Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wiederaufleben verjährter Forderungen

Rz. 155 Nach der BRAGO konnte es häufiger vorkommen, dass im Laufe eines Verfahrens die Vergütung aus einzelnen Gebührentatbeständen bereits verjährt war und dann später aber wieder erneut ausgelöst wurde. Solche Fälle sind nach dem RVG infolge der Einführung des Abs. 2 seltener, aber dennoch denkbar. Rz. 156 Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich noch um dieselbe A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Befriedigung des Gläubigers

Rz. 112 Das Tatbestandsmerkmal "bis zur Befriedigung des Gläubigers" ist in zweierlei Hinsicht zu beachten: Zum einen ist damit nicht nur die Befriedigung des Gläubigers im eigentlichen Sinne gemeint (z.B. der Gläubiger erhält die titulierte Forderung nebst Kosten), sondern auch jede sonstige Art der dauernden Beendigung der konkreten Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Rz. 113 Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 4 Anm. Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der häufig vorkommenden Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Anm. Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzogen wird bzw. di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 99 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 ebenso die in einem vorausgegangenen vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden "Rechtsstreits", wobei es in Familiensachen streng genommen keinen Rechtsstreit mehr gibt, sondern nur ein "Verfahren". Rz. 100 Da im vereinfachten Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Personen sind Auftraggeber

Rz. 14 Wird durch den Rechtsanwalt zeitgleich für mehrere Personen gegen denselben Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, erhöht sich die Gebühr nach VV 1008 für jeden weiteren Auftraggeber um den Satz von 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist, also regelmäßig bei Gesamtschuldnern. Die Erhöhung darf jedoch gemäß Anm. Abs. 3 zu VV 1008 insgesamt den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einigungsverhandlungen (Nr. 2 Var. 1)

Rz. 89 Der Anwalt erhält auch dann eine reduzierte 0,8-Verfahrensgebühr, die neben der normalen Verfahrensgebühr für die in dem betreffenden Verfahren rechtshängigen Ansprüche verlangt werden kann, wenn er auftragsgemäß vor Gericht Verhandlungen zur Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche führt. Rz. 90 Die Verfahrensdifferenzgebühr gemäß Nr. 2 entsteht...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / 3. Erstattungsanspruch gegen den Gegner

Rz. 31 Ergibt sich dagegen hinsichtlich der Gerichtskosten ein echter Erstattungsanspruch gegen den Gegner, dann wiederum greift das Quotenvorrecht. Beispiel 9: In einem Verfahren (Streitwert 100.000,00 EUR) hat der Rechtsschutzversicherer für den Kläger die Gerichtsgebühr i.H.v. 3.387,00 EUR eingezahlt. Er zahlt ferner die Vergütung des Anwalts abzüglich 300,00 EUR Selbstbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kostenentscheidung und -erstattung

Rz. 90 Ergeht eine Entscheidung über die Erinnerung, so muss gleichzeitig auch darüber entschieden werden, wer die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat (§ 308 Abs. 2 ZPO).[113] Aufgrund dieser Kostenentscheidung kann die Gebühr nach VV 3500 festgesetzt werden. Rz. 91 Über die Kosten des Erinnerungsverfahrens muss auch dann entschieden werden, wenn der Gegner keine Einwendun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung Eilverfahren

Rz. 15 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine Vertretung im Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Eilverfahren nach VV Vorb. 3 Abs. 4 ist grundsätzlich nicht vorzunehmen.[16] Die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren geht der Angelegenheit im Eilrechtsschutz nicht vor. Anzurechnen wäre nur dann, wenn es sich um denselben Streitgege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenrahmen/-satz

Rz. 23 Die Höhe der Wertgebühr richtet sich zum zweiten nach den Tabellen A bis D, die als Anlage zur StBVV beigefügt sind und den Gebührensatz vorgeben. Auf diese Tabellen nehmen die §§ 21 bis 39 StBVV Bezug und geben für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten konkrete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / w) Zwischeneinigung

