Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / II. Kosten

Rz. 35 Das Verfahren vor dem EGMR als solches ist für die Parteien kostenfrei.[172] Prozesskostenhilfe kann gem. Art. 105 bis 110 VerfO gewährt werden, wenn sie für die ordnungsgemäße Prüfung der Rechtssache notwendig und der Beschwerdeführer finanziell bedürftig ist – allerdings erst nach Zustellung der Beschwerde an die Regierung des betroffenen Staates. Ab diesem Zeitpunk...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Scheitern der Ehe

Rz. 4 Einziger Scheidungsgrund ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 BGB. Dabei wird für die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, i.d.R. eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr ve...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 49 Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie ihre Familienangehörigen unterliegen einem privilegierten Sonderregime. Grundlage sind das unionsrechtliche Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV sowie die spezifischen Freizügigkeitsrechte für Arbeitnehmer nach Art. 45 ff. AEUV, die Niederlassungsfreihei...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Umfang/Pfändungsgrenze

Rz. 110 Die Pfändung von Arbeitseinkommen verspricht neben der Kontopfändung den besten und erfolgreichsten Zugriff auf das Vermögen des Schuldners. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele Schuldner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO ist jedes wiederkehrende zahlbare Entgelt für persönliche Arbeits- ...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung)

Rz. 763 Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Muster 4.84: Interessenausgleich (bei Betriebsstilllegung) Interessenausgleich zwischen der xy-GmbH _____ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _____ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _____mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Durchsuchungsanordnung und Vollstreckung zur Unzeit

Rz. 61 Für die Vollstreckung in den Räumen des Schuldners gegen dessen Willen verlangt das BVerfG zusätzlich zum Titel eine ausdrückliche richterliche Durchsuchungsanordnung.[49] Der Gesetzgeber ist diesem Verlangen durch § 758a ZPO nachgekommen. Das Gericht nimmt dabei teilweise in Kauf, dass der Schuldner zunächst den Gerichtsvollzieher abweist und bis zu dessen Rückkehr m...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Soziale Auswahl

Rz. 353 Der Arbeitgeber, der aus betriebsbedingten Gründen kündigen möchte, hat eine soziale Auswahl vorzunehmen.[605] Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Falle dringender betrieblicher Erfordernisse den sozial am wenigsten schutzbedürftigen Arbeitnehmer zu entlassen. Bevor die Sozialauswahl durchgeführt werden kann, ist es erforderlich, den K...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.3.3 Sicherstellung der Nichtöffentlichkeit (Nr. 3)

Rz. 16 Zulässig ist die Beschlussfassung oder Sitzungsteilnahme per Video- oder Telefonkonferenz nur, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Welche Anforderungen hier genau gestellt werden, ist unklar. Die Gesetzesbegründung führt lediglich aus, dass sichergestellt sein soll, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen

Rz. 22 Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _____ (Adresse), vertreten durch _____ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _____ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über die Verwendung von Einstellungsf...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 253 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts.[413] Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist.[414] Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit de...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 5. Muster: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug

Rz. 47 Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Muster 7.6: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Kindernachzug Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _____, geb. am _____, wohnhaft _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, Werderscher Markt 1, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 402 Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 146 Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _____ – nachfolgend auch "Geschäftsführer" g...mehr

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§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 282 Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf die GmbH das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen[1024] an die Gesellschafter nicht auszahlen (Auszahlungsverbot). Die bilanzielle Betrachtung ist gem. § 30 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GmbHG maßgebend für die Beurteilung der (Un-)Zulässigkeit der Auszahlung.[1025] Das Verbot gilt gem. § 30 Abs. 1 S. 2 GmbHG nicht bei (1) Leist...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 451 Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung Muster 4.32: Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung An die Schwerbehindertenvertretung z.Hd. des/der Vorsitzenden – im Hause – Wir beabsichtigen, den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin _____ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder, Adresse, Stellenbezeichnung, Sonderkündi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 184 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 165 Begrifflich bedeutet Vergleich die "Beseitigung eines Streits oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens".[337] Der Vergleich (außergerichtlich oder gerichtlich) ist ein gegenseitiger Vertrag, so dass die entsprechenden Vorschriften des BGB [338] Anwendung finden. Ein solcher Vergleich ist grundsätzlich formlos möglic...mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Fristsetzung

Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand muss der Reisende nicht mehr über die Notwendigkeit der Fristsetzung in den (vor)vertraglichen Informationen aufgeklärt werden. Die Information erhält der Reisende nur noch aus dem Gesetz. Die Fristsetzung kann, muss aber nicht mit dem Abhilfeverlangen zusammen ausgesprochen werden. Eine spätere gesonderte Fristsetzung ist also...mehr

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Privates Veräußerungsgeschäft bei entgeltlichem Erwerb eines Erbanteils

Leitsatz Das FG München entschied, dass ein Miterbe einen privaten Veräußerungsgewinn versteuern muss, wenn er einen Erbteil (und damit ein Grundstück) entgeltlich erwirbt und es innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist als Alleineigentümer wieder veräußert. Sachverhalt Zugrunde lag der Fall einer Erbengemeinschaft bestehend aus dem Kläger (Erbanteil von 52 % als Vorerbe) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Einnahmen für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung (§ 3 Nr. 36 S. 1 EStG)

