Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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ZErb 11/2021, Tod des Vorer... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser hatte die ehemalige Beteiligte zu 1., eine langjährige Angestellte, testamentarisch hinsichtlich bestimmten Grundbesitzes zur Vorerbin eingesetzt, bei ihrem Tod seine – 2013 verstorbene – Tochter beziehungsweise deren Kinder – die Beteiligten zu 2. und 3. – zu Nacherben. Unter dem 12.11.1979 wurde der ehemaligen Beteiligten zu 1. ein Erbschein erteilt, der si...mehr

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FF 11/2021, Keine Anfechtba... / Leitsatz

1. Die Regelung des § 57 S. 2 FamFG ist abschließend und aufgrund des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Rechtsmittelklarheit nicht analogiefähig. Eine in einem Umgangsverfahren ergangene einstweilige Anordnung ist daher auch bei Regelung oder Aufhebung eines Wechselmodells nicht anfechtbar (Anschluss an OLG Hamm, Beschl. v. 4.12.2012 – 8 UF 238/13, FamRZ 2014, 1389; ent...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 3. Betroffene Personen

Das sind nur Berufsbetreuer (definiert in § 19 Abs. 2 BtOG), die im Zeitpunkt des Erbfalls als Berufsbetreuer für den Erblasser bestellt waren, wobei die Berufsmäßigkeit im Bestellungsbeschluss verlautbart sein muss (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Auch auf Vereinsbetreuer und Behördenbetreuer ist die Regelung anwendbar. Wechselte der ehrenamtliche Betreuer (2022 als Erbe eingese...mehr

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FoVo 11/2021, Reform: Nachzahlungen auf dem P-Konto nach der Neuregelung des Kontopfändungsschutzes

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung bei einer Nachzahlung auf dem P-Konto normiert und damit eine Vielzahl von Streitfragen – meist zu Lasten des Gläubigers – geregelt. Hinweis Durch die systematische Stellung von § 904 ZPO im Abschnitt 4 "Wirkungen des Pfändungsschutzkontos"...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / a) Zweck

Der Gesetzgeber wollte "zur Vermeidung von Missbrauch des übertragenen Amtes oder auch nur dessen Anschein eine gesetzliche Vorschrift zur sogenannten Compliance" schaffen.[10] Das entspricht dem Zeitgeist. Diese erbrechtliche Regelung wurde ins BtOG gestellt, obwohl sie mit Betreuungsorganisation nichts zu tun hat; richtiger Standort wäre zB § 1851 nF BGB oder § 1943 BGB ge...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Allgemeines

Bei der Gestaltung von Behindertentestamenten hat die Praxis mehrere Modelle entwickelt. Das sog. Vor- und Nacherbenmodell gilt dabei als die klassische Lösung zur Ausgestaltung einer letztwilligen Verfügung bei der Vermögensnachfolgeplanung zum Schutz der Interessen von Menschen mit Behinderung.[11] Wesentliche Elemente der Konstruktion sind die Einsetzung des behinderten E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 33 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiss ist, ob und wann sie eintreten werden.[2] Rz. 34 Beispiel: Einem Verein ist das Recht eingeräumt, während der Dauer seines Bestehens ein bestimmtes Grundstück unentgeltlich und uneingeschränkt für seine Zwecke zu benutzen. [Autor/Stand] Zu den Begrif...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / 4. Teilungsanordnung

Das Behindertentestament in Form des Vor- und Nacherbenmodells birgt häufig Schwierigkeiten bei der Erbauseinandersetzung. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich (selbstgenutztes) Immobilienvermögen und/oder Unternehmensbeteiligungen im Nachlass befinden. Hier können im Wege von letztwillig angeordneten Teilungsanordnungen Abwicklungs- und Verwaltungserleichterungen für ...mehr

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FF 11/2021, Zuständigkeit der Amts-/Familiengerichte für Corona-Schutzmaßnahmen in Schulen

