Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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ZErb 08/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvoll...mehr

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AGS 08/2021, Anwaltliche Mi... / III. Bedeutung für die Praxis

Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, aber auch nach Nrn. 1005 und 1006 VV, wird den Prozessbevollmächtigten nur in den seltensten Fällen zugebilligt. Die Anforderungen an den Anfall dieser Gebühr werden nämlich von der Rspr. recht hoch angesetzt. 1. Anwaltliche Mitwirkung Nach der Rspr. löst eine anwaltliche Tätigkeit, die nur allgemein auf die Förderung des Verfahrens gerich...mehr

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zfs 08/2021, Keine Neupreis... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Klage ist unbegründet." 1. Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag auf Zahlung weiterer 7.609,06 EUR, da ihr lediglich ein Anspruch auf Zahlung des Wiederbeschaffungsaufwands zustand, der durch die Zahlung der 15.500 EUR bereits vorgerichtlich erfüllt wurde. Gemäß A.2.6.1. b. der AKB besteht ein Anspruch auf Zahlung der Neupre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitliche Entwicklung der ESt-Tarife

Rn. 6 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Entwicklung der ESt-Tarife für die Zeit seit dem Jahre 1946 wird bei Wagner in Blümich, § 32a EStG Rz 7ff (Stand: Juni 2020) ausführlich dargestellt (vgl auch Schöberle, DStR 1989, 567; Bareis in FS Offerhaus, 1053ff). Das zurzeit geltende Tarifsystem (Formeltarif) besteht seit dem Jahre 1958. Es ist seinerzeit mit der Einführung des Spli...mehr

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AGS 08/2021, MüKo BGB - Internationales Privatrecht II, internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Band 13

8. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck. LVI, 2899 S., 324,00 EUR Mittlerweile sind grenzüberschreitende Sachverhalte aus dem Arbeitsalltag eines Juristen nicht mehr wegzudenken. Die Einbettung des deutschen Zivilrechts in den europäischen Rechtsraum gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Notar oder Erbrechtler, der einen Erbfall mit Auslandsbezug abwickeln muss, ist auf gute Kenntnisse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Eigenbedarfskündigung: Umge... / 3 Das Problem

K1 ist eine Aktiengesellschaft, K2 ist die Tochter eines Vorstands. Dieser ist Mehrheitsgesellschafter der K1. Die Anteile an der K1 werden ganz überwiegend von einer Familie "P" gehalten, der auch K2 und ihr Vater angehören. K1 erwirbt im Jahr 2015 ein Wohnungseigentum. Eine erste Kündigung gegenüber dem Mieter B begründet sie bereits kurz nach ihrer Grundbucheintragung mit...mehr

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Eigenbedarfskündigung: Umge... / 5 Hinweis

Erwirbt man ein vermietetes Wohnungseigentum, hat der Vermieter nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietvertrags, wenn er die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Juristische Personen haben danach kein Kündigungsrecht nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Räumlichkeiten können von...mehr

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§ 35 Reiserecht / aa) Familie

Rz. 33 Bei der Buchung für eine Familie, Partner im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer vergleichbaren Situation sind Vertragspartner nur der Anmeldende und der Reiseveranstalter. Die weiteren mitreisenden Personen sind allerdings in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen und gleichzeitig Anspruchsberechtigte.[18]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Familien-GmbH & Co. KG

Rz. 57 Hier sind die Kommanditisten Familienangehörige, in der Regel Ehegatten und Abkömmlinge. Bei einer Familien-GmbH & Co. KG ist im Rahmen der Vertragsgestaltung auf steuerrechtliche Besonderheiten zu achten, da die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung der Rechte der Kommanditisten und an die Ergebnisverteilung unter den Ge...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 253 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts.[413] Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist.[414] Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit de...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Familienstiftung

Rz. 39 Die sog. Familienstiftung[82] (siehe auch Rdn 97 ff.) ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nach ihrem Stiftungszweck in erster Linie oder jedenfalls wesentlich den Interessen einer oder mehrerer Familien dient. Welchen Umfang diese Familienförderung haben muss, ist...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung

Rz. 66 Muster 6.6: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung Muster 6.6: Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung Verwaltungsgericht Hamburg Lübeckertordamm 4 20099 Hamburg per beA Klage der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des Innern, ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 1. Typische Sachverhalte

Rz. 92 Herr Sorglos wendet sich an den gewerblichen Autohändler Günstig und kauft dort einen gebrauchten Pkw, den er nur für private Zwecke nutzen will. Nach vier Monaten bleibt der Pkw – nach kurzem Aufleuchten der Motor-Management-Kontrollleuchte – unvermutet stehen. In der Werkstatt wird ein Defekt des Katalysators festgestellt, der auf ein Aufsetzen des Fahrzeugs zurückz...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / I. Die Stiftung als aktuelles Thema