Rz. 120 Bei sog. Zwischeneinigungen (bisher "Zwischenvergleich"), also Einigungen, die nicht zu einer abschließenden Klärung der Sach- und Rechtslage führen, kommt es auf den Einzelfall an, ob bereits eine Einigung i.S.d. VV 1000 vorliegt. Eine Einigungsgebühr wird dann ausgelöst, wenn durch die Zwischeneinigung zumindest einzelne Streitpunkte oder bestimmte Ungewissheiten zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für das Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Endgültige Beendigung

Rz. 73 Ist der Auftrag vor Einreichung eines verfahrenseinleitenden Antrags beendigt, erhält der Rechtsanwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3306. Die praktischen Anwendungsfälle liegen zumeist darin, dassmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung in VV 3105 betrifft nur den Fall, dass lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder in Familiensachen eines Versäumnisbeschlusses bzw. ein Antrag zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die frühere Vorschrift des § 38 BRAGO, die das Einspruchsverfahren nach Erlass eines Versäumnisurteils erfasste, ist ersatzlos entfallen. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erlass eines zweiten Versäumnisurteils

Rz. 20 Ob der Ermäßigungstatbestand von VV 3105 auch auf ein zweites Versäumnisurteil Anwendung findet, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits den Verhandlungstermin wahrgenommen hat, in welchem das erste Versäumnisurteil erwirkt wurde, war umstritten. Nach einer Ansicht [21] ist im Wortlaut von VV 3105 das Wort "eines" nicht als Zahlwort, sondern als qualitative Beschre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erforderlichkeit der Wertfestsetzung

Rz. 75 Nach dem Wortlaut des § 53 S. 1 FamGKG genügt die Angabe des Werts. Erläuterungen des Werts und seiner Berechnung sind danach nicht erforderlich. Gleichwohl liegt es im wohl verstandenen eigenen Gebühreninteresse, die Umstände darzulegen, denen die Wertberechnung folgt. Anderenfalls ist das Gericht zur Prüfung der Angabe und zur ordnungsgemäßen Festsetzung nach § 55 A...mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeitsko... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1 c) Die Revision der Kl. ist aber nicht begründet." aa) Widerklageantrag zu 1) Das BG hat den von der Kl. verwendeten § 4 (1) Buchst. c) ARB im Ergebnis zu Recht als unwirksam angesehen, soweit die Worte “und den Gegner' betroffen sind. [Unwirksamkeit der Regelung zur Berücksichtigung gegnerischen Vorbringens] (1) Auslegung der Klausel Die Auslegung von § 4 (1) Buchst. c...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.7 Fälligkeit, Geltendmachung und Verjährung der Vergütung

Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist, soweit nichts anderes vom Erblasser bestimmt ist, erst nach Beendigung des Amts in einem Betrag zur Zahlung fällig, wenn der Testamentsvollstrecker seine Pflichten, insbesondere seine Pflicht zur Rechnungslegung (§§ 2218, 666 BGB) erfüllt hat.[1] Ausnahmsweise ist eine frühere Fälligkeit dann gegeben, wenn eine Dauer- oder Verwal...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.2 Einkommensteuer

Eine doppelte Abzugsfähigkeit – sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer – bezüglich der Testamentsvollstreckergebühren ist nicht zulässig, sodass bei der Einkommensteuer der Erben regelmäßig nur die Gebühren für die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker angesetzt werden können, und zwar soweit sie mit den aus dem Nachlass zu erzie...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.3 Fehlende Anordnung einer Vergütung

Hat der Erblasser keine Anordnung zur Vergütung getroffen und kann die Höhe auch nicht durch andere Unterlagen, die den – mutmaßlichen – Willen des Erblassers hierzu erkennen lassen, bestimmt werden, hat der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 2221 BGB. Weitere Regelungen enthält das Gesetz nicht. Die Angemessenheit bzw. Höhe der Vergütung o...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1.2 Haftungsfallen

Für die nicht zur Rechtsberatung zugelassenen Steuerberater gilt ohne Einschränkung, dass die Erstellung und Formulierung eines Testaments bzw. Erbvertrags inkl. Testamentsvollstreckungsauftrag allein Aufgabe des Notars oder eines Rechtsanwalts ist.[1] Bei einem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz tritt im Haftungsfall die Berufshaftpflichtversicherung nicht ein. Ei...mehr

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Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.4 Rechtsverordnung

