Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 369]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, Abrechnung [Rdn 58]

Rdn 59 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 213 s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 60 1. Im Straf- und Buß...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Weitere Beschwerde [Rdn 538]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 217]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Gebühr als Rahmengebühr

Leitsatz Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV ist keine Festgebühr. AG Heidelberg, Beschl. v. 22.3.2016 – 15 OWi 26/16 1 Aus den Gründen Mit der Gegendarstellung wendet sich der Verteidiger gegen die Entscheidung des AG hinsichtlich der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr bei anwaltlicher Mitwirkung (Nr. 5115 VV) auf 30,00 EUR. Nach Auffassung des Verteidigers handelt es...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme wechselseitiger Revisionen

Leitsatz Nimmt der Rechtsanwalt nach Gesprächen mit dem zuständigen Staatsanwalt, in welchen die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, die Revision des Angeklagten zurück und nimmt im Hinblick darauf dann auch die Staatsanwaltschaft ihre bereits begründete Revision zurück, entsteht für den Rechtsanwalt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Anm. 1...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Entstehung der sog. Erledigungs- bzw. Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV sind erfüllt. Danach entsteht diese zusätzliche Gebühr u.a., wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten – wie der Staatsanwaltschaft – erledigt. Nach dem Wortlaut des Tatbestandes der Gebührenbesch...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer kann Erstattung der ihm entstandenen Auslagen in Höhe der Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen, wenn er einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, § 52 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 RVG. Demnach steht ihm eine Erstattung von in 16 Verfahren geltend gemachten Wahlverteidigergebühren in Höhe von je...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss des LG, mit welchem seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG als unbegründet verworfen wurde. Durch Urteil des LG wurde gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe verhängt. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des Angeklagten Revision ein. Die Staatsanwaltscha...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Anmerkung

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht mit einer seit acht Jahren veralteten Kommentierung des Hartmanns arbeitet. Hartmann hatte seine Auffassung im Übrigen zwischenzeitlich geändert und ebenfalls eine Festgebühr angenommen. Seit der 45. Aufl. nimmt er dagegen wieder eine Rahmengebühr an. Kurioserweise vertritt er zur inhaltsgleichen Regelung in Nr. 4141 V...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV ist keine Festgebühr. AG Heidelberg, Beschl. v. 22.3.2016 – 15 OWi 26/16mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Aus den Gründen

Mit der Gegendarstellung wendet sich der Verteidiger gegen die Entscheidung des AG hinsichtlich der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr bei anwaltlicher Mitwirkung (Nr. 5115 VV) auf 30,00 EUR. Nach Auffassung des Verteidigers handelt es sich ausweislich der Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 5115 VV um eine Festgebühr, bei der grundsätzlich die Mittelgebühr anzuwenden sei. Die Kommentar...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Nimmt der Rechtsanwalt nach Gesprächen mit dem zuständigen Staatsanwalt, in welchen die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, die Revision des Angeklagten zurück und nimmt im Hinblick darauf dann auch die Staatsanwaltschaft ihre bereits begründete Revision zurück, entsteht für den Rechtsanwalt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Anm. 1 S. 1 Nr...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG grundsätzlich statthafte sofortige Beschwerde begegnet in formeller Hinsicht keinen Bedenken; insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR aus § 33 Abs. 3 RVG erreicht. Das zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache selbst Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG umfasst die bewilligte Beratungshilfe die Durchführung des Schulden...mehr

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AGS 6/2016, Kostenschuldner... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG Koblenz aus folgenden Gründen für nicht zutreffend: 1. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch den Antragsteller des Mahnverfahrens Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Hs. 1 zu Nr. 1210 GKG-KostVerz. entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. des Prozessverfahrens nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der ...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen 89 Bescheide der Beklagten jeweils Klage erhoben. Das VG hatte in drei ausgewählten "Musterverfahren" Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Während der mündlichen Verhandlung wurden die restlichen 86 nicht geladenen Verfahren, zu denen auch das vorliegende gehört, durch einen Vergleich beendet. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin beantragte...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Das OLG München hat sich allerdings mit einem Problem der Entscheidung nicht befasst. 1. Anwalt in eigener Sache Die Gebührenregelungen des RVG und damit auch die Anrechnungsvorschrift der Anm. zu Nr. 3307 VV RVG gelten für den in eigener Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt – hier also für die Mitglieder der beklagten Anwaltssozietä...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden wurde Beratungshilfe "wegen Insolvenzanmeldung" bewilligt. In der Folge wurde die Beteiligte zu 1) für die Rechtsuchende Frau P tätig und hat Schriftwechsel mit den Gläubigern geführt. Nach Abschluss der Angelegenheit hat die Beteiligte zu 1) für die Vertretung der Rechtsuchenden in einem Schuldenbereinigungsverfahren vor Insolvenzanmeldung eine Gebühr nac...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung der hier allein streitigen fiktiven Terminsgebühr ist zutreffend erfolgt. 1. Streitentscheidend ist hier, in Bezug auf welchen Betrag die nach S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV zu bestimmende fiktive Terminsgebühr berechnet werden muss. Dieser lautet (auch) für den Fall einer fiktiven Terminsgebühr wegen des Verzichts auf mündliche Verhandlung: "In den Fällen des Sa...mehr

