Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Analyse der Taxonomie-Konformität

Tz. 105 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Taxonomie-Verordnung (vor allem Art. 3 und 18) enthält keine Vorgaben, auf welcher Ebene die Kriterienerfüllung einzuschätzen ist. Tz. 106 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den Erwägungsgründen zur Taxonomie-VO heißt es, dass "Wirtschaftsaktivitäten nur dann als ökologisch nachhaltig betrachtet werden [sollten], wenn sie gemäß den [oben genann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verstoß gegen § 1303 (Ehemündigkeit).

Rn 4 Aufhebbar kann eine Ehe sein, wenn ein Ehegatte bei Eheschließung minderjährig (mindestens 16-jährig) war. Die Norm räumt dem Gericht ein eingeschränktes Ermessen ein (BGH FamRZ 20, 1533). Bei einer Eheschließung mit einem Minderjährigen unter 16 Jahren liegt eine Nichtehe vor, aus der keine Rechte oder Pflichten erwachsen, die nicht bestätigt werden kann und daher auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 957 ZPO – Ausschluss der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt. Rn 1 Der Ausschluss der Rechtsbeschwerde entspricht der Rechtslage im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Arrests (§ 542 II S 1, § 574 I S 2). Dort ist dies ersichtlich unumstritten. Soweit der VO-Geber – wie zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift bezweckt, den säumigen Schuldner zur alsbaldigen Erfüllung anzuhalten und ihm typischerweise aus der Pflichtverletzung entstehende Vorteile abzuschöpfen (BTDrs 14/1246, 5); II soll generalpräventiven Abschreckungscharakter im Rechtsverkehr haben (BGHZ 196, 1). Da die I und II dazu dienen, den objektiven Mindestschaden des Gläubigers zu ersetzen, kommt es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, I Nr 1.

Rn 3 Ist der Nacherfüllungsanspruch gem § 327l II ausgeschlossen, kann der Vertrag nach Nr 1 beendet werden. Anders als im Kaufrecht (§ 440 S 1) hängt das Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung hierbei im Falle der Unverhältnismäßigkeit nicht von der Verweigerung des Unternehmers ab, sondern wird lediglich an das Vorliegen unverhältnismäßiger Nacherfüllungskosten gekn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 33 VSBG – Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung.

Gesetzestext (1) Die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung führt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen. Diese Liste wird der Europäischen Kommission unter Hinweis auf Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2013/11/EU übermittelt und regelmäßig aktualisiert. Die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung macht die jeweils aktuelle Fassung der Liste auf ih...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 § 97 statuiert explizit den subsidiären Charakter der autonomen deutschen Vorschriften zum Internationalen Familienverfahrensrecht: sie sind nachrangig ggü völkerrechtlichen (I 1) u europarechtlichen (I 2) Rechtsakten sowie den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen (II). Wie Art 3 EGBGB ist die Norm vorwiegend deklaratorisch. Der Vorrang internationaler Rechtsakte erg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vergabe-, Vertrags- bzw Verdingungsordnungen.

Rn 8 Weil die insoweit lückenhaften Regelungen des gesetzlichen Werkvertragsrechts den Bedürfnissen insbes der Baurechtspraxis nicht gerecht werden, haben eigens für diesen Geschäftsbereich geschaffenen Vergabe-, Vertrags- und Verdingungsordnungen große praktische Bedeutung. Sie finden sich für Bauleistungen in der VOB, für freiberufliche Leistungen (Architekten und Ingenieu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Ehesachen iSv § 121.

Rn 7 Anders als noch in der entsprechenden Vorschrift des § 606 I 1 ZPO enthält § 121 nicht mehr Verfahren auf Herstellung des ehelichen Lebens. Hintergrund hierfür war neben der nur geringen zahlenmäßigen und praktischen Bedeutung, dass ein solches Herstellungsverfahren als Anachronismus empfunden wurde und zudem aufgrund des früher in § 888 III ZPO (und nunmehr in § 120 II...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck und Regelungszusammenhang.

