Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verwandte Sicherungsmittel.

Rn 24 Neben dem allg Zurückbehaltungsrecht nach § 273 kennt das Gesetz noch Sonderfälle, wie zB § 1000 für den unrechtmäßigen Besitzer, § 2022 für den Erbschaftsbesitzer und das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369 ff HGB (dazu und zum Verhältnis zum allg Zurückbehaltungsrecht Steege NZV 21, 462). Zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages § 320 Rn 1 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anstößiger Erwerb.

Rn 19 Dass ein entgangener Erwerb nicht zu ersetzen ist, der nur unter Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten hätte erzielt werden können, bildet eine alte Rechtsregel (Mot II 18). Das gilt unzweifelhaft bei Hehlerei, Rauschgifthandel und Steuerhinterziehung, auch für unzulässige Werbemaßnahmen (BGH NJW 64, 1181, 1183), für Wettbewerbsverstöße (BGH NJW 05, 1789, 1790 [BGH 24....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stimmverbote.

Rn 4 Ein Stimmverbot besteht, soweit es durch Gesetz (vgl §§ 715 V 1, 720 IV, 727 1) oder den Gesellschaftsvertrag angeordnet ist. Eine gesellschaftsvertragliche Regelung kann aber nicht den Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft des betroffenen Gesellschafters sanktionieren, da hierfür stets die Zustimmung des Betroffenen erforderlich ist (BGH NJW 85, 974 [BGH 05.11...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überkommene Rechtsinstitute und Argumentationsformen.

Rn 31 Unter dem Dach des Grundsatzes von Treu und Glauben haben sich mit der Zeit zahlreiche ältere Rechtsinstitute und Argumentationsformen versammelt, welchen die Rechtsfolge gemeinsam ist, dass sie der Begrenzung subjektiver Rechtspositionen dienen; sie repräsentieren den Kern der beschränkenden Wirkung von § 242 (rechtsvergleichend Schmidt-Kessel Gläubigerfehlverhalten §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 375 BGB – Rückwirkung bei Postübersendung.

Gesetzestext Ist die hinterlegte Sache der Hinterlegungsstelle durch die Post übersendet worden, so wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Post zurück. Rn 1 Bei Übersendung an die Hinterlegungsstelle durch die Post wirkt die Hinterlegung auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post zurück. Die Rückwirkung tritt nur ein, wenn die Hinterlegung tatsächlich erfo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Abgrenzung zur Stellvertretung.

Rn 14 Von der Stellvertretung ist die Verwaltung fremden Vermögens abzugrenzen, bei der dem Verwalter durch Gesetz oder testamentarische Verfügung eine Vermögensverwaltung anvertraut ist. Hierzu zählen der Insolvenzverwalter (§ 80 InsO), Nachlassverwalter (§ 1985), Testamentsvollstrecker (§ 2205) und Zwangsverwalter (§ 152 ZVG). § 116 Nr 1 ZPO spricht von der Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung, Reform.

Rn 1 Die Norm regelt das primäre Mängelrecht des Käufers auf Nacherfüllung durch den Verkäufer und das Recht auf zweite Andienung des Verkäufers (§ 437 Rn 15). III wurde mit Inkrafttreten am 1.1.18 durch das ›Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel i...mehr

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§ 18 Länderübersicht / I. Internationales Erbrecht

Rz. 521 Die Erbfolge unterliegt gem. Art. 20 Abs. 1 des türkischen Gesetzes über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht[513] dem Heimatrecht des Erblassers. Ausgenommen ist das in der Türkei belegene Immobilienvermögen, welches nach dem türkischen Belegenheitsrecht vererbt wird. Darüber hinaus unterliegen auch die Eröffnung des Erbgangs, der Erwerb und die Teilu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 1 EStG)

Rn. 2016 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für Zuwendungen nach dem 31.12.1998 gelten die neuen Tatbestandsvoraussetzungen, wonach nicht mehr die strafrechtliche Verurteilung, sondern die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes ausreicht. Damit kommt das neue Recht auch zur Anwendung, wenn die Leistung des Empfängers bereits vorher erbracht wurde. Bilanzierende dürfen keine Rück...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abgeleitete steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Rn. 303 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Eine nach außersteuerlichen Gesetzen bestehende Verpflichtung, Bücher und Aufzeichnungen zu führen, ist auch für die Besteuerung zu erfüllen, § 140 AO . In steuerliche Pflichten überführt werden damit insb handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Die Befreiung für kleine Einzelkaufleute gem § 241a HGB iVm § 242 Abs 4 HGB (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erweiterung des Anwendungsbereichs.

