Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhaber- oder Orderhypothek

Rz. 4 Es muss sich also um eine Hypothek für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber oder aus einem durch Indossament übertragbaren Papier handeln. Solche Papiere sind der Wechsel, der Scheck (Art. 14 ScheckG), Namensaktie (§ 68 AktienG) sowie die in § 363 HGB aufgeführten Papiere, sämtlich jedoch nur, wenn sie auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme laute...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesellschafter

Rz. 488 Eine OHG muss mindestens zwei Mitglieder haben, die entweder natürliche oder juristische Personen sein können. Daneben können auch solche Personengesamtheiten Gesellschafter sein, die im Rechtsverkehr als selbstständige Einheiten auftreten und eine selbstständige Haftung übernehmen können (wie z.B. eine [Außen-]GbR, OHG, KG, EWIV usw.).[784] Das gilt auch für ausländ...mehr

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Vorbemerkungen / III. Außerordentliche Beschwerde; Anhörungsrüge

Rz. 12 Eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit scheidet spätestens seit der Entscheidung des BVerfG vom 30.4.2003[13] auch dann aus, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[14] Denn ein außerordentliches Rechts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ertragswertklauseln

Rz. 866 Wird als Maßstab für die Abrechnung der Ertragswert gewählt, genügt es nicht, in einer Abfindungsklausel nur die Bewertung zum Ertragswert anzuordnen. Auch zur Bestimmung des Ertragswerts können unterschiedliche Methoden herangezogen werden. Es ist daher empfehlenswert, zusätzliche Aussagen über die anzuwendende Ertragswertmethode zu treffen, insb. zur Methode der Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Formstatut

Rz. 352 Für Verfügungsgeschäfte schreibt Art. 11 Abs. 4 EGBGB die Einhaltung der Formerfordernisse des Geschäftsstatuts vor, so dass auch insoweit die Lex rei sitae maßgebend ist. Anders als beim schuldrechtlichen Geschäft scheidet hier die Form des Ortes, an dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wird, aus. Das Eigentum an deutschem Grundbesitz kann deshalb nur in der durch § 9...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Spalte 1

Rz. 2 Sie dient zur Angabe der laufenden Nummer des Grundstücks. Jedes Grundstück im Rechtssinne erhält eine laufende Nummer im Grundbuch, gleichgültig aus wie vielen vermessungstechnisch selbstständigen Teilen (Flurstücken; Katasterparzellen) es besteht. Ein aus mehreren Flurstücken (Parzellen) bestehendes Grundstück ist daher unter einer laufenden Nummer aufzuführen.[1] Be...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 2. Verschmelzungsfähige Rechtsträger

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Allgemeines

Rz. 1 § 85 GBO trifft nähere Bestimmungen über die Einleitung, die Durchführung des Verfahrens sowie die Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Grundbuchamts über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Löschungsverfahrens. Eine generelle Verpflichtung des Grundbuchamts zur Durchsicht der Grundbücher auf gegenstandslose Eintragungen von Amts wegen besteht grundsätzlich nich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Gutgläubig lastenfreier Erwerb

Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 S. 2 GBBerG war der öffentliche Glaube des Grundbuchs hinsichtlich der Nichteintragung der kraft Gesetzes entstandenen Dienstbarkeiten suspendiert.[11] Er galt lediglich hinsichtlich des Ranges der einzutragenden Dienstbarkeit. Seit 1.1.2011 ist auch hinsichtlich der Eintragung der Dienstbarkeiten der öffentliche Glaube des Grundbuchs wiederhergestellt. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Rechtsmittel

Rz. 18 Gegen die einstweilige Anordnung oder deren Ablehnung ist in entsprechender Anwendung des § 70 Abs. 4 FamFG weder die Rechtsbeschwerde noch sonst ein Rechtsmittel gegeben;[27] auch nicht die Erstbeschwerde zum BGH bei einer selbstständigen neuen Regelung.[28] Eine Anfechtung im Wege einer außerordentlichen Beschwerde scheidet aus, da dieser Rechtsbehelf dem verfassung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Abgrenzungsfragen bei sog. Mantelgesellschaften

