Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2020, Zur Übermaßen... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin. Die am … 1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der … Werft AG, eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann … wurde sie … 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1993–2013 BGB

Rz. 1 Der vierte Unterabschnitt regelt im Einzelnen die Errichtung des Inventars und die unbeschränkte Haftung des Erben in den Fällen, in denen er durch Fristversäumnis und Inventarvergehen (Inventaruntreue und Verweigerung der eidesstattlichen Versicherung) das Recht auf Beschränkung seiner Haftung verliert. Nicht geregelt sind allerdings einige weitere Fälle des Verlustes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Voraussetzungen der Haftung

Rz. 4 Die Vorschrift legt die Verpflichtung, ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen, dem "Erben" auf.[17] Darunter ist – wie allgemein im Erbrecht – jeder endgültige Erbe zu verstehen. Im Unterschied dazu wird derjenige Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, als "vorläufiger Erbe" bezeichnet. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Nachlassinsolvenz

Rz. 5 Auch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens führt zur Haftungssonderung. Das in der Insolvenzordnung geregelte Verfahren ist an die Stelle des Nachlasskonkurses und Nachlassvergleichsverfahrens getreten. Das Nachlassinsolvenzverfahren ist eines der Sonderinsolvenzverfahren. Es betrifft ausschließlich den Nachlass und nicht etwa (auch) das Eigenvermögen des Erben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Keine Antragspflicht

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Erbfall und Insolvenzrecht

Rz. 96 Verstirbt der Erblasser nach Eingang des Insolvenzantrages, wird das Verfahren in das Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet.[272] Verstirbt ein Insolvenzschuldner nach dem Ablauf der Wohlverhaltensphase und ist eine Restschuldbefreiung noch nicht erteilt worden, ist der Anspruch auf Erteilung der Restschuldbefreiung vererblich.[273] Der Anspruch eines Erben auf Stell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Haftung der Erben

Rz. 137 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des oder der Erben (siehe dazu Rdn 48). I.R.d. dadurch begründeten gesetzlichen Schuldverhältnisses (siehe Rdn 48) haben der Erbe bzw. die Erben gem. § 278 BGB für ein Verschulden des Nachlasspflegers einzustehen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Erfüllung von Pflichten des Erben auch in den Aufgabenbereich des Nac...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Entsprechende Anwendung

Rz. 11 Auch i.R.d. §§ 1990, 1991 BGB ist die Vorschrift des § 1980 BGB entsprechend anzuwenden. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Erbe, der sich auf die Einrede des § 1990 BGB beruft, nach § 1980 BGB entsprechend haftet, wenn der Nachlass noch nicht dürftig war, als der Erbe die Zahlungsunfähigkeit (oder Überschuldung) erkannte oder hätte erkennen müssen.[34] Nach § 198...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 1967–201... / C. Erbenhaftung in der anwaltlichen Praxis – Beratungshinweise

Rz. 20 Für den Rechtsanwalt steht stets die Beratung in Bezug auf die Erbenhaftung im Mittelpunkt seiner Tätigkeit bei der Beratung des Erben. Betroffen sind vor allem diejenigen Fälle, in denen es um unternehmensrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen geht. Die Beratung hat hier bei dem potenziellen Erben einzusetzen und Lösungsmöglichkeiten schon für die Lebzeiten z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S.d. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, §...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.4.1 Eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen

Rz. 58 Eingetragene Vereine (e. V.) und rechtsfähige Stiftungen sind juristische Personen, die mit dem Vereins- bzw. Stiftungsvermögen haften. Eine Haftung der Vereinsmitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins scheidet aus. Die Vorstandsmitglieder können nur unter ganz besonderen Umständen haften, wenn sie zum Schaden Dritter grob ihre Pflichten verletzen. Steuerlich t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsrisiken beim Cash Pooling inner- und außerhalb einer Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen über einen Cash Pool im Konzern bergen insbesondere im Fall einer Insolvenz diverse Risiken, u.a. das einer Insolvenzanfechtung. Dieses kann jedoch – zumindest beim physischen Cash Pooling – bei Vorhandensein von Cash-Pool-Vereinbarungen reduziert werden. Neben derartigen Anfechtungsrisiken sind weitere Haftungsfallen zu beachten (z.B. die Kapitaler...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / j) Insolvenzberatung