Pressemitteilung des BVerwG Nr. 44/2021 v. 25.6.2021 Für die Entscheidung über eine an ein Amtsgericht gerichtete Anregung, die auf gerichtliche Anordnungen gegen eine Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen Corona-Schutzmaßnahmen zielt, sind die Amtsgerichte/Familiengerichte zuständig. Die Verweisung eines solchen Verfahrens an ein Verwaltungsgericht ist ausnahmsweise wege...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Person des Testamentsvollstreckers

Bei der Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers ist der Erblasser grds. frei. Sie sollte im Interesse einer optimalen Nachlassabwicklung idealerweise nicht dem Nachlassgericht überlassen, sondern positiv in der letztwilligen Verfügung bestimmt werden. Benannt werden kann im Rahmen des § 2197 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person[37], wobei die Komplexität ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten im Trennungsjahr

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs. 3...mehr

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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für zusammenveranlagte Ehegatten im Jahr der Eheschließung

Leitsatz Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung (zeitanteilig) in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24...mehr

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Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum ­Selbstunterhalt

Leitsatz 1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. 2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist ...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 2.2 Altersbezogene Besonderheiten bei der Leistungsgewährung

Rz. 6 Die mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) eingefügte Erfordernis der Berücksichtigung von auch altersbezogenen Besonderheiten, wobei insbesondere auch den Belangen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden soll, ist wie die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Besonderheiten auf die Fälle der...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.5 Elterngeld (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 34 Das im BEEG geregelte Elterngeld steht Müttern und Vätern zu, die ihr Kind betreuen und keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen. Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Elterngeld Plus (Umwandlung eines Bezugsmonats des Elterngelds in 2 Bezugsmonate) kann auch über den 15...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.2 Kindbezogene Leistungen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 26 Kinderzuschüsse, Kinderzulagen und vergleichbare kindbezogene Leistungen, die in Erwerbsersatzeinkommen enthalten sind, bleiben nach Abs. 3 Satz 2 bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt; sie sind daher beim jeweiligen Ersatzeinkommen "herauszurechnen". Von vergleichbaren kindbezogenen Leistungen ist auszugehen, wenn sie für ein oder mehrere bestimmte Kinder in f...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.2 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 32 Zu diesen in § 21 EStG genannten Einkünften zählen insbesondere solche aus Immobilien, aber auch aus beweglichem Betriebsvermögen. Der Einkommensanrechnung sind die um die jeweiligen Werbungskosten (wie Grundsteuer, Schuldzinsen, Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten usw.) geminderten Betriebseinnahmen zugrunde zu legen. Dabei handelt es sich regel...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.3 Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 33 Bis 2008 kam es für anrechnungsrelevante Gewinne i. S. d. Abs. 4 Nr. 3 darauf an, ob sie auf privaten Veräußerungsgeschäften (sog. Spekulationsgeschäfte) i. S. v. § 22 Nr. 2i. V. m. § 23 EStG beruhten. Das bezog sich insbesondere auf den Erwerb und den "kurzfristigen" Weiterverkauf von Immobilien und Wertpapieren. Wobei als kurzfristig bei Immobilien ein Zeitraum von ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1.1 Begriff des Erwerbseinkommens (Abs. 2, 2a)

Rz. 4 Zum Erwerbseinkommen gehören nach Abs. 2 Arbeitsentgelt und -einkommen sowie vergleichbares Einkommen. Rz. 5 Was zum Arbeitsentgelt zählt, ist nach § 14 i. V. m. der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bestimmen: Arbeitsentgelt sind alle laufend...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Präventionsgesetz (PrävG) wurden Regelungen im Leistungsrecht des SGB V getroffen, die die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten stärken, die Wirksamkeit und Qualität von Präventionsmaßnahmen sicherstellen, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiterentwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsfö...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 118 Dreher, Krankenversicherung und Spartentrennung – Zur Europarechtswidrigkeit des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, VersR 1993 S. 288. ders., Kein Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten für Beiträge zu freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung der Ehefrau. Anm. zu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R, jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 4. Heimann, I...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 2, Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) v. 17.7.2015 (BGBl. I S. 1368) mit Wirkung zum 25.7.2015 eingefügt worden. Mit Art. 3 Nr. 2a und Nr. 2b, Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6...mehr

