Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Überlassung von Firmenwagen

Tz. 35 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Least ein Arbeitgeber von einer (Automobil-)Leasinggesellschaft (oder einer anderen dritten Partei) ein Fahrzeug und überlässt dieses Fahrzeug seinem Arbeitnehmer als Firmenwagen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf, stellt sich die Frage, ob hier aus Sicht des Arbeitgebers die Bereitstellung des Firmenwagens an den Arbeitnehmer als ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Eigentümer

Tz. 17 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eigentümer sind nach IAS 1.7 die Inhaber von solchen Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital eingestuft werden. Diese Einstufung (Eigenkapital) ist nach IAS 32 "Finanzinstrumente: Darstellung" (vgl. ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IAS 32, Tz. 42ff.) vorzunehmen.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Gesamtergebnis

Tz. 21 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Das Gesamtergebnis ist die Summe aller Bestandteile von "Gewinn oder Verlust" und "sonstigem Ergebnis". Das Gesamtergebnis ist damit nach IAS 1.7 die Veränderung des Eigenkapitals in einer Periode infolge von Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen mit Ausnahme von Veränderungen, die sich aus Geschäftsvorfällen mit Eigentümern ergeben, d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Gewinn- und Verlustrechnung

Tz. 78 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers müssen die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen aus bilanzwirksamen Leasingverhältnissen getrennt voneinander ausgewiesen werden (IFRS 16.49; zur Begründung IFRS 16.BC41–BC56). Dabei ist der Abschreibungsaufwand den betrieblichen Aufwendungen (operating costs) zuzuordnen und beeinflusst dam...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 101 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In den ersten Entwürfen zum neuen Leasingbilanzierungsstandard IFRS 16 wurde zunächst diskutiert, das Nutzungsrechtsmodell auch auf den Leasinggeber zu übertragen, was jedoch auf starke Kritik gestoßen ist (vgl. Tz. 2f.). Hier ist zu beachten, dass sich die Kritik an den Regelungen des IAS 17 vornehmlich auf die großen Möglichkeiten zu Off-B...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ansatz von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht

Tz. 51 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Liegt aus der Perspektive des Leasingnehmers ein Vertrag vor, der ein Leasingverhältnis iSd. Definitionskriterien begründet oder enthält (vgl. Tz. 16ff.), und ist das Leasingverhältnis nicht explizit vom Anwendungsbereich des IFRS 16 ausgeschlossen (vgl. Tz. 5ff.) und ist auch keines der Ansatzwahlrechte einschlägig (vgl. Tz. 6ff.), so muss s...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Angabepflichten

Tz. 13 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IAS 18.35 waren folgende Angaben erforderlich: die für die Erfassung der Umsatzerlöse angewandten Rechnungslegungsmethoden, einschließlich der Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads bei Dienstleistungsgeschäften; der Betrag jeder bedeutsamen Kategorie von Umsatzerlösen, die während der Berichtsperiode erfasst worden sind, wie Um...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Terminologische Grundlagen

Tz. 3 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 18 definierte den Begriff "Umsatzerlös" (Revenue). Umsatzerlös stellte nach IAS 18.7 den aus der gewöhnlichen Tätigkeit eines Unternehmens resultierenden Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode dar, der zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führte, soweit er nicht aus Einlagen der Eigentümer stammte. Die Umsatzerlö...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Abschlusspostenbezogene Informationen

Tz. 194 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Neben den Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden verlangen einzelne Standards ergänzende Informationen (supporting information) zu einzelnen Posten des Abschlusses. Sie sollen dazu beitragen, dem Adressaten des Abschlusses einen detaillierteren Einblick in die Unternehmenslage zu verschaffen. Die ergänzenden Informationen können, soweit nic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Unterscheidung von Finance- und Operating-Leasingverhältnissen

Tz. 102 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Leasinggeber muss jedes seiner Leasingverhältnisse, dh. jede Leasingkomponente (vgl. Tz. 40dff.), zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (vgl. Tz. 102a) entweder als Finance-Leasingverhältnis oder aber als Operating-Leasingverhältnis klassifizieren (IFRS 16.61). Die Abgrenzung zwischen einem Finance- und einem Operating-Leasingverhältnis ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ee. Spezialleasing

Tz. 125 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann nach IFRS 16.63 (e) zudem angenommen werden, wenn das Leasingobjekt von einer so speziellen Beschaffenheit (specialised nature) ist, dass es ohne wesentliche Veränderungen (without major modifications) nur vom Leasingnehmer genutzt werden kann. In diesen Fällen besteht keine wirtschaftlich sinnvo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick über die Bestandteile der Anschaffungskosten