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AGS 6/2016, Anrechnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers ist die für das dem gerichtlichen Verfahren vorausgegangene Widerspruchsverfahren tatsächlich gezahlte Geschäftsgebühr nach Nr. 2401 VV a.F. zur Hälfte (60,00 EUR) auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies ergibt sich aus Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Danach wird, soweit wegen desselben Gegenstandes eine Ges...mehr

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AGS 6/2016, Anrechnung eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes fragt es sich, warum hierüber immer noch gestritten wird. Da die Anrechnungsvorschriften jeweils erst bei den Gebühren geregelt sind, auf die anzurechnen ist, ergeben sich eigentlich keine Probleme. Anzuwenden sind die neuen Anrechnungsvorschriften, wenn der Anwalt nach dem 31.7.2013 beauftragt...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigung der ... / 2 Aus den Gründen

Die in der zweiten Instanz angefallenen Gerichtsgebühren hätten gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. von vier auf zwei Gebühren ermäßigt werden müssen. Gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. ermäßigt sich die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen aus Nr. 1220 GKG-KostVerz. vom vierfachen Satz auf den zweifachen Satz, wenn die Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurü...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 3 Anmerkung

Wird ein Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vornherein hiermit beauftragt worden wäre (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG). Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / Leitsatz

Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i.S.d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf gesonderte Gebühren und Auslagen. Sofern es im Bere...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 5. Rechtsbehelfe

Die Entscheidungen des Notars hinsichtlich der Erstellung des Zeugnisses können von jeder Person, die auch antragsberechtigt wäre, angefochten werden, Art. 72 Abs. 1 EuErbVO. Zuständigkeit und Verfahren richten sich nach Art. 72 Abs. 1 S. 3 EuErbVO. In einer entsprechenden Mitteilung gegenüber der Kommission nach Art. 78 EuErbVO wurde erneut das Bezirks- bzw. Stadtgericht (R...mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 2 Aus den Gründen

Die angemeldete Gebühr der Nr. 3307 VV ist vorliegend nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen, weil zwischen der Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der Durchführung des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen. Der Widerspruch wurde am 8.11.2011 eingelegt. Die Abgabe des Mahnverfahrens an das Strei...mehr

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AGS 6/2016, Aktenversendung... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerungsführerin begehrt zu Recht die Festsetzung der im angefochtenen Beschluss abgelehnten weiteren Vergütung. Die Ablehnung der Festsetzung der verauslagten Akteneinsichtspauschale von 12,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer erfolgte zu Unrecht. Der Beratungshilfe leistende Rechtsanwalt hat dem Grunde nach Anspruch auf Vergütung gegenüber der Staatskasse gem. § 44 RVG. D...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist unter Freispruch im Übrigen wegen zwei der 19 angezeigten Verstöße verurteilt worden. Diese waren Gegenstand der ursprünglichen Bußgeldverfahren 802 OWi 78/15 und 802 OWi 79/15. Die allesamt unter dem 23.10.2015 durch den Verteidiger des Beschwerdeführers eingereichten Festsetzungsanträge beziehen sich, soweit keine Verurteilung erfolgt ist, hinsichtl...mehr

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AGS 6/2016, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 76 Abs. 2 FamFG, 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist in der Sache ohne Erfolg. Das AG hat zutreffend entschieden, dass für ein sorgerechtliches Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 3 FamFG Verfahrenskostenhilfe nicht bewilligt werden kann. Bei kinderschutzrechtlichen Überprüfungsverfahren nach § 166 Abs. 2 und 3 FamFG handelt es sich um nic...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

Die Klägerin hatte hier – ähnlich wie die Kläger im Fall des AG Aichach vorstehend – eine ihr wohlgesonnene Richterin. Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, hängt in der Praxis von den Umständen des Einzelfalls ab. Zu Recht weist das AG Bochum darauf hin, dass dabei insbesonder...mehr

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AGS 6/2016, Vergleichsmehrw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 33 Abs. 3, 8 RVG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das FamG hat vorliegend nach §§ 55 Abs. 2 FamGKG, 33 Abs. 1 RVG den für das gerichtliche Verfahren maßgeblichen Wert festzusetzen. Dieser richtet sich grundsätzlich im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren nach dem anhängigen Verfahrenstand, § 23 Abs. 1 RVG. Zwar könne...mehr

