantragenden Person grds. nur diejenigen Mitbewohner an den Wohnkosten zu beteiligten, deren Einkommen über dem für sie einschlägigen Freibetrag liegt. Die Freibeträge i.S.v. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO richten sich nach den in der Anlage zu § 28 SGB XII festgelegten,...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Behandlung von staatlichen Unterstützungsleistungen

Corona-Soforthilfen vom Bund, die in den ersten Monaten der Pandemie als reine Billigkeitsleistung nicht an entgangene Umsätze anknüpften, sondern allein der Hilfe in existentieller Notlage dienten, sind für Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie für kleine Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte i.H.v. 9.000 EUR, bis 10 Beschäftigte i.H.v. 15.000 EUR geschaffen worden. Diese ein...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / IV. Einkünfte einer Pflegeperson

Eine erst jetzt veröffentlichte Entscheidung zeigt auf, welche Grundsätze die unterhaltsrechtliche Einordnung von Zahlungen bestimmen, die einer Pflegeperson kraft eines Honorarvertrages geleistet werden, die eine sozialpädagogische Lebensgemeinschaft zur Pflege und Betreuung von 2 Kindern betreibt. Danach ist von den Einkünften einer Pflegeperson nur der Erziehungsbeitrag al...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VI. Nichtberücksichtigung der "Mutterrente" aus Billigkeitsgründen

Der nach § 50 Abs. 1 FamGKG bestimmte Wert von (30 % von 10.384,00 EUR) bis zu 4.000,00 EUR erweist sich wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls jedoch gem. § 50 Abs. 3 FamGKG als unbillig, soweit die Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags als eigenständiges Anrecht zu einer Erhöhung des Verfahrenswerts über einen Betrag von bis zu 3.000,00 EUR hinaus führt. Das erg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 211 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die Zurechnung nach § 15 soll die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen durchbrechen und dadurch Steuervorteile ausgleichen, die der Gesetzgeber für unangemessen befindet (vgl. ausführlich zum Telos der Vorschrift Rz. 21). Eine Mehrbelastung des Steuerpflichtigen im Vergleich zu der Situation, in der die Stiftung nicht zwischengescha...mehr

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FF 10/2022, Kabinett beschließt Entlastungen insbesondere für Familien

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) vom 14.9.2022 Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßt die Gesetzentwürfe zum Bürgergeld und zum Ausgleich der Inflationsfolgen (Inflationsausgleichsgesetz), die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die Bundesregierung hat in der Krise vor allem...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / I. Einkommensermittlung in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat für die im Unterhaltsrecht zentrale Aufgabe einer durchschnittlichen Ermittlung der unterhaltsrelevanten Einkünfte des abhängig Beschäftigten wie des selbstständig Tätigen erhebliche Auswirkungen gezeitigt. Ein Ende der Pandemie ist noch nicht in Sicht. Die Einkommensermittlung muss darauf ausgerichtet sein, die tatsächliche Leistungsfähigkeit zu erfa...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / e) Vorrang einer Erstausbildung

Geringe oder fehlende Leistungsfähigkeit tritt in der Regel ein, wenn der Unterhaltspflichtige sich in einer Ausbildung, etwa durch Umschulung, befindet oder diese angeht. Dem Unterhaltsverlangen des minderjährigen Kindes wird dann vielfach entgegengehalten, zwar derzeit nicht oder nur eingeschränkt Unterhalt leisten zu können, aber nach erfolgreicher Ausbildung in die Lage ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Steuerfreiheit von Zuwendungen (Satz 1)

„(11) 1 Zuwendungen der ausländischen Familienstiftung unterliegen bei Personen im Sinne des Absatzes 1 nicht der Besteuerung, ...” Rz. 496 [Autor/Stand] Zuwendungen. Da Abs. 11 nur für die Besteuerung des Einkommens der Destinatäre Anwendung findet (vgl. zu den erfassten Steuerarten näher Rz. 499), erscheint die Verwendung des Begriffs "Zuwendung" unglücklich. Im Einkommenst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Praktische Hinweise

Rz. 674 [Autor/Stand] In der Praxis ist vermehrt eine Neigung dahin gehend zu erkennen, im Anschluss an eine durchgeführte Durchsuchung in gewisser Weise künstlich Kommunikation der Beteiligten erzeugen zu wollen. Beschlagnahmt werden dann nicht sämtliche Endgeräte, vielmehr sollen diese dem Betroffenen zur weiteren, sodann überwachten Kommunikation verbleiben. Man wird hier...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Wegfall der Vermögensteuer