Rn 16 Über diesen autonomen Anwendungsbereich der Flüchtlingskonvention hinaus erklären nationale Regelungen sie auch für auf weitere Personengruppen anwendbar, die zwar häufig, aber nicht immer auch die Flüchtlingsvoraussetzungen der Konvention erfüllen. So ist die Konvention nach § 2 I AsylVfG anwendbar auf Asylberechtigte, deren Asylantrag bereits stattgegeben worden ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Beschränkungen.

Rn 12 Zu den Gesetzen iSd Vorschrift gehört nach Art 2 EGBGB jede Rechtsnorm mit tatsächlicher und normativer Geltung, Außenwirkung, Drittbindung und Generalität. Das sind in erster Linie die Verfassungsgesetze, einfache Gesetze und die Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Eigentumsbeschränkungen enthalten sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Vorsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich einbezogenen Anrechte nach den §§ 9 bis 19 teilt. (2) Die Wertänderung ist wesentlich, wenn die Voraussetzungen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Anrechte im Sinne dieses Gesetzes sind im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durchbrechungen.

Rn 15 Der Grundsatz, wonach zur dinglichen Rechtsänderung materiell-rechtlich eine dingliche Einigung erforderlich ist, ist teilweise durchbrochen. ZT genügt eine einseitige Erklärung oder der Erwerb vollzieht sich kraft Gesetzes oder Staatsakt, so dass § 873 nicht anwendbar ist: 1. Einseitige Erklärungen. Teilweise reichen einseitige Erklärungen des Betroffenen aus: §§ 885 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 860 [Autor/Stand] §§ 52, 53 StGB regeln, wie die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen vorzunehmen ist. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals (§ 52 Abs. 1 StGB), ist nur auf eine Strafe zu erkennen. Diese Strafe wird bei unterschiedlichen Strafgesetzen nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Konsumtion, mitbestrafte Nachtat und mitbestrafte Vortat

Rz. 885 [Autor/Stand] Das konsumierende Gesetz erfasst zwar nicht zwingend, aber doch in aller Regel den Unrechtsgehalt des verdrängten Gesetzes, so etwa der Einbruchsdiebstahl den regelmäßig gleichzeitig verwirklichten Hausfriedensbruch[2] oder nach früher überwiegender Meinung die durch das gewaltsame Öffnen der Räumlichkeit begangene Sachbeschädigung[3]. Hier spricht ande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bedeutung/Entwicklung

Rn. 244 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Entstrickung eines WG des BV mit Auslandsbeteiligung ist zu verstehen, dass in einem WG gebundene stille Reserven der deutschen Besteuerungshoheit ohne Rechtsträgerwechsel entzogen ("entstrickt") werden, ohne dass eine "Entnahme zu betriebsfremden Zwecken" iS § 4 Abs 1 S 2 EStG vorliegt. Die Ablehnung des finalen Charakters des Entnah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1809 BGB – Ergänzungspflegschaft.

Gesetzestext (1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen Angelegenheiten im Interesse des Pfleglings zu dessen Wohl zu besorgen und diesen zu vertreten. (2) Wird eine Pflegschaft erforde...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Pretermitted heir statutes

Rz. 587 Die Leichtigkeit, mit der Testamente errichtet werden können,[583] auf der einen Seite, die weite Verfügungsmacht auf der anderen Seite, die erlaubt, den gesamten Nachlass Zufallsbekanntschaften zuzuwenden und hausangehörigen Kindern jede Beteiligung am Nachlass zu versagen, hat Anlass zur Suche nach den Grenzen der Beachtlichkeit von Testamenten gegeben. Ausgangspun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Regelungsorte und Regelungstechnik.