Rn 1 Nicht selten befindet sich der Gläubiger über die Bankverbindung(en) des Schuldners im Unklaren. Es fehlt ihm an Informationen, die eine Identifizierung des oder der vorläufig zu pfändenden Konten ermöglichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner gezielt Vermögenswerte in das EU-Ausland verschiebt, um sie dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen. Vor diesem Hinte...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.4 ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften (Affected communities)

Tz. 132 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Der Standard ist darauf ausgerichtet, darüber berichten zu lassen, wie sich das Unternehmen durch seine eigenen Geschäftstätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf seine lokalen Gemeinschaften auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung der Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71c Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71c Brüssel Ia-VO(1) Die Artikel 29 bis 32 finden Anwendung, wenn ein gemeinsames Gericht und ein Gericht eines Mitgliedstaats, der nicht Vertragspartei der Übereinkunft zur Errichtung des gemeinsamen Gerichts ist, angerufen werden. (2) Die Artikel 29 bis 32 finden Anwendung, wenn während des Übergangszeitraums gemäß Artikel 83 des EPG-Übereinkommens das...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlrecht.

Rn 2 § 232 lässt demjenigen, der eine Sicherheit zu leisten hat, unter verschiedenen insolvenzfesten Realsicherheiten die Wahl; Nutzung verschiedener (Teil)Sicherheiten ist möglich. Daher muss ein Klageantrag auf Sicherheitsleistung nach Wahl des Schuldners gerichtet sein und entspr tenoriert werden. Wird die Stellung einer Sicherheit im Wege der Zwangsvollstreckung durchges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1111 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Bescheinigungen nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sind ohne Anhörung des Schuldners auszustellen. 2In den Fällen des § 726 Absatz 1 und der §§ 727 bis 729 kann der Schuldner vor der Ausstellung der Bescheinigung gehört werden. 3Eine Ausfertigung der Bescheinigung ist dem Schuldner von Amts wegen zuzustellen. 4Das gilt nicht, wen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Das Merkmal ›Entscheidung‹ ist europäisch-autonom auszulegen (BGH NJW-RR 06, 144). Beispielhaft werden in der Vorschrift ausdrücklich aufgezählt: ›Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl oder Vollstreckungsbescheid, einschließlich des Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Gerichtsbediensteten.‹ Dies stellt klar, dass nicht nur Urteile der Anerkennung und Vollstreckung fähig sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiskraft.

Rn 2 Voraussetzung für die Beweiskraft privater elektronischer Dokumente ist gem § 371a I 1, dass sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen sind. Das hierzu erlassene SigG ist mit Wirkung vom 29.07.17 aufgehoben worden (Art. 12 I 2 des Gesetzes vom 18.7.17, BGBl. 2017 I, 2745). Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 371a richtet sich nunmehr nach d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 300 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte werden als Überschuss der Einnahmen über die WK ermittelt (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG). Die Berücksichtigung von WK im Steuerabzugsverfahren gemäß § 50a Abs 3 EStG erfolgt nur bei Einkünften aus inländischen Darbietungen iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG. Voraussetzung dafür ist, dass der beschränkt StPfl EU-/EWR-Staatsangehöriger ist (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prinzip 2: Vorrang des Unionsrechts (Abs 2).

Rn 5 II stellt, im Vergleich zu I, das gegenteilige Prinzip auf: Ist ein Staatsvertrag betroffen, der ausschließlich von zwei oder mehreren Mitgliedstaaten iSd Art 1 IV 1 (dh Ausn: Dänemark, Magnus IPRax 10, 27, 32; anders Grüneberg/Thorn Art 25 Rz 5: ›EU-Mitgliedstaaten‹; MüKoIPR/Martiny Art 25 Rz 10) geschlossen ist und der die in ROM I geregelten Bereiche betrifft, so geh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG ( Anhang 10) hat zum Ziel, die in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen nebenberuflich tätigen Personen von steuerlichen Belastungen vollkommen freizustellen, soweit für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen i. S. von § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung; pers Anwendungsbereich.

