Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zum Begriff des freien Berufs

Rn. 81 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein allg steuerrechtlicher Begriff der freien Berufe (BVerfG spricht von Oberbegriff) besteht nach allg Auffassung nicht (zB BVerfG BStBl II 1978, 125; BFH BFH/NV 2002, 211; Wacker in Schmidt, § 18 EStG Rz 60; zu Abgrenzungsfragen Schwendy/Wagner/Dau, LSW 4/131, 1). Das Gesetz arbeitet mit einer einfachen Aufzählung der vier privilegierten Tä...mehr

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AGS 02/2022, Streitwert für... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller hat Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, mit der dem Antragsgegner untersagt werden soll, eine abfällige Äußerung über ihn "kundzugeben". Mit E-Mail vom 16.9.2021 hatte der Antragsgegner den Antragsteller u.a. als "inkompetente Ossi-Heulsuse" bezeichnet und ihm nach einer gescheiterten Kreditvermittlung als Honorar "eine Kiste Bananen" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreiheit

Rn. 124 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das an sog Erziehungsfamilien aus öffentlichen Kassen gezahlte ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehungszwecke bestimmte Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr 11 EStG. Maßgeblich sind Inhalt und Durchführung des Pflegeverhältnisses (BFH BStBl II 2021, 672; gegen FG BBbg EFG 2018, 1699, aufgehoben). Das gilt auch, wenn und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ärztliche Tätigkeit

Rn. 150 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der ärztlichen Tätigkeit bezeichnet in Anlehnung an § 1 Abs 2 HeilpraktikerG v 17.02.1939, (RGBl I 1939, 251) die Ausübung der Heilkunde, dh jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Prophylaxe, Feststellung (Diagnose), Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen. Sie setzt nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 490 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BW EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Treu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einkünftequalifikation

Rn. 625 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Übernimmt eine Mehrheit von Erben eines Freiberuflers dessen Einzelpraxis, so werden die Erben vom Erbfall an als Mitunternehmer angesehen; handelt es sich bei ihnen ganz oder zum Teil um Berufsfremde, so erzielen sie in ihrer Gesamtheit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (BFH BStBl II 1990, 837, ua zur Gleichstellung von Erbengemeinschaften mit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 82 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG ist – jeweils für sich – die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeit eine freiberufliche. Es kommt allein auf die Art der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit an, die selbstständig ausgeübt werden muss. Honorare, die ein Wissenschaftler, Künstler, Schriftstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe

Rn. 650 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG). Sie führt zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, die ggf nach § 16 Abs 4, § 34 Abs 1 u 3 EStG begünstigt sind. Zur Realteilung s Rn 643c, 658 sowie s § 16 neu Rn 1651ff (Schacht)). Rn. 651 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch nach der Betriebsaufgabe können ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Abrechnung bzw. Anrechnung Zwischenabschluss und Jahresabschluss

Frage: Für einen Mandanten haben wir einen vorläufigen Abschluss per 31.12.2020 im Oktober 2021 erstellt, da dieser für Zwecke der Kreditierung bei einer Bank dringend erbeten wurde. Wir sind bei der Abrechnung sehr moderat herangegangen mit 12/10. Nun stellen wir den Jahresabschluss 31.12.2020 fertig. Bei Jahresabschlüssen berechnen wir i. d. R. 25/10. Inwieweit werden nun d...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Wann Sie Handakten zurückbehalten dürfen

Der Steuerberater hat übernommene Beratungsaufträge nach den Grundsätzen pflichtgemäßer Berufsausübung auszuführen (§ 13 Abs. 1 BOStB). Bei Beendigung des Auftrags hat er auf Aufforderung dem Auftraggeber die Handakten i. S. v. § 66 Abs. 3 StBerG herauszugeben (§§ 675 Abs. 1, 667 2. Alt. BGB, § 13 Abs. 4 BOStB). Dies gilt auch, wenn sich der Steuerberater zum Führen der Hand...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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Aufgabenteil / 4. Hebegebühr (→ § 2 Rdn 185 ff.)

