Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Späterer Antrag

Rz. 32 Der später gestellte Antrag kann nur nach Erledigung des früher gestellten erledigt werden. Eine gleichzeitige (hier: taggleiche) Eintragung ist dann nicht verboten, wenn ein etwa bestehendes Rangverhältnis gem. § 879 BGB verlautbart wird.[35] Interessen des früheren Antragstellers sind dann nicht berührt. Also kann einer rationellen Arbeitsweise des GBA der Weg freig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Weitergehende Prüfungsbefugnisse des GBA

Rz. 85 Die inhaltliche Bindung des GBA an das Eintragungsersuchen kann nur im Einzelfall hinsichtlich des mutmaßlichen Mangels beurteilt werden. Sicher kann das GBA Ersuchen beanstanden, die zu einer verfahrensrechtlich unzulässigen Eintragung führen würden[158] oder die inhaltlich unzulässig wären. § 38 GBO erweitert den Kreis der Antrags- und Bewilligungsbefugnis, nicht ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines, Normzweck

Rz. 1 Die Bestimmung gibt dem GBA die Vorgehensweise vor, wenn eine beantragte Eintragung nicht erfolgen kann. Sie bildet damit einerseits systematisch den Gegenpart zu §§ 44 ff. GBO, welche die Form und Fassung der Eintragung vorschreiben. § 18 GBO konkretisiert darüber hinaus die Fürsorgepflicht des GBA als Teil der Gerichtsbarkeit (vgl. auch § 139 ZPO für den Zivilprozess...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 450 Zweck einer ordentlichen Kapitalherabsetzung kann es sein, durch Aufhebung der Vermögensbindung frei werdendes Vermögen z.B. bar an die Gesellschafter auszuschütten, zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter zu verwenden oder den Betrag in eine Kapitalrücklage einzustellen, um z.B. Jahresfehlbeträge ausgleichen zu können. Weiter kann die Kapitalherabsetzung bei noc...mehr

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§ 26 Kartellrecht / a) Grundzüge des Bußgeldverfahrens

Rz. 84 Gem. § 81 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 GWB handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eine Vereinbarung trifft, einen Beschluss fasst oder Verhaltensweisen aufeinander abstimmt. Gem. § 81c Abs. 1 GWB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1 Mio. EUR geahndet werden. Richtet sich die Geldbuße geg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung bei begründeter Beschwerde

Rz. 32 Erweist sich die Beschwerde als begründet, dann hat das Beschwerdegericht eine stattgebende Entscheidung zu treffen. Dies kann eine abschließende abändernde Entscheidung (siehe Rdn 33), eine Zwischenverfügung (vgl. Rdn 34) oder eine zurückverweisende aufhebende Entscheidung (siehe Rdn 35) sein. Rz. 33 Die abändernde Entscheidung kann verschiedene Inhalte haben.mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Verfahren vor dem Schiedsgericht

Rz. 192 Kontrovers diskutiert wird, ob das Schiedsgericht einstweilige Maßnahmen i.S.d. § 1041 ZPO ohne Anhörung der Parteien erlassen kann.[340] Aufgrund der Bedeutung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs wird man davon ausgehen müssen, dass beide Parteien im Verfahren – nicht zwingend in Form einer mündlichen Verhandlung – zu hören sind, ggf. aber erst unmittel...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (2) Ablehnungsverfahren

Rz. 143 Die Parteien müssen ggü. dem Schiedsgericht ihre Ablehnungsgründe nach § 1037 Abs. 2 Satz 1 ZPO innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder eines Umstands i.S.v. § 1036 Abs. 2 ZPO erklären. Sofern der Schiedsrichter daraufhin nicht bereits von selbst zurücktritt oder die andere Partei der Ablehnung zustimmt, en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Durchschnittliche Wertzahl bei einem Geschäftsgrundstück, das mehreren Zwecken dient (§ 2 Abs. 5 WertVO)

Rz. 176 [Autor/Stand] Gehören Teile eines Geschäftsgrundstücks (vgl. § 75 BewG Rz. 37 f.) zu verschiedenen Grundstücksgruppen i.S. des § 2 Abs. 1 Buchst. A Nr. 2–10 WertVO, z.B. Gaststätte und Lichtspielhaus, Hotel und Schwimmbad, Kreditinstitut und Versicherungsinstitut, so ist gem. § 2 Abs. 5 Satz 1 WertVO für das ganze Grundstück eine durchschnittliche Wertzahl zu bilden....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Kosten und Gebühren

