Fachbeiträge & Kommentare zu Gewährleistungsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Stundenverrechnungssätz... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 26 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsurteil stand im Einklang mit dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sogenanntes Porsche-Urteil, siehe Rdn 1 ff.) und dem – nach dem Berufungsurteil ergangenen – Senatsurteil v. 20.10.2009 – VI ZR 53/09, VersR 2010, 225 (sogenanntes VW-Urteil, siehe Rdn 7 ff.). Rz. 27 Will der Schädiger bzw. der Haftpflichtversicherer des Schädig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
BGH: Maklerlohn trotz Mange... / 3 Die Entscheidung

Der Käufer konnte sich nicht mehr auf diesen Mangel des Objektes berufen, da allein Zeitpunkt der Genehmigungserklärung des Käufers (hier: 29.5.2019) entscheidend ist. Der Makler hat einen Anspruch auf Provision und die Bauträgerfirma keinen Anspruch auf Schadensersatz, da sie vor der Übersendung der notariell beglaubigten Genehmigungserklärung an den beurkundenden Notar (29...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Der gezahlte oder zu zahlende Preis

Rz. 71 Transaktionswert ist der ggf. nach Art. 71 und Art. 72 UZK berichtigte tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis ist die vollständige Zahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren entrichtet oder zu entrichten hat. Es handelt sich um den Rechnungsendbetrag (Rechnungspreis a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Verhältnis der Modernisierungsregelungen zu den Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen

Rz. 26 Die Erfüllungs- und Gewährleistungsrechte des Mieters bleiben von §§ 555a-f BGB weitgehend unberührt (AG Hohenschönhausen, Urteil v. 12.5.2004, 11 C 519/03, MM 2004, 265; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 555d Rn. 91; Emmerich-Sonnenschein, § 554 Rn. 32). Der Mieter kann daher die Wiederherstellung des - unter Berücksichtigung der Modernisierung - vertragsgemäßen Zustand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 3. Ausschließliche Zuständigkeit für Minderung und Schadensersatz

Rz. 57 Für die Geltendmachung von Minderung und Schadensersatz (sekundäre Gewährleistungsrechte) ist nur die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig.[148] Als Begründung wird angegeben, dass dann, wenn die Erfüllungsebene verlassen werden soll, die Mängelrechte zum Schutz des Bauträgers und der Miteigentümer koordiniert werden müssten.[149] Rz. 58 Beispiel Die Trittschalldäm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 3. Haftung/Gewährleistung für Herstellung eines Erfolgs

Rz. 28 Die gleichen Vorbehalte richten sich auch gegen die Maßgeblichkeit der vereinbarten Gewährleistung des Auftragnehmers. In der Rechtsprechung wird teilweise als weiteres wesentliches Indiz für einen Werkvertrag die Haftungsverteilung herausgestellt. So soll eine vereinbarte umfassende Haftung des Auftragnehmers für den Eintritt des Erfolges gegen eine Arbeitnehmerüberl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.8.3 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Rz. 585a Unklar ist noch, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft nach einer Vergemeinschaftung aufrechnen kann. Etwa nach Ansicht des OLG Stuttgart wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch eine Vergemeinschaftung nicht Inhaberin der Gewährleistungsrechte und kann daher nicht aufrechnen.[1] Die wohl h. M. nimmt demgegenüber an, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.3.4 "Kollisionsausgleich"

Rz. 411 Für jeden Vertragsbestandteil sind die Vorschriften des entsprechenden Vertragstyps anzuwenden. Bei kollidierenden gesetzlichen Vorschriften ist unter Berücksichtigung der vertraglichen Abreden, des Vertragszwecks und der Interessenlage im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Vertrags eine sachgerechte Lösung zu finden. In der Regel ist danach bei kollidierenden Vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Rechtsverschaffungspflicht des Urhebers

Rz. 138 Den Urheber trifft zunächst die Rechtsverschaffungspflicht, namentlich die Pflicht, dem Nutzer bestimmte Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen. In dem Falle, dass der Urheber dazu nicht in der Lage ist, galten bis zur Schuldrechtsreform (zum 1.1.2002) die Regeln über die Rechtsmängelhaftung gem. §§ 445, 437, 440 Abs. 1, 325 BGB a.F., wobei das Unvermögen des Urhe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Gewährleistungsansprüche des Käufers und Verjährung