Tz. 61 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bei der erstmaligen Bewertung ist das Nutzungsrecht mit seinen Anschaffungskosten (at cost) zu bewerten (IFRS 16.23). Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts werden maßgeblich durch den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit (vgl. Tz. 57ff.) determiniert (IFRS 16.24 (a)), allerdings sind ausgehend von diesem Wert weitere Erhöhungen bzw. Abz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Gewinne und Verluste aus Restwertschwankungen

Tz. 128 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein weiterer Indikator für ein Finance-Leasingverhältnis liegt nach IFRS 16.64 (b) vor, wenn der Leasingnehmer die aus Restwertschwankungen des Leasingobjekts resultierenden Gewinne oder Verluste absorbiert. In Bezug auf ein mögliches wirtschaftliches Eigentumsverhältnis kann folglich bereits die Zuordnung von Verwertungsgewinnen respektive ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erbbaurechte

Tz. 34 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In Deutschland besteht die Möglichkeit, sich – alternativ zur gewöhnlichen Anmietung – ein vertragliches Nutzungsrecht an einem Grundstück durch ein sog. Erbbaurecht im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zu sichern. Dem Begünstigten, der Erbbauberechtigte, der nicht zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, wird dabei das veräußerliche und vere...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Unterleasingverhältnisse

Tz. 161 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein sog. Unterleasingverhältnis/Untermietverhältnis (sublease) liegt vor, wenn ein Leasingobjekt aus einem Hauptleasingverhältnis (head lease) durch den Leasingnehmer dieses Hauptleasingverhältnisses an eine dritte Partei im Rahmen eines weiteren Leasingverhältnisses weitervermietet wird, das Hauptleasingverhältnis dabei aber wirksam bleibt ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ort und Form von Angaben

Tz. 81 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Angaben (disclosures) können, soweit in einem Standard nicht ausdrücklich anders gefordert, wahlweise entweder in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) etc. oder im Anhang gemacht werden (IAS 1.47f.); hierbei ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten (vgl. Tz. 67ff.). Der überwiegende Tei...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Verlustübernahme im Kündigungsfall

Tz. 127 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Verweis auf IFRS 16.64 (a) deutet es auf ein Finance-Leasingverhältnis hin, wenn dem Leasingnehmer zwar grundsätzlich die Möglichkeit zur Kündigung vertraglich eingeräumt wird, dieser indes sodann für die daraus resultierenden Verluste des Leasinggebers iSe. Kündigungsentschädigung einstehen muss, sodass faktisch die Investitionsrisiken ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 67 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Folgebewertung des Nutzungsrechts richtet sich methodisch nach den in IAS 16/IAS 40 verankerten Folgebewertungsmodellen für das (Sach-)Anlagevermögen (vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 18. Aufl., § 15a, Tz. 207; ähnlich auch Tettenborn/Orth, IRZ 2019, S. 252). Folglich stellt IFRS 16.29 für die Folgebewertung des Nut...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Zusammenfassung

Vorbemerkung: IAS 18 wurde durch IFRS 15 ersetzt und ist somit nicht mehr anwendbar.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Tz. 41 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses (lease term) ist für dessen Bilanzierung von besonderer Bedeutung. So determiniert bspw. die Laufzeit für den Leasingnehmer im Rahmen der Bewertung, über welchen Zeitraum Leasingzahlungen bei der Leasingverbindlichkeit und damit auch beim korrespondierenden Nutzungsrecht einzubeziehen sin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz und Erstbewertung

Tz. 140 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Klassifiziert der Leasinggeber ein Leasingverhältnis als Finance-Leasingverhältnis, muss er zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses – als Folge der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer – das Leasingobjekt aus seiner Bilanz ausbuchen und zugleich eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Besonderheiten bei Hersteller- oder Händlerleasing

Tz. 143 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Rahmen der Bilanzierung eines Finanzierungsleasingverhältnisses sieht IFRS 16 besondere Vorschriften für Leasinggeber vor, die Hersteller oder Händler sind (IFRS 16.71–74; zu Hersteller- oder Händlerleasing im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vgl. Tz. 146a). Diesen Vorschriften liegt der Gedanke zugrunde, dass anders als bei eine...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Temporäre Erleichterungsvorschrift zur Abbildung von Mietkonzessionen im Kontext der Corona-Pandemie