Rz. 8 [Autor/Stand] Keine Erhebung von Vermögensteuer ab dem 1.1.1997. Eine für die Anwendung des § 15 wichtige Rechtsänderung erfolgte außerhalb der Norm selbst. Für die Zeit ab dem 1.1.1997 wird die VSt wegen der Verfassungswidrigkeit des VStG v. 14.11.1990[2] nicht mehr erhoben.[3] Aus diesem Grunde strich der Gesetzgeber § 3 ersatzlos.[4] Unverständlich ist, weshalb er n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung bei Körperschaftsteuerpflichtigen (Satz 3)

Rz. 386 [Autor/Stand] Systematik und Kritik. Satz 3 bildet seinem Tatbestand nach die komplementäre Vorschrift zu Satz 1. Während jene Vorschrift ausdrücklich auf Zurechnungsadressaten anzuwenden ist, welche "ihre Einkünfte nicht nach dem Körperschaftsteuergesetz ermitteln", regelt diese die Verhältnisse bei Personen, "die ihre Einkünfte nach dem Körperschaftsteuergesetz erm...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / II. Unstreitig abzugsfähige Posten

Das dem Bedürftigen zuzurechnende Einkommen wurde antragsgemäß berücksichtigt. Anzusetzen war danach gem. § 115 Abs. 1 ZPO ein Betrag von 2.815,34 EUR. Hiervon sind unstreitig Fahrtkosten i.H.v. 78,00 EUR, Versicherungsbeiträge i.H.v. 45,11 EUR sowie Kindesunterhaltszahlungen i.H.v. insgesamt 761,00 EUR abzuziehen. Als Freibeträge für den Antragsteller sind gem. § 115 Abs. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Kritik

Rz. 31 [Autor/Stand] Unterschiedliche Aspekte der Kritik. § 15 unterliegt einer sehr einhelligen Kritik von Seiten der Literatur.[2] Die Kritik betrifft unterschiedliche Aspekte: Zu dem Grundproblem der weit überschießenden Wirkung (vgl. nachstehend Rz. 32) treten systematische Mängel (vgl. nachstehen Rz. 33) und handwerkliche Gesetzgebungsfehler (vgl. nachstehend Rz. 34). R...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Abzug bedarfsprägenden Kindesunterhalts

Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Minderjährigenunterhalt hat Konsequenzen für die Bedarfsermittlung zum Ehegattenunterhalt. Bedarfsprägender Kindesunterhalt ist bei der Einkommensermittlung beider Elternteile vorab zu berücksichtigen. Der Bedarf bemisst sich beim Kindesunterhalt gem. § 1610 Abs. 1 BGB nach der Lebensstellung des Kindes. Diese leitet es regelmäß...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / V. Bei übersteigenden Beträgen Aufteilung nicht nach Köpfen, sondern nach dem Verhältnis der Einnahmen

Das OLG Braunschweig sieht auch bei Überschreiten der Freibeträge dann keinen vollen kopfteiligen Ansatz, sofern sich die Einkommen der Bewohner einer Mietunterkunft unterscheiden. Auch jenseits der Freibetragsgrenze könne ein erheblicher Einkommensunterschied eine Aufteilung im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte rechtfertigen (so bei Nettoeinkünften von 925,00 EUR zu 2...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / b) Beruflich bedingte Fahrtkosten

Gerade in Fällen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB, in denen der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht aufgebracht werden kann, besteht grundsätzlich Anlass zu der Prüfung, ob der Unterhaltspflichtige nach den Umständen des Einzelfalls trotz eines deutlich höheren Zeitaufwands auf die Verwendung günstigerer öffentlicher Verkehrsmittel v...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... ist Absatz 1 nicht anzuwenden, wenn ..." Rz. 272 [Autor/Stand] Keine Anwendung von § 15 Abs. 1. Die sprachlich vorgezogene Rechtsfolge des § 15 Abs. 6 bestimmt, dass bei Gelingen des Nachweises Abs. 1 keine Anwendung findet. Im Ergebnis werden daher Vermögen und Einkommen einer ausländischen Familienstiftung nicht nach § 15 Abs. 1 den dort genannten Personen zugerechnet....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / III. Streitige Wohnkosten – Aufteilung nicht immer nach Köpfen

