Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Slowakische Republik / 3. Verfahrensablauf

Rz. 46 Das Scheidungsverfahren wird aufgrund des Antrags eines der Ehegatten eingeleitet (§ 23 Abs. 1 FamG). Die Ehe wird nur dann geschieden, wenn das Gericht die Ursache der Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse feststellt. Aufgrund dieser Feststellung muss das Gericht beurteilen, ob ein objektiver Grund zur Scheidung vorliegt. Hat das Ehepaar Kinder, ist das Scheidungsver...mehr

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Bulgarien / 1. Familienwohnung

Rz. 91 Im Scheidungsverfahren weist das Gericht die Familienwohnung einem Ehepartner zu, wenn sie sich zur getrennten Nutzung durch beide Ehegatten nicht eignet.[93] Hierzu bedarf es eines Antrags, es sei denn, aus der Ehe sind Kinder hervorgegangen, die noch nicht volljährig sind (Art. 56 Abs. 1 FamKodex). Für die Zuweisung der ehelichen Wohnung berücksichtigt das Gesetz di...mehr

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Slowenien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 58 Der mittellose und unverschuldet[73] erwerbslose Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehegatten (Art. 100 Abs. 1).[74] Die Beurteilung der fehlenden Versorgung des Ehegatten umfasst auch eine Prognose der sozialen Sicherheit und somit eine Beurteilung von Umständen, deren Vorliegen in der Zukunft mehr oder weniger gewiss ist.[75] Ein Unterhaltsanspru...mehr

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§ 2 Deutsches International... / b) Multilaterale Übereinkommen

Rz. 13 Daneben gilt mittlerweile aber auch eine Reihe von internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet des Familienrechts. Für Deutschland von besonderer Bedeutung sind folgende internationalen Abkommen:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Historie: Vom Brüssel II-Abkommen über die Brüssel II-Verordnung zur Brüssel IIa-Verordnung

Rz. 3 Am 28.5.1998 war das EU-Übereinkommen über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen (sog. Brüssel II-Abkommen)[4] unterzeichnet worden. Dieses wurde jedoch aufgrund des Inkrafttretens der Brüssel II-Verordnung (siehe Rdn 4) nie ratifiziert. Rz. 4 Ihm folgte die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 des Rates über die Zuständigkeit ...mehr

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Tschechische Republik / 1. Allgemeine Rechte und Pflichten

Rz. 29 Die Ehegatten sind verpflichtet, gemeinsam zu leben, sich die Treue zu halten, gegenseitig ihre Würde zu respektieren, sich zu unterstützen, sich gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern und ein gesundes familiäres Umfeld zu schaffen (§ 687 BGB). Über Familienangelegenheiten entscheiden die Ehegatten gemeinsam. Sie sind verpflichtet, die Bedürfnisse ihrer Familie entsprech...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder geschiedene Ehegatte für seinen Unterhalt selbst aufkommen muss. Gemäß Art. 246 CC kann der Familienrichter unter bestimmten Umständen einem Ehegatten die Zahlung einer Alimentenrente an den früheren Ehegatten auferlegen. Der Richter berücksichtigt folgende Punkte, um festzustellen, ob Alimente an einen Ehegatten gezah...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 70 Die luxemburgische Gesetzgebung kannte keinen Versorgungsausgleich über Anwartschaften auf eine Pension der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit der Reform von 2018 (Art. 252 CC und Art. 1007–31 NCPC) besteht jedoch für den Ehepartner, der noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat und der während der Ehe seine berufliche Tätigkeit aufgegeben oder reduziert hat,...mehr

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Slowenien / II. Rechtsfolgen

Rz. 88 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Ehe gleichgestellt, sofern keine Gründe vorliegen, nach welchen eine Ehe zwischen ihnen ungültig wäre. Die Rechtsfolgen treten rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Begründung ein.[133] Die Gleichstellung erstreckt sich auf jene Rechtsfolgen, die nach dem FamGB für die Ehegatten gelten (Art. 4 Abs...mehr

