Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zur beschränkten Lohnsteuerpflicht

Rz. 21 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Beschränkt lohnsteuerpflichtig (§ 1 Abs 4 EStG) sind ArbN, die im Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, nicht zu den nach § 1 Abs 2 und 3 EStG unbeschränkt Stpfl gehören (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 20ff) und > Inländische Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a–e EStG beziehen. Das sind Einkünf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – Piloten und Bordpersonal -- sind regelmäßig ArbN; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BArbG vom 16.03.1994, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen ist, werden idR Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LStJA wurde nach der Währungsreform vom 21.06.1948für unbeschränkt steuerpflichtige ArbN eingeführt. Bis dahin wurde die LSt auf den Arbeitslohn des jeweiligen > Lohnzahlungszeitraum erhoben. Diese besondere Erhebungsform der ESt hatte für ArbN – angesichts bescheidener Einkommensverhältnisse – abgeltenden Charakter. Von 1948 bis 1990führt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kaufkraftausgleich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Im öffentlichen Dienst wird an unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, deren Arbeitslohn zu den > Inländische Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG gehört, ein Zuschlag zu den Dienstbezügen gezahlt, wenn der dienstliche Wohnsitz im Ausland liegt. Der Kaufkraftausgleich ist nach § 55 BBesG auf 60 % der Dienstbezüge mit Ausnahme des Mietzusch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahrenshinweise

Rz. 7 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Örtlich zuständig ist das Wohnsitz-FA, wenn der ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland hat (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Bei anderen ArbN ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig (vgl § 39 Abs 2 Satz 2ff EStG; dort auch zu Sonderfällen). Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlage sind die §§ 39 und 39a EStG. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Steht ein ArbN nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner ArbG > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverhältnisse oder beim ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufgaben des Arbeitgebers

Rz. 40 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Der ArbN hat die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (> Rz 26/1 f) seinem ArbG vor Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis vorzulegen. Liegt dem ArbG keine Bescheinigung vor, muss er die LSt nach Maßgabe der § 39c Abs 1 und 2 EStG unter Anwendung der Steuerklasse VI einbehalten (R 39.3 Satz 4 EStG; > Nichtver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nur bei unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbN muss unbeschränkt steuerpflichtig sein (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und am 31.12. des Ausgleichsjahres in den Diensten des ArbG stehen (vgl § 42b Abs 1 Satz 1 EStG). Die unbeschränkte Steuerpflicht ergibt sich nicht nur aus § 1 Abs 1 EStG, sondern auch aus § 1 Abs 2 EStG und auf Antrag in besonderen Fällen aus § 1 Abs 3 EStG, ggf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die SozVers und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der Bundeswehr BFH 233, 171 = BStBl 2011 II...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dienstkleidung, die nach der staatlichen Dienstkleidungsordnung für Forstbeamte vorgeschrieben und als Dienstkleidungs- und Uniformteile dauerhaft gekennzeichnet sind, gehören zur typischen Berufskleidung (EFG 1987, 552); das gilt aber nicht für einen Lodenmantel (BFH 179, 403 = BStBl 1996 II, 202; H 3.31 LStH). Zahlungen an die Forstkleider...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die an staatliche Forstbedienstete aus öffentlichen Kassen gezahlten Entschädigungen sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB, DB 1996, 2056 = FR 1996, 798; FinMin MV, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im Allgemeinen nach den für Staatsforsten geltenden...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei den folgenden Fallgruppen ist eine Gehaltsumwandlung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der teilweise kostenlose (verbilligte) Bezug von Brennholz führt grundsätzlich zu > Sachbezüge. Soweit einzelne Bundesländer amtliche > Sachbezugswerte Rz 34 für Deputatholz (§ 8 Abs 2 Satz 10 EStG) festsetzen, gehört der Unterschied zwischen dem gezahlten Betrag und dem amtlichen Sachbezugswert zum Arbeitslohn. Veräußert der ArbG sein Brenn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Zweck und Wesen des betrieblichen LStJA

