Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4 Missbräuchliche Erzeugung von Zinserträgen

Tz. 229 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die von der Zinsschranken-Grundregel drohende beschr Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen gibt gelegentlich Anlass zu Gestaltungen (s Tz 9). Dabei stehen auch Modelle in der Diskussion, die im Ergebnis zu einer Verringerung des Nettozinsaufwands führen, indem zusätzliche Zinserträge generiert werden. Dabei geht von den meisten bekannten Modell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 191 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach § 4h Abs 2 S 2 EStG gilt für eine Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als MU anzusehen sind und die unmittelbar oder mittelbar einer Kö nachgeordnet ist, § 8a Abs 2 und 3 KStG entspr. Ohne diese Ausdehnung des Anwendungsbereichs des § 8a Abs 2 und 3 KStG könnte über FK-Vergütungen, die die nachgeordnete Pers-Ges an AE der Kö zahlt,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Tätigkeit

Rz. 305 [Autor/Stand] Tätigkeit. Vgl. Rz. 249 f. Rz. 306 [Autor/Stand] Gegenstand des Substanztests. Nach dem Wortlaut gilt eine "Tätigkeit" nicht als "Wirtschaftstätigkeit", wenn sie mit einem für den Geschäftszweck nicht angemessen ausgestatteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Gegenstand des Substanztests ist also eine tatsächliche Tätigkeit in Form eines aktiven Tuns (auc...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 7 GewStG regelt die Ermittlung des Gewerbeertrags. Der Gesetzgeber hat § 7 GewStG durch Gesetz v. 1.12.1936[1] in das GewStG eingefügt. Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 7 GewStG mehrfach geändert. Durch Gesetz v. 9.12.2004 [3] wurde § 7 S. 4 GewStG mit Wirkung ab dem Ez 2004 eingefügt. Danach sind § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG bei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rechtsfolge

Rz. 461 [Autor/Stand] Sachliche Entlastungsberechtigung. Erfüllt die Tätigkeit der Körperschaft die Kriterien einer geschäftsleitenden Holding, so ist die Körperschaft in aller Regel sachlich entlastungsberechtigt, sodass ihr Entlastungsanspruch – unabhängig von der persönlichen Entlastungsberechtigung – nicht nach § 50d Abs. 3 EStG versagt wird. Um zu diesem Ergebnis zu gel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.1 Einfügung eines Regelbeispiels (§ 12 Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 344 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Aufgrund der Unsicherheiten bei der Beurteilung der Reichweite der Rspr des I. Senats zur "Aufgabe der finalen Entnahmetheorie" (s Tz 229f) erfolgte zur Absicherung der SEStEG-Entstrickungsregelungen ua die Einfügung eines Regelbsp in § 12 Abs 1 S 2 KStG. § 12 Abs 2 S 2 KStG erläutert klarstellend den Hauptanwendungsfall des § 12 Abs 1 S 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.8 Organschaft

Rz. 67 Die gewerbesteuerliche Organschaft ist in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG geregelt. Folge der gewerbesteuerlichen Organschaft ist, dass die Organgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers gilt. Trotz dieser Fiktion bilden Organgesellschaft und Organträger kein einheitliches Unternehmen.[1] Sie bleiben vielmehr selbstständige Gewerbebetriebe.[2] Nur die GewSt-Pflicht wird...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Betriebsbegriff des Entnahmetatbestands

Tz. 207 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Für die hier interessierenden Fälle der St-Entstrickung kommt dem Verständnis vom Umfang des in § 4 Abs 1 S 2 EStG verwandten Betriebsbegriffs eine entscheidende Bedeutung zu. Bedeutung hat der Betriebsbegriff nicht nur für die Beurteilung des Vorliegens eines Gewinnrealisationstatbestands als solches, sondern auch für die Beantwortung der F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.3 Betroffene Rechtsträger

Tz. 106 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 8a Abs 2 KStG ist auf alle von der Zinsschranke betroffenen Kö (s Tz 45 ff) und nicht nur auf Kap-Ges anzuwenden. Die Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung gelten demnach ebenfalls für eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4). Denn § 8a Abs 3 KStG spricht – ebenso wie § 8a Abs 2 KStG – zutr von Kö und nicht von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.5 AStG