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Aufgabenteil / 13. Gebühren für Beratung und Gutachten (→ § 4 Rdn 73 ff., § 4 Rdn 96 ff.)

Hinweis: Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen. Aufgabenteil Gruppe 13mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars

Rz. 84 Eine Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit lässt sich so gestalten, dass der RA ein festes Pauschalhonorar für die Beratung erhalten soll. Mit der Bezahlung dieses Pauschalbetrages wird dann die gesamte Beratungsleistung des RA abgegolten. Der Vorteil für den Klienten liegt bei dieser Art der Berechnung darin, dass von Anfang an feststeht, welchen Betrag er dem R...mehr

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Aufgabenteil / 15. Vergütungsfestsetzung (→ § 2 Rdn 82 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Berechnung der Beratungsgebühr gegenüber Verbrauchern

Rz. 92 Nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG kann der RA auch mit einem Verbraucher (Definition in § 13 BGB) eine Gebührenvereinbarung abschließen. Nur wenn dies nicht geschieht gelten die nachstehenden Erläuterungen. Der RA berechnet dann die "übliche Vergütung" nach dem BGB (siehe Rdn 89 ff.). Dabei hat der RA gegenüber dem Verbraucher die Höchstgebühren nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG zu b...mehr

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / II. Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag

Rz. 20 In einem Aufforderungsschreiben mit Klageandrohung ist dem Sinn entsprechend folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie die Klage einreichen, zu der ich bereits Prozessauftrag habe." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Weiteres damit rechnen muss, dass gerichtliche Schritte gegen ihn einge...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 33 In § 15 Abs. 2 RVG ist grundsätzlich bestimmt, dass der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In § 7 Abs. 1 RVG wird zusätzlich geregelt, dass auch eine höhere Anzahl von Auftraggebern nicht dazu führt, mehrmals eine Gebühr für dieselbe Angelegenheit fordern zu können, obwohl der RA natürlich mit jedem der Auftraggeber einen Geschäftsbeso...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren des Verkehrsanwalts

Rz. 78 Wenn für einen Prozess ein auswärtiges Gericht örtlich zuständig ist, dann hat der Kläger drei Alternativen, sich anwaltlich vertreten zu lassen:mehr

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Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / I. Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag

Rz. 7 In einem Aufforderungsschreiben ohne Klageandrohung ist sinngemäß folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, gegen Sie Klage einzureichen." Damit bringt der RA zum Ausdruck, dass ihm ein Auftrag, gegen den Schuldner gerichtliche Schritte einzuleiten, noch nicht vorliegt und dass sein Auftraggeber erst einmal die Reaktio...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / III. Aufforderungsschreiben mit Auftrag zum Mahnverfahren

Rz. 23 Anstelle einer Klageandrohung kann ein Aufforderungsschreiben auch die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens enthalten, was z. B. in folgendem Satz zum Ausdruck gebracht werden kann: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie das gerichtliche Mahnverfahren beantragen, zu dem ich bereits beauftragt bin." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Gebührenabkommen mit Versicherungen in Verkehrsunfallsachen

Rz. 57 Zwischen dem DAV und dem HUK-Verband wurde seit 1970 eine Vereinbarung abgeschlossen, die das "Honorar für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafsachen für Versicherungsgesellschaften" regelt. Kurz gesagt, erhält der RA für die Einsichtnahme in Unfallstrafakten und die Fertigung von Auszügen daraus für ein Versicherungsunternehmen ein Pauschalhonorar von 26,00...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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Aufgabenteil / 2. Gebühren für anwaltliche Aufforderungsschreiben (→ § 5 Rdn 1 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 2mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Vereinbarung eines Zeithonorars

Rz. 86 Bei der Vereinbarung von Zeithonoraren sind hauptsächlich Stundensatzvereinbarungen üblich. Der Vorteil für den Auftraggeber und gleichermaßen auch den RA liegt darin, dass dies eine gerechte Lösung ist, weil der Arbeitsaufwand des RA maßgebend für die Höhe der Gebühr ist. Ist die Beratung zeitaufwendig, erhält der RA eine hohe Gebühr. Ist die Dauer der Beratung kürze...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 6 Honorar für die Existenzgründungsberatungen