Rz. 305 Wird der Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Sanierung oder damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss (vgl. Rdn 23), ist insb. der Insolvenzgrund nach §§ 16 ff. InsO zu prüfen, auf die Antragspflicht nach § 15a InsO hinzuweisen, eine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit[1178] und die Art der möglichen Einleitung und Durchführun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Berechtigtes Interesse

Rz. 109 Die Mitteilung einer unwahren Tatsache, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt, verpflichtet selbst bei fahrlässiger Unkenntnis nicht zum Schadensersatz, wenn der Mitteilende oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat (§ 824 Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift ist besonders für Medien, Auskunfteien und Warentestinstitute[422] bedeutsam. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / cc) Insolvenzreife

Rz. 31 Hat der rechtliche Berater pflichtwidrig nicht auf die Insolvenzreife des Unternehmens hingewiesen, scheidet ein Anscheinsbeweis i.d.R. aus, weil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unterschiedliche Maßnahmen beschlossen werden konnten. Die Gesellschaft hätte Insolvenzantrag stellen oder innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO eine Umstrukturierung durch Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Erklärung zur Restschuldbefreiung (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 71 Mit dem Eröffnungsantrag hat der Schuldner nach Abs. 1 Nr. 2 zu erklären, ob er die Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 287) beantragt. Die obligatorische Erklärung wird auf dem "Hauptblatt" des amtlichen Formularsatzes unter Ziff. II. abgefragt. Während natürliche Personen im Regelverfahren nach § 287 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 lediglich ihren Restschuldbefreiungsantrag ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen (Abs. 1)

Rn 42 Mit dem Insolvenzantrag oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die in § 305 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Dabei müssen zunächst keine Abschriften eingereicht werden. Erst wenn das Gericht entschieden hat, ob von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches gemäß § 306 Abs. 1 Satz 3 abgese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Voraussetzung für die Zulassung des Eröffnungsantrags und damit den Zugang zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren (2. Stufe) ist, dass der Schuldner zuvor ernsthaft versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Regulierung seiner Verbindlichkeiten auf der Grundlage eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" herbeizuführen. Zum Kreis ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.2 Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rn 58 Die geeignete Person oder Stelle darf die erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nur bestätigen, wenn die Bemühungen des Schuldners auf Grundlage eines Plans erfolgt sind. Ein solcher Plan beinhaltet eine zusammenfassende, die Einzelheiten integrierende und ergebnisorientierte Gesamtdarstellung der Verschuldungsstruktur und des Lösungsvorschla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Zuständiges Gericht

Rn 35 Der Verbraucherinsolvenzantrag ist beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht – einzureichen. Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Eröffnungsantragsantrags, für den auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 3, 11 ff. gelten, soweit die §§ 304 ff. nichts anderes bestimmen (§ 304 Abs. 1 Satz 1). Die sachlich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Durchführung des Einigungsversuchs

Rn 15 Der Zeitpunkt der Durchführung des außergerichtlichen Bereinigungsversuchs kann vom Schuldner frei gewählt werden. Er ist unabhängig vom Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe. Damit wird dem Schuldner auch ein Raum für taktische Erwägungen geöffnet. Er kann beispielsweise die Verjährung von Forderungen abwarten.[21] Während der Durchführung des Einigungsversuchs gewä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Gerichtliche Prüfung (Abs. 3)

Rn 111 Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz des § 5.[166] Die allgemeinen Eröffnungsvoraussetzungen gemäß §§ 11 ff. sind daher von Amts wegen zu prüfen. So hat das Insolvenzgericht beispielsweise seine örtliche Zuständigkeit uneingeschränkt amtswegig zu ermitteln.[167] Die Zuständigkeit des Insolvenzrichters umfasst das gesamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / B. Insolvenzantrag und Antragsberechtigung

Rz. 2 Gemäß § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag hin eröffnet. Antragsberechtigt ist sowohl jeder Gläubiger als auch der Schuldner. Der Gläubiger muss sein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens sowie seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen (§ 14 InsO). Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag kann dieser wirksam zurückgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Handels- und Gesellsch... / 2. Geschäftsführung

