Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 6. Vermietung und Verpachtung

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§ 10 §§ 86–86i BGB n.F. – Z... / III. Verfahren von Zulegung und Zusammenlegung

Rz. 40 Nach § 86b Abs. 1 BGB n.F. können Zulegung und Zusammenlegung durch die beteiligten Stiftungen selbst durchgeführt werden, und zwar durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages, der der behördlichen Genehmigung bedarf. Zuständig ist dabei die nach Landesrecht für die übernehmende Stiftung zuständige Behörde. Diese hat zudem nach § 86b Abs. 2 BGB n.F. die Befugnis, e...mehr

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§ 7 §§ 83b, 83c BGB n.F. – ... / III. Vermögenserhalt

Rz. 18 In § 83c Abs. 1 S. 1 BGB n.F. wird nunmehr ausdrücklich der Grundsatz festgehalten, dass das Grundstockvermögen "ungeschmälert zu erhalten" ist. Das war bisher ausdrücklich und dabei auch in unterschiedlicher Form nur in Landesstiftungsgesetzen geregelt und auch dort nicht in jedem einzelnen.[13] Im aktuellen Recht folgt der Grundsatz der Vermögenserhaltung bisher vor...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 2.1.2 Bewertung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und Gebäuden

Rz. 13 IAS 40 regelt die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ("Renditeliegenschaften"). Zu dieser Gruppe von Immobilien gehören gemäß IAS 40.5 Grundstücke und Gebäude, die (vom Eigentümer oder Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasings) zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zur Wertsteigerung gehalten werden. Keine Finanzinvestitionen liegen ...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.2 Verdeckte Bewertungswahlrechte

Rz. 84 Bei den nachfolgend (Rz. 85 ff.) dargestellten verdeckten Bewertungswahlrechten handelt es sich nur um eine Auswahl bedeutender in der IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss vorhandener Bewertungswahlrechte. Daneben bestehen insbesondere noch folgende weitere verdeckte Bewertungswahlrechte: Wertaufholung einzelner Vermögenswerte bzw. Gruppen von Vermögenswerten: Gesta...mehr

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Bewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform

Kommentar Die Finanzverwaltung hat zwei koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der neuen Bewertungsregelungen für die Grundsteuer veröffentlicht (FinMin Berlin und FinMin Bayern). Die Erlasse konkretisieren die Anwendung des 7. Abschnitts des 2. Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022. Von...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Wesentliche Bestimmungen der DBA

Rz. 261 Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an den im OECD-MA enthaltenen Regelungen, von denen die zwischen den im Einzelfall relevanten Staaten geschlossenen DBA nicht unwesentlich abweichen können. Daher ist in jedem Fall das jeweils einschlägige bilaterale Abkommen für die zutreffende Würdigung eines konkreten Sachverhalts heranzuziehen. Zu beachten ist ferner, ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland

Rz. 385 Das neue DBA Spanien, unterzeichnet am 23.2.2011 in Madrid, veröffentlicht erst am 30.7.2012, in Kraft getreten zum 18.10.2012 (in der Praxis Anwendung ab 1.1.2013), hat als hervorzuhebende Neuerung die Besteuerung von Gewinnen aus Geschäftsanteilsübertragungen, Aktien und anderen Rechten an Immobiliengesellschaften im Staat der Belegenheit der Immobilien eingeführt....mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 3. Sacheinlagen

Rz. 34 Sacheinlagen sind bei einer GmbH zulässig (Art. 710–7 Abs. 1 [7] LSC). Gemäß Art. 710–7 Abs. 2 LSC darf das Kapital nur aus Aktiva bestehen, welche wirtschaftlich schätzungsfähig sind. Darunter fallen z.B. Wertpapiere (Aktien, Obligationen bzw. Anteile) oder Aktiva und Passiva anderer Gesellschaften, Immobilien, Patente und Lizenzen. Hingegen sind Dienstleistungen und...mehr

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Rumänien / 4. Nachweis der Einbringung einer Sache oder eines Rechts

Rz. 40 Als Nachweis über die tatsächliche Einbringung einer Sache dient in der Regel ein Protokoll zwischen dem einbringenden Gesellschafter und der Gesellschaft. Des Weiteren sind Rechnungen, Eigentumstitel betreffend eingebrachte Immobilien (einschließlich Grundbuchauszug) sowie ggf. Sachverständigengutachten beim Handelsregister vorzulegen.mehr