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbG ist grundsätzlich verpflichtet, seinen ArbN nach Ablauf des Kalenderjahres unter bestimmten Voraussetzungen die für das Ausgleichsjahr einbehaltene LSt insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende LSt übersteigt (§ 42b EStG). Dieser Vorgang wird als "betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich" bezeichnet. Da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der Jahreslohnsteuer und des Erstattungsbetrags

Rz. 38 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Vor Anwendung des Jahreslohnsteuertarifs (> Lohnsteuertarif Rz 12, 13) ist der Jahresarbeitslohn um folgende Beträge zu mindern:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Ermittlung des Jahresarbeitslohns

Rz. 31 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Für den LStJA ist zunächst der Jahresarbeitslohn (§ 42b Abs 2 EStG) anhand des > Lohnkonto zu ermitteln. Rz. 32 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Jahresarbeitslohn ist der stpfl Arbeitslohn, den der ArbN im Ausgleichsjahr (> Rz 16) bezogen hat. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der > Lohnzahlungszeitraum endet; sonst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ortskräfte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Als Ortskräfte werden Personen bezeichnet, die bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen ausländischer Staaten als ArbN beschäftigt sind, am Ort der Vertretung idR ansässig und dort eingestellt wurden Anders als Mitarbeiter, die vom ausländischen Staat in die Vertretung entsandt werden, gelten Ortskräfte nach allgemeiner völkerr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Firmenrad

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der geldwerte Vorteil von ArbN aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder wird grundsätzlich besteuert. Das gilt für Firmenfahrräder aller Art, auch wenn sie verkehrsrechtlich ohne Kennzeichen und Versicherung betrieben werden (vgl Ländererlasse vom 23.11.2012, BStBl 2012 I, 1224) – fortgeltend vgl BMF vom 19.03.2018 Nr 931, BStBl 2018 I, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 5 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Aufwendungen des ArbN, die durch den Besuch von Veranstaltungen entstehen, die seiner beruflichen Fortbildung (> Rz 1) dienen, sind dem Grunde nach als WK abziehbar (zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen Rz 34 ff), soweit sie nicht vom ArbG getragen werden (> Rz 4). Ausnahmen sind durch gesetzliche > Abzugsverbote bedingt. Dafür kommen s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überblick über die Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige

Rz. 6 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Für die Besteuerung beschränkt stpfl natürlicher Personen enthalten §§ 50, 50a EStG Besonderheiten. Die Vorschriften sind mit dem JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl 2008 I, 2794 = BStBl 2009 I, 74) neu gefasst und dem Unionsrecht angepasst worden (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/10 189 S 59ff). Allgemeine Voraussetzung ist, dass es sich um > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außensteuergesetz

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das Außensteuergesetz (AStG) will ungerechtfertigte Steuervorteile unter Ausnutzung des internationalen Steuergefälles verhindern. Es enthält deshalb Maßnahmen gegen die Steuerflucht in > Steueroasenländer. Zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG vom 14.05.1986 (BStBl 1986 II, 628). Zur Anwendung des AStG vgl ua BMF vom 14.05.2004, BStBl 2004 I, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Inanspruchnahme des Arbeitgebers

Rz. 76 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Führt die LStAp zu Mehrergebnissen, ist sie in dem durch die Prüfungsanordnung vorgegebenen Rahmen abzuschließen. Rz. 77 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ein praktischer Hinweis: Einer sich abzeichnenden Nachforderung von LSt/SolZ/KiSt (Steuerabzüge) durch das FA kann der ArbG ausweichen, indem er über die nachzuentrichtenden Steuerabzüge eine beri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den ArbN, für die das FA bis zu ihrer Erfassung in der ELStAM-Datenbank des BZSt auf Antrag eine LSt-Abzugsbescheinigung ausstellt, gehören folgende Personen: Rz. 4 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rz. 4/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Aufwendungen außerhalb eines Dienstverhältnisses