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Ungarn / 3. Eheschließung ungarischer Staatsangehöriger im Ausland

Rz. 30 Die oben (Rdn 26) dargestellten Kollisionsvorschriften sind auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn die Rechtswirkungen einer im Ausland geschlossenen Ehe in einem inländischen Verfahren geprüft werden muss. Die Form der Eheschließung unterliegt auch in diesem Fall dem Recht des Eheschließungsortes. Die Zulässigkeit der kirchlichen Eheschließung wird aus ungarischer Sich...mehr

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Spanien / II. Spanien als Mehrrechtsstaat: Interlokales spanisches Recht – Vorrang von Foralrechten

Rz. 6 Die Verweisung auf spanisches Recht – bei einem internationalen Eherechts- oder Scheidungsfall mit zumindest einem spanischen Ehegatten oder wegen des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Spanien (Ehe- oder Scheidungsstatut) – führt noch nicht unmittelbar zum konkret anwendbaren Sachrecht.[14] Spanien ist bekanntermaßen ein Mehrrechtsstaat. Das spanische Recht des Có...mehr

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Ungarn / 2. Neufälle, die dem neuen Ptk. unterliegen

Rz. 203 Nach dem neuen Recht ist der gesetzliche Güterstand von Lebensgefährten eine Art der Zugewinngemeinschaft, deren Regeln mit der Zugewinngemeinschaft zwischen Ehegatten verwandt sind.[159] Die Lebensgefährten erwerben während des Bestehens der Lebensgemeinschaft kein gemeinschaftliches Vermögen, sie sind selbstständige Erwerber und nach Aufhebung der Lebensgemeinschaf...mehr

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Bulgarien / 3. Einvernehmliche Scheidung

Rz. 69 Die einvernehmliche Scheidung genießt stets Vorrang. Nach Art. 49 Abs. 2 FamKodex und Art. 321 Abs. 2 ZPO muss das Gericht die Parteien ausdrücklich auf die Möglichkeit der Streitbeilegung qua Mediation oder einvernehmlicher Scheidung hinweisen. Die Mediation unterbricht das Scheidungsverfahren (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Der Prozess endet, falls ihn die Ehegatten binnen s...mehr

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Österreich / 2. Die einzelnen Unterhaltsansprüche und die Unterhaltsbemessung

Rz. 40 Es sind drei Arten von Unterhaltsansprüchen zu unterscheiden (vgl. § 94 Abs. 2 ABGB): der Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten, der Unterhaltsanspruch des einkommensschwächeren Ehegatten und schließlich der Unterhaltsanspruch des beitragsunfähigen Ehegatten. Rz. 41 Bei der Festlegung der Unterhaltshöhe ist jeweils vom Unterhalt auszugehen, der den ehelic...mehr

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Deutschland / 3. Trennungsunterhalt

Rz. 22 Leben die Ehegatten getrennt (zum Begriff siehe Rdn 55), wird die eheliche Unterhaltsverpflichtung grundlegend umgestaltet. An die Stelle der gegenseitigen Verpflichtung beider Ehegatten, die Familie mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zu unterhalten, tritt ein einseitiger Individualanspruch eines Ehegatten gegen den anderen. Dieser Anspruch ist nicht mehr auf die Sic...mehr

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Bulgarien / 2. Kontradiktorische Scheidung

Rz. 63 Die kontradiktorische Scheidung setzt gem. Art. 49 Abs. 1 FamKodex eine tiefgreifende und unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus. Der Richter prüft nur die vorgebrachten Gründe. Bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung nicht in den Prozess eingeführte Zerrüttungsgründe unterliegen bei deren Kenntnis durch die Partei(en) der Präklusion (Art. 322 Abs. 1 S. 2 ZPO...mehr

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Ukraine / II. Rechtsfolgen

Rz. 105 Zum einen gelten gem. Art. 74 FGB die gesetzlichen Regelungen für den ehelichen Güterstand für Vermögen, das während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erworben wird, sofern die Parteien durch einen schriftlichen Vertrag nichts anderes vereinbart haben. Zum anderen erwerben die Parteien einen Unterhaltsanspruch, der dem nachehelichen Unterhaltsanspruch von Ehegatt...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Kollisionsrecht