Rn 8 Der Kernbestand schuldrechtlicher Regeln findet sich im zweiten Buch des BGB, also in den §§ 241–853. Jedoch ist das Schuldrecht nicht auf diesen Regelungsort beschränkt; vielmehr finden sich schuldrechtliche Bestimmungen – vorwiegend Anspruchsgrundlagen – auch in sämtlichen anderen Büchern des Gesetzbuchs. Außerdem enthält das deutsche Recht schuldrechtliche Regelungen...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / aa) Begriff der Ausstattung

Rz. 12 Nach § 2050 Abs. 1 BGB ist eine Ausstattung, die der Erblasser einem Abkömmling zu seinen Lebzeiten gewährt hat, kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig. § 2050 Abs. 1 BGB verweist insoweit auf die Ausstattung i.S.v. § 1624 BGB. Danach handelt es sich bei einer Ausstattung um eine Zuwendung, die einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 2.2 Beitragssatz

Als Beitragssatz sind 7/10 des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenversicherung heranzuziehen (10,22 %). Hinzuzurechnen ist auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz. Je nach Krankenkasse ergeben sich somit – auch für Wandergesellen – unterschiedliche Krankenversicherungsbeiträge. Wichtig Gesetzliche Versicherungspflicht für "Nichtversicherte" Personen, die keine Absich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abrechnungspflicht und -anspruch.

Rn 40 Der Vermieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 83 ff) hat ggü jedem Mieter iSd Gesetzes (§ 535 Rn 90 ff) spätestens mit Ablauf des Abrechnungszeitraums (Rn 42) abzurechnen (Rn 52) und dies ›mitzuteilen‹ (§ 556 III 2), sofern der Mieter Betriebskosten gezahlt hat; ob er Vorauszahlungen leisten musste, ist unerheblich (LG Berlin GE 07, 1252; s.a. BGH WuM 18, 432 [BGH 16.03.2018 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzwirkung.

Rn 2 Leistet der redliche Schuldner oder berechtigte Dritte (§ 267 I) an den im Erbschein ausgewiesenen Erben, wird er geschützt, wenn der (erteilte und in Kraft befindliche) Erbschein unrichtig ist oder der Erbscheinserbe aufgrund angeordneter Verfügungsbeschränkungen (Nacherbschaft, § 2363; Testamentsvollstreckung, § 2364) zur Annahme nicht befugt war. Er wird ggü dem wirk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 3 Laufendes Ausbildungsverhältnis, Pflichten des Auszubildenden

Die Pflichten von Auszubildenden können sich neben den bereits erwähnten vertraglichen Verpflichtungen aus verschiedenen Gesetzen ergeben. Zunächst gibt es einige Vorschriften im BBiG [1], welche bestimmte Pflichten konkret benennen. Darüber hinaus sieht § 10 Abs. 2 BBiG vor, dass die für Arbeitnehmer geltenden Vorschriften normalerweise auch auf Auszubildende anwendbar sind....mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 329 Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle richtet sich in Polen das Erbstatut nach den Vorschriften der EuErbVO. Dabei ist für die Formwirksamkeit eines Testaments vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 zu beachten, welches für Polen am 2.11.1969 in Kraft getreten ist.[380] Rz. 330 Besonderheiten ergeben sich aus der polnischen spezielle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Zusammenfassung

Art 16 KSÜ(1) Die Zuweisung oder das Erlöschen der elterlichen Verantwortung kraft Gesetzes ohne Einschreiten eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde bestimmt sich nach dem Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes. (2) Die Zuweisung oder das Erlöschen der elterlichen Verantwortung durch eine Vereinbarung oder ein einseitiges Rechtsgeschäft ohne Einschre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Übertragung.

Rn 3 Der verbriefte Anspruch wird, da kein Inhaberpapier vorliegt, nicht nach sachenrechtlichen Normen übertragen und verpfändet, sondern durch Abtretung (§§ 398 ff, 1280). Damit scheidet ein gutgläubiger Erwerb der Forderung aus. Allenfalls durch § 405 besteht ein begrenzter Schutz, wonach die Einwendung des Scheingeschäfts iSd § 117 sowie diejenige der Unabtretbarkeit der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Geschäftsvorgänge

Rz. 1584 [Autor/Stand] Bezugspunkt der Mitwirkungspflichten sind sog. Geschäftsvorgänge. Nach § 7 Satz 1 StAbwG stehen diese Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet. Der Begriff orientiert sich an § 1 Abs. 4 AStG, wobei weder eine Geschäftsbeziehung zu einer nahestehenden Person noch eine gesellscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigentumsübertragung an einem Grundstück.