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Jansen, SGB IV § 10 Beschäf... / 2.1 Dienstleistende im freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr (Abs. 1)

Rz. 3 Für Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, gilt als Beschäftigungsort der Sitz des jeweiligen Trägers. Auf den Ort, an dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, kommt es nicht an. Erforderlich ist, dass sowohl der Träger die Voraussetzungen des § 10 Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) als auch die freiwillige Person die Voraussetzungen des § 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 2b Geschlec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 14 Marburger, Auswirkungen des Präventionsgesetzes auf das Leistungswesen der gesetzlichen Krankenversicherung, Die Leistungen 2015 S. 617. Schmidt, Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – Wenig Licht und viel Schatten, NJW 2021 S. 1992. Schneider, Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, SGb 2015 S. 599. Rz. 15 Versicherte haben keinen Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.18 Abgabepreis für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (Abs. 5a)

Rz. 29 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gehen im Allgemeinen zulasten der Versicherten (§ 34 Abs. 1 Satz 1), wenn es sich nicht um vertragsärztliche Verordnungen für Kinder bzw. für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen handelt. Ausnahmsweise können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dann zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vom Vertragsarzt vero...mehr

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Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.3 Gleitende Härtefallregelung (Abs. 3)

Rz. 22 Die Krankenkasse hat bei der Versorgung mit Zahnersatz zusätzlich zu den Festzuschüssen nach Abs. 1 Satz 2 einen weiteren Betrag zu übernehmen (Satz 1). Sofern ein Versicherter keine Ansprüche aus Abs. 2 herleiten kann, erstattet ihm die Krankenkasse den Betrag, um den die Festzuschüsse nach Abs. 1 Satz 2 (einfacher Festzuschuss) das Dreifache der Differenz zwischen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 55 Leistung... / 2.2.2 Unzumutbare Belastung (Satz 2 bis 5)

Rz. 19 Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der monatlichen Bezugsgröße (im Jahr 2020 = 1.274,00 EUR im Monat) nicht überschreiten, haben gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf volle Kostenübernahme bei ausschließlicher Inanspruchnahme der Regelversorgungsleistungen (Satz 2). Die Einkommensgrenze erhöht sich für den ersten im gemeinsamen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Masterstudium eines Diplom-Finanzwirts als anspruchsschädliche Zweitausbildung

Leitsatz Wenn ein Diplom-Finanzwirt mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung ein berufsbegleitendes Masterstudium Wirtschafts- und Steuerrecht aufnimmt, während er seine berufliche Tätigkeit beim Finanzamt mit 28,7 Wochenstunden fortführt, besteht für ihn kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Wenn die Aufnahme des zweiten Ausbildungsabschnitts eine berufspraktische Tätigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.5 Verteilung des Gewinns

Die Aufteilung des steuerlichen Gewinns orientiert sich grundsätzlich an den gesellschaftsvertraglich vereinbarten Regeln. Der Gewinnverteilungsschlüssel laut Gesellschaftsvertrag bildet hierbei die Grundlage. Problematischer kann dies bei einer Familiengesellschaft sein. Dort wird das Finanzamt nicht nur die Ermittlung des Gewinns, sondern auch dessen Aufteilung auf die Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Einsatzbereiche einer OHG

Die OHG hat eine der längsten Historien aller Gesellschaftsformen. In der jetzigen Form wurde sie bereits 1900 in die erste Fassung des deutschen HGB aufgenommen. Damit kann die OHG als die Grundform der Personenhandelsgesellschaften bezeichnet werden. Allerdings ist festzustellen, dass die OHG bei der Gesamtzahl der Firmenneugründungen nur noch ein Randdasein fristet. Dies, ...mehr

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Keine Steuerbefreiung für Schwimmunterricht

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Der BFH wollte wissen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch die Erteilung von Schwimmunterricht erfasst. Weiter fragte der BFH, ob sich die Anerkennu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 Vollendete Steuerhinterziehung