Tz. 75e Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) im Jahr 2020 haben in vielen Ländern Leasinggeber ihren Leasingnehmern Mietzugeständnisse (rent concessions) gewährt, bspw. in Form eines Erlasses oder von Stundungen der Leasingzahlungen. Für derartige Zugeständnisse müssten Leasingnehmer im Rahmen der Anwendung von IFRS 16 eigentlich beu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Umgliederungsbeträge

Tz. 20 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Nach IAS 1.7 sind Umgliederungsbeträge solche Beträge, die in der aktuellen oder einer früheren Periode als sonstiges Ergebnis erfasst wurden und in der aktuellen Periode in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden (im Detail vgl. Tz. 166aff.).mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Neubeurteilung des Leasingverhältnisses

Tz. 68 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IFRS 16.39 ist der Leasingnehmer nach dem Bereitstellungsdatum dazu verpflichtet, das Leasingverhältnis sowohl hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Erstbewertung getroffenen Einschätzungen als auch mit Blick auf bestimmte Änderungen von Marktfaktoren fortlaufend zu überprüfen. In Abgrenzung zur Modifikation eines Leasingverhältnisses, die...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines und Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 151 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bei sog. Sale-and-lease-back-Transaktionen wird in einem ersten Schritt ein Vermögenswert an eine andere Partei veräußert (sale). In einem zweiten Schritt wird seitens des Verkäufers der vormals übertragene Vermögenswert von dieser ankaufenden Partei im Rahmen eines Leasingverhältnisses zurückgemietet (lease-back). Folglich tritt der Verkäuf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Überblick

Tz. 72 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Im Gegensatz zum Vorgängerstandard IAS 17 enthält IFRS 16 mit IFRS 16.44–46 explizite Vorschriften zur bilanziellen Abbildung einer Modifikation des Leasingverhältnisses (IFRS 16.BC200), die zudem von einigen Illustrative Examples flankiert werden (IFRS 16.IE7 Example 15–19). Bei einer Modifikation (modification) iSd. IFRS 16 handelt es sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 5 Abs 1 Nr 3 KStG (außerdem s Hinweise zu § 6 KStG):

Beye, JStG 1996: Zuwendungen an UK – Neufassung von § 4d EStG, DB 1995, 2033; Doetsch, Zuwendungen an UK unter Berücksichtigung der Änderungen durch das JStG 1996, BB 1995, 2553; Hoffmeister, Rückgedeckte freie UK – Neue Möglichkeiten für den Mittelstand, DStR 1995, 464; Buttler, Stliche Zweifelsfragen zur rückgedeckten UK, BB 1997, 1661; Höfer, Zur Besteuerung von Kap-Zuführung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Behandlung der Leasingzahlungen

Tz. 146b Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Leasingzahlungen, die der Leasinggeber aus einem Operating-Leasingverhältnis erhält, sind grundsätzlich linear über die Leasinglaufzeit verteilt als Ertrag zu erfassen (IFRS 16.81). Von einer linearen Verteilung ist nur dann abzuweichen, wenn auf Basis einer anderen systematischen Verteilungsmethode der Abnutzungsverlauf des mit dem Lea...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anhang

Tz. 16 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der Anhang enthält zusätzliche Informationen zu denen, die in den primären Abschlussbestandteilen (Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) bzw. (sofern erstellt) separate GuV, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Kapitalflussrechnung) enthalten sind. Der Anhang stellt verbale Beschreibungen ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 16 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Anwendung von IFRS 16 knüpft an das Vorliegen eines Leasingverhältnisses iSd. IFRS 16.9 an (IFRS 16.3; vgl. Tz. 5). Wird ein solches Leasingverhältnis aufseiten des Kunden identifiziert, so hat er als Leasingnehmer vorbehaltlich der Ansatzwahlrechte (vgl. Tz. 6ff.) ein Nutzungsrecht sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit iSd....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Spezifizierung eines Vermögenswertes

Tz. 18 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zur Begründung eines Leasingverhältnisses muss nach dem ersten Definitionskriterium ein "identifizierter Vermögenswert" (identified asset) vorliegen. Dieses Kriterium ist im Wesentlichen inhaltsgleich zu der vorherigen Definition eines "bestimmten Vermögenswertes" in IFRIC 4 (IFRS 16.BC111; vgl. Brune, IRZ 2016, S. 123). Ein identifizierter V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Variable Zahlungen inklusive quasi-fixen Zahlungen

Tz. 58b Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Eine besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfordern variable Leasingzahlungen. Mit Blick auf die Regelungssystematik des IFRS 16.27f. und den begleitenden Basis for Conclusions (IFRS 16.BC163–BC169) ist dabei zwischen den folgenden Ausprägungen variabler Zahlungen zu unterscheiden: Variable Zahlungen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Restwertgarantien