Erstgespräche, die sich ausschließlich auf steuerliche Fragen beziehen, sind nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abzurechnen. Für gemischte steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen gilt nach der Rechtsprechung ebenfalls die StBVV. Es empfiehlt sich jedoch aus mehreren Gründen, die steuerliche und die betriebswirtschaftliche Beratung in getrennten Vertr...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 1.3 Arbeitsteilung zwischen Steuerberater und Mandant

Ein wesentlicher Teil der zusätzlich erforderlichen Informationsbeschaffung sollte grundsätzlich vom Gründer selbst durchgeführt werden (auch wenn es dem Steuerberater möglich wäre, die notwendigen Informationen selbst zu beschaffen). Dies spart nicht nur Zeit (und damit Honorar), sondern führt auch dazu, dass der Gründer ein (noch besseres) Gefühl für seine Branche und die ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.2 Honorare und vergleichbare Leistungen

Zur Bemessungsgrenze zählen zunächst alle Aufwendungen, die als Gegenleistung für die eigentliche künstlerische Leistung erbracht werden, also etwa für das Anfertigen eines Kunstwerks, das Verfassen eines Drehbuchs, die Realisierung eines Fotoprojekts, die Gestaltung einer Broschüre oder einer Website etc. In welcher Form die Honorierung der Leistung erfolgt ist unerheblich. ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Pauschalhonorare

Rz. 70 Bei dem Vorliegen eines Pauschalhonorars bleibt die Vermutung der Grenze des fünffachen Überschreitens der gesetzlichen Gebühren (zumindest bei der Strafverteidigung) aufrechterhalten. Der Rechtsanwalt besitzt aber die Möglichkeit, die Vermutung unter der Berücksichtigung der Kriterien von § 14 RVG (zu deren Voraussetzungen vgl. § 3 Rdn 6 ff.) zu widerlegen.[145] In e...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.6 Zahlungen von Dritten und an Dritte

In die Bemessungsgrundlage sind gem. § 25 Abs.  1 Satz 2 KSVG auch Entgelte einzubeziehen, die von einem Dritten an den Künstler oder Publizisten gezahlt werden, damit das Unternehmen das Werk oder die Leistung verwerten kann. Dies gilt aber nur, wenn der Dritte nicht selbst abgabepflichtig ist. Anderes gilt nur, wenn der Dritte selbst ein abgabepflichtiges Unternehmen ist. ...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.1 Selbstständigkeit des beauftragten Künstlers

In die Bemessungsgrundlage sind nur solche Honorare einzubeziehen, die an gegenüber dem Auftraggeber selbstständig tätige Künstler und Publizisten gezahlt werden. Es kommt nicht darauf an, ob der beauftragte Künstler im Hauptberuf selbstständig tätig wird oder ob er etwa über die KSK versichert ist. Es kommt nur darauf an, ob er den konkreten Auftrag des Unternehmens diesem ...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.3.1 Agentur als eigener Vertragspartner

Wenn eine Künstleragentur jeweils eigene Verträge mit einem Künstler und einem Veranstalter abschließt, schuldet der Künstler seine Leistung rechtlich gesehen primär der Agentur (und nur sekundär dem Veranstalter), die Agentur schuldet dem Künstler das Honorar. Damit muss die Agentur, nicht der Veranstalter, dieses Honorar der KSK melden.mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.1 Überblick

Gemäß § 25 Abs. 1 KSVG sind Bemessungsgrundlage der KSA Zitat die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein Abgabepflichtiger zahlt. Als "Entgelt" definiert § 25 Abs. 2 KSVG: Zitat (...) alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift ge...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.9.3 Übungsleiterpauschale für Ausbilder, Dirigenten, Chorleiter

Seit dem 1.7.2001 gehört auch die sog. Übungsleiterpauschale i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG nicht zum abgabepflichtigen Entgelt. Unter die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG fallen Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder auch aus einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Voraussetzung ist, dass der Auftrag von einer öffentlich...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.2.2.3.4 Lehre von Publizistik