Rz. 15 Hinterzogen sind Steuern, wenn der Tatbestand des § 370 AO erfüllt ist, die Tat rechtswidrig und vorsätzlich schuldhaft begangen worden ist. Es müssen also zunächst die objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung vorliegen.[1] Die Tat ist rechtswidrig, wenn für die in § 370 AO aufgezählten Handlungen oder Unterlassungen kein Rechtfertigungsgru...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3.1 Fristberechnung

Bei der schenkungsweisen Übertragung von beweglichen Sachen beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt des vollständigen Eigentumsübergangs. Bei Immobilien beginnt die Frist mit der Eintragung ins Grundbuch, also ebenfalls mit dem tatsächlichen Vollzug der Eigentumsübertragung (BGH, NJW 1988, BGH, ZEV 1996, S. 188). Sonderregel bei Schenkungen an den Ehegatten Für Ehegatten gibt es e...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.3 Pflichtteilsergänzungsanspruch

Schenkungen des Erblassers schmälern dessen Vermögen. Um zu verhindern, dass durch Schenkungen das Vermögen des Erblassers zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten geschmälert wird, sieht § 2325 BGB vor, dass neben dem Pflichtteilsanspruch ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht, der die lebzeitigen Schenkungen fiktiv in den Nachlass einrechnet. Nach § 2325 Abs. 3 BGB ...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.1 "Nach dem Leben trachten"

Der Erblasser kann dem Abkömmling, den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person. nach dem Leben trachtet. Heute sind neben der klassischen Kleinfamilie, in der Ehegatten mit ihren gemeinsamen Kindern zusammenleben, vielfältige andere Formen des Zusammenleb...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1 Die wegweisende Entscheidung des BVerfG

Der genannte Beschluss des BVerfG betraf zwei Verfahren. In beiden Verfahren ging es unter anderem um die Frage, ob das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers nach § 2303 Abs. 1 BGB und die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Vor diesem Hintergrund stellt das BVerfG dar, wie sich die aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG i...mehr

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Pflichtteilsentzug / 1 Überblick

Das Pflichtteilsrecht wurde durch die Erbrechtsreform mit Wirkung zum 1.1.2010 umfassend geändert. Die in der Erbrechtsreform zentralen Änderungen im Pflichtteilsrecht gehen im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005 (BVerfGE 112, 332) zurück. Die Entscheidung befasste sich unter anderem mit der Frage, ob das grundsätzlich unentziehbare P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 2.1.1 Kinder

Bedürftig ist ein Kind[1], wenn es nicht erwerbstätig sein darf (Minderjährigkeit) oder nicht erwerbstätig sein kann (krankes oder behindertes Kind), es sich in einer (ersten) Ausbildung befindet. Achtung Kinder ohne Schul- und ­Berufsausbildung Geht ein volljähriges Kind weder einer Schul- noch Berufsausbildung nach, muss es grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst aufko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.1 Kinder

Der angemessene Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Ausbildung zu einem Beruf (s. o. Tz. 2.1.1.).[1] Angemessen ist eine Ausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kinds am besten entspricht und die sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.4 Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern

Auch Kinder können den Eltern Unterhalt schulden (s. auch Tz. 2.1.3.). Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigenentlastungsgesetzes zu beachten (siehe auch Tz. 2.1.3.).[1] Ein Kind muss im Rahmen des Elternunterhalts sein Vermögen (Schonvermögen) dann nicht angreifen, wenn und sowe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.3 Unterhalt an Elternteil des nichtehelichen Kindes

Der Bedarf der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes[1] richtet sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils und beträgt i. d. R. mindestens 960 EUR. Der angemessene Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes[2] hängt davon ab, ob erwerbstätig (1.280 EUR) oder nicht erwerbstätig (1.180 EUR). Hierin sind bis 490 EUR fü...mehr

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Unterhalt / 7 Art der Unterhaltsgewährung

Der Unterhalt wird grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente geleistet.[1] Der Unterhaltsverpflichtete kann – sofern dafür besondere Gründe vorliegen – verlangen, dass er den Unterhalt in anderer Art gewährt.[2] Gegenüber einem unverheirateten Kind können unterhaltsverpflichtete Eltern bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus sie den Unterhalt gewähren.[3...mehr