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Serbien / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 90 Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft im Rahmen des ZPD und des Gründungsaktes selbstständig. Gibt es mehrere Geschäftsführer, so kann für den Geschäftsführer kollektive Vertretungsbefugnis im Gesellschaftsvertrag vorgesehen und im Handelsregister vermerkt werden. Eine Stellvertretung einzelner Geschäftsführer ist nicht vorgesehen. Zusätzlich kann die Geschäft...mehr

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Bulgarien / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 75 Die Gesellschafterversammlung ("OS"; общо събрание) ist in Art. 136 ff. TZ geregelt. Sie beschließt in Fragen, zu denen sie von Gesetzes wegen oder durch Gesellschaftervertrag ermächtigt ist. In die zwingende Zuständigkeit der OS fallen folgende Fragen:mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / e) Steuern

Rz. 178 Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden fallen folgende Steuern an: Rz. 179 (1) Direkte Steuern. Die Besteuerung der bei der Übertragung von Geschäftsanteilen erzielten Gewinne erfolgt in Spanien je nachdem, ob der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person ist, die in Spanien steuerlich ansässig ist oder nicht, über drei Steuerarten: die Eink...mehr

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Bulgarien / 1. Vertretungsbefugnis

Rz. 98 Die OOD wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann jeder von ihnen die Gesellschaft selbstständig vertreten (Einzelvertretungsbefugnis; Art. 141 Abs. 2 TZ). Der Gesellschaftsvertrag kann eine Kollektivvertretungsbefugnis vorsehen (zwei oder mehrere Geschäftsführer gemeinsam). Weitere Beschränkungen der Vertretungsmacht ...mehr

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Türkei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 88 Das Grundkapital muss mindestens 10.000 TL betragen und ist – falls die Satzung hierzu nicht eine abweichende Regelung trifft – von den Gesellschaftern in bar einzuzahlen. Der Präsident der Republik ist durch das neue HGB ermächtigt worden, die Mindesthöhe des Kapitals auf das bis zu Zehnfache neu festsetzen, so dass insofern darauf zu achten ist, ob eine solche Besti...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / 4. Treuhandmodelle

Rz. 18 Ein trading trust ist ein Vertrag, aufgrund dessen ein Treuhänder (trustee), normalerweise eine Kapitalgesellschaft, für bestimmte Begünstigte (beneficiaries) eine Gesellschaft betreibt oder eine Kapitalanlage tätigt.[23] Um einen trust zu errichten, wird i.d.R. von dem Gründer (settlor) ein nominaler Geldbetrag bestimmt, der von dem Treuhänder für die Begünstigten tr...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Allgemeines

Rz. 23 Die prozentual bemessene Einlagegebühr (droit d‘apport) in Höhe von zuletzt 0,5 % des Gesellschaftskapitals wurde zum 1.1.2009 abgeschafft[10] und durch eine feste Gebühr von pauschal 75 EUR ersetzt. Die Einlagen von Immobilien unterliegen jedoch einer Gebühr von 1,1 %. Die Honorare des Notars schwanken zwischen 123,95 EUR bei einem Mindestkapital von 12.000 EUR und d...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 1. Person der Gesellschafter

Rz. 17 Gesellschafter einer SARL können natürliche oder juristische Personen sein. Sie müssen nicht Kaufleute sein und erlangen allein durch die Gesellschafterstellung auch keine Kaufmannseigenschaft. Die Gesellschaft selbst besitzt nach Art. L 210–1 Abs. 2 C.com. Kaufmannseigenschaft. Bis 2014 konnte nach Art. L 223–5 C.com. Alleingesellschafter einer Ein-Mann-SARL nicht wi...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 2. Gewerbesteuer

Rz. 191 Die SARL unterliegt außerdem einer territorialen Wirtschaftsabgabe (Cotisation économique territoriale – CET), die regional unterschiedlich hoch ist. Die eigentliche Gewerbesteuer (taxe professionnelle) wurde in Frankreich mit Wirkung zum 1.1.2010 abgeschafft. Stattdessen wurde die CET als neue kommunale Steuer eingeführt, die sich aus zwei Bestandteilen zusammensetz...mehr

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Tschechische Republik / V. Prokurist