Der sehr komplizierten Bereich des Kaufrechts des BGB, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer für Mängel am Unternehmen haftet bzw. welche Rechte der Käufer dann hat, ist ein rein rechtlicher und daher darf der Steuerberater hier auch nicht ansatzweise tätig werden. Dieser Komplex ist auch für Rechtsanwälte haftungsträchtig. Der Käufer muss sich Gewährleistungsrechte vor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bez. der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)

Rz. 2 Zu unterscheiden sind der Dienstvertrag und die mit ihm verwandten, auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichteten Vertragstypen vom Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB. Gegenstand eines Werkvertrages kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Fehlt es an einem abgrenzba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / VI. Weitere Sonderregelungen

Rz. 128 Weitere Sonderregelungen (Korrekturen im Bereich des Besonderen Teils des BGB infolge der Umsetzung der Digitale-Inhalte-RL)[607] finden sich inmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / d) Ablaufhemmung bei Nacherfüllung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Vertragsbeendigungsgründe

Rz. 77 Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher nach § 327m Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 4 Digitale-Inhalte-RL[383] den Vertrag gemäß § 327o BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (nur) beenden (sofortige Vertragsbeendigung), wenn (entsprechend der Grundsätze des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)[384] – enumerativ und abschließend ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / H. Anwendungsausschlüsse (Bereichsausnahmen)

Rz. 30 Ein Ausschluss vom sachlichen Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB (Bereichsausnahmen und Abgrenzungen)[117] – wobei "einige Ausnahmen (…) mehr Verwirrung als Klarheit (stiften)"[118] – besteht hingegen nach § 327 Abs. 6 BGB in Umsetzung von Art. 3 Abs. 5 Digitale-Inhalte-RL (weil, jedenfalls in Bezug auf die Nrn. 2, 3, 5 und 8 unionsrechtliche Spezialbestimmungen mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Informationspflichten beim Verbrauchervertrag

Rz. 25 Der Unternehmer ist – so Art. 246 Abs. 1 EGBGB – sofern sich diese Informationen nicht aus den Umständen ergeben, nach § 312a Abs. 2 BGB (in Konkretisierung dieser Norm) verpflichtet, dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Informationspflichten

Rz. 26 Die durch die Richtlinie erfolgten Änderungen und Erweiterungen der in der VerbrRRL vorgesehenen Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) führten zu einer Neufassung des Art. 246a Abs. 1 Satz 1 EGBGB,[64] der die Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB konkretisiert. Insoweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Aktualisierungen

Rz. 66 "Während sich die Fortschritte für den Verbraucherschutz, welche die Digitale-Inhalte-­RL mit sich bringt, im Übrigen in Grenzen halten dürften und die Bedeutung der Digitale-Inhalte-RL eher in allgemeiner Bewusstseinsbildung und der Schaffung europaweit einheitlicher Kategorien liegen dürfte, haben die Bestimmungen über Aktualisierungen tatsächlich so etwas wie einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / I. Ersatz der Aus- und Einbaukosten

Rz. 29 Nach § 439 Abs. 3 BGB, dessen zweiter Satz gestrichen wurde (zur modifizierten Anwendung des § 442 Abs. 1 BGB, da Art. 14 Abs. 3 WKRL[116] keine Beschränkung der Käuferrechte vorsieht, wenn diesem der Mangel vor dem Einbau unbekannt geblieben ist,[117] kein Ausschluss des Aufwendungsersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Unkenntnis), ist der Verkäufer im Rahmen der Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / f) Verjährungsfrist

Rz. 97 Hinweis Der deutsche Gesetzgeber hat sich (anders als einige ausländische Rechtsordnungen) grundsätzlich dafür entschieden, nur eine Verjährungsfrist (und keine Kombination aus Haftungsfrist [innerhalb der sich ein Mangel gezeigt haben muss] und Verjährungsfrist [innerhalb der Rechtsbehelfe geltend zu machen sind], vgl. zu dieser Unterscheidung Art. 11 Abs. 2 Digitale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Umsetzung der Warenkauf... / G. Sonderbestimmungen für Sachen mit digitalen Elementen (§§ 475b–e BGB)

Rz. 65 § 475a BGB neu regelt im Anwendungsbereich des Verbrauchsgüterkaufs in Umsetzung der Richtlinie (EU) in 2019/770 vom 20.9.2019 über digitale Inhalte[190] durch das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen" vom 25.6.2021[191] den Verbrauchsgüterkaufvertrag über dig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2021, zfs Aktuell / Grenzen der Ersatzlieferung (Urt. v. 21.7.2021 – VIII ZR 118/20 u.a.)