Rz. 4 Pflegebedürftig i. S. v. § 3 Nr. 36 EStG ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ausweist, sei es im körperlichen, kognitiven oder psychischen Bereich, und deshalb auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, der Hilfe durch andere bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung i...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähriger Kinder am Unternehmen

A. Einführung Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten aussc...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Vererbung der selbst genutzten Immobilie an Kinder

Rz. 58 Auch Kinder und Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder oder Stiefkinder können das vom Erblasser bis zum Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstück begrenzt steuerfrei erwerben, wenn das Familienheim von dem Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 m2 nicht übersteigt (§...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / E. Familienrechtliche Anordnungen

Rz. 79 Ein Erblasser kann grundsätzlich nach § 1638 BGB hinsichtlich des aus seinem Nachlass stammenden Vermögens das Vermögenssorgerecht den Eltern entziehen. Dieselbe Möglichkeit hat bei lebzeitigen Vermögenszuwendungen auch der Schenker.[159] Entzieht er dabei das Vermögenssorgerecht nur einem Elternteil, so wird das ererbte Vermögen von dem anderen Elternteil allein verw...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / b) Kein Ergänzungspfleger erforderlich bei lediglich rechtlichem Vorteil

Rz. 27 Die Bestellung eines Ergänzungspflegers ist nicht erforderlich wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[42] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind somit lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlich, da es sich um eine reine Begünst...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Ausschlagung

Rz. 3 Während die Annahme der Erbschaft (als nicht empfangsbedürftige, einseitige Willenserklärung) von den gesetzlichen Vertretern des Minderjährige, also den Eltern, jederzeit abgegeben werden kann, ohne dass hierfür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich wäre, bedarf der gesetzliche Vertreter zur Ausschlagung der Erbschaft grundsätzlich der familiengerichtlich...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / A. Einführung

Rz. 1 Erbangelegenheiten unter Beteiligung minderjähriger Erwerber sowie Nachfolgeplanungen, in die auch minderjährige Kinder einbezogen werden sollen, erweisen sich in der Praxis oftmals als nur recht schwer handhabbar. Die enge wirtschaftliche und auch rechtliche Verwobenheit der Interessen beteiligter Eltern und Kinder führt – auch wenn alle Beteiligten ausschließlich das...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / a) Bedürfnis für eine Ergänzungspflegschaft

Rz. 23 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[41] aa) Insichgeschäft § 181 Alt. 1 BGB Rz. 24 Der gesetzliche Vertre...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / C. Lebzeitige Vermögensübertragung

I. Beweggründe für lebzeitige Vermögensübertragungen Rz. 19 Selbstverständlich sind auch die lebzeitigen Übertragungen bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere von unternehmerischen bzw. gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen, an Minderjährige nicht ohne Tücken. Der eindeutige Vorteil lebzeitiger Übertragungen liegt aber in der besseren Planbarkeit und der Möglichkeit, i...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 1. Eltern als gesetzlicher Vertreter

Rz. 22 Gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB sind gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes grundsätzlich die Eltern, also Vater und Mutter gemeinsam (Gesamtvertretung),[39] soweit nicht einem von ihnen allein die elterliche Sorge übertragen ist (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Nur beim Empfang von Willenserklärungen (§ 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB) oder bei Gefahr im Verzug (§ 1629 Ab...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / aa) Insichgeschäft § 181 Alt. 1 BGB

Rz. 24 Der gesetzliche Vertreter ist von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, wenn er (oder bei mehreren, insbesondere den Eltern, einer von ihnen) sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Kindes handelt (Insichgeschäft gem. § 181 Alt. 1 BGB). Ein solches Insichgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn die Eltern bei der Gründung einer Gesellschaft unter Bete...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / bb) Mehrfachvertretung § 181 Alt. 2 BGB

Rz. 25 Ein Vertretungsausschluss liegt auch dann vor, wenn der gesetzliche Vertreter im Namen des Minderjährigen und zugleich im Namen eines Dritten Rechtsgeschäfte abschließt (Mehrfachvertretung gem. § 181 Alt. 2 BGB). Eine solche kommt beispielsweise in Betracht, wenn der gesetzliche Vertreter bei der Gesellschaftsgründung mehrere Minderjährige vertreten will, zwischen den...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / Literaturtipps

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Wer vertritt den Minderjährigen?