Rz. 78 Der Prokurist ist zu allen Angelegenheiten der Gesellschaft berechtigt, die während des Betriebs des Unternehmens der Gesellschaft entstehen. Der Prokurist kann diverse Verträge schließen. Seine Berechtigung, für die Gesellschaft zu handeln, betrifft jedoch nicht die Veräußerung oder Belastung von Immobilien, es sei denn, diese Berechtigung ist in der Urkunde über die...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / 1. Freiwillige Auflösung

Rz. 112 Die Versammlung der Gesellschafter, die die Auflösung beschließt, ernennt auch einen oder mehrere Liquidatoren. Zu Liquidatoren können Gesellschafter bestellt werden, ebenso auch Nichtgesellschafter (z.B. Wirtschaftsprüfer). Die Versammlung bestimmt den Umfang ihrer Befugnisse. Üblicherweise erstreckten sie sich auf alle Maßnahmen, die notwendig sind, um eine reibung...mehr

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Belgien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 19 Die mit der Gründung einer GmbH in Belgien verbundenen Kosten sind überschaubar. Rz. 20 Die für die Beurkundung der Gründung anfallenden Notarkosten belaufen sich auf rund 1.500 EUR. Die Gebühr für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beträgt seit dem 1.3.2020 190,10 EUR (exkl. 21 % MwSt.). Es ist in Belgien allgemein üblich, dass diese Kosten dem Notar bereit...mehr

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Griechenland / I. Kapitalaufbringung

Rz. 57 Ein Mindestkapitalerfordernis besteht für die EPE nicht. Die Gründer können die Höhe des Stammkapitals frei bestimmen (Art. 4 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 58 Das Stammkapital muss vor dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden. Im Falle der Eintragung eines standardisierten Mustervertrags durch das digitale One-stop-Shop-Verfahren gilt bereits mit der Eintr...mehr

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Griechenland / V. Kapitalerhöhung

Rz. 72 Obwohl das G. 3190/1955 nur die effektive Kapitalerhöhung regelt, ist nach h.L.[32] auch eine nominelle Erhöhung des Stammkapitals möglich. Das G. 2065/1992 hat die EPEs zur Neuanpassung des Wertes ihrer Immobilien durch nominelle Erhöhung ihres Stammkapitals (Anpassung des Nennwertes der Geschäftsanteile) verpflichtet. Rz. 73 Die wichtigsten Zeitphasen einer nominelle...mehr

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Norwegen / 7. Kosten der Übertragung

Rz. 91 Die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer AS kann – wie die Gründung der AS – privatschriftlich erfolgen und bedarf daher nicht einer notariellen Form.[220] Aus diesem Grunde fallen im Rahmen von Share Deals weder Beurkundungs- noch andere Notargebühren an. Gleichermaßen fallen auch keine Stamp Duties und andere Abgaben einschließlich Steuern an. Rz. 92 Gewerbeimm...mehr

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Kanada / I. Grundlagen

Rz. 34 Aufgrund des Umstands, dass es in Kanada Gesellschaften sowohl nach Bundesrecht als auch nach den Rechtsordnungen der einzelnen Provinzen gibt, existiert keine einheitliche Registrierungsstelle. Für nach Bundesrecht gegründete Gesellschaften sieht der Canada Business Corporation Act als Registrierungsstelle den "Director" vor, an den gem. Sect. 7 CBCA die lt. Gesetz er...mehr

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Norwegen / 2. Geschäftsleiter

Rz. 141 Der Geschäftsleiter ist für die Aufgaben der täglichen Geschäftsführung zuständig.[424] Damit stellt sich die Frage, welche Angelegenheiten unter die tägliche Geschäftsführung fallen. Das Gesetz enthält hierzu keine positive Definition, sondern grenzt nur negativ[425] zu solchen Angelegenheiten ab, die gemessen an den Verhältnissen der AS von ungewöhnlicher Art oder ...mehr

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Ungarn / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 90 Zur Eintragung einer GmbH oder der Änderung der Eintragung sind gemäß den Anlagen Nr. 1–3 zum Ctv. u.a. folgende Dokumente einzureichen:mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / w) DAC7: Meldepflicht für digitale Plattformen