Rn 1 Die nicht durch die VerbrKrRL 2008 veranlasste Vorschrift erweitert den persönlichen Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts auf Existenzgründer (Grädler/Marquart ZGS 08, 50; Schünemann/Blomeyer JZ 10, 1156), die sich von einem Unternehmer ein Darlehen (§ 491 I), einen Zahlungsaufschub o eine sonstige Finanzierungshilfe (§ 506 I) gewähren lassen o mit diesem ei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "künstlerischen Tät...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / dd. Governance Standard

Tz. 134 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Hinsichtlich der von der CSRD aufgeführten Faktoren der Unternehmensführung bzw. Governance-Faktoren wurde unter dem Themenbereich "Governance" nur ein themenspezifischer Standard (ESRS G) verabschiedet zum Verhalten im Geschäftsleben: ESRS G1 – Geschäftsgebaren (Business conduct) . Gegenüber den im April zur öffentlichen Diskussion herausgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 14 Die für alle grund- o schiffspfandrechtlich gesicherten Darlehensverträge mit gebundenem Sollzinssatz (§ 489 V), auch Forwarddarlehen (Feldhusen ZIP 16, 850), geltende, nicht abdingbare (Siol FS Hadding 1157, 1167; aA NK-BGB/Krämer Rz 14; Mülbert WM 02, 465, 475 f) Vorschrift erfordert ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers – ein solches des Drittsicherungsgeb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 71a Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 71a Brüssel Ia-VO(1) Für die Zwecke dieser Verordnung gilt ein gemeinsames Gericht mehrerer Mitgliedstaaten gemäß Absatz 2 (›gemeinsames Gericht‹) als ein Gericht eines Mitgliedstaats, wenn das gemeinsame Gericht gemäß der zu seiner Errichtung geschlossenen Übereinkunft eine gerichtliche Zuständigkeit in Angelegenheiten ausübt, die in den Anwendungsbere...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Internationale Zuständigkeit.

Rn 6 Wenn eine Güterrechtssache Folgesache ist, ergibt sich die internationale Zuständigkeit aus § 98 Abs 2. Handelt es sich um eine isolierte Güterrechtssache, ist gesondert zu prüfen. Liegen bi- oder multinationale Abkommen vor, so bestimmt sich die internationale Zuständigkeit nach diesen. Relevant ist insb die VO (EU) 2016/1103 (EuGüVO). Sind diese nicht einschlägig, fol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 67 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 67 Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Bestimmungen, die für besondere Rechtsgebiete die gerichtliche Zuständigkeit oder die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen regeln und in Unionsrechtsakten oder in dem in Ausführung dieser Rechtsakte harmonisierten einzelstaatlichen Recht enthalten sind. Rn 1 Die Norm spricht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1071 ZPO – Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen.

Gesetzestext Wenn die Verordnung (EU) 2020/1784 im Verhältnis zu Dänemark auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen anwendbar ist, gelten die Vorschriften der §§ 1067 bis 1070 entspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die Vorschrift stellt in Abs 1 S 1 zunächst klar, dass der Musterentscheid eine innerprozessuale Bindungswirkung entfaltet, weil das Musterverfahren Teil eines einheitlichen Prozesses zwischen Musterkläger und Musterbeklagten ist (KK-KapMuG/Hess Rz 4). Daneben wird in Abs 2 dem Musterentscheid die Fähigkeit der Rechtskraft zuerkannt; dazu passt die insoweit aber nur dek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zuständigkeit.

Rn 20 Gewinnzusagen werden ganz überwiegend aus dem Ausland versandt (Jauernig/Mansel Rz 2). Kommt es zum Abschluss des mit der Gewinnzusage angebahnten Verbrauchervertrages und hängt der Gewinn nach der Mitteilung von diesem ab, so kann der Verbraucher hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit wählen zwischen seinem Wohnsitzstaat und demjenigen des Unternehmers (EuGH R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Totalverweigerungsrecht (Wegfall der Abs 4 und 5 aF).

Rn 11 In Umsetzung der WKRL ersatzlos gestrichen wurde § 475 IV aF, der iRd Verbrauchsgüterkaufs das sog ›Totalverweigerungsrecht‹ des Unternehmers bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ausschloss (Erw 49; s § 439 Rn 31). Die Auslegung des EuGH zur VerbrGKRL (EuGH, Urt v 16.6.11, verb Rs C-65/09 und C-87/09 = VuR 11, 356 = ECLI:EU:C:2011:396) beschränkte das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Internationale Zuständigkeit.