Rz. 313 Italienische Gerichte sind zuständig, wenn einer der Adoptierenden oder der Anzunehmende italienischer Staatsangehöriger ist oder in Italien seinen Wohnsitz hat oder der Anzunehmende während seines Aufenthalts in Italien pflege- und fürsorgebedürftig ist. Das italienische Recht ist zwingend bei einer Minderjährigen-Volladoption nach dem l. adoz. anzuwenden (Art. 38 d....mehr

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Finnland / 3. Sorge- und Umgangsrecht

Rz. 72 Sofern das Kind gem. § 18 des Gesetzes über Sorge- und Umgangsrecht zum Zeitpunkt der Geburt, der Eheschließung oder eines sonstigen hinsichtlich der Festlegung des Sorgerechts bedeutsamen Ereignisses seinen Wohnsitz in Finnland hatte, findet unmittelbar finnisches Recht Anwendung. Bestand zu keinem der oben aufgezählten Zeitpunkte ein Wohnsitz in Finnland, findet das...mehr

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Slowenien / III. Rechtsfolgen bei Ungültigkeit der Ehe

Rz. 6 Wurde eine Ehe entgegen Art. 23, Art. 24 Abs. 1, Art. 25, Art. 26, Art. 27 Abs. 1 und 2 (Art. 45) oder nicht zum Zweck der Lebensgemeinschaft geschlossen (Art. 47 Abs. 2) oder waren nicht beide Ehegatten bei der Eheschließung anwesend (Art. 47 Abs. 1),[11] so ist die Ehe ungültig. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Personen[12] eine Klage auf Aufhebung der Ehe einbring...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Gerichtsstandsvereinbarungen

Rz. 218 Art. 4 EU-UnterhaltsVO ermöglicht Gerichtsstandsvereinbarungen. So können nach Art. 4 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO die Parteien vereinbaren, dass das folgende Gericht oder die folgenden Gerichte eines Mitgliedstaates zur Beilegung von zwischen ihnen bereits entstandenen oder künftig entstehenden Streitigkeiten betreffend Unterhaltspflichten zuständig ist bzw. sind:mehr

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Slowakische Republik / 2. Drittstaaten

Rz. 78 Die internationale Zuständigkeit der Gerichte in den Sachen der elterlichen Sorge bzw. Unterhaltsansprüche bezüglich Drittstaaten richtet sich grundsätzlich nach den zwischenstaatlichen Verträgen und Abkommen. Zu diesen gehört insbesondere das Haager Abkommen über Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung und Zusammenarbeit im Bereich der Elternr...mehr

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Niederlande / b) Ehemündigkeit/Geisteszustand

Rz. 5 Um eine Ehe eingehen zu dürfen, muss das 18. Lebensjahr vollendet sein (Art. 1:31 Abs. 1 BW). Dieser Artikel wurde am 5.12.2015[7] dahingehend geändert, um Zwangsehen weitestgehend zu vermeiden. Auch wenn das schwangere Mädchen 16 oder 17 Jahre alt ist oder bereits ein Kind hat und die junge Mutter vom Jugendrichter volljährig erklärt worden ist (Art. 1:253ha BW), muss...mehr

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Ukraine / I. Trennung

Rz. 59 Der Status des Getrenntlebens kann auf Antrag beider Ehegatten oder aufgrund der Klage eines der Ehegatten gerichtlich festgestellt werden, wenn ein Zusammenleben unmöglich oder von einem oder beiden Ehegatten nicht mehr gewünscht ist (Art. 119 Abs. 1 FGB). Der Status des Getrenntlebens endet mit der Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft oder aufgrund eines Ge...mehr

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Polen / a) Adoptivkind ist ein Minderjähriger