Tz. 100 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Anwendung des § 1 Abs 1 AStG kann grds nur insoweit in Betracht kommen, als eine Berichtigung nach § 1 AStG weitergehender ist, als es die Korrektur nach § 12 Abs 1 KStG wäre (sog "Idealkonkurrenz"). Zum Verhältnis des § 1 AStG zu anderen Korrekturvorschriften s Bernhardt/Ham/Kluge (IStR 2007, 717ff); s Frischmuth (IStR 2007, 485, 486f)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / j) Sonderfall: Dienstleistungsholding

Rz. 465 [Autor/Stand] Begriff. Unter einer "Dienstleistungsholding" soll hier eine solche Körperschaft verstanden werden, die Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften hält und gegenüber mindestens einer dieser Gesellschaften Dienstleistungen erbringt, ohne zugleich über die Wahrnehmung geschäftsleitender Funktionen als geschäftsleitende Holding zu qualifizieren (vgl. Rz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / l) Sonderfall: (Konzern-)Finanzierungsgesellschaften

Rz. 472 [Autor/Stand] Begriff. Als Finanzierungsgesellschaften sollen hier solche verstanden werden, die innerhalb eines Konzerns zur kosteneffizienten Finanzierung des Konzernverbunds gebündelt und zentral die Finanzierungsfunktion für die (operativen) Einheiten des Konzerns übernehmen. Dazu können z.B. die zentralisierte (externe) Fremdkapitalaufnahme und Fremdkapital-Weit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.2 Abschluss eines DBA

Tz. 335 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Von § 12 Abs 1 KStG ist uE auch die sog passive Entstrickung erfasst (s Tz 304). Der Abschluss eines DBA (bzw dessen erstmalige Anwendung) führt zum Ausschluss des dt Besteuerungsrechts, soweit als Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Freistellung der Eink vereinbart ist. Zur bisherigen Rspr des BFH insoweit s Tz 205. Tz. 336 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Konzernbegriff

Tz. 230 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Die S 5 und 6 des § 4h Abs 3 EStG regeln, wann ein Betrieb zu einem Konzern iSd Zinsschranke gehört. Dazu im Einzelnen s Tz 77 ff. Ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bilden nicht bereits deshalb einen Konzern, weil er/sie eine oder mehrere BetrSt im Ausl hat (s BT-Drs 16/4841, 50; s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1500, weiter s Tz 49...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1.2 Steuerfreiheit bei Ende des Arbeitsverhältnisses im Laufe eines Jahres

Der Grenzbetrag nach § 3 Nr. 56 EStG für die Steuerfreiheit der Umlage ist ein Jahresbetrag (2.538 EUR im Jahr 2022), der lediglich im Verteilmodell wie ein Monatsbetrag behandelt – also aufgeteilt – wird: 2.538 EUR : 12 = 211,50 EUR. Das bedeutet, dass beim Ausscheiden eines Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. zum 31.5.2022) nicht nur 5 × 211,50 EUR als Steuerfrei...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.5 Beiträge zur freiwilligen Versicherung, § 26 Abs. 2 ATV

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung sind vom Arbeitnehmer aus seinem versteuerten und verbeitragten Arbeitseinkommen aufzubringen. Der Arbeitgeber hat diese Beiträge einzubehalten und an die Zusatzversorgungseinrichtung abzuführen. Der Arbeitnehmer hat dazu dem Arbeitgeber eine schriftliche Ermächtigung zu erteilen. Die Höhe der Beiträge steht weitgehend im Belieben de...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.2 Pauschal versteuerte Umlage

Soweit die Umlage nicht steuerfrei ist, ist sie zu versteuern. Dabei hat zunächst der Arbeitgeber die Umlage – bis zu einem Grenzbetrag – pauschal zu versteuern. Über den Grenzbetrag hinausgehende Umlagen sind vom Beschäftigten individuell zu versteuern, erhöhen also sein steuerpflichtiges Entgelt. Eine Pauschalversteuerung von Umlagen nach § 40b EStG kann nur im ersten Diens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.8 Verhältnis zum Erbschaftsteuergesetz

Tz. 29a Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 13b Abs 2 Nr 1 Buchst c ErbStG idF des ErbStRG gehört Grundvermögen, das einem konzernzugehörigen Betrieb und keinem weiteren Dritten überlassen wird, nicht zum nicht begünstigten Verwaltungsvermögen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.10 Verhältnis zum Steueroasenabwehrgesetz