Rz. 11 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme werden die Aufwendungen wie solche behandelt, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen. Dazu wird die Bildungseinrichtung als > Erste Tätigkeitsstätte fingiert, wenn der Stpfl Vollzeit – also 40 Wochenstunden -- studiert (vgl § 9 Abs 4 Satz 8 EStG). Im Übrigen bleibt es dabei, dass eine außerha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abgrenzung der Einkommensbesteuerung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Dem international geltenden Territorialitätsprinzip folgend besteuert Deutschland die auf seinem Staatsgebiet ansässigen Personen. Deshalb unterliegen alle natürlichen Personen, die im > Inland einen > Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, mit ihren gesamten aus dem Inland und dem Ausland stammenden Einkünften, dem sog Welteink...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Pauschalierung der Lohnsteuer für Mahlzeiten

Rz. 45 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der sich für jeden ArbN ergebende geldwerte Vorteil muss grundsätzlich als Teil der laufenden Bezüge mit dem übrigen Arbeitslohn individuell dem LSt-Abzug unterworfen werden; in der SozVers besteht Beitragspflicht. Statt dessen darf der ArbG die LSt mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erheben, soweit er arbeitstäglich eine oder auch mehrere ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 14 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Den betrieblichen LStJA regelt § 42b EStG (ergänzend > R 42b LStR). Er beendet das LSt-Abzugsverfahren durch den ArbG (> Rz 4). Mit dem nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden LStJA soll dem ArbN die für das Ausgleichsjahr einbehaltene LSt insoweit vom ArbG erstattet werden, als sie die auf den Jahresarbeitslohn (> Rz 31ff) entfallen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonderfälle des Steuererlasses oder der Steuerpauschalierung

Rz. 116 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 In bestimmten Fällen wird die Einkommensteuer im öffentlichen Interesse erlassen oder pauschaliert (vgl § 50 Abs 4 EStG). Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten FinBeh können mit Zustimmung des BMF die ESt bei beschränkt Stpfl ganz oder zum Teil erlassen (zu § 227 AO > Billigkeit Rz 13 ff) oder in einem Pausc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kaminfeger

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das tarifliche Waschgeld gehört zum stpfl Arbeitslohn (EFG 1994, 656). Das tarifliche Kleidergeld bleibt ebenso steuerfrei wie die sonst übliche Gestellung der Arbeitskleidung (§ 3 Nr 31 EStG). > Wäschegeld. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der Kehrbezirk ist kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 EStG (EFG 2012, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei den folgenden Fallgruppen wird eine Steuerbefreiung (> Rz 16) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit einer Gehaltsumwandlung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt: zu Einzelheiten > Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers. Rz. 16 Stand: EL 115 – ET: 05/20...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsatz: Abgeltung des Besteuerungsanspruchs durch den Steuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Bestimmte Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug. Das gilt für den Steuerabzug vom > Arbeitslohn (vgl §§ 38ff EStG; zu Einzelheiten > Rz 21 ff), den Steuerabzug in den Fällen des § 50a EStG (zu Hinweisen > Rz 75 ff) oder vom Kapitalertrag (vgl §§ 43ff EStG; hier nicht erläutert). Mit dem Steuerabzug ist die ESt auf diese Einkünfte grundsätzl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kassenärztliche Vereinigung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 77 Abs 5 SGB V). Sie nehmen die berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder wahr und stellen die kassenärztliche Versorgung sicher (vgl § 75 SGB V); dabei leisten sie öffentliche Dienste (schlichte Hoheitsverwaltung). Ihre Kassen unterliegen der Dienstaufsicht und ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Lohnsteuerkarten auf Papier wurden letztmals für 2010 ausgestellt. Sie sind spätestens ab 2014 durch den elektronischen Abruf der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt worden (vgl BMF vom 07.08.2013, BStBl 2013 I, 951). Für den Übergangszeitraum (VZ 2011 bis 2013) enthält § 52b EStG eine Regelung zur Ausstellung einer Ersatzbescheinigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kassierer

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Hauptberuflich tätige Kassierer in Ladengeschäften, Supermärkten usw sind ArbN. Das gilt auch für eine > Geringfügige Beschäftigung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Nebenberuflich tätige Kassierer können je nach Gestaltung des Falls im Rahmen ihres Hauptdienstverhältnisses, als ArbN in einem zweiten Dienstverhältnis (> Mehrere Dienstverhältni...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ordensangehörige