Rz. 23 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Beschwerdegericht nach § 76 GBO fällt keine Gebühr an. Eintragungen und Löschungen, die aufgrund von einstweiligen Anordnungen des Beschwerdegerichts vorgenommen werden, sind nach vor 1.4 Abs. 2 Nr. 2 vor Nr. 14110 KV GNotKG gerichtsgebührenfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenhausbehandlung / 5.3 Einbehaltung/Einziehung durch das Krankenhaus

Das Krankenhaus hat die Zuzahlung vom Versicherten einzubehalten und nicht geleistete Zuzahlungsbeträge im Auftrag der Krankenkasse einzuziehen. Es erhält für jeden durch Erlass eines Leistungsbescheides abgeschlossenes Verwaltungsverfahren von der Krankenkasse eine Kostenpauschale i. H. v. 8,50 EUR. Bei erfolglosem Einziehungsverfahren ist für die Durchführung eines erforde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Verzicht auf die Beschwerde

Rz. 32 Ein Verzicht auf die Beschwerde ist mit unmittelbarer verfahrensrechtlicher Wirkung, die ihre erneute Einlegung hindert, zulässig; ebenfalls ist bei einem teilbaren Verfahrensgegenstand ein Teilverzicht möglich. Der Verzicht führt zum Verlust der Möglichkeit der Einlegung des Rechtsmittels bzw. eines bereits eingelegten Rechtsmittels, was das Gericht von Amts wegen zu...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / f) Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 96 Neben das schiedsrechtliche Gleichbehandlungsgebot tritt als prozessuales Grundrecht (Art. 103 Abs. 1 GG) der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs in § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO.[208] Aus diesem Grundsatz folgt, dass ein Schiedsgericht keine Entscheidung fällen darf, ohne den Parteien in effektiver Weise Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.[209] Den Parteien mus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfb) Das Prüfungsrecht des FA

Rn. 455 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines, Umfang des Prüfungsrechts des FA Ob die Aufwandsentschädigung tatsächlich zur Aufwandsbestreitung erforderlich ist, darf und muss (§ 85 AO) das FA nachprüfen (anders bei § 3 Nr 12 S 1 EStG; s Rn 436), so die einhellige Meinung (BVerfG BStBl II 1999, 502; BFH BStBl II 1971, 519; 1976, 418; 1983, 75; 1990, 121; 1990, 123; 1993...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung

Rz. 59 Ein ähnliches Muster findet sich bei Weise/Barbers, Sicherheit im Baurecht, Rn 811. Rz. 60 Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung Muster 4.5: Schutzschrift gegen eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung Landgericht _________________________ Schutzschrift wegen einstweiliger Verfügung In Sachen ________...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / J. Zurücknahme der Beschwerde

Rz. 27 Eine Zurücknahme der Beschwerde ist ab der Einlegung des Rechtsmittels bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung möglich (vgl. § 67 Abs. 4 FamFG), d.h., bis zur Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle oder der Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel (vgl. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG). Gleiches gilt für die Rücknahme einer Anschlussbeschwerde.[66] Eine Zurück...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG

Rz. 65 Abb. 3: Prüfschema zu § 34 Abs. 2 GrStG Quelle: Eigene Darstellungmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 In formeller Hinsicht sind an den Antrag und den Inhalt der Beschwerde nur geringe Anforderungen zu stellen. Es genügt, dass die angefochtene Entscheidung und die Person des Beschwerdeführers[2] möglichst genau bezeichnet werden, damit im Fall von mehreren Beschlüssen des Grundbuchamts bzw. mehreren Beteiligten Klarheit über die angefochtene Entscheidung und den Rechts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zurückweisung eines Eintragungsantrags