Rz. 126 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission einen weiteren Richtlinienvorschlag[83] vorgelegt, welcher darauf abzielt, mehr Transparenz zu schaffen und Steuerbetrug, -hinterziehung und -umgehung zu bekämpfen. Im Zentrum des Richtlinienvorschlags stehen die Herausforderungen der Digitalwirtschaft sowie digitale Plattformen. Digitale Plattformen würden die Arbeit der Steuerbehö...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 30 Das Mindestkapital einer Sp. z o.o. beträgt 5.000 PLN (ca. 1.150 EUR). Es ist voll einzuzahlen. Teileinzahlungen sind nicht möglich. Der Vorstand muss der Anmeldung einer neugegründeten Sp. z o.o. zum Unternehmensregister eine Erklärung aller Vorstandsmitglieder beifügen, dass die Einlagen zur Deckung des Stammkapitals durch alle Gesellschafter vollständig in die Gese...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / V. Organschaftliche Vertretung

Rz. 81 Dem Gesellschaftsstatut unterliegt auch die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft. Dies gilt insbesondere für die Frage, welches Organ zur Vertretung der Gesellschaft berufen ist, in welcher Art und Weise dessen Mitglieder die Gesellschaft vertreten können (Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis), welchen Grenzen und Einschränkungen die Vertretungsbefugnis unte...mehr

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Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / XI. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 87 Der Abschluss des Gesellschaftsvertrags bedarf der notariellen Beurkundung (Art. 21 ff. LSC). Ob der Gründungsvertrag einer Gesellschaft vor einem ausländischen Notar abgeschlossen werden darf und als solcher in das spanische Handelsregister dann eintragungsfähig ist, ist nicht ganz unumstritten. Es liegt zwar ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs, Tribunal ...mehr

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England und Wales1 England ... / (1) Definition des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens

Rz. 557 Körperschaftsteuer wird erhoben auf den Gewinn (profits) des gesetzlichen Gewinnermittlungszeitraums. Gewinnermittlungszeitraum für steuerliche Zwecke ist die gesetzliche accounting period. Diese kann von dem selbst gewählten Wirtschaftsjahr der Gesellschaft (period of account) abweichen und ist nicht mit dem Steuerjahr für englische Körperschaften vom 1. April bis z...mehr

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Griechenland / Literaturtipps

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

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Rumänien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 56 Mit der Anmeldung sind die Originale der Urkunden, auf die sich die Anmeldung bezieht, einzureichen bzw. deren notariell beglaubigte Abschriften oder Kopien. Folgende Unterlagen sind in der Regel bei Gründung einer Gesellschaft beim Handelsgericht einzureichen:mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 78 Die Gesellschafter der GmbH werden im Handelsregister entsprechend der Identifikation in der "escritura" oder in dem privatschriftlichen Dokument registriert, und zwar bei natürlichen Personen mit Vor- und Nachnamen und Anschrift, Steuernummer, Angaben zum Ehe- und Güterstand sowie dem kompletten Namen des Ehegatten. Ist der Ehegatte nicht Miteigentümer eines Anteils,...mehr

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Slowakei / 3. Schritte bei Gründung der Gesellschaft

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Australien1 Der Autor dankt... / J. Zweigniederlassungen

Rz. 115 Die australische Zweigniederlassung (branch) einer ausländischen Gesellschaft hat gegenüber der Muttergesellschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass die Muttergesellschaft für alle Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[129] Rz. 116 Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass die Körperschaftst...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein...mehr

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Lettland / II. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 39 Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:mehr

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Slowenien / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 36 Eine Einbringung von Sachen und Rechten kann nur erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht und die einzubringenden Sachen und Rechte einschließlich deren Wertes genau bezeichnet werden (Art. 474 Abs. 4 ZGD-1). Soll z.B. eine Immobilie eingebracht werden, müssen auch deren Einrichtung, Material- und Lagerbestand, Ausstattung und Zubehör bezeichnet werden. A...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 3. Einbringung von Sachen und Rechten

Rz. 34 Eine Einbringung von Sachen und Rechten kann nur erfolgen, wenn der Gesellschaftsvertrag der d.o.o. dies vorsieht, wobei die einzubringenden Sachen und Rechte und auch deren Wert genau anzugeben sind (Art. 388 Abs. 1 ZTD). Bei einer Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahme muss in der Regel (siehe auch Rdn 35) eine externe Prüfung durch einen unabhängigen vom Geri...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / Literaturtipps

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 131 Der Gesellschaftsvertrag kann die Vertretung der Gesellschaft durch den Vorstand regeln. So kann er etwa vorsehen, dass einzelne Vorstandsmitglieder alleinvertretungsberechtigt sind oder bestimmte Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich mit anderen Vorstandsmitgliedern oder Prokuristen die Gesellschaft vertreten. In der Praxis werden des Öfteren Konstellationen gewä...mehr