Tz. 29c Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ab dem VZ 2025 stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Zinsschranke zu dem in § 8 StAbwG (Ges zur Abwehr von St-Vermeidung und unfairem St-Wettbewerb v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2056) normierten BA-Abzugsverbot (s § 3 Abs 1, Abs 2 S 2 iVm § 13 Abs 1 StAbwG). § 8 StAbwG erfasst im Inl grds abzb Aufwendungen, die aus Geschäftsbeziehungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Geber des Gesellschafterfremdkapitals

Tz. 170 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 § 8a Abs 3 KStG betrifft FK-Vergütungen, die gezahlt werden Während...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.3 ZVE bei Altersteilzeit und geringfügiger Beschäftigung

Bei einer nach dem 31.12.2002 vereinbarten Altersteilzeitarbeit ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt das 1,8-Fache der Bezüge, die nach § 4 TV ATZ zur Hälfte zustehen. Alle sonstigen Bezüge sind in der Höhe zu berücksichtigen, in der sie tatsächlich geleistet werden (§ 15 Abs. 2 Satz 2 ATV). Dabei ist zu beachten, dass nur solche steuerpflichtigen Bezüge berücksichtig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.5 Beispiel zu § 8a Abs 3 KStG (in Anlehnung an JbFSt 2007/2008, 199ff)

Tz. 178 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 a) Sachverhalt: Die M-AG hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH, 74 % der Anteile an der T2-GmbH sowie 51 % der Anteile an der französischen F-Sarl. Sämtliche Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen. 49 % der Anteile der F-Sarl werden von der französischen F-SA, und 26 % der Anteile an der T2-GmbH werden von der unbeschr stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.9 Verhältnis zum Umwandlungssteuergesetz

Tz. 29b Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das UmwStG enthält in § 2 Abs 4, § 4 Abs 2, § 12 Abs 3, § 15 Abs 3, § 20 Abs 9 sowie § 24 Abs 6 Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit bzw Regelungen zum Untergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrags. Wegen Einzelheiten s Tz 247 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4 Schädliche Geldgeber

Tz. 108 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als schädliche Geldgeber kommen wes beteiligte AE der Kö, diesen nahe stehende Pers iSd § 1 Abs 2 AStG sowie sog rückgriffsberechtigte Dritte in Betracht. 4.3.4.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner Tz. 109 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % beträgt. Dabei werde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Nicht angemessen eingerichteter Geschäftsbetrieb (Var. 3: sog. Substanztest)

(1) Allgemeines Rz. 301 [Autor/Stand] Substanztest. Nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 3 ist eine Tätigkeit keine Wirtschaftstätigkeit, soweit sie mit einem für den Geschäftszweck nicht angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird. Damit wird der bisher in der Altfassung des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG i.d.F. BeitrRLUmsG enthaltene sog. Substanztest i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Weitere Voraussetzungen (Wirtschaftstätigkeit)?

aa) Allgemeines Rz. 344 [Autor/Stand] Systematik. Es stellt sich die Frage, ob neben den aus § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG abzuleitenden (Negativ-)Anforderungen noch weitere Kriterien erfüllt werden müssen, damit eine Tätigkeit als Wirtschaftstätigkeit i.S.d. § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG qualifiziert. Diese Frage hängt mit derjenigen zusammen, ob Nr. 2 Halbs. 2 di...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / IX. Fazit

Die gezeigten Konstellationen haben gezeigt, dass Vermächtnisse im ErbStG und im EStG, seltener im GrEStG, je nach ihrer Formulierung, ggf. aber auch nach ihrem wirtschaftlichen Ergebnis (insbesondere beim angestrebten frühzeitigen Abzug einer Belastung des Verpflichteten ohne Abzinsung) und bei einem hinausgeschobenen Zeitpunkt ihrer Erfüllung (Zwischenerwerb beim Erstbegün...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

„2. ... dieser Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ... Rz. 354 [Autor/Stand] Überblick. Der Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG verlangt einen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit "dieser" Körperschaft. Daraus lassen sich im Wesentlichen drei Erkenntnisse gewinnen: Es kommt nur auf die Wirtschaftstätigkeit der den Entlastungsanspruch geltend ma...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Tz. 253 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Soweit Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 EStG iVm § 8a KStG nabzb sind, findet eine Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG bei der GewSt nicht statt, da insoweit die Ausgangsgröße (Gewerbeertrag) nicht verringert worden ist. Gegenstand einer Hinzurechnung nach § 8 Nr 1 Buchst a GewStG können nur Entgelte für Schulden sein, die bei der Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 243 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Noch nicht genutzte EBITDA- und Zinsvorträge gehen ganz oder anteilig unter, wenn der Betrieb übertragen oder aufgegeben wird bzw ein MU aus einer Pers-Ges ausscheidet. Entspr gilt bei Umwandlungen mit der Folge, dass die Nutzbarkeit eines EBITDA- oder Zinsvortrags auch nicht mittels der umwandlungsstlichen Rückwirkung erreicht werden kann (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Verhältnis zum Verfassungsrecht