Der BGH hat mit Urteilen v. 21.7.2021 (Az.: VIII ZR 254/20, VIII ZR 118/20, VIII ZR 275/19 u. VIII ZR 357/20) ferner entschieden, dass im Verbrauchsgüterkauf der Käufer eines (hier jeweils aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte zwar grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2021, Zur Wissenszu... / 2 Gründe

II. Das Berufungsgericht meint, der Kläger habe gegen den Beklagten dem Grunde nach einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 437 Nr. 3, §§ 280, 281 BGB und aus § 280 Abs. 1 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB, da dieser einen Sachmangel arglistig verschwiegen habe. Das Grundstück sei aufgrund der Eintragung in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Abs. 2 S. 2 DSchG Hmb aF m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (3) Abhilfe und andere Gewährleistungsrechte

Rz. 84 Für die Reisezeit ab der Abhilfe sind, wenn sie ordnungsgemäß ist, weitere Gewährleistungsansprüche ausgeschossen.[75] Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Gewährleistungsrechte bestehen. Auch für mit der Abhilfe verbundene Beeinträchtigungen (z.B. Zimmer- oder Hoteltausch) können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Abhilfe muss kostenfrei erbracht werden,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / 2. Auswirkungen der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auf den Leasingvertrag

a) Kein Einwendungsdurchgriff nach den Bestimmungen über das Verbundgeschäft, §§ 358 ff. BGB Rz. 55 Ist hiernach die leasingtypische Abtretungskonstruktion mit dem Verweis des Leasingnehmers auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte wirksam, berührt allein das Vorhandensein eines Mangels die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag nicht. Insbesondere gib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 7. Gewährleistungsrechte

Rz. 76 Einer der Schwerpunkte reiserechtlicher anwaltlicher Beratung auf Verbraucherseite ist die Haftung des Reiseveranstalters für Mängel. Das Reiserecht bietet ein in sich abgeschlossenes Gewährleistungssystem, das dem Reisenden die in § 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB benannten Rechte zur Verfügung stellt. Die Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Schadensersatzansprü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / e) Kündigung

aa) Checkliste: Kündigung des Reisevertrags (§ 651l BGB) Rz. 105 bb) Detai...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 IT-Recht / a) Vertragsrechtliche Überlegungen

Rz. 2 Bei Verträgen über die Entwicklung von Software handelt es sich klassischerweise um Verträge, die zwischen Unternehmen geschlossen werden. Verbraucherschutzrechtliche Gestaltungsschranken bestehen daher in der Regel nicht. AGB-rechtlich besteht – wenn nicht ohnehin die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt werden – im Vergleich zum Verbrauchervertrag mehr Gesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / c) Ersatzleistung als Abhilfe

aa) Checkliste: Ersatzleistung als Abhilfe (§ 651k Abs. 3 BGB) Rz. 97mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / f) Abgrenzung: Vermittlung oder Veranstaltung einer Pauschalreise

Rz. 18 Für den Reisenden war es nicht immer ohne weiteres erkennbar, ob er eine Pauschalreise buchte oder lediglich zwei oder mehr Reiseleistungen vermittelt wurden. Diese Unsicherheit zu beseitigen war eines der wesentlichen Ziele der Reform des Pauschalreiserechts. Es sollte nach objektiven Kriterien bestimmbar sein, ob eine Pauschalreise vorliegt oder nicht. Zudem sollte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Leasing / a) Kein Einwendungsdurchgriff nach den Bestimmungen über das Verbundgeschäft, §§ 358 ff. BGB

Rz. 55 Ist hiernach die leasingtypische Abtretungskonstruktion mit dem Verweis des Leasingnehmers auf die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte wirksam, berührt allein das Vorhandensein eines Mangels die Verpflichtungen des Leasingnehmers aus dem Leasingvertrag nicht. Insbesondere gibt die – angebliche oder tatsächliche – Mangelhaftigkeit der Leasingsache allein dem Leasingn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / d) Notwendige Beherbergung als Abhilfe

aa) Checkliste: Notwendige Beherbergung als Abhilfe (§ 651k Abs. 4, 5 BGB) Rz. 103mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Ermittlung des Mangels