Rz. 142 Als Kind kann nur ein Minderjähriger[130] angenommen werden (Art. 114 § 1 FVGB); maßgebend ist der Zeitpunkt der Stellung des Adoptionsantrags (Art. 114 § 2 FVGB). Das Erfordernis der Minderjährigkeit gehört nicht zum polnischen ordre public, so dass eine ausländische Volljährigenadoption in Polen anerkannt werden kann bzw. eine Volljährigenadoption auf der Grundlage...mehr

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Slowakische Republik / b) Einvernehmliche Erklärung der Eltern

Rz. 88 Wird die Vaterschaft nicht durch die erste Vermutung bestimmt, kann diese durch eine einvernehmliche Vaterschaftserklärung von beiden Eltern begründet werden (§ 90 FamG). Die Erklärung muss vor dem Matrikelamt oder vor Gericht abgegeben werden (§ 91 Abs. 2 FamG). Die Erklärung der Mutter ist nicht erforderlich, wenn sie wegen einer psychischen Störung nicht imstande i...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Fiskalische Vorteile

Rz. 92 Dem nicht berufstätigen Lebenspartner wird bei der Berechnung der Einkommensteuer seines Partners ein jährlicher Steuerabschlag von 9.780 EUR gewährt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.020 EUR für jedes Kind unter 21 Jahren, das im Haushalt der Lebenspartner wohnt. Besteht die Lebenspartnerschaft wenigstens seit drei Jahren, so gilt beim Tode des Vorverstorbenen ein begü...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 6. Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Rz. 413 Auf dem Bereich der Abstammung ergibt sich keine vorrangige verfahrensrechtliche Vorschrift in internationalen Abkommen oder auf EU-Ebene. Demgemäß kommt es ausschließlich auf die Zuständigkeitsregeln des autonomen Zivilverfahrensrechts an. Aus § 100 FamFG ergibt sich hier die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte dann, wenn entweder das Kind, die Mutte...mehr

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Tschechische Republik / 2. Ehefähigkeit

Rz. 3 Die Ehe kann nur von einer volljährigen und voll geschäftsfähigen Person geschlossen werden. Ausnahmsweise kann das Gericht einem Minderjährigen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, die Eheschließung erlauben, wenn triftige Gründe vorliegen. Ohne vorherige Erlaubnis ist die Eingehung der Ehe durch einen Minderjährigen ungültig. Die Ungültigkeit der Ehe wird durch das...mehr

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Österreich / 2. Regelung der Obsorge durch Vereinbarung

Rz. 191 Daneben besteht die Möglichkeit, vor Gericht eine Vereinbarung über die Obsorge zu schließen, wobei die Betrauung eines Elternteiles allein oder beider Elternteile vereinbart werden kann. Im Fall der Obsorge beider Eltern haben diese wieder zu vereinbaren, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 179 Abs. 2 ABGB). Dieser Elternteil muss immer mit der...mehr

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Deutschland / 4. Erlöschen, Ausschluss und Begrenzung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 87 Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tod des Unterhaltsberechtigten, ebenso bei dessen Wiederverheiratung (§ 1586 Abs. 1 BGB). Letzterenfalls kann der Unterhaltsanspruch wiederaufleben, wenn auch die neue Ehe aufgelöst wird und der Berechtigte ein minderjähriges Kind aus der früheren Ehe betreut (§ 1586a Abs. 1 BGB). Beim Tod des Unterhaltsverpflichteten erlischt d...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Aufgrund der vielfältigen Unterschiede der Rechtsordnungen im Hinblick auf das nationale Familienrecht hat es die Staatengemeinschaft unternommen, durch die Schaffung internationaler Verträge[1] eine Kooperation und Koordination in Bezug auf entsprechende grenzüberschreitende Sachverhalte zu schaffen, die in nicht wenigen Fällen auch in den Nationalstaaten vielfältige ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 339 Das Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen vom 2.10.1973[444] (HUnthVÜ) – das nach Inkrafttreten des HUntVollstrÜbK 2007 (siehe Rdn 265 ff.) nur noch im Verhältnis zu den Staaten weiter gilt, die nur dieses (d.h. das HUntVÜ 1973 und noch nicht das HUntVollstrÜbK 2003) ratifiziert haben und nicht EU-Mitgliedstaat sind[...mehr