Rz. 9 Aufgrund des Abs. 5 sind die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zur Landesschiedsstelle zu bestimmen. Was die Bestimmung umfasst, ergibt sich aus Abs. 5 Satz 1. Danach bestimmen die Landesregierungen das Nähere über die Zahl, die Bestellung, die Amtsdauer und die Amtsführung, die Erstattung der baren Auslagen und die Entschädigung für Zeita...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / V. Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 152 Die einzelnen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind nach § 18 RVG in der Regel jeweils eigene besondere Angelegenheiten. Sie lösen eigene Gebühren aus. Auch in der Zwangsvollstreckung kann der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG und auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG in Höhe von jeweils 0,3 Gebühren verdienen. Gerade bei den Gegenstands...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Allgemeine Gebühren

1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr i...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Gebühren im Mahnverfahren

Rz. 113 Für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens sind die anwaltlichen Gebühren in Nr. 3305 bis 3308 VV RVG geregelt. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen den Gebühren des Antragstellers und denen des Antragsgegners. 1. Vertretung des Antragstellers a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG) Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Gesetzliche Gebühren nach RVG

Rz. 197 Nimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung eines anderen Kollegen im Gerichtstermin wahr, so kann er dafür nach dem RVG eigene Gebühren abrechnen. Eine Bindung an die Gebühren des RVG ist aber nur dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt im Namen und im Auftrag des Mandanten erfolgt ist. (vgl. § 1 Rdn 207) Nur in diesen Fällen können die Ter...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / D. Gebühren in den einzelnen Verfahrensabschnitten

I. Allgemeine Gebühren 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / B. Einteilung und Berechnung der Gebühren

I. Bestimmung der Gebühr Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. di...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 157 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG

A. Das RVG Rz. 1 Seit dem 1.7.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Mit dem 1.1.2021 erfolgte die zweite Erhöhung. Das Gesetz ist durch das Vergütungsverzeichnis in Anlage 1 und die Gebührentabelle in Anlage 2 ergänzt. Diese beiden Anlagen sind für die Bestimmung der Gebühren unerlässlich. Das folgende Kapitel beschränkt sich auf die hauptsächlich in mietrechtlic...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Zeitlich umfassen die Gebühren sämtliche Tätigkeiten zwischen Auftragsannahme und Erledigung der Angelegenheit.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Terminsgebühr, Nr. 3102, 3202, 3210 VV RVG

a) Entstehung der Terminsgebühr Rz. 137 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Vertretung des Antragstellers

a) Mahnbescheid, Nr. 3305 VV RVG (§ 15a RVG) Rz. 114 Die Anfertigung eines Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides oder Europäischen Zahlungsbefehls nebst Einreichung bei Gericht löst nach Nr. 3305 VV RVG eine 1,0 Verfahrensgebühr aus. Bei der Vertretung von mehreren Auftraggebern kann der Rechtsanwalt folglich auch den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG berechnen ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / III. Bestimmung des Gebührenrahmens

Rz. 9 Teilweise gibt das Gesetz die Bestimmung der Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens frei und überlässt dem Rechtsanwalt die Festlegung der Gebühr innerhalb des Rahmens. Wichtigster Anwendungsfall für den Zivilrechtler dürfte die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG sein. Der Gebührenrahmen beträgt hier 0,5 bis 2,5 Gebühren. Nach § 14 RVG muss der Rechtsanwalt die Gebühr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Außergerichtliche Tätigkeit

1. Beratungsgebühr, § 34 RVG (Beratung und Gutachtenerstellung) Rz. 89 Die bis zum 30.6.2006 geltende Beratungsgebühr ist durch das Erfordernis einer gesonderten Vergütungsvereinbarung abgelöst worden. Als Beratung versteht sich dabei die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft; § 34 RVG. Grundlegend ist dabei, dass diese Tätigkeit nicht mit an...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / IV. Gerichtliche Tätigkeit

1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Innenverhältnis der Auftraggeber