1. Art. 3 GG Rz. 55 [Autor/Stand] Art. 3 Abs. 1 GG. Wird einem Steuerpflichtigen ein Entlastungsanspruch bei Erfüllen der Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG versagt, während einem anderen Steuerpflichtigen, der unter sonst vergleichbaren Umständen die Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG nicht erfüllt, der Entlastungsanspruch gewährt wird, gerät dies in Konflikt mit dem i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / g) Wesentlicher Zusammenhang (sog. Funktionstest; Nr. 2 Halbs. 1)

aa) Systematik Rz. 392 [Autor/Stand] Überblick. Das Erfordernis eines wesentlichen Zusammenhangs führt dazu, dass eine missbräuchliche Zwischenschaltung spezifisch mit Blick auf die konkrete Einkunftsquelle ("einkunftsquellenbezogen") erfolgt (zum Telos vgl. Rz. 394). Der Zusammenhang fordert eine wirtschaftlich-funktionale Veranlassungsprüfung (vgl. Rz. 405 f.). Im Rahmen ei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Verhältnis zu DBA und zum "Soft-Law" der OECD

1. BEPS-Aktionsplan (2015) Rz. 63 [Autor/Stand] Umsetzung von Aktionspunkt 6. § 50d Abs. 3 EStG soll ausweislich der Gesetzesbegründung[2] den Mindeststandart des Aktionspunkts 6[3] des BEPS-Aktionsplans der OECD/G20[4] umsetzen, wie er bereits in Art. 6 und 7 MLI sowie Art. 29 OECD-MA 2017 umgesetzt wurde. Aktionspunkt 6 knüpft an die bereits früher entstandenen Arbeiten im ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Anwendungsbereich

1. Allgemeines Rz. 73 [Autor/Stand] Allgemeines. Der Begriff des Anwendungsbereichs meint eine (typisierende) Ermittlung und Abgrenzung der Sachverhalte, auf die eine Norm (hier § 50d Abs. 3 EStG) abstrakt anwendbar ist. Der Begriff des Geltungsbereichs betrifft hingegen die Reichweite der Verbindlichkeit einer Norm, die sich aus der Gesetzgebungshoheit ergibt und sich auf da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Tz. 109 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % beträgt. Dabei werden unmittelbare und mittelbare Beteiligungen berücksichtigt. Die mittelbare Beteiligung kann sowohl über eine Kap-Ges als auch über eine Pers-Ges oder andere Pers-Vereinigung bestehen. Rechtsform, Ansässigkeit und Anzahl der zwischenges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.6 Einfluss von Rückfallklauseln

Tz. 355 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es ist uE derzeit nicht klar, welchen Einfluss bilaterale (s zB Art 12 Abs 1 DBA-Südafrika oder Änderungsprotokoll v 01.06.2006 zum DBA-USA 1989 zu Art 23 Abs 4 Buchst b) oder unilaterale Rückfallklauseln (s § 50 d Abs 8 und 9 EStG) auf die Prüfung einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts haben. Tz. 356 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Anwen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / e) "dieser" (Merkmalsübertragung, Outsourcing)

aa) Allgemeines „2. ... dieser Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ... Rz. 354 [Autor/Stand] Überblick. Der Wortlaut des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG verlangt einen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit "dieser" Körperschaft. Daraus lassen sich im Wesentlichen drei Erkenntnisse gewinnen: Es kommt nur auf die Wirtschaftstätigkeit der den Entlastungsansp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Behaltensregelung für Betriebsvermögen (Abs. 6 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Veräußerung eines Gewerbebetriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran innerhalb der Behaltensfrist ist ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 ErbStG. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

1. Regelungsstruktur und -inhalt Rz. 7 [Autor/Stand] Versagung einer grundsätzlich bestehenden Entlastung von deutscher Abzugsteuer (Tatbestandsvoraussetzungen). § 50d Abs. 3 EStG ist eine spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvorschrift (zum Verhältnis zu § 42 AO s. Rz. 594 ff.). Sie richtet sich gegen rein steuerlich motivierte Gestaltungen zum Zwecke des sog. "Treaty-Sh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 EBITDA-Vortrag