Tz. 58g Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ferner sind aufseiten des Leasingnehmers voraussichtlich zu entrichtende Zahlungen aufgrund von zugesagten Restwertgarantien (residual value guarantees) bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen (IFRS 16.27 (c)). IFRS 16 definiert eine Restwertgarantie als eine zugunsten des Leasinggebers gewährte Garantie, wonach d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Vorauszahlungen und Kautionen

Tz. 62 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingzahlungen, die der Leasingnehmer während des Verwendungszeitraums oder danach (vgl. Tz. 58) an den Leasinggeber zu leisten hat, sind bei der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und damit auch im Wertansatz des Nutzungsrechts enthalten. Vorauszahlungen, die der Leasingnehmer also vor oder zur Bereitstellung des L...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Kreislauf- un... / 7 Gefährdungsanalyse und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsanalyse und -beurteilung.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Klauselbeispiele

Rz. 1244 Die folgende Klausel ist angelehnt an § 8 Abs. 1 BAT bzw. § 41 TVöD BT-V Allgemeines Verhalten incl. Tendenzträger-Unternehmen Die im Rahmen des Arbeitsvertrages geschuldete Leistung ist gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen und die Interessen des Arbeitgebers sind nach besten Kräften zu fördern und zu vertreten. Der Arbeitnehmer hat auch im außerdienstlichen Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / hh) Tendenzbetriebe und Kirchen/Scientology

Rz. 1237 Vornehmlich in Tendenzbetrieben, Kirchen und kirchlichen Einrichtungen wird eine außerdienstliche Interessenwahrung eine größere Rolle spielen. Die Loyalitätspflicht zwingt den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Tendenz des Arbeitgebers, also insbesondere auf dessen konfessionelle, wissenschaftliche oder künstlerische Ziele.[2673] Auf diese Ziele sollte eine Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 2.5.3 Weitere Posten auf der Aktiv- und Passivseite

Rz. 25 Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung. Da der aktive Rechnungsabgrenzungsposten nicht als Vermögensgegenstand gilt, wird er als gesonderter Posten C ausgewiesen. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorgänge ausgewiesen, die zwar vor dem Bilanzstichtag zu Auszahlungen geführt haben, deren Aufwand aber wirtschaftlich dem nac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlussgliederung / 6 Kapitalflussrechnung

Rz. 57 Eine Kapitalflussrechnung ist zum einen verpflichtend für den Konzernabschluss zu erstellen (§ 297 Abs. 1 Satz 1 HGB).[1] Zum anderen ist der Jahresabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die nicht konzernrechnungslegungspflichtig sind, um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern. Damit erfolgt eine Angleichung an den Berichtsumfang eines Konzernabschlusses. Gle...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachrangdarlehen: Rechtsgru... / 2.2 Behandlung im IFRS-Abschluss

In einem IFRS-Abschluss sind nachrangige Darlehen immer als Verbindlichkeit auszuweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Darlehen mit einer festen Laufzeit oder nur mit einer Kündigungsmöglichkeit ausgestaltet ist. Ausnahme: Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn das Nachrangdarlehen gleichzeitig mit einer Eigenkapitaloption versehen ist. In diesem Fall ist seit ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick über die Ansatzvorschriften des IAS 38

Tz. 38 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Der IASB hat in IAS 38.18 und IAS 38.21 für alle immateriellen Güter, die in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen (vgl. Tz. 4–13), ein Ansatzgebot bestimmt, wenn die drei folgenden Ansatzkriterien kumulativ erfüllt sind:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Zielsetzung von IAS 24

Tz. 2 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 IAS 24 regelt die Angabepflichten eines berichtenden Unternehmens über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (IAS 24.1). Gegenstand des IAS 24 sind ausschließlich Offenlegungsregelungen. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sind nicht enthalten. Das Erfordernis zusätzlicher Angabepflichten ist einerseits darauf zurückzuführ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Wesentliche Unterschiede zu IAS 14

Tz. 15 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Neben der Tatsache, dass im IFRS 8 nicht mehr von Segmentberichterstattung (segment reporting), sondern von "segment information" oder "information about an entity’s operating segments" gesprochen wird (siehe zB IFRS 8.IN1 u. 8.3), ergaben sich durch die Übernahme der US-amerikanischen Regelung der Segmentberichterstattung in IFRS 8 eine Reih...mehr