Rn 2 § 925 gilt nur für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. § 925 gilt nicht, wenn das Eigentum kraft Gesetzes oder Staatsakt übergeht (§ 873 Rn 15). Zum Erwerb kraft Gesetzes gehören insb Umwandlungen nach dem UmwG und die An- bzw Abwachsung bei Ein- bzw Austritt in einer Gesamthand sowie die Umorganisation von Gebietskörperschaften durch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Begriffsbestimmungen.

Rn 9 Was unter Zahlungsdiensten und anderen Begriffen des Unterabschnitts genau zu verstehen ist, legt das BGB selbst nicht fest, sondern verweist auf die Regeln des KWG bzw des ZAG. Der materielle Anwendungsbereich des Untertitels wird va durch den Begriff des Zahlungsdienstes bestimmt. Der Verweis ist erforderlich, da die Maßgeblichkeit der Definitionen in den aufgeführten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Eingehung einer Verbindlichkeit – § 817 S 2 Hs 2.

Rn 12 Der Ausschlusstatbestand des § 817 2 greift nicht, wenn die bereicherungsrechtlich relevante Leistung in der Eingehung einer Verbindlichkeit bestand – § 817 2 Hs 2. Gemeint sind va die rechtsgrundlose Abgabe eines abstrakten Schuldanerkenntnisses (vgl § 812 II; iE § 812 Rn 52 f), aber auch die Hingabe eines Wechsels (BGH NJW 94, 187 [BGH 05.10.1993 - XI ZR 200/92]) ode...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 5. Deutsch-Persisches Niederlassungsabkommen

Rz. 26 Schließlich ist Art. 8 Abs. 3 des Niederlassungsabkommens zwischen dem Deutschen Reich und dem Kaiserreich Persien vom 17.2.1929[23] zu beachten, der durch ein Schlussprotokoll erläutert wird: Art. 8 In Bezug auf das Personen-, Familien- und Erbrecht bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten im Gebiet des anderen Staates jedoch den Vorschriften ihr...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / 1. Nachfolge in Kommanditanteile

Rz. 27 Kommanditanteile sind von Gesetzes wegen vererblich, § 177 HGB. Beim Tod eines Kommanditisten wir daher die Gesellschaft grundsätzlich, also vorbehaltlich abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelungen,[83] mit seinen Erben fortgesetzt.[84] Die erbrechtliche Nachfolge[85] vollzieht sich im Wege der Singularsukzession,[86] und zwar ipso iure, also im Wege des Vonsel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann an Wohnun gen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. (2) Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. (3) Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und Normzweck.

Rn 1 § 817 stellt in mehrfacher Hinsicht einen Fremdkörper im Regelungsgefüge des Bereicherungsrechts dar. 1 kodifiziert mit der condictio ob turpem vel iniustam causam einen Sondertatbestand der Leistungskondiktion (BGH NJW-RR 98, 1284, 1285; MüKo/Schwab § 817 Rz 1 mwN), deren äußerst geringer Anwendungsbereich im Spannungsfeld zwischen den Tatbeständen der condictio indebi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (Abs 2).

Rn 4 Einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gegen den gesetzlichen Vertreter haben weder der Minderjährige noch der Vertragspartner. Dieser kann den Schwebezustand dadurch beenden, dass er den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert. Die Aufforderung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, formlos mögliche, geschäftsähnliche Handlung, die ...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 96 Eine besondere Machtstellung einzelner Gesellschafter kann sich auch aus einer unterschiedlichen gesellschaftsrechtlichen Ausstattung der einzelnen Anteile ergeben. So eröffnet bei Aktiengesellschaften § 12 AktG ausdrücklich die Möglichkeit, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, also die Anteile mit unterschiedlichen Herrschaftsrechten auszustatten.[250] Dieselbe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abtretbarkeit, Erlöschen.

Rn 16 Die – allein durch § 852 II ZPO (BGH NJW 07, 60) – eingeschränkte Pfändbarkeit des Anspruchs macht ihn nicht zu einem höchstpersönlichen (BGH NJW 95, 323 [BGH 09.11.1994 - IV ZR 66/94]). Rn 17 Weder § 400 noch § 399 Alt 1 stehen einer Abtretung iRd Zwecksetzung des Anspruchs entgegen (MüKo/Koch Rz 17). Deshalb ist die Abtretung des Anspruchs, auch an andere als die in I...mehr