Rz. 47 Notwendigkeit der Geschäftsführerbestellung Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, in denen die persönlich haftenden Gesellschafter gleichzeitig zur Geschäftsführung berufen sind, wenn dies nicht vertraglich anders geregelt ist, muss die GmbH bereits bei ihrer Gründung und auch während ihrer Existenz einen oder mehrere Geschäftsführer haben, der für sie handelt bz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 44 Insolvenzgründe

Rz. 1 Als Eröffnungsgründe kommen die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) in Betracht, wobei es von der Person des Schuldners abhängt, welcher Insolvenzgrund geltend gemacht werden kann. Rz. 2 Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Die Zahlungsunfähigkeit ist der allgemeine Eröffnungsgrund, der sowohl bei nat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Auflösung und Liquidation / 6.3 Die Stellung des Insolvenzantrags

Rz. 1511 Antragsberechtigt sind nach § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO grundsätzlich die Gläubiger und der Schuldner. Zur Stellung eines Eigenantrags ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 InsO das vertretungsberechtigte Organ, bei der GmbH also die Geschäftsführung zuständig. Will einer von mehreren gemeinschaftlich vertretungsberechtigten Geschäftsführern den Antrag stellen, muss ihm dies mit ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.18.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 883 Besteht eine drohende Zahlungsunfähigkeit, so ist die Stellung eines Insolvenzantrages durch eine vertretungsberechtigte Anzahl von Geschäftsführern möglich, eine Antragspflicht im Sinne des § 15a InsO liegt hingegen nicht vor (§ 18 Abs. 3 InsO). Rz. 884 Nicht geregelt ist hingegen, ob in diesem Fall ohne weitere Voraussetzungen auch aus gesellschaftsrechtlicher Sicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.17.4 Sitzungen des Aufsichtsorgans

Rz. 967 Ist im Gesellschaftsvertrag oder in der Geschäftsordnung für das Aufsichtsorgan nichts anderes bestimmt, so tagt das Aufsichtsorgan grundsätzlich in Sitzungen, vgl. §§ 52 Abs. 1 GmbHG, 110 AktG (ergänzend s. Rn. 974 ff.). Es bedarf dann einer Einberufung, die formfrei durch den Vorsitzenden erfolgt, sofern ein solcher bestellt ist. Wurde ein Vorsitzender nicht bestel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
I Grundlagen / 2.6 Liquidation und Insolvenz

Rz. 87 Die GmbH erlischt erst mit der Löschung im Handelsregister. Damit ist für ihre rechtliche Existenz nicht relevant, ob die GmbH ihr Geschäft aufgibt oder ihren Geschäftszweck ändert. Beschließt die Gesellschafterversammlung die Liquidation der Gesellschaft, ändert sich bis zu Löschung primär nur der Gesellschaftszweck: Er ist nunmehr auf die Löschung der Gesellschaft g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Auflösung und Liquidation / 6.1 Die Insolvenzfähigkeit der GmbH

Rz. 1504 Die GmbH ist als juristische Person (§ 13 Abs. 1 GmbHG) gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 InsO insolvenzfähig, über ihr Vermögen kann also im Falle der Insolvenz das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages entstehende Vor-GmbH (s. Rn. 113) ist als solche auch schon vor der Handelsregistereintragung insolve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Auflösung und Liquidation / 3.2 Gang der Liquidation

Rz. 1486 Aufgabe der Liquidatoren ist es (§ 70 Satz 1 1. Hs. GmbHG), die laufenden Geschäfte zu beenden, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren nach § 70 Satz 2 GmbHG auch neue Geschäfte eingehen. Über den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.3.3 Haftungsrisiko Krise und Insolvenzreife

Rz. 1071 Der Geschäftsführer ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit und eine etwaige Überschuldung des von ihm geleiteten Unternehmens im Auge zu behalten und auf eventuelle Anzeichen für eine Insolvenzreife zu reagieren. Zu diesem Zweck muss er für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 3.3 Verwaltungspflichten bei Führungslosigkeit