Rz. 111 Der BGH versucht den Begriff der Mantelgesellschaft zu definieren und erfasst damit sicherlich eine überwiegende Zahl der betroffenen Gesellschaften eindeutig, und zwar solche, die ehemals unternehmerisch aktiv waren und ihre Geschäftstätigkeit völlig eingestellt haben. Diese Gesellschaften liegen nicht selten in der Hand von Konzernen oder in der Hand von Insolvenzv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Allgemein

Rz. 73 Für Beschwerden gegen Eintragungen gilt die allgemeine Regel (vgl. Rdn 26 ff.). Wird gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 GBO mit der Beschwerde die Anweisung an das Grundbuchamt erstrebt, einen Amtswiderspruch einzutragen, dann ist nur derjenige beschwerdeberechtigt, der einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB geltend machen kann.[274] Das ist derjenige, zu d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Analoge Anwendung der Vorschrift

Rz. 171 Der Erbfolge nach einer Person wird der Fall gleich behandelt, dass ein Verein oder eine Stiftung aufgelöst wird[332] oder die Rechtsfähigkeit verliert und das Vermögen aufgrund gesetzlicher Vorschrift (§ 45 Abs. 3 BGB) oder der Stiftungsverfassung (§ 87c BGB) anfällt oder nach dem Landesrecht an näher bestimmte Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlic...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Eintragung ins Grundbuch

Rz. 10 Hat das Grundbuchamt entweder selbst den Eigentümer ermittelt oder nach Satz 2 ermitteln lassen, so wird dieser von Amts wegen in das Grundbuch eingetragen. Dabei ist in Spalte 4 der ersten Abteilung des Grundbuchblatts als Grundlage der Eintragung die Berichtigung von Amts wegen aufgrund des § 82a GBO anzugeben. Das Grundbuchamt darf im Fall des § 82a GBO den neuen E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einberufung und Ladung

Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, einen Antrag auf Ei...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Personenhandelsgesellschaften

Rz. 38 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und stille Gesellschaft unterscheiden sich durch eine Vielzahl objektiver Kriterien, die eine klare Abgrenzung ermöglichen. Hauptmerkmale sind auch hier wieder aufseiten der stillen Gesellschaft das Fehlen von Gesellschaftsvermögen, die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr, das Betreiben der Geschäfte im eigenen Namen des Geschäftsin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Notwendigkeit einer vertraglichen Regelung

Rz. 1106 Das gesetzliche Regelungsmodell gilt allgemein als unzweckmäßig. Die Gründe dafür sind u.a.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Löschung des Rechts im Grundbuch

Rz. 7 Das Grundpfandrecht oder die Reallast erlöschen mit der Hinterlegung des Geldbetrages. Bei Grundpfandrechten erfolgt mithin kein Übergang auf den Eigentümer nach §§ 117 BGB. Damit wird wesentlich die Löschung erleichtert, weil keine Zustimmung nach § 27 GBO erforderlich wird (§ 27 S. 2 GBO). Die Löschung erfolgt im Wege der Grundbuchberichtigung mit dem Hinterlegungssc...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / bb) Share Deal

Rz. 119 Mit dem Erwerb des Rechtsträgers beim Share Deal gehen dessen Verbindlichkeiten und Haftungen auf den Erwerber über. Darüber hinaus gibt es jedoch auch gesellschaftsrechtliche Haftungstatbestände, für die der Erwerber selbst einzustehen hat.[117] Hierzu gehören bei der GmbH bspw. die Haftung für etwa noch ausstehende Stammeinlagen (§ 16 Abs. 2 GmbHG). Weitere Haftung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter

Rz. 81 Testamentsvollstrecker, Insolvenz- und Nachlassverwalter sind im eigenen Namen kraft ihres Amtes beschwerdeberechtigt.[306] Dagegen hat der Rechteinhaber nur ein Beschwerderecht, soweit er eine Überschreitung der Verfügungsbefugnis des Amtsinhabers geltend macht;[307] ansonsten besteht in diesen Fällen kein eigenes Beschwerderecht; z.B. des Erben,[308] des Insolvenz- ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Abfindung i.H.v. steuerlichen Werten (vormals: Stuttgarter Verfahren)

Rz. 872 Häufig finden sich noch immer in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften Abfindungsklauseln, die auf steuerliche Werte abstellen. Als steuerorientierter Maßstab für die Abfindung wurde vor 2009 der Wert nach dem Stuttgarter Verfahren [1184] verwendet. Das Stuttgarter Verfahren wurde von der Finanzverwaltung bis zum Inkrafttreten des neuen Erbschaftsteuer- un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Ausländischer Erbschein

Rz. 163 Ein ausländischer Erbschein als urkundlicher Nachweis genügt (derzeit) zum Nachweis der Erbfolge jedoch nicht. § 35 GBO ist allein auf deutsche Erbscheine anzuwenden.[315] Dies zwingt die Beteiligten bisher zur nochmaligen Durchführung eines Nachlassverfahrens nach deutschem Recht.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragung bei unbekannten Berechtigten

Rz. 3 Ein Grundstück, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurecht oder Gebäudeeigentum muss einen namentlich bezeichneten Eigentümer haben.[2] Ebenso muss ein Grundstücksrecht einen namentlich bezeichneten Berechtigten haben. Ist der Berechtigte namentlich nicht bekannt, z.B. bei nicht geklärter Erbfolge, ist die Eintragung des Namens durch andere Bezeichnungen zu ersetzen. So ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / II. Beweismittel im Registerverfahren

Rz. 117 Im Zuge des Eintragungsverfahrens ist das Gericht verpflichtet, den zugrunde liegenden Sachverhalt gem. § 26 FamFG von Amts wegen zu ermitteln. Allerdings ist das Gericht dabei – im Gegensatz etwa zum Verfahren in Grundbuchsachen (vgl. § 29 GBO) – nicht auf die Verwertung bestimmter Beweismittel beschränkt, sondern bei deren Auswahl und Verwertung grds. frei.[176] Zu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Geschäftsrecht, Art. 11 Abs. 1 Alt. 1 EGBGB

Rz. 185 Mit dem Recht, das auf das seinen Gegenstand bildende Rechtsverhältnis anzuwenden ist, meint Art. 11 Abs. 1 Alt. 1 EGBGB das Vollmachtsstatut. Die Rechtsordnung, die das der Vollmacht zugrunde liegende Rechtsverhältnis beherrscht, ist hier ebenso bedeutungslos wie diejenige, die auf das vom Vertreter getätigte Rechtsgeschäft anzuwenden ist.[623] Dies ist das konseque...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Betriebsaufspaltung als Kind der steuerlichen Gestaltungsberatung

Rz. 287 Die Betriebsaufspaltung ist vorwiegend ein steuerlich motiviertes Rechtsinstitut. Seitdem in den 30er-Jahren die ersten Gestaltungen auftauchten, ist es das Ziel der Betriebsaufspaltungen gewesen, die Gesamtsteuerlast hinsichtlich der laufenden Besteuerung zu senken. Dies geschieht, indem Einkünfte aus einem operativ tätigen Rechtsträger in die Sphäre des Besitzunter...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Erbbaugrundstück

Rz. 164 Zwischen Belastungsgegenstand und Ausübungsbereich ist zu unterscheiden (vgl. Rdn 166 ff.). Belastungsgegenstand ist das ganze Grundstück oder eine nach § 7 Abs. 1 GBO abzuschreibende reale Fläche,[671] nicht ideeller Miteigentumsanteil.[672] Rz. 165 Der Ausübungsbereich des Erbbaurechts kann aber auf den für das Bauwerk erforderlichen Teil beschränkt sein, es gilt au...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Belastungsgegenstand (dienendes Grundstück)

Rz. 100 Belastungsgegenstand können Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sein.[270] Grundstücksgleiche Rechte sind außer dem Erbbaurecht (vgl. § 11 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG), die in den Art. 63, 68, 196 EGBGB erwähnten, der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Erbpacht-, Abbau- und sonstigen Rechte. Keine grundstücksgleichen Rechte sondern echtes Grundstückseigentum sind Wohnun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Bestand der Gesellschaft

Rz. 26 Ein isolierter Nachweis des Bestands einer Gesellschaft ist nur selten erforderlich. Aus einer erstellten Vertretungsbescheinigung ergibt sich der Bestand inzident. Wegen des Bewilligungsgrundsatzes werden (außerhalb von Auflassungen) das Vorhandensein des Berechtigten und dessen richtige Bezeichnung auch nicht geprüft.[29] Rz. 27 Wichtiger ist der Nachweis des Nichtbe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Deutliche Formulierung

Rz. 52 Der Notar muss deutlich zum Ausdruck bringen, dass er von der vermuteten Vollmacht Gebrauch macht.[78] Eine Vorlage "zum Vollzug", "zur weiteren Veranlassung" oder "mit der Bitte, den gestellten Anträgen stattzugeben" sind in ihren Formulierungen so zweifelhaft, dass eine Antragstellung des Notars sich nicht ersehen lässt; sie bezeugen daher lediglich eine bloße Boten...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 1. Gegenstand des Vertrags

Rz. 61 Dieser Verbraucherbauvertrag findet Anwendung für Verträge, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird, § 650i BGB. Der Abschluss dieses Vertrags bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform nach § 126b BGB, § 650i Abs. 2 BGB. Der Begriff des Verbrauchers i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 128 Eine OHG nach polnischem Recht kann im eigenen Namen Rechte erwerben, darunter das Eigentum an Grundstücken und beweglichen Sachenrechten, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden.[448] Sie wird grundsätzlich von jedem Gesellschafter allein vertreten, wobei der Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Vertretung ebenso wie eine gemeinschaftliche Vert...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Umdeutung

Rz. 11 Die h.M. befürwortet außerdem die Zulässigkeit der Umdeutung von Eintragungen entsprechend § 140 BGB,[21] jedoch nur in engen Grenzen: Eine Umdeutung soll allein dann zulässig sein, wenn sich ein eindeutiges Umdeutungsergebnis aufdrängt, d.h. Ziel der Eintragung mit Sicherheit ein anderes eintragungsfähiges Recht ist, wobei es über den Inhalt der gewollten Eintragung ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / h) Beschlussfähigkeit

Rz. 1184 Außerhalb der Nachgründung im ersten Jahr nach der Eintragung der Gesellschaft gem. § 52 Abs. 5 Satz 2 AktG gibt es keine Bestimmungen über die Beschlussfähigkeit. Die Hauptversammlung ist daher immer beschlussfähig, soweit nur ein Aktionär anwesend/vertreten ist. Die Satzung kann jedoch als "weiteres Erfordernis" nach § 133 Abs. 1 AktG die Beschlussfähigkeit regeln...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Rechtsmittel

Rz. 62 Lehnt das GBA die Amtslöschung ab (vgl. Rdn 58), so ist diese Entscheidung mit der unbeschränkten Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO anfechtbar. Gleiches gilt für die etwa in Form eines beschwerdefähigen Vorbescheids erfolgte Löschungsankündigung (siehe Rdn 57).[218] Rz. 63 Eine vom GBA tatsächlich vorgenommene Löschung ist als Eintragung dagegen nur mit der beschränkten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Recht zur Benutzung in einzelnen Beziehungen

Rz. 116 Benutzen ist ein fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufig und regelmäßig wiederkehrendes, für den Berechtigten mit einem Vorteil verbundenes Gebrauchmachen von dem belasteten Grundstück.[358] Das Benutzungsrecht kann von Handlungen des Berechtigten bedingt abhängig gemacht werden. Daher kann ein Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit auch den Inhalt haben...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Dreikontenmodell

Rz. 1109 Beim Dreikontenmodell[1485] wird das Kapitalkonto II in zwei Konten untergliedert, sodass insgesamt drei Gesellschafterkonten geführt werden: Auf dem Kapitalkonto I wird die Einlage des Gesellschafters gebucht. Auf dem Kapital...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Unterschrift; Signatur; Beschlusserlass

Rz. 48 Als räumlicher Abschluss der Beschwerdeentscheidung muss diese von den erkennenden Richtern unterzeichnet (§ 38 Abs. 3 S. 2 FamFG) bzw. bei einer elektronischen Aktenführung durch die erkennenden Richter mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden (zu den Einzelheiten § 73 GBO Rdn 36 ff.). Der Wechsel eines Richters nach abschließender Beratung zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Geltungsbereich

Rz. 2 § 31 GBO gilt nur für die Zurücknahme von Anträgen oder den Widerruf von Vollmachten, mit welchen eine Eintragung begehrt wurde, gleichgültig, ob es sich dabei um reine (vgl. § 30 GBO Rdn 4 ff.) oder gemischte (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.) Anträge handelt, auch für einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek[1] oder einer Zwangshypothek.[2] Für die Zurücknahme s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / cc) Folgen mangelnder Geschäftsfähigkeit

Rz. 14 Sehr kontrovers diskutiert wird, wie die Folgen einer fehlenden Geschäftsfähigkeit, die sich für das vorgenommene Rechtsgeschäft ergeben, einzuordnen sind.[34] Es geht hierbei darum, ob das Rechtsgeschäft als nichtig, unwirksam, schwebend unwirksam oder nur anfechtbar anzusehen ist und wie seine Wirksamkeit eventuell noch herbeigeführt werden kann, also ob und wodurch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Fälligkeit und Verzinsung

Rz. 877 Der Anspruch ist mit dem Ausscheiden fällig.[1195] Diese objektive Härte wird i.d.R. in Gesellschaftsverträgen durch Ratenzahlungsvereinbarungen gemildert. Als Ratenzahlungszeitraum kommen in aller Regel max. zehn Jahre in Betracht.[1196] Die Zulässigkeit der Länge des Ratenzahlungszeitraums hängt wesentlich auch von der vereinbarten Verzinsung des Abfindungsguthaben...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 79 Die société en nom collectif (S.N.C.) ist in Belgien die der OHG vergleichbare Gesellschaftsform. Sie wird vom Grundsatz der Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters beherrscht, der jedoch abweichende Vereinbarungen zulässt.[307] Beschränkungen der Vertretungsmacht wirken gutgläubigen Dritten gegenüber nur im Falle ordnungsgemäßer Veröffentlichung in den "Annex...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Inhalt

Rz. 12 Die Zustimmungserklärung ist das Einverständnis des Eigentümers mit der Löschung eines (oder mehrerer) Grundpfandrechts. Ein bestimmter Wortlaut (insbesondere der Gesetzeswortlaut "Zustimmung") ist nicht erforderlich. Die Eigentümerzustimmung unterliegt wie die Eintragungsbewilligung dem Bestimmtheitsgebot. Sie muss eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen, das...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eröffnungsniederschrift

Rz. 103 Vorgelegt werden muss das Eröffnungsprotokoll (§§ 2260 ff., 2273, 2300 BGB). Wird dieses vorgelegt, so kann der Nachweis der Annahme oder der Nichtausschlagung der Erbschaft nicht verlangt werden, auch wenn die Testamentseröffnung ohne Ladung und Anwesenheit der Beteiligten erfolgte.[185] Rz. 104 Vorgelegt werden muss diese Niederschrift auch bei einem ausländischen T...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Erforderlichkeit der Zustimmung der anderen Gesellschafter

Rz. 1192 Im Hinblick auf das Abspaltungsverbot (s. § 711a BGB) und den Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Mitgliedschaft ist umstritten, ob und inwieweit die Ausübung der Gesellschafterrechte durch einen Bevollmächtigten der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedarf. Bei Kapitalgesellschaften ist eine solche Zustimmung nach überwiegender Auffassung nicht erforderlich....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Unzulässigkeit eines Widerspruchs

Rz. 60 Aus dem Wesen des Widerspruchs ergibt sich, dass seine Eintragung unzulässig ist, wenn er sich gegen eine keinem gutgläubigen Erwerb zugängliche Eintragung richten würde. Beispiele: Widerspruch gegen eine Vormerkung, die nicht gutgläubig erworben werden kann, z.B. Vormerkung für einen nichtigen Anspruch (siehe hierzu Rdn 20);[168] Widerspruch gegen Widerspruch;[169] Wi...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Ausgangspunkt: Art. 11 Abs. 1 EGBGB

Rz. 89 Den rechtlichen Ausgangspunkt für die Frage nach der Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen bildet Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ein Rechtsgeschäft formgültig, wenn es die Formerfordernisse des auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Rechts ("Geschäftsform" bzw. "Wirkungsstatut")[113] oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird ("Ortsform"). Grds. bes...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Widerspruch

Rz. 1302 Nach § 245 Nr. 1 AktG ist jeder von einem Aktionär zu Protokoll erklärte Widerspruch zu beurkunden. Widerspruch ist jede Erklärung, aus der hervorgeht, dass der Aktionär mit dem Beschluss nicht einverstanden ist und sich "damit nicht abfinden will".[3715] Der Widerspruch muss "in" der Hauptversammlung, also nach Eröffnung und noch vor Beendigung der Versammlung erkl...mehr