Rn 5 § 28 indiziert grds die internationale Zuständigkeit, wird allerdings im Anwendungsbereich der EuGVVO verdrängt. Dies kommt gem Art 1 II a EuGVVO (= Art 1 II f EuGVVO in der seit dem 10.1.15 geltenden Fassung) bei solchen Ansprüchen in Betracht, die nicht als ›erbrechtlich‹ zu qualifizieren sind, also etwa bei Erblasserschulden (St/J/Roth § 28 Rz 11), aber durchaus auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 1 EuMVVO – Gegenstand.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung hat Folgendes zum Ziel: undmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eab) Nachversteuerung stiller Reserven bei späterer Veräußerung

Rn. 144 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ab dem VZ 2006 (§ 52 Abs 57 EStG aF) erfolgt eine Versteuerung der stillen Reserven gemäß § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e Doppelbuchst bb EStG. Mit der Regelung soll eine Erfassung der stillen Reserven in den Anteilen sichergestellt werden, wenn der Veräußerer nicht im Inland ansässig ist und die Voraussetzungen des § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e Doppel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgebliche Vorschriften

Rn. 7 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 gelten die Vorschriften des Dritten – mit "Prüfung" überschriebenen – Unterabschnitts. Damit sind nachfolgende Vorschriften für die Prüfung eines IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a verbindlich:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachlicher Schutzbereich.

Rn 189 Die Verletzung einer Verkehrspflicht des Produzenten manifestiert sich regelmäßig in einem Fehler des Produkts. Sieht man jedoch – wie hier – die Produkthaftung als Spezialfall der Haftung für Verkehrspflichtverletzung an, ist haftungsbegründend nicht der Produktfehler, sondern die Verletzung einer der oben genannten Pflichten. Dadurch reduziert sich auch der Streit u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 3 Brüssel IIb-VO – Allgemeine Zuständigkeit.

Gesetzestext Für Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HaagUntProt Art 20 HaagUntProt – Einheitliche Auslegung.

Gesetzestext Bei der Auslegung dieses Protokolls ist seinem internationalen Charakter und der Notwendigkeit, seine einheitliche Anwendung zu fördern, Rechnung zu tragen. Rn 1 Das HaagUntProt ist nach Art 20 möglichst einheitlich auszulegen (näher Rauscher/Andrae Rz 1 ff). Infolge des Beitritts der EU zum HaagUntProt wurde es Bestandteil des Unionsrechts (s Vor HaagUntProt Rn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 28 § 286 ist grds dispositiv. Spezifische Grenzen vertraglicher Abweichungen von diesen Regeln hat der deutsche Gesetzgeber den Parteien nunmehr in § 286 V iVm § 271a I–V gesetzt (zur bisherigen Rechtslage einschl der Frage richtlinienkonformer Auslegung s 9. Aufl sowie 7. Aufl); die Vorschriften begrenzen – zusammen mit § 308 Nr 1a, 1b in Umsetzung von Art 7 Zahlungsverz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt und Wirksamkeit des Ehefähigkeitszeugnisses.

Rn 10 Aus dem Ehefähigkeitszeugnis muss sich ergeben, dass einer konkreten Eheschließung nach den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Heimatrechts des Verlobten kein Ehehindernis entgegensteht (BGH FamRZ 64, 188). Für den Standesbeamten ist ein beigebrachtes Ehefähigkeitszeugnis nur dann beachtlich, wenn es von der zuständigen Behörde des Heimatstaats ausgestellt (I 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Informationsquellen und Informationsbeschaffung.

Rn 4 Obwohl als vorrangige Informationsquelle konzipiert, dürfte die Anfrage beim Einwohnermeldeamt nach Abs 1 als Dienstleistung des GV in der Praxis für den Gläubiger oft nicht wirtschaftlich sein (Goebel FoVo 12, 101, 102), dies vor allem deshalb nicht, weil gewerbliche Rechtsdienstleister häufig professionelle Auskunftsdienste in Anspruch nehmen, die die Auskunft kosteng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wählbare Rechte (Abs 1).

