Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Wirtschaftlicher Eigentümer der Zinszahlungen (§§ 2, 3 ZIV)

Rz. 6 Wirtschaftlicher Eigentümer der den grenzüberschreitenden Zinszahlungen jeweils zugrunde liegenden Forderungen und somit Nutzungsberechtigter der Zinszahlungen ist jede in einem anderen Mitgliedstaat der EU als dem der Zahlstelle oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässige natürliche Person, die grenzüberschreitende Zinszahl...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.12 Zeile 35

Das dem Organträger zugerechnete Einkommen der Organgesellschaften muss für die Ermittlung des EBITDA noch korrigiert werden, da nach § 8a Abs. 1 Satz 2 KStG das "maßgebende Einkommen" das Einkommen vor Spendenabzug ist. Da das dem Organträger zugerechnete Einkommen der Organgesellschaft um die abzugsfähigen Spenden gemindert ist, müssen diese bei der EBITDA-Ermittlung wiede...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.12 Zeile 44

Die Zeilen 44, 45 sind nur auszufüllen, wenn der Stpfl. eine Organgesellschaft ist. Hier ist das Einkommen der Organgesellschaft abzuziehen, soweit es dem Organträger zur Versteuerung zugewiesen wird, also ohne von der Organgesellschaft geleistete Ausgleichszahlungen. Der Betrag ist Zeile 18 der Anlage OG zu entnehmen und gesondert festzustellen (bei einer Organträger-Persone...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 4.11 Zeile 34

Da der Organkreis als "ein" Betrieb gilt, ist für ihn ein einheitliches EBITDA zu errechnen. Das ist unproblematisch, soweit das Einkommen der Organgesellschaften dem Organträger zugerechnet wird. Da bei der EBITDA-Ermittlung bei Kapitalgesellschaften der "maßgebliche Gewinn" nach § 8a Abs. 1 Satz 1 KStG durch das "maßgebliche Einkommen" ersetzt wird, ist der Wert des einhei...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.6 Zeile 38

Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für den Spende...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 6.1 Vor Zeilen 50–102

In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das 30 % des EBITDA b...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.11 Zeile 43

Diese Zeile ergibt als Zwischensumme die Einkünfte nach Zurechnung des nicht abziehbaren Teils des laufenden Verlusts der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung und bei Verrechnung mit Sanierungserträgen. Ist der Stpfl. eine Organgesellschaft, ist dieser Betrag das Einkommen vor Zurechnung an den Organträger. Das Einkommen des Organträgers in Zeile 43 enthält aufgrund ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.5 Zeile 24

Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen ist weiter zu verringern um Einkommensteile, die an sich bei dem Organträger entstanden sind, die aber der Organgesellschaft zur Versteuerung zugewiesen werden. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen,[1] die der Organträger für Wirtschaftsjahre, die im laufenden Vz steuerlich erfasst werden, an außenstehende Gesellschafter de...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.2 Zeile 13

In Zeile 13 ist das Einkommen der Organgesellschaft einzutragen. Dieser Betrag entspricht Zeile 18 der Anlage OG der Organgesellschaft; er ist gesondert festgestellt. In diesem Betrag sind die von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen nicht mehr enthalten. Ist die Organgesellschaft selbst Organträger von nachgeschalteten Organgesellschaften, sind in diesem Be...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage OT ist in Organschaftsfällen vom Organträger auszufüllen. Der Vordruck ist eine Anlage zur Steuererklärung KSt 1 sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG. Da die Eigenschaft, Organträger zu sein, nur von einer inländischen Betriebsstätte der herrschenden Gesellschaft abhängt, können auch eine Körperschaft mit anderen als gewerblichen Einkünften mit i...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.11 Zeile 65

In dieser Zeile ist der im Vz 2020 unter Berücksichtigung der Höchstbeträge abzusetzende Zuwendungsvortrag in der Vorspalte einzutragen. Es ist der niedrigere Betrag aus den Versorgungsleistungen (Zeile 63) und dem festgestellten Zuwendungsvortrag (Zeile 64). Außerdem darf der Abzugsbetrag nicht höher sein als das aus der Überdotierung stammende Einkommen (Zeile 62), kann di...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.13 Zeile 45