Der Begriff der Lehre von Publizistik umfasst das Unterrichten an Journalistenschulen und die Studiengänge der Publizistik und der Journalistik an Hochschulen, aber auch publizistischen Unterricht etwa an Volkshochschulen. Allerdings hat das BSG für die Tätigkeit von Dozenten an Einrichtungen der Erwachsenenbildung und andere Lehrtätigkeiten wie z. B. Museumsführungen eine wi...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.3.2 Agentur als Vertreter des Künstlers

Tritt die Agentur dagegen als Vertreter des Künstlers auf und schließt für diesen den Vertrag mit dem abgabepflichtigen Veranstalter, dann schuldet der Künstler seine Leistung primär dem Veranstalter, der Veranstalter schuldet seinerseits das Honorar dem Künstler direkt (wenngleich er es ggf. mit befreiender Wirkung an die Agentur leisten kann). Damit muss der Veranstalter d...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Sittenwidrigkeit nach dem Inhalt der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Der Inhalt der Vergütungsvereinbarung führt zur Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB, sofern ein auffälliges Missverhältnis zwischen der versprochenen Leistung des Rechtsanwalts einerseits und der vereinbarten Vergütung andererseits vorliegt und zusätzliche subjektive, die Sittenwidrigkeit begründende Merkmale beispielsweise einer Notlage oder einer Unterlegenheit d...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / III. Höhe der Vergütung

1. Nach dem 1.1.2021 Hinsichtlich der Höhe der Vergütung hat das OLG zwischen dem Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der Änderungen des JVEG am 1.1.2021 unterschieden. Denn gem. § 24 S. 1 JVEG seien die Vergütung und die Entschädigung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der Auftrag an den Sachverständigen, Dolmetscher oder Übersetzer vor dem Inkrafttreten einer Gesetzes...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.6.1 Galerien und Kunsthandel

Galerien und Kunsthandel sind nach der Rechtsprechung des BSG Unternehmen, die (Urteil vom 21.6.2012, Az. B 3 KS 2/11): Zitat (...) mit Werken der Bildenden Kunst Handel treiben. Wesentliches Merkmal ist damit der beabsichtigte Handel mit Kunstwerken. Das reine Ausstellen von Kunstwerken ohne Verkaufsabsicht genügt nicht. Dies gilt sowohl für Galerien wie auch für den Kunsthand...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / Zusammenfassung

Wie hoch die KSA ist, die ein abgabepflichtiges Unternehmen an die KSK zu zahlen hat, richtet sich nach der Summe der Entgelte, die in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten geleistet wurden. Diese (Netto-)Honorarsumme bildet die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Künstlersozialabgabe. Damit die KSK die Höhe der Abgabeschuld berechnen kann, müs...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.8 Ausländersteuer (§ 50a EStG)

Honorare, die an im Ausland lebende Künstler und Publizisten gezahlt werden, unterliegen gem. §§ 1 Abs.  4, 49 Abs. 1 EStG der Einkommensteuer (beschränkte Steuerpflicht, sog. Ausländersteuer). Die inländischen Unternehmen, die das Honorar an den Künstler zahlen, müssen diese Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50 Abs. 4 EStG abführen. Den Steuerabzug muss also beispielswe...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.2.3.1 Begriff der Theater-, Gastspiel- oder Konzertdirektion

Durch die weite Fassung des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KSVG trifft die Abgabepflicht eine Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen. Dies liegt insbesondere an der Einbeziehung "sonstiger Unternehmen" neben den Theater-, Gastspiel- und Konzertdirektionen in die Abgabepflicht. Eine einschränkende Auslegung des Begriffs der sonstigen Unternehmen lehnt das BSG in seiner Rechtsprec...mehr

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AGS 01/2022, Vergütungsansp... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend. Sie zeigt noch einmal, dass gerade in Strafverfahren das dicke Ende für ausländische Angeklagte häufig hinterher kommt, wenn Wortprotokolle aus Telekommunikationsaufzeichnungen übersetzt werden mussten. Denn das ist meist zeitintensiv und verursacht hohe Kosten, die dann der verurteilte Angeklagte ggfs. zu tragen hat. Als Verteidiger ist...mehr