Rz. 5 Die Stiftung und Stiftungsgestaltungen sind spätestens seit der Jahrtausendwende zunehmend ein Thema für die rechts- und steuerberatende Praxis geworden.[1] Man sprach und spricht von einer Renaissance der Stiftungskultur.[2] Das gilt nicht nur für Stiftungsgestaltungen als Weg zur Unternehmenssicherung,[3] sondern auch außerhalb des unternehmerischen Bereiches. Das ze...mehr

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG

Rz. 41 Muster 6.3: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG Muster 6.3: Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 AsylG Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz 50667 Köln per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch den Bundesminister des...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis

Rz. 18 Muster 7.2: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis Muster 7.2: Klage und Eilantrag gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis Verwaltungsgericht Hannover Leonhardtstraße 15 30175 Hannover per beA Klage und Eilantrag der _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Stadt Hannover, vertreten durch die Au...mehr

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§ 15 Familienrecht / E. Ehe für alle – Die Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Rz. 742 Mit Beschluss des BT vom 30.6.2017 und Zustimmung des BR vom 7.7.2017 ist das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[1104] verabschiedet worden. Es ist mit Wirkung vom 1.10.2017 in Kraft getreten.[1105] Seit dem 1.10.2017 können daher nicht nur "Mann und Frau" die Ehe miteinander schließen. In § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB heißt...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Muster: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO

Rz. 152 Rechtsmittel: sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) bzw. Rechtspflegererinnerung (gem. § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG). Rz. 153 Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO Muster 31.38: Antrag auf Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO An das Amtsgericht _____ – Vollstreckungsgericht – _____ In der Vollstreckungssache _____ gegen _____ zeigen wir an, dass wir die Räumun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 3. Checkliste

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§ 44 Unternehmenskauf / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Ein mittelständischer Unternehmer möchte sich nach einem erfolgreichen Arbeitsleben zur Ruhe setzen. Da er keinen geeigneten Nachfolger aus der Familie hat und die angestellten Geschäftsführer nicht in der Lage sind, das Unternehmen zu übernehmen, will er es an einen strategischen Inverstor aus der gleichen Branche oder an einen Finanzinvestor veräußern.mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen (siehe Rdn 55 ff.) oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschl...mehr

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 8 Bankrecht / 1. Verbraucherdarlehen

Rz. 1 Herr B. beabsichtigt, eine größere Anschaffung für seine Familie zu tätigen und zusammen mit einem Freund aus steuerlichen Gründen die Beteiligung an einer Publikumsfondsgesellschaft (BGB-Gesellschaft) zu erwerben, die sich an Windkraftanlagen beteiligt. Da er nicht über ausreichende Barmittel verfügt, bittet er seine Bank um eine Darlehensgewährung. Diese ist bereit, ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot

Rz. 182 Muster 51.10: Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot Muster 51.10: Antrag auf Absehen vom Regelfahrverbot In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _____ aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass gegen den Betroffenen kein Fahrverbot verhängt wird. Selbst wenn der Betroffene den ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsverstoß innerorts bega...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Arten

Rz. 44 Es sind ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung (siehe auch Rdn 91 ff., 117) zu unterscheiden.[89]mehr

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§ 6 Asylrecht / III. Checkliste

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Praxishinweise

Rz. 48 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war vor einiger Zeit noch in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[94] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es ist davon auszugehen, dass dieser Befund angesichts des ins...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Anmerkungen zum Muster

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Das Ziel

Rz. 110 Nachvollziehbare und praktikable, jedoch nicht halbherzige Lösungen, die zu dem jeweiligen Stifter, seiner Familie und der Situation passen.mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 1. Typische Sachverhalte

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§ 47 Urheberrecht / 1. Unterlassung

Rz. 17 Generell wird das Bestreben des betroffenen Urhebers auf Untersagung des beanstandeten Verhaltens gerichtet sein. Der Unterlassungsanspruch stellt somit den Hauptanspruch bei Urheberrechtsverletzungen dar. Rz. 18 Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 97 UrhG. Für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch wird diese Vorschrift analog angewandt. Der Unterlassungsanspr...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Zeitablauf

Rz. 14 Soweit für das Mietverhältnis eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden ist, endet das Mietverhältnis, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Sieht jedoch der Mietvertrag – wie in der Praxis häufig – bei einem befristeten Mietverhältnis eine Verlängerungsklausel vor, verlängert sich das Mietverhältnis um...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Fachliche Beratung ist unerlässlich