In Zeile 45 sind die Ausgleichszahlungen einzutragen, die der Organträger geleistet hat. Diese Beträge hat die Organgesellschaft als eigenes Einkommen zu versteuern. Durch Eintragung in Zeile 45 der Anlage ZVE der Organgesellschaft wird die Ausgleichszahlung bei der Einkommensermittlung der Organgesellschaft hinzugerechnet. Der zuzurechnende Betrag ergibt sich aus Zeile 15 d...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.7 Zeile 62

Die Zeile haben nur rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen auszufüllen. Sie dient zur Aufnahme des zu versteuernden Einkommens bei einer Überdotierung der Kasse nach § 6 KStG. Eine Kasse ist überdotiert, soweit ihr Vermögen höher ist als die Verlustrücklage bzw. der dieser Rücklage entsprechende Betrag. Das Einkommen der Kasse ist steuerpflichtig, ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.2 Zeile 34

In Zeile 34 sind die abzugsfähigen Spenden und Beiträge aufzuführen und bei der Einkommensermittlung abzuziehen. Die Ermittlung der im Jahr 2020 abziehbaren Zuwendungen erfolgt in der Anlage Z und ist von dort aus Zeile 7 hierher zu übertragen. Ist der Stpfl. Organträger, sind in Zeile 34 nur die von dem Organträger selbst geleisteten Spenden und Beiträge einzutragen. Die von ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.14 Zeile 68

In dieser Zeile ergibt sich als Zwischenergebnis das Einkommen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.18 Zeile 70

In dieser Zeile ergibt sich das nicht abzurundende zu versteuernde Einkommen, das auch negativ sein kann.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.8 Vor Zeilen 63–66

Diese Zeilen sind nur von Unterstützungskassen in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften auszufüllen und nehmen die Korrekturen aus § 6 Abs. 5a KStG auf. Betroffen sind Unterstützungskassen, für die zum Schluss des Vorjahres ein positiver Zuwendungsbetrag festgestellt worden ist.[1] Zuwendungsbetrag ist der Betrag von Zuwendungen des Trägerunternehmens in den Vz 2006-2015 ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.13 Zeile 67

Diese Zeile gilt nur für inländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Diese ermitteln ihr Einkommen aus Werbesendungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 KStG pauschal mit 16 % der Entgelte i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG aus Werbesendungen. Dieser Betrag ist in Zeile 67 einzutragen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Zin... / 3.22 Zeile 24

In dieser Zeile ist der Betrag der im laufenden Wirtschaftsjahr insgesamt abziehbaren Zinsaufwendungen auszuweisen. Er ergibt sich als Summe der Zeilen 17, 19, 20, 21 und 23. Der Betrag in Zeile 24 ist nach Zeile 179 der Anlage GK zu übertragen und mindert dort das Einkommen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 17.8 Zeile 53

In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.10 Zeile 64

In Zeile 64 ist der zum Ende des vorangegangenen Vz gesondert festgestellte Zuwendungsvortrag einzutragen. Dieser Betrag ist der zweite Höchstbetrag, um den das steuerpflichtige Einkommen gemindert werden kann.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.16 Zeile 68b

Sind die Voraussetzungen des Freibetrags nach § 25 KStG erfüllt, ist in dieser Zeile der Betrag einzugeben. Nach § 25 KStG erhalten Vereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben, in den ersten 10 Jahren ihres Bestehens einen Freibetrag von 15.000 EUR pro Jahr. Dieser Freibetrag darf nicht zu einem negativen Einkommen führen oder es erhöhen. Die Inanspruchnahme des Freibetr...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.1 Zeile 20