Rn 2 Wählbar sind nur bestimmte Rechtsordnungen, zu denen eine genügend enge Beziehung besteht. Gewählt werden darf das Recht des Staates, in dem die (künftigen) Ehegatten oder auch nur einer von ihnen zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat (I lit a). Das Recht am künftigen gewöhnlichen Aufenthaltsort kann nicht gewählt werden (MüKo/Loosc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / M. Mündliche Verhandlung?

Rn 22a § 1063 II ist im Verfahren nach § 1065 nicht anwendbar. Der BGH hat jedoch aus §§ 128 IV, 577 VI S 1 ein Ermessen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Er hat hiervon in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht, weil die Parteien sich in Verfahren nach § 1065 umfangreich schriftlich äußerten (BGH 19.12.19 – I ZB 90/18 juris, Rz 5f). Die vom I. ZS des BGH zu beha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Anknüpfungsregel bezieht sich auf die gesamte außervertragliche Produkthaftung, erfasst also verschuldensabhängige und -unabhängige Haftung gleichermaßen und unabhängig davon, ob die Regeln auf nationalem Recht beruhen oder europäisch (insb durch die ProdHaftRL) geprägt sind (s.a. KOM [03] 427 15; Staudinger AnwBl 08, 1, 14) und ob sie nur Verbraucher oder jedermann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Der andere Elternteil ist nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Rn 8 Ist der andere Elternteil nicht Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind, kann Streit zwischen den beteiligten Eltern über den Wechsel des Wohnortes des Kindes (jedenfalls in rechtlicher Hinsicht) nicht entstehen. Aus diesem Grund ist nach § 154 S 2 eine Verweisung nach S 1 nicht möglich, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fälle mit Auslandsberührung.

Rn 4 Der Wortlaut der Vorschrift ist nicht auf die Verletzung deutscher Gesetze beschränkt (BGH NJW 09, 3371, 3373 [BGH 09.07.2009 - Xa ZR 19/08]), sondern lässt den Anwendungsbereich offen. Teilweise wird jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Verbandsklagebefugnisse des deutschen Rechts auf die Kontrolle von Verhalten im Inland beschränken (Lindacher 79 mwN; zum UW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zinsen.

Rn 4 Üblicherweise werden die Zinsen als jährlich (Eintragung nicht notwendig, da selbstverständlich, Frankf Rpfleger 80, 18) zu entrichtender Prozentsatz der Forderung angegeben; zulässig ist aber auch die Angabe anderer Zinszahlungszeiträume, verschiedene Zinshöhe für verschiedene Teile der Hypothek (Celle Rpfleger 72, 97) oder Angabe der Zinsen in einer festen Geldsumme. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / [Ohne Titel]

Rn 1 Mangels Rechtswahl beginnt die objektive Anknüpfung mit einer Zuordnung des Vertrages zu einer der im Katalog von Art 4 I spezifizierten Vertragsarten, die unionsrechtlich autonom auszulegen sind (s Vor ROM I Rn 12 ff). Diese Liste enthält eine Auswahl häufig verwendeter – innerhalb der EU zT unterschiedlich ausgestalteter – Verträge und anderer Rechtsgeschäfte, und ord...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Fremdrechtszeugnis.

Rn 6 Bei Anwendung ausländischen Rechts auf den Erbfall – die Rechtsnachfolge vTw richtet sich idR nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Art 25 EGBGB) – kann ein Fremdrechtstestamentsvollstreckerzeugnis (mit ›Weltgeltung‹) erteilt werden, das auf den inländischen Nachlass beschränkt ist (vgl § 2369 aF). Inhalt und Rechtswirkungen der Testamentsvollstreckung richten sich nac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die elektronische Form wurde als Substitut der gesetzlichen Schriftform geschaffen, also nicht als eigenständige Form (BTDrs 14/4987, 12). Das immer differenziertere normative Gerüst entkoppelt aber die elektronische Form langsam von dieser Anbindung. Die §§ 126 III, 126a, 127 III haben ursprünglich die Signatur-RL 1999/93/EG (s.a. E-Commerce-RL 2000/31/EG) umgesetzt. Z...mehr