Rz. 17 Mit der Beschwerde anfechtbar sind die Zurückweisung eines gestellten Eintragungsantrags, die Zurückweisung eines Eintragungsersuchens nach § 38 GBO sowie die Ablehnung einer Anregung, eine Eintragung von Amts wegen vorzunehmen.[35] Im Rahmen der Beschwerde können sämtliche Gründe geltend gemacht werden, die geeignet sind, die Zurückweisung des Antrags durch das Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Stand] Verfahrensregelungen zum Grundsteuererlass fanden sich ursprünglich in §§ 2–6 Grundsteuererlassverordnung vom 26.3.1952.[2] Das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973.[3] fasste diese verfahrensrechtlichen Regelungen in § 34 GrStG zusammen.[4] Verzichtet wurde auf eine besondere Regelungen zur Stundung (§ 4 GrStErlVO), zu Kleinbeträgen (§ 5 G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung, Wirkung der Beschwerdeeinlegung

Rz. 89 Das Beschwerdegericht entscheidet nach Sach- und Rechtslage und Zeitpunkt seiner Entscheidung, nicht rückbezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Zwischenverfügung. Änderungen im Tatsächlichen oder ggf. in der Rechtslage sind zu berücksichtigen.[232] Bei zwischenzeitlicher Erledigung des Hindernisses scheidet eine Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde aus.[233] Rz. 90...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Kundenschutzvereinbarungen

Rz. 43 Bis zum Erlass des Dekartellierungsgesetzes im Jahr 1948 waren alle Formen vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen unbeschränkt zulässig. Danach waren namentlich solche Ausschließlichkeits- und Vertriebsbindungen verboten, durch die der Wettbewerb wesentlich beschränkt oder die Freiheit der Konkurrenten ungebührlich beeinträchtigt wurden. Als Ausnahme von diesem grundsät...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Grundsatz: Keine unmittelbare Anwendung der ZPO

Rz. 82 Obwohl der Ablauf eines Schiedsverfahrens in groben Zügen dem Ablauf eines Prozesses vor ordentlichen Gerichten gleicht, gibt es doch einige erhebliche Besonderheiten. Zunächst ist zu beachten, dass die Regeln der ZPO für das Gerichtsverfahren auch bei der Wahl von Deutschland als Schiedsort und Sitz des Schiedsgerichts grds. keine unmittelbare Anwendung finden. D.h. ...mehr

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Corona-Pandemie: Lohnsteuer... / 3.2 Steuerfreie Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR

Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR pro Dienstverhältnis steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.[1] Als Voraussetzung für die Steuerfreiheit musste die Corona-Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Außerdem musste aus den vertr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Allgemeines

Rz. 1839 Zum Schutz der Anleger und der Integrität der Kapitalmärkte sieht das Kapitalmarktrecht eine Reihe von Veröffentlichungspflichten vor. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Interessenten ihre Anlageentscheidungen auf Grundlage derselben Informationsbasis treffen können. Geht es um die Ausgabe von Aktien, muss deshalb im Grunde vorab ein Prospekt veröffentlicht ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 150 Die Dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (78/855/EWG) vom 9.10.1978[290] betrifft die Verschmelzung von mehreren AG (Fusionsrichtlinie) aus demselben Staat. Sie wurde gem. Art. 32 der Richtlinie 2011/35/EU vom 5.4.2011[291] mit Wirkung vom 1.7.2011 aufgehoben und durch diese neu kodifiziert. Die Regelungen der Fusionsrichtlinie finden sich heute in Art. 87–Art. ...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / B. Lebzeitige Substanzzuwendungen als Schenkungsteuertatbestand

Rz. 4 Ungeachtet der zugrunde liegenden besonderen lebensgemeinschaftsbezogenen Motive – Ausgleich für Mitarbeit oder Beteiligung an den Früchten des nichtehelichen Zusammenwirkens – und unabhängig von der Art des zugewendeten Vermögensgegenstandes und der Angemessenheit der Zuwendung sind lebzeitige Zuwendungen an den Lebensgefährten entsprechend dem schenkungsteuerlichen R...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / C. Umgangsrecht

Rz. 4 Seit dem 1.4.2004 haben alle Bezugspersonen eines Kindes ein Umgangsrecht, die tatsächlich Verantwortung für das Kind übernommen haben (§ 1685 Abs. 2 BGB). Dies gilt auch für unverheiratete Lebenspartner des leiblichen Kindes. Das Gesetz fordert allerdings hierfür das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung".[5] Beim Tod des leiblichen Elternteils besteht nach § 16...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Bei Zurückweisung eines Eintragungsantrags