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Slowenien / 2. Nicht vereinbarte Partnergemeinschaft

Rz. 83 Liegen im Fall einer nicht vereinbarten Partnergemeinschaft keine Gründe vor, nach welchen eine Partnergemeinschaft zwischen ihnen ungültig wäre, so zeitigt diese Partnergemeinschaft im Verhältnis zwischen den Partnern die gleichen Rechtsfolgen nach dem PGemG als hätten sie eine Partnerschaft vereinbart (Art. 3 Abs. 2 PGemG). Darüber hinaus erfolgt eine Gleichstellung...mehr

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Belgien / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die Gesetze vom 24.4.2003[245] und 13.3.2003,[246] welche am 1.9.2005 in Kraft getreten sind, haben das belgische Adoptionsrecht grundlegend verändert. Die Adoption ist in den Art. 343–368–10 ZGB geregelt. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform ist die Grundlage der Adoption nicht mehr vertraglicher Art. Die Adoption wird vom Familiengericht ausgesprochen. Der ein...mehr

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Belgien / a) Einfache Adoption

Rz. 192 Der einfach Adoptierte wird nicht vollständig einem biologischen Kind des Adoptierenden gleichgestellt. Der Adoptierte behält eine gewisse Verbindung zu seiner Herkunftsfamilie, d.h. Rechte und Verpflichtungen gegenüber dieser Familie. Die rechtliche Bindung zur Adoptivfamilie endet bei den Familienmitgliedern in erstem Grad (außer hinsichtlich der Ehehindernisse). D...mehr

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Ungarn / 1. Staatsangehörigkeit

Rz. 89 Die Eheschließung hat gemäß dem ungarischen Recht keine unmittelbare Auswirkung auf die Staatsangehörigkeit. Ein Ausländer (oder Staatenloser) also, der mit einem ungarischen Staatsangehörigen die Ehe eingeht, erwirbt kraft Gesetzes nicht die ungarische Staatsangehörigkeit. Der ausländische Ehegatte eines ungarischen Staatsangehörigen – bei Erfüllung gewisser Vorausse...mehr

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§ 2 Deutsches International... / bb) Inter partes und universell geltendes Recht

Rz. 24 Bei den Staatsverträgen kann man danach unterscheiden, ob diese nur im Verhältnis zu den anderen Vertragsstaaten (inter partes) gelten, oder ob diese universell anwendbares Recht (loi uniforme) schaffen. Zur ersten Sorte gehören regelmäßig die bilateralen Abkommen (siehe Rdn 9 ff.) und die Abkommen auf dem Bereich des internationalen Zivilverfahrensrechts. Aber auch e...mehr

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Tschechische Republik / 3. Staatsangehörigkeit und Bleiberecht

Rz. 88 Die Ehescheidung hat keine Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeit. Diese geht nur durch Aufgabeerklärung oder durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit aufgrund ausdrücklicher Willenserklärung verloren. Ist der geschiedene Ehegatte Bürger eines Mitgliedstaates der EU, kann er sich jederzeit in der Tschechischen Republik aufhalten, ohne dass er hierzu einer Gene...mehr

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Griechenland / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 105 In der griechischen Rechtsordnung werden Ehen zwischen Personen des gleichen Geschlechts nicht anerkannt. Jedoch sind nunmehr, nach dem Gesetz Nr. 4356/2015, registrierte Lebenspartnerschaften zwischen Partnern des gleichen Geschlechtes anerkannt (siehe Rdn 3). Die Lebenspartnerschaft (ungeachtet des Geschlechts der Partner) wird durch notarielle Urkunde eingegangen ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / VI. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 98 Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft im Rechtssinne liegt gem. Art. 3 FamG FBiH dann vor, wenn eine Lebensgemeinschaft von Frau und Mann, die nicht miteinander verheiratet sind und auch nicht mit einer anderen Person in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, bereits drei Jahre andauert oder wenn die Partner einer solchen Gemeinschaft, auch bei kürzerem Zusamm...mehr