6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG) Tz. 240a Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Sonderfall: Geschäftsleitende Holding

aa) Allgemeines Rz. 434 [Autor/Stand] Praktische Bedeutung. Die praktische Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG ist in Fällen von Beteiligungs-Holdinggesellschaften im Wesentlichen von der Abgrenzung einer sog. "aktiven Beteiligungsverwaltung" von einer sog. "passiven Beteiligungsverwaltung" geprägt (vgl. zur Vermögensverwaltung als Wirtschaftstätigkeit bereits Rz. 345 ff.). Dabei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zweites Missbrauchsindiz: Fehlende sachliche Entlastungsberechtigung (Satz 1 Nr. 2)

„... und 2. [...] a) Systematik Rz. 238 [Autor/Stand] Regelungssystematik. Die Nr. 2 statuiert innerhalb der Missbrauchsvermutung des Satzes 1 das zweite Missbrauchsindiz. Dieses lässt sich terminologisch als „fehlende sachliche Entlastungsberechtigung” (der Körperschaft) bezeichnen. Nach der Gesetzeskonzeption soll Indiz für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sein, wenn ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Rechtsfolge: Versagung des Entlastungsanspruchs (Satz 1)

"... keinen ..." 1. Rechtsfolgenbestimmung dem Grunde nach ("hat keinen Anspruch") Rz. 475 [Autor/Stand] Überblick. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG erfüllt, so hat die Körperschaft keinen Anspruch auf Entlastung nach derjenigen Rechtsgrundlage, die von § 50d Abs. 3 EStG erfasst wird (vgl. Rz. 477, zu den erfassten Rechtsgrundlagen s. Rz. 137). ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Wirtschaftstätigkeit (Nr. 2 Halbs. 1)

aa) Systematik, Begriffsbildung „2. ... Wirtschaftstätigkeit ... Rz. 245 [Autor/Stand] Wirtschaftstätigkeit ist Grundvoraussetzung für sachliche Entlastungsberechtigung. Nach der Regelungssystematik (vgl. Rz. 238) ist die Grundvoraussetzung für eine sachliche Entlastungsberechtigung, dass die Körperschaft überhaupt dem Grunde nach eine Wirtschaftstätigkeit ausübt. Erst anschli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Persönliche Steuerpflicht

Tz. 309 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Der Umfang des dt Besteuerungsrechts wird grds durch die pers StPflicht bestimmt. Bei unbeschr KStpfl umfasst das dt Besteuerungsrecht sämtliche Eink (Welteinkommensprinzip, § 1 Abs 2 KStG). Beschr KStpfl iSd § 2 Nr 1 KStG unterliegen hingegen nur mit ihren inl Eink (Territorialitätsprinzip, s § 49 EStG) und beschr KStpfl iSd § 2 Nr 2 KStG ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Gesetzliche Missbrauchsvermutung (Satz 1)

1. Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse „(3) [1] Eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ...” a) Körperschaftsteuersubjektfähigkeit Rz. 99 [Autor/Stand] Überblick. Vom persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs. 3 EStG (s. Rz. 100) sind nur solche (inländischen oder ausländischen, vgl. Rz. 107 f.; unbeschränkt oder beschränkt körperschaftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Tätigkeit

Rz. 249 [Autor/Stand] Tätigkeit. Die Körperschaft muss zunächst eine "Tätigkeit" ausüben, damit diese als Wirtschaftstätigkeit qualifizieren kann. Mit Tätigkeit ist eine Aktivität in Form eines aktiven Tuns gemeint. Ausgeübt werden kann eine Tätigkeit stets nur durch natürliche Personen. Da die Körperschaft selbst nicht handeln kann, wird ihr das Handeln ihrer Organe (Geschä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Negativabgrenzung (Nr. 2 Halbs. 2)

aa) Systematik "2. [...]; das Erzielen der Einkünfte, deren Weiterleitung an beteiligte oder begünstigte Personen sowie eine Tätigkeit, soweit sie mit einem für den Geschäftszweck nicht angemessen eingerichteten Geschäftsbetrieb ausgeübt wird, gelten nicht als Wirtschaftstätigkeit." Rz. 254 [Autor/Stand] Gesetzliche Negativabgrenzung. Das Gesetz definiert nicht positiv, was un...mehr