Rz. 11 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich alleine zurechtfinden könnte. Selbst unter den Juristen und Steuerberatern findet man nur selten einen Stiftungsexperten, so dass auch von diesen üblicherweise ein Stiftungsfachmann als Zweitberater hinzugezogen wird. (Es verwundert nicht, dass bei dieser Sac...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 61 Da der Pflichtverteidiger allein aufgrund des öffentlich-rechtlichen Verhältnisses seiner Bestellung zur Verteidigung des Beschuldigten verpflichtet ist, fehlt es an einem bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant, so dass keine vertraglichen Vergütungsansprüche geltend gemacht werden können. Bei einem leistungsfähigen Beschuldigten wä...mehr

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§ 35 Reiserecht / (3) Personenkreis

Rz. 119 Grundsätzlich kann nur der direkt durch den Mangel betroffene Reisende aus der Minderung Ansprüche geltend machen. Mittelbar betroffene Reisende, die im Rahmen einer Gruppe oder Familie durch den Mangel betroffen sind, können sich aber ebenfalls auf eine Minderung berufen.[128] Hierzu gehören Fälle wie etwa fehlende Kinderbetreuung (Auswirkung auf die Eltern)[129] od...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Doppelstiftung

Rz. 95 In der Praxis findet sich die Kombination einer Familienstiftung mit einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Doppelstiftung). Das Modell der Doppelstiftung kombiniert die Vorteile einer unternehmensverbundenen Stiftung mit den Steuervorteilen einer gemeinnützigen Stiftung. Es lässt sich wie folgt kennzeichnen:[170] 1. Schritt: Der Familienunternehmer überträgt bspw. alle se...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / XII. Rückübertragungsverpflichtung

Rz. 61 Zur Absicherung von rechtlichen und tatsächlichen Unsicherheiten ist es üblich und zulässig, die Schenkung einer Immobilie mit der Vereinbarung eines unentgeltlichen Rückübertragungsrechts zu verbinden. Ein solches Recht kann wie oben erwähnt, völlig unbedingt vereinbart oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. Übliche Voraussetzungen sind Fälle, wenn der Be...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Satzungsstrenge

Rz. 5 Rechtsformtypisch ist die Satzungsstrenge in der AG. Vom Aktiengesetz abweichende Regelungen kann die Satzung nur bei ausdrücklicher Zulassung im Gesetz, ergänzende Bestimmungen nur dort enthalten, wo das Gesetz keine abschließende Regelung vorsieht, § 23 Abs. 5 AktG. Die eingeschränkte Gestaltungsfreiheit macht die AG für den außenstehenden Aktionär transparent und er...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 130 Durch das Mietrechtsreformgesetz wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Befristung eines Wohnraummietverhältnisses herbeizuführen, die diesen Namen auch verdient. § 575 BGB hat insoweit die Modalitäten für den Abschluss eines Zeitmietvertrages neu geregelt. Hiernach ist der Abschluss eines Zeitmietvertrages nunmehr auch über eine Laufzeit von fünf Jahren hinau...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Entwicklung eines spezifischen Stiftungsmodells

Rz. 111 (selbstständige gemeinnützige Stiftung, unselbstständige Stiftung, Familienstiftung, Zustiftungen, Spenden etc.)mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Angemessenheit

Rz. 99 Die Beantwortung der Frage, ob eine Ersatzleistung angemessen ist oder der Reisende diese ablehnen kann, folgt den Leitlinien, in denen nach dem alten Rechtsstand die Frage der Angemessenheit der Abhilfe beantwortet wurde. Abzustellen ist also auch hier auf die Sicht eines vernünftigen Durchschnittsreisenden.[102] Wenn also die Sportmöglichkeiten bei einer Ersatzleist...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Kündigungswiderspruch

Rz. 20 Gem. §§ 574–574b BGB kann der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushaltes eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des V...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG

Rz. 64 Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich gem. § 52 Abs. 2 RVG festzustellen, dass der Angeklagte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts zur Zahlung der angemessenen Wahlverteidigervergütung in...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 106 Wohnraummietverhältnisse, mit Ausnahme der in § 549 Abs. 2, 3 und § 573a BGB genannten Mietverhältnisse, können gem. § 573 BGB nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters gekündigt werden. Dem kann der Mieter ein Widerspruchsrecht nach § 574 BGB entgegensetzen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Ange...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / V. Pacht

Rz. 33 Die Pacht ist – ebenso wie die Miete – ein gegenseitiges Dauerschuldverhältnis, nach dem der Verpächter verpflichtet ist, dem Pächter die Nutzungen des Pachtgegenstandes in bestimmtem Umfange zu gewähren. Darüber hinaus berechtigt die Pacht den Pächter zur Fruchtziehung. Gegenstand eines Pachtvertrages können – im Gegensatz zur Miete – auch Rechte sein. Die Pacht ist ...mehr