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Tschechische Republik / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 44 Für die meisten Beschäftigten besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. So sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch selbstständig tätige Personen, Richter, Mitglieder des Parlaments und des Senats sowie weitere, im Gesetz genannte Personen versicherungspflichtig (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Rentenversicherungsgesetz).[32] Des Weiteren können sich bestimmt...mehr

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Österreich / c) Keine Eheverbote

Rz. 5 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie und zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern, gleichgültig, ob die Blutsverwandtschaft auf ehelicher oder unehelicher Geburt beruht (§ 6 EheG), sowie zwischen einem angenommenen Kind und seinen Abkömmlingen einerseits und dem Annehmenden andererseits, solange das durch die Adoption begrü...mehr

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Griechenland / c) Kein Eheverbot bzw. Ehehindernis

Rz. 5 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe eingehen will, und einer dritten Person eine Ehe besteht, bevor die bestehende Ehe durch unanfechtbares Gerichtsurteil aufgelöst oder für nichtig erklärt wurde, sog. Verbot der Doppelehe oder Prinzip der Monogamie (Art. 1354 ZGB). Verboten ist die Ehe auch in den folgenden Fällen:mehr

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Katalonien / 1. Haushaltungskosten

Rz. 12 Ausgaben, die für den Unterhalt der Familie notwendig sind, werden vom Gesetz als Haushaltungskosten bezeichnet. Haushaltungskosten umfassen nicht nur die Kosten für Nahrungsmittel und ärztliche Versorgung, sondern auch die Kosten für die Erhaltung, Instandhaltung und Renovierung der Familienwohnung und anderer Haushaltsgegenstände (Art. 231–5 Abs. 1 CCCat). Falls mit...mehr

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Litauen / 1. Allgemeines

Rz. 63 Das Gesetz formuliert als Regel die Anordnung des Unterhalts durch das Gericht und als Ausnahme den Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs für den Fall, dass das Vermögen oder Einkommen des Ehepartners ausreicht, um für sich selbst zu sorgen. Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass Unterhalt notwendig ist, wenn einer der Ehepartner ein eheliches minderjähriges Kind erzi...mehr

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Litauen / VII. Kollisionsrecht der Scheidungsfolgen

Rz. 74 Ähnlich wie in Rdn 35, 56 und 56 ausgeführt, werden die Kollisionsnormen der Scheidungsfolgen entweder durch bilaterale oder durch internationale Abkommen festgelegt. Soweit keine internationalen Regelungen bestehen, sind die Kollisionsnormen des ZGB anzuwenden. Für die Eherechtsbeziehungen zwischen litauischen und deutschen Staatsangehörigen sind die internationalen ...mehr

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Kroatien / a) Zwei Personen verschiedenen Geschlechts

Rz. 3 Die Ehe können nur zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingehen (Art. 12, 234 Abs. 1 Ziff. 1 FamG). Darüber hinaus bestehen gesetzliche Vorschriften über die außereheliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Nach Art. 11 FamG ist die außereheliche Lebensgemeinschaft der ehelichen Lebensgemeinschaft gleichgestellt. Von einer außerehelichen Lebensgemeinschaft im Si...mehr

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Polen / b) Keine Ehehindernisse

Rz. 3 Das Gesetz enthält folgende Ehehindernisse:mehr

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Ukraine / IV. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 90 Nach Rechtskraft der Ehescheidung konnte die Ehe nach der bis 2006 geltenden Rechtslage[38] auf Antrag der geschiedenen Ehegatten vom Gericht wiederhergestellt werden, wenn keiner von ihnen eine neue Ehe eingegangen ist (Art. 117 FGB a.F.). Aufgrund des Wiederherstellungsurteils wurde die standesamtliche Eintragung der Ehescheidung gelöscht und eine neue Heiratsurkund...mehr