Rz. 142 In der Fallbearbeitung muss also der Sachverhalt eruiert werden, der sich tatsächlich dem Reisenden vor Ort darbot. Dies ist letztlich die Ist-Beschaffenheit der Reise. Daneben muss geprüft werden, wie die Soll-Beschaffenheit zu definieren ist. (1) Beschaffenheitsvereinbarung Rz. 143 Zunächst ist zu klären, ob eine Beschaffenheit vereinbart wurde. Solche Beschaffenheit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Ersatzleistung als Abhilfe (§ 651k Abs. 3 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Vereinbarter Nutzen der Reise

Rz. 145 Der vereinbarte Nutzen der Reise prägt ebenfalls das Pflichtenprogramm, wenn es keine Beschaffenheitsvereinbarung gab. Die Anforderungen werden sich auch je nach Charakter und Typ der Reise unterscheiden. Für eine Studienreise sind andere Voraussetzungen anzunehmen als für eine einfache Busreise über ein Wochenende. Die Anforderungen an eine Expeditionsreise mit Reis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / f) Minderung

aa) Checkliste: Minderung (§ 651m BGB) Rz. 115 bb) Detailfragen der Minderung Rz. 116 Die Minderung (§ 651m BGB) tritt kraft Gesetzes ein; weitere Ansprüche blieben unberührt. Die Minderung en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Selbstabhilfe

Rz. 87 Mit der Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB) nimmt der Reisende das Schicksal der Reise in die eigene Hand, um die Erfüllung des Pauschalreisevertrags zu erreichen.[79] Voraussetzung ist der fruchtlose Ablauf einer durch den Reisenden gesetzten Frist zur Abhilfe oder die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung. (1) Fristsetzung Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Minderung

Rz. 116 Die Minderung (§ 651m BGB) tritt kraft Gesetzes ein; weitere Ansprüche blieben unberührt. Die Minderung entfällt ab einer angemessenen Ersatzleistung oder einer Mängelbeseitigung durch Abhilfe.[122] (1) Grundlage der Minderung Rz. 117 Die Grundlage der Minderung ist der vollständige Reisepreis, ungeachtet der Frage, welche einzeln abgrenzbare Leistung betroffen ist.[12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Notwendige Beherbergung als Abhilfe (§ 651k Abs. 4, 5 BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Kündigung

Rz. 106 Das mängelbedingte Kündigungsrecht des Reisenden besteht ab Vertragsschluss. Der Reisende kann also nicht nur während der Reise kündigen, sondern auch schon vor Antritt, wenn die Leistung unter erheblichen Mängeln leidet.[108] Dieses Kündigungsrecht ist für den Reisenden, da der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis verliert, "günstiger" als die Ausübung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / aa) Checkliste: Minderung (§ 651m BGB)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / a) Abhilfe

aa) Checkliste: Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB) Rz. 79 bb) Detailfragen der Abhilfe Rz. 80 Durch die Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB) wird der Mangel der Reisleist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / bb) Detailfragen der Abhilfe

Rz. 80 Durch die Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB) wird der Mangel der Reisleistung beseitigt, so dass tatsächliche Beschaffenheit und vertraglich geschuldete Beschaffenheit gleich sind (zum Mangelbegriff siehe Rdn 141). (1) Abhilfeverlangen Rz. 81 Erforderlich ist ein Abhilfeverlangen gegenüber dem Reiseveranstalter (der Reisende muss diese Information im Rahmen der vorvertragliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (7) Rechtsfolgen

Rz. 126 Der Reisende hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Minderungsbetrags (§ 651m Abs. 2 S. 1 BGB).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / g) Ersatz des materiellen Schadens

aa) Checkliste: Ersatz des materiellen Schadens (§ 651n Abs. 1 BGB) Rz. 127 bb) Detailfragen des Schadensersatzanspruchs für materielle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (4) Abweichung

Rz. 148 Kommt es zu einer – typischerweise – negativen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, liegt ein reisevertraglicher Mangel vor. Im Einzelfall kann aber auch eine gegenüber der vertraglich vereinbarten Leistung höherwertige Leistung einen Mangel darstellen. Ein Reisender, der sich auf eine einfache, familiäre Unterkunft vorbereite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / (2) Aufwand

Rz. 101 Der Aufwand des Umzugs ist vom Reiseveranstalter zu tragen, der Reisende kann in der Regel überdies eine Minderung für die Zeit des Umzugs verlangen. Auch andere mit der Abhilfeleistung verbundene Einschränkungen werden etwa im Rahmen eines Minderungsrechts berücksichtigt.mehr