Rz. 75 Die Auftraggeber haften nach § 7 Abs. 2 RVG gesamtschuldnerisch lediglich bis zur Höhe der Gebühren, die anfallen würden, wenn lediglich ein Auftraggeber in Anspruch genommen wird. Insbesondere bei der gerichtlichen Geltendmachung der Honorarforderungen nach § 11 RVG oder im Mahn- oder Klageverfahren ist daher auf die Begrenzung der einzelnen Forderungen zu achten.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Verfahrensgebühr für Räumungsfrist, Nr. 3334 VV RVG

Rz. 166 Das RVG gewährt nach Nr. 3334 VV RVG eine eigene Verfahrensgebühr für ein Verfahren auf Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung einer Räumungsfrist i.S.d. §§ 721, 794a ZPO. Die Gebühr entsteht jedoch nach dem Wortlaut der Nr. 3334 VV RVG nicht, wenn der Antrag im eigentlichen Räumungsprozess gestellt wird. Rz. 167 Die 1,0 Verfahrensgebühr kann daher nur anfallen, we...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Einfache Schreiben

Rz. 101 Erstellt der Rechtsanwalt ein Schreiben einfacher Art, so fällt nach Nr. 2301 VV RVG lediglich eine 0,3 Gebühr an. Ein einfaches Schreiben ist nur dann anzunehmen, wenn das Anschreiben weder umfangreiche Prüfungen noch Überlegungen enthält noch diese dem Anschreiben vorausgegangen sind.[138] Entscheidend ist hier wieder der erteilte Auftrag. Geht dieser über die Erst...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Vertretung des Antragsgegners, Nr. 3307 VV RVG (Widerspruchsgebühr)

Rz. 123 Die Gebühren des Rechtsanwaltes des Antragsgegners im Mahnverfahren richten sich nach Nr. 3307 VV RVG. Er kann für die Einlegung des Widerspruches eine Gebühr von 0,5 Gebühren abrechnen. Diese Gebühren sind auf das spätere Klageverfahren voll anzurechnen. Bei einem Teilwiderspruch richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem zunächst erteilten Auftrag. Wird der Auftrag z...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Zusammenhängende Tätigkeiten, § 19 RVG

Rz. 28 § 19 RVG konkretisiert den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt für die Tätigkeiten im gleichen Verfahren oder Rechtszug die Gebühren jeweils nur einmal erhält. Mit den Gebühren sind vorbereitende Handlungen, wie Sachverhaltsermittlung, die Einreichung einer Schutzschrift und die Beschaffung von Beweismitteln, Nebentätigkeiten, wie die Verhandlung mit der Gegenseite außer...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Gebührenrahmen

Rz. 98 Der Satz der Geschäftsgebühr bewegt sich im Rahmen zwischen 0,5 bis 2,5 Gebühren. Der Rechtsanwalt kann innerhalb dieses Rahmens seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen bestimmen und festlegen (näheres dazu Rdn 9 ff.). Dabei wird der Satz von 1,3 als Regelgebühr und der Satz von 1,5 als Mittelgebühr bezeichnet. Die Regelgebühr darf nur übers...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[148] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Kappung, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 76 Es kommt vor, dass der Rechtsanwalt für bestimmte Teile seines Auftrages verschiedene Gebührensätze anwenden kann. Hierdurch entstehen teilweise mehrere Gebühren, deren Summe gelegentlich die Gebühren überschreiten, die bei einer Bearbeitung des gesamten Auftrages entstanden wären. Für diese Gebühren enthält § 15 Abs. 3 RVG den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt insgesa...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 121 Das Mahnverfahren gehört bereits zu den gerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG entstehen, wenn der Rechtsanwalt mit Dritten Besprechungen führt, die der Vermeidung oder Erledigung des Rechtsstreites dienen. Die Gebühr kann erst mit dem Auftrag entstehen, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, da die Terminsgeb...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 5. Haftungsrisiko

Rz. 18 Im Rahmen der Betragsrahmengebühren hat der Gesetzgeber von vornherein den finanziellen Rahmen der Vergütung eines Mandates begrenzt. Erhöht sich das Haftungsrisiko, ist es hier nur tunlich, dass der Rechtsanwalt nach § 14 Abs. 1 S. 3 RVG bereits bei der Bestimmung seiner Gebühr innerhalb des Rahmens sein Haftungsrisiko berücksichtigt. Hier ist die Berücksichtigung de...mehr