1. Eltern als gesetzlicher Vertreter Rz. 22 Gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB sind gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes grundsätzlich die Eltern, also Vater und Mutter gemeinsam (Gesamtvertretung),[39] soweit nicht einem von ihnen allein die elterliche Sorge übertragen ist (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB). Nur beim Empfang von Willenserklärungen (§ 1629 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB) ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 2. Vertretung durch Ergänzungspfleger

a) Bedürfnis für eine Ergänzungspflegschaft Rz. 23 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[41] aa) Insichgeschäft § ...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / 3. Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung

Rz. 39 Eine familiengerichtliche Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn einer der Genehmigungstatbestände aus den §§ 1821 ff. BGB vorliegt. Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen meist nur die Genehmigungstatbestände aus § 1822 Nr. 3 und Nr. 10 BGB in Betracht. a) "Betrieb eines Erwerbsgeschäfts", § 1822 Nr. 3 BGB Rz. 4...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / IV. Weitere Besonderheiten bei unternehmerischem Vermögen

1. Einzelunternehmen im Nachlass Rz. 11 Besonderheiten bestehen bei der Behandlung unternehmerischen Vermögens im Nachlass. Teilweise gelten hier wesentliche Vereinfachungen gegenüber der lebzeitigen Übertragung auf den Minderjährigen. Rz. 12 Ist der Minderjährige Alleinerbe und umfasst der Nachlass (auch) ein gewerbliches Einzelunternehmen, kann der gesetzliche Vertreter ohne...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / B. Erwerb von Todes wegen (Erbschaft)

I. Allgemeines Rz. 2 Grundsätzlich sind die Rechtsfolgen des § 1922 BGB nicht vom Erreichen bzw. Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze abhängig, sodass dem (gesetzlichen oder testamentarischen) Erben die Erbschaft unabhängig von seinem Alter oder seiner Geschäftsfähigkeit qua Gesetzes anfällt. Dies gilt auch dann, wenn zur Erbschaft ein Unternehmen oder eine Beteiligung...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / D. Der Minderjährige als Gesellschafter

Rz. 56 Wenn Minderjährige Gesellschafter sind, stellen sich auch im Hinblick auf deren Gesellschafterstellung und die laufenden Geschäfte der Gesellschaft die Fragen nach einer etwaig erforderlichen Vertretung und einem Genehmigungserfordernis. I. Vertretung der Gesellschaft Rz. 57 Die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt stets ausschließlich im Namen der Gesellschaf...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / c) Weitere Genehmigungstatbestände

Rz. 48 Wird in einem Anteilsübertragungsvertrag z.B. auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, so bedarf der gesamte Vertrag gemäß § 1822 Nr. 2 BGB der familiengerichtlichen Genehmigung.[84]mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / I. Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich sind die Rechtsfolgen des § 1922 BGB nicht vom Erreichen bzw. Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze abhängig, sodass dem (gesetzlichen oder testamentarischen) Erben die Erbschaft unabhängig von seinem Alter oder seiner Geschäftsfähigkeit qua Gesetzes anfällt. Dies gilt auch dann, wenn zur Erbschaft ein Unternehmen oder eine Beteiligung gehört.[1]mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / III. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung

Rz. 105 Unterhaltsansprüche nach der Ehe fallen teilweise in den Kernbereich. Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass ein Ausgleich ehebedingter Nachteile gewährleistet bleibt und keine nach den Umständen des Einzelfalls unbilligen Regelungen getroffen werden, die im Kontext einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle zu Rechtsunsicherheit führen. Das Inte...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / a) Betreuungsunterhalt

Rz. 48 Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht auch im Kindeswohlinteresse und bedarf daher gemäß Art. 6 Abs. 2 GG staatlichen Schutzes.[49] Dieser Anspruch ist im Grundsatz nicht disponibel, ein Totalausschluss daher in der Regel unzulässig, wobei es in erster Linie von den vorstehend unter Rdn 34 dargestellten subjektiven Kriterien abhängen dürfte, ob diese Unzulässig...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / F. Fazit

Rz. 83 Auch wenn die Beteiligung Minderjähriger bei der Umsetzung einer Nachfolgeplanung mit zusätzlichen Problemen behaftet ist, stehen die möglichen Vorteile hierzu oftmals in einem mehr als angemessenen Verhältnis. Aus diesem Grund erscheint die aktive Gestaltung frühzeitiger Vermögensbeteiligungen der nachfolgenden Generationen äußerst empfehlenswert. Die unbestreitbar v...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / bb) Schenkung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 33 Ein entgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist hinsichtlich der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die schenkweise Übertragung (voll eingezahlter) GmbH-Anteile ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht ledigl...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / b) Übernahme einer fremden Verbindlichkeit, § 1822 Nr. 10 BGB

Rz. 47 Ein weiterer Genehmigungstatbestand im Rahmen der Übertragung von Gesellschaftsanteilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann grundsätzlich in der Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liegen. Auch bei einem unentgeltlichen Erwerb kann unter Umständen § 1822 Nr. 10 BGB einschlägig sein, wenn eine konkrete Möglichkeit der Inanspruchnahme des Minderjährigen für V...mehr

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§ 12 Beteiligung minderjähr... / II. Gesellschafterversammlung

Rz. 60 In der Gesellschafterversammlung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln, da er mangels Geschäftsfähigkeit nicht selbst handeln darf.[112] Wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft als Gesellschafter beteiligt ist oder er mehrere Minderjährige als gesetzlicher Vertreter vertritt, kommt ein Vertretungsausschluss nach §§ 1629 Abs....mehr