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zfs 6/2016, Unfallregulieru... / 3 Anmerkung:

Eine anwaltsfreundliche Entscheidung, die in gebührenrechtlicher Hinsicht einer Anmerkung in zweierlei Hinsicht wert ist. I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, ist in den §§ 16 ff. RVG nicht ausdrücklich geregelt. Ob von einer oder von mehreren Angelegenhei...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / Leitsatz

Für den Anfall einer Gebühr nach Nrn. 2504 ff. VV reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners einen sog. Nullplan angeboten hat. LG Aachen, Beschl. v. 1.3.2016 – 3 T 374/15mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigung der ... / 1 Sachverhalt

Die Kostenbeamtin des LG hatte die von der Klägerin an die Beklagte aufgrund des Beschlusses des OLG zu erstattenden Kosten festgesetzt. Dagegen hat die Klägerin sofortige Beschwerde eingelegt und zur Begründung ausgeführt, für die Berufungsinstanz hätten Gerichtskosten lediglich in Höhe einer 2,0-Gebühr festgesetzt werden dürfen, weil die Klage zurückgenommen worden sei. Das...mehr

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Zwar hat der angefochtene Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin zu erstattende Vergütung zu hoch und damit unrichtig festgesetzt. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Terminsgebühr (dazu unter 1.) als auch hinsichtlich der Eini...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 3. Erörterung nur über Nebenforderung

Auch Erörterung nur über eine Nebenforderung ist von Bedeutung Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. der Zinsen, erörtert, gilt prinzipiell das Gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 GKG. Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs....mehr

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FoVo 6/2016, Großunternehme... / 2 II. Aus der Entscheidung

RA-Beauftragung zweckmäßig und erforderlich Die Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig gemäß §§ 280, 286 BGB, da die Klägerin nicht ihre Schadensminderungspflicht verletzt hat. Die Kosten sind zu erstatten, wenn sie nach Eintritt des Verzuges erfolgt sind und aus Sicht des Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH DR 2...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe einer dem Erinnerungsführer zu zahlenden fiktiven Terminsgebühr. Im dem zugrunde liegenden Ausgangsverfahren wurde der dortige Kläger zunächst durch Rechtsanwalt B. vertreten, der dem Kläger durch Beschluss der Kammervorsitzenden vom 27.1.2014 unter gleichzeitiger Gewährung von Prozesskostenhilfe als Bevollmächtigter beigeordnet worden w...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / 2. Erörterung über Teil der Hauptforderung

Bei teilweiser Erörterung ist zu differenzieren Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV an; i.Ü. entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Insgesamt darf jedoch nicht mehr verlangt werden als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert (OLG Köln AGS 2006, 244 = JurBüro 2006, 254 = RVGreport 2006, 104). Beisp...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / X. Verhandlung nach Einspruch

Volle Terminsgebühr bei Verhandlung nach Einspruch Ergeht im ersten Termin ein Versäumnisurteil, so dass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Gegners ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-Termi...mehr

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zfs 6/2016, Außergerichtlic... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat aufgrund des Verkehrsunfalls vom 17.2.2015 in Bochum den verfolgten Schadensersatzanspruch nach §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 249 BGB i.H.v. 83,54 EUR." Nach §§ 7, 15 RVG kann ein Rechtsanwalt, der in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig wird, nur einmal eine Gebühr verlangen. Hier ist der Klägervertreter sowohl für die Kl. ...mehr

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AGS 6/2016, Antrag auf Zust... / 3 Anmerkung

1. § 42 Abs. 1 FamGKG regelt die Bestimmung des Verfahrenswerts in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, wenn sich die Bewertung des Verfahrensgegenstands aus besonderen Vorschriften nicht ergibt und der Verfahrensgegenstand nicht auf eine bezifferte Geldforderung gerichtet ist. Der Wert ist danach nach billigem Ermessen zu bestimmen. Für die Wertfestsetzung nach billigem Erm...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigte Verfa... / 2 Aus den Gründen

Die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV ist entstanden. Sie entsteht gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Sie fällt folglich schon durch die Entgegennahme des Auftrags sowie erster Informationen an (BGH, Beschl. v. 23.11.2006 – I ZB 39/06, juris Rn 18 [= AGS 2007, 477]). Jede Geschäftstätigkeit des Verfahrensbevollmäch...mehr

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AGS 6/2016, Erledigungswert... / 2 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen die Beklagten als Gesamtschuldner einen Anspruch auf Erstattung des Verkehrsunfallschadens aus §§ 7, 17 StVG, 115 VVG, 249 ff. BGB. Dazu zählt auch der Ersatz der Kosten für die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts, da diese zur adäquaten Rechtsverfolgung erforderlich war. Grundsätzlich kann eine solche Erforderlichkeit angesichts des umfangr...mehr