Grundsätzlich, so das OLG, seien bei Personen mit eigenen Einkünften, die mit im Haushalt eines Verfahrensbeteiligten leben, die Wohnkosten ungeachtet des Verhältnisses ihrer Einkünfte nach der Anzahl der Personen aufzuteilen (vgl. Zöller/Schultzky, ZPO, 34. Aufl., 2022, § 115 Rn 40; OLG Brandenburg, Beschl. v. 6.2.2019 – 13 WF 17/19, juris Rn 7; OLG Köln, Beschl. v. 15.5.20...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 12.1 Überblick

Kern des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 25.6.2021 (BGBl. I 2021, S. 2050) war die Einführung einer Option für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, anstelle der transparenten Mitunternehmerbesteuerung zur Körperschaftsbesteuerung des KStG zu wechseln. Gleichzeitig hatte der Gesetzgeber mit dem KöMoG Änderungen am System der e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Zurechnung bei Bezugs-/Anfallsberechtigten (noch Satz 1)

"..., sonst den unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind, ..." Rz. 126 [Autor/Stand] "Sonstige" Zurechnung. Die Zurechnung nach § 15 unterliegt einer Rangfolge. Diese ergibt sich gesetzestechnisch aus dem Wort "sonst". Auf der ersten Stufe steht die Zurechnung beim Stifter, soweit dieser im Zeitpunkt der Zurechnung unbeschränkt steuerpfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Kein Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG sieht bei Leistenden, die aus dem Ausland kommen, eine Gefährdung der zu sichernden Steueransprüche darin, dass der Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nicht erbracht wird. Das hierfür benötigte Formular ist dem von der FinVerw entwickelten Frag...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Grundsätze der Zurechnung (noch Satz 1)

"... werden ... zugerechnet." Rz. 111 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 15 Abs. 1. Die Rechtsfolge des § 15 besteht in einer Zurechnung der Einkünfte (vgl. Rz. 103) und des Vermögens der Stiftung (vgl. Rz. 102). Die Vermögenszurechnung geht allerdings ins Leere, solange in Deutschland eine VSt nicht erhoben wird (vgl. Rz. 101). Das Erzielen und die Zurechnung von Einkünften sin...mehr

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AGS 10/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart, Beratungshilfe: Was muss das muss? – ein Leitfaden für die Praxis, AnwBl 2021, 406 Grds. darf der Rechtsanwalt frei entscheiden, welche Mandate er von welchen Mandanten annimmt. Eine Ausnahme hiervon regelt § 49a Abs. 1 BRAO, wonach der Rechtsanwalt zur Übernahme der im Beratungshilfegesetz vorgesehenen Beratungshilfe verpflichte...mehr

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AGS 10/2022, Keine PKH für ... / IV. Erfolgsaussicht; BerH-Verfahren ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 GVG?

Offen und durch die Anwendung von § 115 Abs. 4 ZPO unbeantwortet blieb die Frage, ob die Rechtsverfolgung auch im Hinblick auf einen Entschädigungsanspruch i.H.v. max. 400,00 EUR überhaupt hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Insofern äußerte das KG auch hier Bedenken, ob das Verfahren auf Bewilligung von Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie s Rn 94. Außerhalb dieser Corona-Sonderregelungen gelten folgende Grundsätze: Durch die Anpassung der Vorauszahlungen soll das FA möglichst beweglich vorab bereits eine Steuererhebung durchführen, die dem späteren Veranlagungsergebnis nahekommt. Unverhältnismäßig hohe Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 707 [Autor/Stand] Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerverfahren erfolgt im Wege der – von der Rechtshilfe in Strafsachen zu unterscheidenden – Amtshilfe. Neben den Regelungen zur Teilnahme von Beamten eines Staates an Betriebsprüfungen in einem anderen Staat oder zur Zustellung von Dokumenten und Schriftstücken im Ausland betrifft die in der Praxis bedeutsam...mehr

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AGS 10/2022, Verfahrenswert... / III. Kein Anlass für eine Erhöhung oder Herabsetzung

Die besonderen Umstände des vorliegenden Einzelfalls geben weder Anlass für eine Erhöhung noch für eine Absenkung des Regelwerts des § 41 S. 2 FamGKG. Ob eine Erhöhung des Werts zu erfolgen hat, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das einstweilige Anordnungsverfahren ein Hauptsacheverfahren vermieden hat oder in diesem Verfahren – etwa im Wege des Vergleichs – eine end...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen[2]. Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Die Preisanpassungsklausel betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten.[2] Darüber hinaus gilt die Preisanpassungsklausel für vermögensverwaltende Personengesellschaften sowie für Mitunternehmerschaften...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr