Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.1.1 Anspruchsinhaber

Rz. 4 Anspruchsinhaber der Hilfe sind die Personensorgeberechtigten. Personensorgeberechtigte ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. Die Pflicht und das Recht der elterlichen Sorge (§ 1626 BGB) umfasst gemäß § 1626 Abs. 1 Satz 2, 1. Variante BGB die Personenso...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.4 Kostentragungspflicht

Rz. 22 Eine Heranziehung des Kindes, des Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten ist bei dieser Hilfe grundsätzlich möglich, da die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung vom Katalog des § 91 Abs. 1 Nr. 5c erfasst wird. Voraussetzung ist jedoch, dass zum einen die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt und zum anderen, dass die übrigen Voraussetzungen der Inans...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2 Förderverpflichtung und Abstimmungsgebot nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Förderverpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Zusammenarbeit zwischen den Erziehungspersonen und den Eltern. Abs. 2 Satz 2 verpflichtete den Jugendhilfeträger bei diesem Förderungsgebot der Zusammenarbeit den Anspruch der Eltern auf Beratung und Unterstützung mit dem Anspruch der Pflegeperson auf Beratung und Unterstützung nach § 37a abzusti...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.3 Rechtsfolge – Anspruch auf Beratung nach Abs. 1

Rz. 20 Mit der Überführung des Anspruchs auf Nachbetreuungshilfe durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) von § 41 Abs. 3 (a. F.) in § 41a Abs. 1 mit Wirkung zum 10.6.2021 wurde die Rechtsnatur der Regelung signifikant geändert. Der Gesetzgeber hat insoweit die ursprüngliche Soll-Regelung aufgegeben und aus der Nachbetreuungshilfe eine...mehr

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Jung, SGB VIII § 38 Zulässi... / 2.2.2.5 Kindeswohlbeinflussende Ereignisse nach Buchst. e

Rz. 39 Durch Nr. 2 Buchst. e schließlich soll sichergestellt werden, dass der Leistungserbringer dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu beeinträchtigen, unverzüglich – und damit nach dem Rechtsgedanken des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern – mitteilt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe so...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit langem hat die soziale Gruppenarbeit besondere Bedeutung im Rahmen des Jugendstrafrechts erlangt. Formen sozialer Gruppenarbeit sind insbesondere als Auflagen und Weisungen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe, also für straffällig gewordene Jugendliche, bekannt. Jugendrichter können die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.1 Voraussetzung – Beendigung der Hilfe

Rz. 46 Einzige Voraussetzung für die Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3 ist die beabsichtigte Beendigung bzw. die beabsichtigte Entscheidung über die Nichtfortsetzung einer erzieherischen Hilfe nach §§ 27 ff. Das beurteilt sich nach der Maßgabe des Hilfeplans. Rz. 47 Begrifflich meint Nichtfortsetzung, dass eine erzieherische Hilfe nach §§ 27 ff. allein aufgrund d...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1.2.2 Anspruch – neue Rechtslage ab 10.6.2021

Rz. 27 Die Regelung ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 zugunsten der jungen Volljährigen "verschärft" worden. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 vor, wird nunmehr die Rechtsfolge zwingend ("muss") daran anknüpft (so ausdrücklich auch die Gesetzesmaterialien insgesamt: BR-Drs...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.1 Sollvorschrift

Rz. 57 Die Vorschrift ist als Sollvorschrift ausgestaltet. Sofern die Voraussetzungen der Norm vorliegen ist daher nur in atypischen Ausnahmesituationen davon abzusehen, das Jugendamt in seiner Vermittlerrolle einzuschalten. Diese Entscheidung hat sich allein am Kindeswohl zu orientieren. Keine (isolierte) Rolle in diesem Zusammenhang spielen die Interessen der Sorgeberechti...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3 Beendigung und Zuständigkeitswechsel – Prüfpflicht des Jugendhilfeträgers nach Abs. 3

Rz. 43 Sofern die Hilfe nicht fortgesetzt oder beendet werden soll, trifft den Jugendhilfeträger die Prüfpflicht, ob ein Zuständigkeitsübergang auf einen anderen Sozialleistungsträger in Betracht kommt. Rz. 44 Damit delegiert das Gesetz zumindest teilweise die Verantwortung auch für eine rechtzeitige Antragstellung – insbesondere im Hinblick auf die durch das Bedarfsdeckungsp...mehr

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Jung, SGB VIII § 32 Erziehu... / 2.3 Kostenbeteiligung

Rz. 27 Eine Heranziehung des Kindes, Jugendlichen oder seiner Eltern zu den Kosten kommt bei dieser Hilfe grundsätzlich in Betracht (§ 91 Abs. 2 Nr. 2) sofern die weiteren Voraussetzungen der §§ 91 ff. vorliegen. Für Erziehung in einer Tagesgruppe gelten §§ 78a ff., auf die Regelungen der Entgeltfinanzierung verweist § 78a Abs. 1 Nr. 4a. Das bedeutet, die Übernahme des Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.1 Leistungsberechtigte

Rz. 3 Inhaber des Anspruches auf Hilfe nach dieser Vorschrift ist nicht der Jugendliche selbst, sondern der Personensorgeberechtigte (so zutreffend auch Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 35 Rz. 15). Personensorgeberechtigt ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Ge...mehr

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Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.1.4 Leistungsvoraussetzungen nach Nr. 2

Rz. 30 Nach Nr. 2 müssen die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung vorliegen. Dies stellt eine Selbstverständlichkeit des Leistungsrechts dar. So müssen bei Hilfen zur Erziehung die in § 27 Abs. 1 niedergelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Hilfe zur Erziehung kann nur beansprucht werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugend...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.4 Kostentragungspflicht

Rz. 18 Umstritten war, ob eine jugendstrafrechtlich angeordnete Weisung einer sozialen Gruppenarbeit zu einer Kostentragungspflicht des Jugendhilfeträgers führt (vgl. insoweit auch Komm. zu § 30 im Abschnitt Kostentragungspflicht). Nach der Neuregelung durch das KICK, insbesondere der Einführung des § 36a, wird in der Literatur nun ganz allgemein vertreten, dass eine automat...mehr

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Jung, SGB VIII § 37c Ergänz... / 2.4 Dokumentationspflichten im Hilfeplan nach Abs. 4

Rz. 50 Die Regelungen in Abs. 4 zu den Dokumentationspflichten waren ursprünglich in § 37 Abs. 2a enthalten und sind durch die pauschale Neuregelung durch Art. 1 Nr. 30 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in § 37c Abs. 4 überführt (BR-Drs. 5/21 S. 89 = BT-Drs. 19/26107 S. 92). Dabei hat der Gesetzgeber ledigl...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.1.1 Grundregel nach Satz 1

Rz. 5 § 41 Abs. 1 Satz 1 regelt sowohl die Anspruchsvoraussetzungen (vgl. unter Abschnitt Voraussetzungen im Einzelnen nach Abs. 1 Satz 1, Rz. 9 ff.) als auch den anspruchsberechtigten Personenkreis. Danach erhalten junge Volljährige geeignete und notwendige Hilfe nach diesem Abschnitt, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortlic...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.2.2 Abstimmungsgebot nach Satz 2

Rz. 39 Das Fördergebot der Zusammenarbeit wird determiniert durch das in Satz 2 beschriebene Abstimmungsgebot. Eine gedeihliche Zusammenarbeit kann nur erfolgen, wenn alle Beteiligten transparent und offen zusammenarbeiten. Daher muss nach Satz 2 durch den Jugendhilfeträger ein Transfer zwischen Pflegefamilienberatung nach § 37a und Elternberatung nach § 37 Abs. 1 erfolgen; ...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3 Regelungsinhalt nach Satz 1

Rz. 56 Sofern der Inhaber der Personensorge durch eine Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson soweit einschränkt, dass dies eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr ermöglicht – sowie nach Satz 2 auch bei sonstigen Meinungsverschiedenheiten – sollen die Beteiligten das Jugendamt einschalte...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.4 Grundsatzentscheidungen

Rz. 62 Satz 3 sieht den Fall vor, dass durch die Erklärung nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB die Entscheidungsbefugnisse der Pflege- oder Erziehungsperson derart eingeschränkt wird, dass eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Entwicklung nicht mehr möglich ist, dass die Beteiligten das Jugendamt einschalten sollen. Dies ist eine wertende Entscheidung im Einzelfal...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 16 VG München, Beschluss v. 7.4.2020, M 18 E 20.1277: Zu einem Anspruch auf Übernahme von Krankenhilfe eines in einer JVA untergebrachten Kindes; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 9.1.2020, 12 E 1057/19: Bei der Krankenhilfe kommt es auf den medizinisch notwendigen Bedarf an; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.12.2018, 7 A 10609/18: Zum Anspruch des Jugendhilfeträgers au...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.1.5 Umfang der Leistungserbringung

Rz. 10 Die Vorschrift stellt klar, dass Hilfe nicht nur präventiv und rein informatorisch erfolgen darf, denn es ist auf eine Klärung und Bewältigung hinzuarbeiten. Ausdrücklich sind die zugrunde liegenden Ursachen einzubeziehen. Hieraus ist zu folgern, dass nach Festlegung und Eingrenzung des Problems und damit des Hilfebedarfs ein konkretes Hilfsangebot zu entwickeln und u...mehr

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Jung, SGB VIII § 63 Datensp... / 2.1.2 Begriff der Erforderlichkeit

Rz. 6 Insofern gilt auch für die Datenspeicherung, ebenso wie für die Datenerhebung nach § 62, das Erfordernis der Erforderlichkeit bezogen auf die jeweilige Aufgabe (vgl. Komm. zu § 62). Der Begriff der Erforderlichkeit ist ein Schlüsselbegriff des Datenschutzrechts mit Universalgültigkeit in allen Datenschutzregimen. Der Begriff ist überall dort, wo er Verwendung findet, i...mehr

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Jung, SGB VIII § 37a Beratu... / 2.1 Anspruch auf Beratung und Unterstützung nach Satz 1

Rz. 6 Der Pflegeperson steht nach Satz 1 ein eigener, selbständig einklagbarer Anspruch auf Beratungs- und Unterstützungsleistung durch den Jugendhilfeträger zu (zum Beratungs- und Unterstützungsanspruch vgl. auch DIJuF-Rechtsgutachten v. 22.5.2012, J 4.150 LS, JAmt 2012 S. 251; Wiesner, § 37 SGB VIII, Rz. 34; Münder, § 37 SGB VIII, Rz. 20). Mit dem Anspruch der Pflegeperson...mehr

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Jung, SGB VIII § 64 Datenüb... / 2.2 Aufgaben nach § 69 SGB X nach Abs. 2

Rz. 10 Abs. 2 normiert im Verhältnis zu dem Grundsatz des Abs. 1 insofern eine Einschränkung, als eine Übermittlung für die Erfüllung von Aufgaben nach § 69 SGB X nur dann zulässig ist, soweit dadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leistung nicht in Frage gestellt wird. Dies stellt innerhalb der Jugendhilfeaufgaben eine Prioritätensetzung zugunsten der Effektivität von Leis...mehr

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Jung, SGB VIII § 37 Beratun... / 2.5.3.3 Voraussetzung

Rz. 59 Insoweit einzige Voraussetzung für die Verpflichtung zur Einschaltung des Jugendamtes ist die abweichende Erklärung der Sorgeberechtigten nach § 1688 Abs. 3 Satz 1 BGB von der Auffassung der Pflegeperson. Da an diese Erklärung formell keine großen Ansprüche zu stellen sind, ist die Pflicht zur Einschaltung des Jugendamtes in solchen Fällen regelmäßig schnell ausgelöst...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.1 Nachbetreuungshilfe

Rz. 6 Die Regeln über die Nachbetreuung – die sog. Careleaver-Regelung – sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden. Dabei sind die Regeln modifiziert worden. Zum einen wurde aus der ursprünglichen "Soll"-Vorschrift ein Anspruch konzipiert. A...mehr

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Jung, SGB VIII § 36b Zusamm... / 2.1.1 Durchführungsvereinbarungen bei Zuständigkeitsübergang nach Satz 1

Rz. 7 Steht ein Zuständigkeitsübergang von der Jugendhilfe auf einen anderen Leistungsträger an, dann sind im Rahmen des Hilfeplans Vereinbarungen zur Durchführung eines solchen Zuständigkeitsübergangs zu treffen. Rz. 8 Satz 1 schreibt den Sinn der Regelung selbst fest und betont die Sicherstellung von Kontinuität und Bedarfsgerechtigkeit der Leistungsgewährung. Durch die Zus...mehr

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Jung, SGB VIII § 35 Intensi... / 2.1.6 Methodik

Rz. 16 Die Hilfe findet außerhalb der Familie statt. Der Jugendliche wird für eine ISE-Betreuung i. d. R. aus der Familie herausgenommen und lebt für eine längere Zeit alleine oder in einer Jugend-Wohngemeinschaft. Der Ausgangspunkt der Hilfe lautet für die Fachkraft häufig, mit besonders gefährdeten, Hilfen gegenüber nur wenig offenen Jugendlichen konfrontiert zu sein. Dies...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 41 ist eine von der Hilfe zur Erziehung nach § 27 losgelöste eigenständige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung i. S. d. Hilfe zur eigenverantwortlichen Lebensführung für junge Volljährige. In der Literatur hat sich der teilweise der griffige Begriff der Fortsetzungshilfe etabliert (Winkler, in: BeckOK, SGB VIII, Stand: 1.12.2022, § 41 Rz. 23). Hat die Jugen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziales Jahr

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In einem sozialen Jahr engagieren sich Menschen gegen idR geringes Entgelt für andere und das Gemeinwohl. Es wird oft als Synonym für das für junge Menschen bis zum 26. Lebensjahr konzipierte und im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelte freiwillige soziale Jahr verwandt (> Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Darüber hinaus gibt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolZG

Stand: EL 133 – ET: 03/2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Festsetzung u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG) ist eine besondere Form der stationären Heimerziehung nach §§ 27ff und § 34 SGB III, in der Pädagogen mit Kindern und Jugendlichen zusammenleben, die wegen gravierender Verhaltsauffälligkeiten einer professionellen Fremdbetreuung bedürfen. Besteht eine SPLG aus der eigenen Familie des Pädagogen sowie...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sowjetunion

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bestand bis Ende 1991 aus den jetzt unabhängigen Staaten > Armenien, > Aserbaidschan, > Estland, > Georgien, > Kasachstan, > Kirgisistan, > Lettland, > Litauen, > Moldau, > Russland, > Tadschikistan, > Turkmenistan, > Ukraine, > Usbekistan und > Weißrussland. Russland betrachtet sich als ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.1 Pflichten und Befugnisse gegenüber dem Kind/dem Jugendlichen

Rz. 29 Abs. 2 Satz 1 bis 4 lehnt sich an die Regelungen der bisherigen Fassung des Abs. 1 Satz 2 bis 5 an, ändert aber deren Reihenfolge. Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation in Gesprächen mit dem Kind oder Jugendlichen wird bewusst an den Anfang gestellt. Sie soll unverzüglich erfolgen. Sie kann der Deeskalation oder sogar zur Klärung der akuten Krisensituat...mehr

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Selbstunterhalt des behinderten Kindes aus einer durch Vermögensumschichtung begründeten privaten Rente

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs seines gesamten existenziellen Lebensbedarfs einerseits und der finanziellen Mittel – seiner Einkünfte und Bezüge – andererseits zu prüfen; das Vermögen des Kindes bleibt dabei unberücksichtigt (ständige Rechtsprechung). 2. Bezieht ein behindertes volljähriges Kind ei...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.1 Selbstmelder

Rz. 5 Gemäß Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist ein Kind oder Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn derjenige darum bittet. In etwa einem Drittel der Fälle bittet das Kind oder der Jugendliche selbst um Obhut. Die Bitte und das deutlich werdende subjektive Schutzbedürfnis reichen aus (VG Meiningen, Urteil v. 27.4.2006, 8 K 807/05.Me). Insbesondere ist eine bereits eingetretene Gefährdun...mehr

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Jung, SGB VIII § 7 Begriffs... / 2.1 Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, junge Menschen

Rz. 3 § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 übernimmt die zuvor schon in § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und in § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften enthaltenen Definitionen. Sie sind konkret verschiedenen Altersgruppen zugeordnet und selbsterklärend. Die Altersgrenze von 27 Jahren wird neu eingeführt. Die jeweilige ...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.5 Unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 46 Bei ausländischen Kindern oder Jugendlichen (zur Altersbestimmung vgl. § 42f und unter Anwendung von § 33a SGB I OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 4.3.2013, OVG 6 S 3.13, OVG 6 M 5.13), die unbegleitet nach Deutschland kommen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), ist gemäß Abs. 3 Satz 4 unverzüglich die Bestellung eines Vormundes oder Pflegers zu veranlassen. Dieser ist sodann be...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wird durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 völlig neu gefasst. Dabei werden die bisher in den §§ 42 und 43 geregelten vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen neu geordnet un...mehr

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Jung, SGB VIII § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (VerbaKJUVBG) v. 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) mit Wirkung zum 1.11.2015 in das SGB VIII eingefügt. Durch Art. 9 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2429) wurde mit Wirkung zum 22.7.20...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.3 Ausländische Kinder und Jugendliche

Rz. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 stellt klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland einreisen und deren Personensorgeberechtigte und Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, in Obhut zu nehmen sind. Dies entspricht der bisherigen Praxis und beruht auf der zutreffenden Annahme, dass für diesen Personenkreis eine latente kindeswohlge...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.2.2 Dringende Gefahr für das Kindeswohl

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist ein Kind bzw. Jugendlicher in Obhut zu nehmen, wenn eine dringende Gefahr für das Kindeswohl die Inobhutnahme erfordert. Die Polizeigesetze der Länder enthalten Regelungen, wonach die Polizei Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben, in Gewahrsam nehmen kann, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.4 Zuständigkeit

Rz. 24 Sachlich zuständig für die Inobhutnahme ist gemäß Abs. 1 Satz 1 das Jugendamt. Die örtliche Zuständigkeit ist in §§ 85 Abs. 1, 87 geregelt. Für die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Kinder oder Jugendlicher ist gemäß § 88a Abs. 2 die aufgrund der Zuweisungsentscheidung gemäß § 42b Abs. 3 Satz 1 nach Landesrecht zuständige Stelle verantwortlich. Die freien Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.2 Pflichten und Befugnisse gegenüber den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten

Rz. 35 Dem Jugendamt wird freilich nicht das Personensorgerecht zugewiesen. Dieses verbleibt uneingeschränkt bei dem Personensorgeberechtigten, solange das Familiengericht keine sorgerechtliche Entscheidung getroffen hat. Daher hat das Jugendamt den mutmaßlichen Willen der Personensorgeberechtigten oder der Erziehungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. Auch an dieser...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.5 Beendigung der Inobhutnahme

Rz. 48 Die Vorläufigkeit der Inobhutnahme zeigt sich darin, dass sie zumeist nur einen oder zwei Tage andauert. Sie endet vielfach mit der Übergabe des Kindes oder des Jugendlichen an den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten (Abs. 4 Nr. 1). Lediglich dann, wenn sich die familiengerichtliche Entscheidung in Fällen der vom Jugendamt angenommenen akuten Gefährdung des Kin...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.4.6 Gemeinsame Hilfeplanung mit den Personensorgeberechtigten

Rz. 47 Widersprechen die Personensorgeberechtigten der Inobhutnahme nicht, so ist nach § 42 Abs. 3 Satz 5 vom Jugendamt unverzüglich ein Hilfeplanverfahren mit dem Ziel der Gewährung einer Anschlusshilfe einzuleiten (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.5.2011, 12 A 2844/10). Gemäß § 36 Abs. 2 soll als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung bzw. der Eing...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wird durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) mit Wirkung zum 1.10.2005 völlig neu gefasst. Dabei werden die bisher in den §§ 42 und 43 geregelten vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen neu geordnet und in einer Norm kon...mehr

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Jung, SGB VIII § 42 Inobhut... / 2.3.2 Rechtliche Qualifizierung der Inobhutnahme

Rz. 22 Die Inobhutnahme stellt aufgrund ihres Regelungsgehaltes nicht bloß einen Realakt, sondern einen Verwaltungsakt dar (BVerwG, Urteil v. 11.7.2013, 5 C 24/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.1.2013, 12 E 1259/12). Sie erfüllt alle Merkmale des Verwaltungsaktbegriffes nach § 31 SGB X. Sie entfaltet Rechtswirkung nicht nur gegenüber dem direkt betroffenen Kind od...mehr