Rz. 13 Richtet sich die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags, so muss das Beschwerdegericht die gesamte Sach- und Rechtslage überprüfen. Gelangt es zu dem Ergebnis, dass die Begründung der angefochtenen Entscheidung unrichtig ist, so muss es prüfen, ob dem Antrag andere Hindernisse entgegenstehen, und kann entweder das Grundbuchamt zur Eintragung oder ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 5. Wettbewerbe

Rz. 11 Sonderkonstellationen können vorliegen bei Architektenwettbewerben, die früher auf Grundlage der GRW 1995 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens,[43] GRW 1995 in Novellierter Fassung vom 22.12.2003, BAnz. 2004, Nr. 86a, vergeben wurden. Die GRW wurden 2009 per Erlass des Bundesministeriums für Ve...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / d) Vollziehung der einstweiligen Verfügung

Rz. 49 Mit Erlass des Beschlusses oder mit Verkündung des Urteils ist die einstweilige Verfügung sofort vollstreckbar. Der Vollzug der einstweiligen Verfügung erfolgt durch Antragstellung auf Eintragung der Vormerkung beim Grundbuchamt unter Vorlage des vollstreckbaren Titels sowie durch Zustellung des Vollstreckungstitels an den Antragsgegner.[52] Dies muss innerhalb der Vo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vorprüfung allein für das Grundbuchamt

Rz. 86 Der aus der Pflicht geschützte Adressatenkreis ist nur das Grundbuchamt.[170] Die Norm entfaltet keine Schutzwirkung gegenüber den Beteiligten selbst, so dass weder aus unterlassenen Vorprüfungen noch aus Vorprüfungen mit falschem Ergebnis Amtshaftungsansprüche der Beteiligten gegen den Notar erwachsen. Diskutiert wird die Einschaltung der notariellen Dienstaufsicht.[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Eventualbeschwerde; bedingte Beschwerde

Rz. 57 Die gegen eine noch nicht ergangene, erst zukünftige Entscheidung eingelegte Beschwerde (Eventualbeschwerde), z.B. für den Fall, dass die Entscheidung in einem bestimmten Sinn erfolgen möge (z.B. ablehnend), ist unzulässig,[208] da zum Zeitpunkt der Einlegung noch keine Sachentscheidung vorliegt (s. Rdn 16; § 73 GBO Rdn 2). Durch den späteren Erlass einer entsprechend...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / c) Austausch von Schriftsätzen, Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung

Rz. 105 Sind die Verfahrensfragen geklärt, werden, sofern nicht schon geschehen, die ersten Schrift-sätze ausgetauscht. Je nach weiterem Verlauf des Verfahrens führt das Schiedsgericht dann eine mündliche Verhandlung (ggf. mit Beweisaufnahme) durch, deren Termin üblicherweise bereits in der ersten Case Management Conference festgelegt wird. Es ist aber ebenso vorstellbar, da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Unrichtigkeitsnachweis

Rz. 36 Zudem kann auch die Unrichtigkeit im Übrigen nachgewiesen und auf dieser Grundlage nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO eine Löschung vorgenommen werden, wenn keiner der in § 25 GBO geregelten Fälle des Erlöschens vorliegt, nämlich:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Keine bereits eingetretene Existenzvernichtung

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Rechtsprechung hat im Rahmen einer teleologischen Auslegung der Norm ein weiteres Anforderungskriterium für den Teilerlass der Grundsteuer herausgearbeitet.[2] Ein Grundsteuererlass kommt nicht in Betracht, wenn die Existenz des Betriebs im Erlasszeitraum bereits vernichtet ist, denn dann wirke der Erlass nur noch zu Gunsten der Gläubiger und könne n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Herrschende Meinung: im übrigen Wahlrecht

Rz. 21 Nach der h.M. hat das GBA das Wahlrecht zwischen Zurückweisung und Zwischenverfügung [30] nach pflichtgemäßem verständigem Ermessen auszuüben.[31] Es soll dabei stets auf die Lage des Einzelfalls ankommen, dessen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.[32] Der Erlass der Zwischenverfügung soll nach einigen Aussagen die Regel bilden. Rz. 22 An Interessen stehen sich grun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Fehlerhafte Unterlassung des Schutzvermerks