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Angehörige eines katholischen Ordens oder einer evangelischen Gemeinschaft (Diakonieverband, Diakonissenanstalt) stehen zu ihrem Orden/ihrer Gemeinschaft nicht in einem steuerlichen Dienstverhältnis. Das gilt auch, wenn sie innerhalb des eigenen Ordens/der eigenen Gemeinschaft wirtschaftlich tätig sind, es sei denn, ein Dienstverhältnis ist a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sonderausgaben

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die keine vorweggenommenen WK sind, weil sie nicht im Zusammenhang mit einem beabsichtigten konkreten inländischen Dienstverhältnis entstehen, oder bei denen es sich um ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses (§ 9 Abs 6 EStG; § 12 Nr 5 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Wer als "Administrative & Budget Officer" an der Mission der OSZE im > Kosovo teilnimmt, wofür ihm von der OSZE ein Dienstzeugnis ausgestellt wird, steht zur OSZE in einem Dienstverhältnis im Sinne von § 1 LStDV (EFG 2006, 1251). Entsprechendes gilt für einen in > Aserbaidschan eingesetzten Stpfl. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Einkünfte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Meisterhausfrau

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwendungen einer Hausfrau für den Kursus für Meisterhausfrauen sind nicht abziehbar, wenn sie nicht dem Einstieg in einen Erwerbsberuf dienen (vgl EFG 1974, 415; § 10 Abs 1 Nr 7 EStG; > Bildungsaufwendungen Rz 10ff, > Bildungsaufwendungen Rz 70 Hauswirtschaft. Zu Sonderfällen > Hauswirtschaftsmeisterin. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Aufwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Nur für bestimmte Steuerklassen

Rz. 23 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 ArbN mit Steuerklasse V oder VI (> Steuerklassen Rz 24–28) sind vom betrieblichen LStJA ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Steuerklasse – zB bei unterjährigem > Steuerklassenwechsel – für den LSt-Abzug nur zeitweise maßgebend war (§ 42b Abs 1 Satz 3 Nr 2 EStG). Betroffen sind Ehegatten, bei denen der andere nach Steuerklasse III ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kalenderjahr

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zum Kalenderjahr als Steuerjahr iSd DBA > Doppelbesteuerung Rz 28 ff. Das Kalenderjahr hat als > Veranlagungszeitraum für die > Veranlagung von Arbeitnehmern eine zentrale Bedeutung, weil die ESt/LSt eine Jahressteuer ist (§ 2 Abs 7 EStG). Zu Freibeträgen, die bei der Veranlagung selbst dann gewährt werden, wenn nur für einen Teil des Kalende...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / j) Nur für Arbeitnehmer ohne steuerfreie Auslandseinkünfte

Rz. 30 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbN darf im Ausgleichsjahr keine ausländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, die nach einem DBA (> Doppelbesteuerung) oder nach § 34c Abs 5 EStG (also nach dem > Auslandstätigkeitserlass) unter > Progressionsvorbehalt vom LSt-Abzug freigestellt waren (§ 42b Abs 1 Satz 3 Nr 6 EStG). Auch diese Regelung soll verhi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Max-Planck-Gesellschaft

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei der Besteuerung von Gastlehrkräften aus dem Ausland wird die Forschungseinrichtung nicht in ihrer Gesamtheit als Lehranstalt iSd DBA anerkannt (> Doppelbesteuerung Rz 51/1), wohl aber die einzelnen Institute, sofern diese die Voraussetzungen hierfür nachweisen oder sich durch Bescheinigungen des zuständigen Kultusministeriums als Lehranstalten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Lehrg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Firmenkreditkarte

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Stellt der ArbG seinem ArbN eine Kreditkarte zur Verfügung, deren Umsätze einem Firmenkonto belastet werden, und kann der ArbN mit dieser Karte auch private Aufwendungen bezahlen, so kann die Nutzung der Karte für private Zwecke grundsätzlich zu einem Sachbezug im Wert der ersparten Gebühren führen. Benutzt der ArbN die Karte aber so gut wie ...mehr