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 2 EStG statt der Anrechnung der Abzug von der Bemessungsgrundlage beantragt wird. Der erforderliche Antrag wird in Zeile 41 der Anlage AESt gestellt. Die Beträge sind nicht auf die Einkunftsarten aufzuteilen, sondern in dieser Zeile in einer Summe bei der...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.9 Zeile 63

In dieser Zeile sind die in dem Wirtschaftsjahr, das im Vz 2020 endet, geleisteten Versorgungsleistungen abzuziehen. Dies ist der erste Höchstbetrag, um den das steuerpflichtige Einkommen um den Zuwendungsvortrag gemindert werden kann.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.1 Vor Zeilen 13–25

Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 16 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen. Die Zeilen 13 ff...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 16.9 Zeile 41

Die Zeilen 41, 42 nehmen die Werte zur Minderung des Verlustes bei Sanierung auf. Zur Sanierung vgl. Erl. zu Zeilen 29–31 sowie zur Anlage SAN. Nach § 3a Abs. 3 Satz 2 Nr. 8 EStG ist der Verlust des zu sanierenden Unternehmens des Sanierungsjahres nicht abzugsfähig, soweit er mit dem Sanierungsertrag verrechnet werden kann. Da nur der Verlust des zu sanierenden Unternehmens b...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.5 Zeile 60

Eintragungen in dieser Zeile kommen nur für Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in Betracht. Ist bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht eingetreten, sind in dieser Zeile die entsprechenden Aufwendung...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 19.3 Zeilen 72–72a

In Zeile 72 können Einkommensteile mit abweichenden Steuersätzen eingetragen werden. Ebenfalls anzugeben ist die Vorschrift, aus der sich der abweichende Steuersatz ergibt. Möglich sind folgende abweichende Steuersätze: Ausländische Einkünfte mit Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG. Da der Pauschalierungssteuersat...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.6 Zeile 25

In dieser Zeile ergibt sich die Summe der dem Organträger zuzurechnenden Einkommensteile der Organgesellschaft. Dieser Betrag ist in Zeile 38 der Anlage ZVE des Organträgers bei der Einkommensermittlung hinzuzurechnen, wenn er positiv ist, bzw. abzuziehen, wenn er negativ ist. Systematisch hat die Hinzurechnung des positiven bzw. negativen Einkommens der Organgesellschaft nac...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 14.4 Zeile 31

In dieser Zeile sind den Aufwendungen nach Zeile 30 entsprechende Aufwendungen des laufenden Vz bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen, die mit einem in einem anderen Vz entstandenen Sanierungsertrag zusammenhängen und nicht in einem festgestellten Verlustvortrag enthalten sind. Sind diese Beträge im folgenden Vz entstanden, sind sie hinzuzurechnen...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.17 Zeile 69

In dieser Zeile ist der Freibetrag nach § 24 KStG in der Hauptspalte abzusetzen. Nach § 24 KStG steht kleinen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen ein Freibetrag von 5.000 EUR zu. Ausgenommen hiervon sind Körperschaften, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG gehören. Der Freibetrag steht daher Kapitalgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 4.1 Zeile 2

In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 180 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 13–15 der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 29–39 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 83 ff. der Anlage...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ZVE dient der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und führt daher unmittelbar zur Festsetzung der Steuer. Zu diesem Zweck werden die Besteuerungsgrundlagen in dieser Anlage gesammelt. Soweit die Besteuerungsgrundlagen in anderen Anlagen ermittelt werden, wird das Ergebnis dieser Ermittlung in die Anlage ZVE übernommen. Die Anlage ZVE ist von allen Stpfl. aus...mehr

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / II. Erwerbsschaden des Ausgleichsberechtigten

In Erbfällen vor dem 1.1.2010 (vgl. Art. 229 § 23 Abs. 4 EGBGB) war es zwingend notwendig, dass der pflegende Abkömmling zudem ganz oder teilweise auf berufliches Einkommen verzichtet haben musste.[15] Wer nicht berufstätig und auch nicht berufswillig war, "verzichtete" nicht auf Einkommen und war deshalb nicht ausgleichungsberechtigt.[16] Der Zusatz "unter Verzicht auf beru...mehr