Rz. 300 Hat eine GmbH keinen Geschäftsführer (mehr), so ist sie führungslos (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). In diesem Fall übernehmen die Gesellschafter gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG die passive Vertretung, sie sind zur Entgegennahme von Willenserklärung sowie zum Empfang von Schriftstücken berechtigt. Zur aktiven Vertretung sind sie in diesen Fällen jedoch nicht berechtigt, hie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Auflösung und Liquidation / 6.6 Haftung der Geschäftsführer nach § 64 GmbHG

Rz. 1521 § 64 GmbHG dient dem Schutz der GmbH-Gläubiger. Zahlungen, die die potentielle Insolvenzmasse schmälern oder die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen, sollen entweder bereits präventiv durch die Haftungsandrohung der Norm verhindert oder bei ihrer Missachtung wertmäßig durch die Geschäftsführer ausgeglichen werden.[2] Eine erhebliche praktische Bedeutung ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.4 Organhaftung nur bei Verschulden

Rz. 1086 Organhaftung ist Verschuldenshaftung.[1] Organmitglieder, die "die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (§§ 43 Abs. 1[2], 64 Satz 2 GmbHG) angewandt haben, handeln nicht schuldhaft und haften nicht für (trotzdem) eintretenden Schaden. Rz. 1087 Geschäftsführungsmitglieder müssen bei der Erfüllung ihrer Pflichten die Sorgfalt anwenden, die ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Auflösung und Liquidation / 6.2 Gründe für die Insolvenz

Rz. 1507 Gem. § 16 InsO muss einer der drei Insolvenztatbestände erfüllt sein. Der allgemeine Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Sie verpflichtet die Geschäftsführung – ebenso wie im Falle der Überschuldung der GmbH (§ 19 InsO) – zur Stellung des Insolvenzantrags (vgl. auch Rn. 885). Lediglich zur Antragsstellung berechtigt ist sie im Falle der drohende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
III Der Gesellschafter und ... / 7.1.4 Zeitpunkt der Wirksamkeit

Rz. 333 Ist – ausnahmsweise – keine Abfindung an den Gesellschafter zu leisten, so wird die Einziehung unstreitig mit dem Zugang der Einziehungserklärung wirksam.Problematisch ist es hingegen, wenn zwischen der Einziehungserklärung und der Zahlung der Abfindung ein längerer Zeitraum liegt. Der betroffene Gesellschafter hat in diesem Fall ein Interesse daran, so lange wie mög...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.6 Weitere denkbare Funktionen und Kompetenzen des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 914 Über die Mindestkompetenz "Überwachung der Geschäftsführung" hinaus, können dem fakultativen Aufsichtsorgan weitere Funktionen und Kompetenzen übertragen werden, und zwar im Ergebnis alle Funktionen und Entscheidungskompetenzen, die nach dem gesetzlichen Regelstatut den Gesellschaftern zustehen, z. B.[1]: Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Die gefährlic... / II. Die Situation des Testamentsvollstreckers bei Amtsbeginn

Mit der Annahme des Amtes muss der Testamentsvollstrecker in den Regelfällen der Abwicklungs- oder Dauervollstreckung den Erben gemäß der §§ 2218 I, 666 Fall 1 BGB unaufgefordert über sämtliche wichtigen Sachverhalte zum Nachlass informieren. Er trägt daher auch das Risiko, den Erben über die Nachlasssituation so zu informieren, dass dieser in die Lage versetzt wird, über An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 3 Der Praxistipp

Forderungsanmeldung kann sich lohnen Gerät der Schuldner in Insolvenz, ist die Lage für den Gläubiger misslich. Die Realisierung der offenen Forderung rückt in weite Ferne. Als Folge zeigt die Praxis, dass viele Gläubiger nicht einmal die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Fehler! Dem konkreten Schuldner und den Schuldnern als Ganzes wird damit in die Hände gespielt ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 694 Bei einer klassischen GmbH & Co. KG, bei der neben der Komplementär-GmbH keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist (§ 15a Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.1 Insolvenzgründe bei der GmbH & Co. KG

Rz. 693 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wird die GmbH & Co. KG aufgelöst, §§ 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB. Insolvenzgründe sind wie bei einer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung der Gesellschaft (§ 19 InsO). Während der Geschäftsführer be...mehr