Rz. 114 Wurde die Eintragung des Schutzvermerks unterlassen, so kann die früher beantragte Eintragung lediglich im Rang hinter der später beantragten Eintragung eingetragen werden.[276] Außerdem ist Gutglaubensschutz gem. § 892 BGB im Vertrauen auf den eingetragenen Zustand möglich.[277] Ist die Eintragung aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zulässig, so ist der früher gest...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Wartefrist

Rz. 22 Wenn der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel nicht näher begründet bzw. nicht das Nachreichen einer Begründung ankündigt, darf das Gericht sofort über das Rechtsmittel entscheiden.[53] Im Fall der Ankündigung einer Begründung, muss das Beschwerdegericht eine angemessene Frist abwarten.[54] Die Dauer der Wartepflicht bestimmt sich nach dem Einzelfall, insbesondere der D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke

Rz. 53 [Autor/Stand] § 34 Abs. 2 GrStG entspricht den bisherigen Regelungen in § 33 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2. Von eigengewerblicher Nutzung ist auszugehen, wenn der Steuerschuldner, dem das Grundstück bei der Festsetzung des Grundsteuerwerts zugerechnet wird, das Grundstück für eigengewerbliche Zwecke tatsächlich nutzt.[2] Der Grundstückseigentümer muss seine Tätigkeit auf d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Welche konkrete einstweilige Anordnung das Gericht treffen will, liegt ebenfalls in seinem Ermessen. Die einstweilige Anordnung muss sich im Rahmen des Verfahrensgegenstandes des Beschwerdeverfahrens halten, der dem Beschwerdegericht angefallen ist.[16] Der Erlass von Maßnahmen, die außerhalb des Verfahrensgegenstandes liegen, ist nur im Rahmen einer selbstständigen ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung einer Abfi... / 2.1.3 Ähnliche Leistungen

Unter den Sammelbegriff der ähnlichen Leistungen fallen alle weiteren Zahlungen, die nicht als Arbeitsentgelt für die bisherige Arbeitsleistung erbracht werden. Für die Qualifizierung einer Leistung als Entlassungsentschädigung kommt es nicht auf die Bezeichnung oder Fälligkeit der Leistung an. So ist z. B. auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf bestehende Forderungen (z. B....mehr

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Vorbemerkungen

Rz. 1 Das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens v. 20.12.1963 (BGBl I 1963, 986) sollte zunächst Besonderheiten des Grundbuchverfahrens im Zusammenhang mit der Währungsreform im Jahre 1948 regeln. Daneben enthält es Regelungen zur Vereinfachung der Löschung von Grundpfandrechten sowie notwendiger Briefvorlage nach § 41 GBO. Nach Einführung des Euro als Wä...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Betroffenes Recht

Rz. 29 Hierunter sind zu verstehen alle dinglichen Rechte, welche im Grundbuch eingetragen werden können, weiterhin auch Vormerkungen und Widersprüche sowie Verfügungsbeschränkungen; letztere, obwohl sie nur zum Zweck der Einengung der Verfügungsbefugnis des eingetragenen Berechtigten in das Grundbuch aufgenommen werden, da sie dennoch das Recht desjenigen verlautbaren, der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.5.2 Lohnsteuerprüfberichte/-haftungsbescheide

Das Beitragsrecht der Sozialversicherung folgt grundsätzlich dem Steuerrecht. Deshalb lösen Steuerpflichten, die auf Grundlage eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids festgesetzt worden sind, auch beitragsrechtliche Folgen in der Sozialversicherung aus. Der Arbeitgeber erhält mit dem Zugang der Entscheidung der Finanzverwaltung Kenntnis von seiner Zahlungspflicht. Säumniszuschläge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1.3 Festsetzung eines Mindestlohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Rz. 9 Nach dem AEntG ist es möglich, die Regelungen eines bundesweit geltenden Tarifvertrags, der Mindestarbeitsbedingungen (§ 5 AEntG), insbesondere einen Mindestlohn regelt, auf alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer und auch solche, die nur vorübergehend von ausländischen Arbeitgebern nach Deutschland entsandt worden sind, zu erstrecken (§ 3 AEntG). Sinn dieser Regelung...mehr