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FF 02/2021, Rechtsprechung ... / Kindesunterhalt

BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 9.11.2020 – 1 BvR 697/20, juris 1. Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ist nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, zu der auch das Unterhaltsrecht gehört, gewährleistet, soweit dieses mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.7.1981 – 1 BvL 28/77, BVerfGE 57, 361 <378>). Der ausgeurteilte Un...mehr

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zfs 02/2021, zfs Aktuell / Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021 (PKHB 2021)

Am 30.12.2020 ist die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021 – PKHB 2021) v. 28.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 3344). In der Bekanntmachung sind die gem. § 115 Abs. 1 ZPO vom Einkommen abzusetzenden Beträge angegeben. Aufgrund einer Änderung des § 115 ZPO durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Die (nahezu) vollständige Ablichtung der Verwaltungsakte ist geboten und notwendig, wenn aufgrund Kongruenz zwischen streitgegenständlichem Zeitraum und Leistungszeitraum über mehrere Jahre andauernd die Berechnung von Einkommen streitentscheidend ist und es dabei auf einzelne Berechnungspositionen wie z.B. Werbungskosten innerhalb der letzten Jahre ankommen kann. In einem de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Festsetzung im ESt-Bescheid lt. JStG 2020

Rz. 7 Seitens der Finanzverwaltung wurde das gesonderte Prämienbescheidverfahren (Rz. 1ff.) als zu komplex und ineffizient eingestuft. Deshalb wurde im Rahmen des JStG 2020 v. 21.12.2020[1] das Verfahren derart geändert, dass eine Festsetzung der Mobilitätsprämie allein im ESt-Veranlagungsverfahren erfolgt. Rz. 8 Auch wurde die weitere Technik des Verfahrens derart geändert, ...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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zfs 02/2021, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. ist unbegründet. (…)" II. Die übrigen Klageanträge sind unbegründet, da der Kl. keinen Anspruch auf Zahlung eines über 66 EUR bzw. 70 EUR hinausgehenden täglichen Krankentagegeldes hat. 1. Allerdings scheidet ein Anspruch des Kl. nicht bereits deshalb aus, weil er arbeitslos ist. Zwar endet das Versicherungsverhältnis gem. § 19 Abs. 1 lit. a)...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an der Gese...mehr

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AGS 02/2021, Erstattungsfäh... / II. Objektiver Maßstab eines sachkundigen Dritten

Das LSG sowie vorgehend auch das SG stellen bei Prüfung der Notwendigkeit bzw. Erforderlichkeit von Fotokopien auf einen objektiven Maßstab eines vernünftigen sachkundigen Dritten ab. Dem Anwalt stehe ein Ermessensspielraum zu, welche Unterlagen er in welchem Umfang aus behördlichen Akten kopiere. Dieser Ermessensspielraum sei lediglich dann überschritten, wenn durch juristi...mehr

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FoVo 02/2021, Der unwissend... / II. Die Lösung

Der Schlüssel: Informationsbeschaffung Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung liegt in den Informationen und – wenn diese nicht vorliegen – in der Informationsbeschaffung. Ein zielgerichteter Vollstreckungszugriff ist nur möglich, wenn ein Zugriffsobjekt bekannt ist. Zur Informationsbeschaffung sind viele Ansätze denkbar (hierzu ausführlich Goebel, Anwaltfor...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-OT / 1.6 Zeilen 7–8

In diesen Zeilen sind die Korrekturen zusammenzufassen, um die das dem Gesellschafter der Organträger-Personengesellschaft zuzurechnende Einkommen zu korrigieren ist. Aus dem Einkommen auszuscheidende Beträge sind abzuziehen, dem Einkommen hinzuzurechnende Beträge sind zu addieren. Der sich ergebende Betrag ist vorzeichengerecht einzutragen, d. h. negative Beträge (Verminder...mehr